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IGNORED

Vorsicht bei Bestellungen


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Geschrieben

Aus gegebenen Anlaß möchte ich hier einmal darauf hinweisen, das das bestellen von diversen Waren auf eigenen Namen zu nicht unerheblichen Problemen führen kann.

Wenn jemand zum Beispiel Griffschalen für eine Kurzwaffe im nicht EU Ausland bestellt, überprüft mittlerweile der Zoll über das nationale Waffenregister ob der Besteller so eine Waffe legal besitzt.

Wenn nicht, kann es passieren das die meinen der Besteller hätte so eine Waffe illegal und dem die Bude umgedreht wird.

 

Es hilft auch nichts jetzt vorzubringen das dies illegal sei , es passiert und wird noch zunehmen.

 

Das betrifft nicht nur Teile (freie Teile) von Schußwaffen, Hülsen sondern auch Litaratur, Elektronik z.b. Nachtsichtgeräte usw.

 

Ich kann daher nur jedem nahelegen Bestellungen die eines Tages problematisch sein könnten nicht mehr unter dem eigenen Namen zu bestellen, und nicht mehr nachvollziehbar zu bezahlen.

Geht entweder zu einem professionellen Einkaufsservice oder wählt mit mehreren Personen einen aus der das alles immer bestellt.

Ich kann es wirklich allen nur nahelegen, da passieren mittlerweile die übelsten Geschichten.

 

 

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Geschrieben

Fast ein Drittel aller Durchsuchungsbeschlüße sind rechtswidrig.

Stört aber nicht weiter, wenn das zuständige Landgericht die

Rechtswidrigkeit feststell ist ja bereits alles gelaufen und die

Täter werden noch belobigt.

Die Entscheidung kann man sich nur einrahmen.

Geschrieben

Naja....

1Kg Schwefel über das I-net bestellt, hat schon zur HD geführt.

Der Delinquent war Imker und wollte das Fass für den Met vorbereiten.

Der hat echt blöd aus der Wäsche geschaut, als es klingelte.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb micky123:

Aus gegebenen Anlaß möchte ich hier einmal darauf hinweisen, das das bestellen von diversen Waren auf eigenen Namen zu nicht unerheblichen Problemen führen kann.

Wenn jemand zum Beispiel Griffschalen für eine Kurzwaffe im nicht EU Ausland bestellt, überprüft mittlerweile der Zoll über das nationale Waffenregister ob der Besteller so eine Waffe legal besitzt.

Wenn nicht, kann es passieren das die meinen der Besteller hätte so eine Waffe illegal und dem die Bude umgedreht wird.

Unter Umständen kommt es aber primär darauf an, wer solche Teile bestellt.

Wer natürlich in den entsprechenden Auskunftssystemen (INZOLL, INPOL, usw.) vertreten ist wie der Fisch im Wasser, da schaut man dann evtl. (zu Recht) mal etwas genauer hin...

 

Ansonsten müsste man ja auch regelmäßig beim örtlichen Zollamt beim Abfertigen freier Waffenteile direkt festgenommen werden. Klingt schlimm, ist aber nicht so...

 

Das einzige, was der Zoll macht, ist im Verdachtsfall eine Strafanzeige zu fertigen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, die entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

Ist mir selbst schon passiert, da ging es aber nicht um Griffschalen, Federn, Schrauben oder ähnliches, sondern um einen Wechsellauf für eine Franchi SPAS 12 aus den USA (falls dir das Modell etwas sagt).

Mir hat keiner die Bude eingerannt, sondern die örtliche Staatsanwaltschaft hat einfach das naheliegendste getan, nämlich einfach mal die zuständige Behörde kontaktiert, nach dem Motto

"darf der dat ?"

Die Behörde hat geantwortet "Jo, der darf dat !". Das soll vorkommen, Erwerbsberechtigung nennt man das...

Ich habe erst davon erfahren, als mir die Staatsanwaltschaft schriftlich mitteilte, das Ermittlungsverfahren (Verdacht Verstoß/WaffG) gegen mich sei eingestellt und sich sogar bei mir dafür entschuldigt hat !

 

Wenn der Zoll wegen jeder Sendung von freien Teilen in Eigenregie Hausdurchsuchungen veranstalten würde, hätten die aber genug zu tun. Die sind bei Gott genug mit anderem Klientel ausgelastet...

Nur, dass unter Umständen nicht die passende Referenzwaffe im NWR steht, heißt erst mal gar nix bei freien Teilen.

Es soll auch außerhalb von illegalen Waffen andere Verwendungsmöglichkeiten für solche Teile geben, z.B. einfach seine Airsoft-1911er mit echten Holzgriffschalen aufzuwerten...

 

 

vor 1 Stunde schrieb micky123:

Das betrifft nicht nur Teile (freie Teile) von Schußwaffen, Hülsen sondern auch Litaratur, Elektronik z.b. Nachtsichtgeräte usw.

 

Ich weiß ja nicht, welche Art von LitAratur Du meinst, es gibt sicherlich - je nach politischer Gesinnung oder sexuellen Präferenzen - solche, bei deren Einfuhr der Betroffene ein echtes Problem bekommt,

rein waffentechnische gehört indes jedoch nicht dazu...

Wer Rechtswidriges vorhat, wird aber auch die WaffenlitAratur sicher nicht als Printmedium bestellen, sondern einfach auf entsprechende Onlinequellen zurückgreifen.

 

Bei der von Dir umschriebenen Elektronik schreitet der Zoll (wenn sie denn zur Montage auf Waffen bestimmt ist) aber auch vollkommen rechtskonform konsequent ein.

 

Bearbeitet von Wauwi
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Geschrieben

Hmm,

mal eine kleine Leseprobe für den Herrn mit dem "vollkommen rechtskonform konsequent"

https://www.drschmitz.de/hauspostille/strafrecht/sie-wollen-eine-durchsuchung-live-erleben/

 

Mal sehen irgendwo müsste ich noch einen Beschluss von einem Amtsgericht haben in dem dieses ablehnt die Entschädigungspflicht der StA festzustellen und das mir die Schäden einer Durchsuchung ersetzt werden müssen.

Sinngemäß stand da drinn das die Durchsuchung gerechtfertigt gewesen sei da ich ja zwei geladene Kurzwaffen, und 4 aufmunitionierte Magazine geführt hätte als ich festgenommen wurde.

Das Landgericht wiederum führte dann aus das bei jemanden der zwei Kurzwaffenwaffen führt und dazu berechtigt ist ,dieser Umstand keine Hausdurchsuchung rechtfertigt.

 

Desweiteren hinkt dein Vergleich, denn die betreffende Waffe war ja auf dich registriert, und ja es ist richtig das der Zoll das an die StA weitergibt. Und die erwirkt bei einem Dorfrichter dann einen Durchsuchungsbeschluss.

Habe ich so auch schon erlebt, ich hatte sogar schonmal einen Richter der sich bei mir dafür im Gericht entschuldigt hatte und mir erklärte das er nur eine Vertretung gewesen war und ihm das extrem übertrieben dagestellt wurde.

 

Und zu guter letzt.

Ach du hattest dann ein Strafverfahren wegen dem Affengesetz gegen dich laufen ? Ist ja nicht so schlimm oder? Klärt sich ja alles auf oder ?

By the Way, schickt deine Firma dich auch nach Hause wenn ein Verfahren gegen dich läuft ? Oder bist du auch verpflichtet deinen Kunden mitzuteilen das gerade ein Verfahren gegen dich läuft,

und diese dir keine Aufträge mehr erteilen solange das Verfahren läuft ?

 

Also ich habe gerade jemanden bei dem die  eingflogen sind weil er sich etwas legal bestellt hat aber so eine Waffe offiziell nicht besitzt.

 

Und Micha 176 hat es doch schon so schön beschrieben, was reicht.

 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb micky123:

Hmm,

mal eine kleine Leseprobe für den Herrn mit dem "vollkommen rechtskonform konsequent"

https://www.drschmitz.de/hauspostille/strafrecht/sie-wollen-eine-durchsuchung-live-erleben/

 

Hab es mal grob überflogen, wenn dieses Teil zur Verwendung an Schusswaffen BESTIMMT ist, ist es scheißegal ob man eine passende Waffe (egal ob im NWR oder nicht) besitzt.

Es wäre dann ein verbotener Gegenstand.

Ansonsten, offensives Marketing einer RA-Kanzlei...

vor 22 Minuten schrieb micky123:

 

Sinngemäß stand da drinn das die Durchsuchung gerechtfertigt gewesen sei da ich ja zwei geladene Kurzwaffen, und 4 aufmunitionierte Magazine geführt hätte als ich festgenommen wurde.

Das Landgericht wiederum führte dann aus das bei jemanden der zwei Kurzwaffenwaffen führt und dazu berechtigt ist ,dieser Umstand keine Hausdurchsuchung rechtfertigt.

 

Cowboy ? Oder Rambo in persona ? 😯

 

vor 32 Minuten schrieb micky123:

 

Ach du hattest dann ein Strafverfahren wegen dem Affengesetz gegen dich laufen ? Ist ja nicht so schlimm oder? Klärt sich ja alles auf oder ?

 

Ja, so war es...

 

vor 34 Minuten schrieb micky123:

By the Way, schickt deine Firma dich auch nach Hause wenn ein Verfahren gegen dich läuft ?

 

Nö, die waren da sehr tolerant als ich wirklich mal eine (unrechtmäßige) HD hatte. Da ging es um die "Suzie" von Hessen Arms /Verdacht KWKG usw...

Da ich mit öffentlichem Nahverkehr zur Arbeit anreise und somit mit einiger Verspätung eintraf,  bemerkte mein Chef "..besser spät als gar nicht, hatte der Zug mal wieder Verspätung...?", worauf ich ihm geantwortet habe,

"...nee, die Bullen haben mich heute morgen um 06.00 aus dem Bett geholt, hatte eine Hausdurchsuchung..."

Als ich ihm die Gründe erläutert habe, hat er nur ungläubig den Kopf geschüttelt und war fassungslos, allerdings nicht über meine Verspätung...  

 

vor 46 Minuten schrieb micky123:

Oder bist du auch verpflichtet deinen Kunden mitzuteilen das gerade ein Verfahren gegen dich läuft,

und diese dir keine Aufträge mehr erteilen solange das Verfahren läuft ?

 

Nee, beruflich agiere ich vollkommen außerhalb des Waffenthemas...

 

vor 48 Minuten schrieb micky123:

Also ich habe gerade jemanden bei dem die  eingflogen sind weil er sich etwas legal bestellt hat aber so eine Waffe offiziell nicht besitzt.

 

Na, hoffentlich war es nicht dein unsäglicher "Bausatz" für eine slam gun ...

 

Spätestens nach dem Vorfall in Halle wird man bei deinen Kunden, da sicher mal etwas sensibler prüfen...

 

Aber mach dir nichts draus...

 

Manche andere (ex)Händler hierzulande werden noch viel heftiger in das Rektum kopuliert (Stichwort BWT 47) ...    

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb micky123:

Aus gegebenen Anlaß möchte ich hier einmal darauf hinweisen, das das bestellen von diversen Waren auf eigenen Namen zu nicht unerheblichen Problemen führen kann.

Wenn jemand zum Beispiel Griffschalen für eine Kurzwaffe im nicht EU Ausland bestellt, überprüft mittlerweile der Zoll über das nationale Waffenregister ob der Besteller so eine Waffe legal besitzt.

[bitte keine Fullqoutes]

 

Nachdem die EU die gemeinsame Militärgüterliste erstellt hat, wo auch der ganze zivile Kram samt Zubehör reinfällt, war es eigentlich logisch, dass es auch irgendwann exekutiert wird.

Hier zur Info:

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2019:095:FULL&from=EN

Bearbeitet von knight
Fullquote entfernt
Geschrieben

Da warnt jemand vor möglichwerweise missverständlichen Einkäufen im Internet der vor gar nicht langer Zeit Baupläne für Slamguns von Schweden aus verticken wollte. Oder war das ein anderer?

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Geschrieben

Die Rubrik "Spaß beim Zoll" füllt hier bei WO ganze Bände. Da wundert mich gar nix mehr. Und umgekehrt würde ich deswegen auch nix ausschließen.

 

Wobei sich mein Zollamt bei den letzten Malen zum Besseren gewandelt hat. Die Story dazu kann man hier über die Suchfunktion finden. Ich will die hier nicht noch mal aufkochen. Irgendwann ist halt auch mal gut.

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Geschrieben

Die schauen halt naturgemäß genauer bei Leuten hin, die schon öfters mit Recht und Gesetz zu tun hatten. Leider auch, wenn das Verfahren eingestellt wurde bzw. nichts vorgefallen ist. Wenn man mal drin ist, ist man drin...

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Wauwi:

Hab es mal grob überflogen, wenn dieses Teil zur Verwendung an Schusswaffen BESTIMMT ist, ist es scheißegal ob man eine passende Waffe (egal ob im NWR oder nicht) besitzt.

Es wäre dann ein verbotener Gegenstand.

Ich glaube, beim groben Überfliegen sind dir die wesentlichen Ungeheuerlichkeiten entgangen. Und das Versagen der Justiz im Anschluss halte ich für noch größer, als das des Zolls.

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Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb cavalier:

Ich habe vor nicht allzu langer Zeit 1911 Griffschalen aus dem Ausland bestellt.

Bis Dato null Probleme.

---so auch bei meiner Bestellung. Es war

ein Holzgriff für eine CO2-Pistole, gefertigt in der Russischen Konföderation. Auslieferung an meine Wohnung, ohne Zollgebühren, trotz Zollsiegel- also vorher geprüft. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb cavalier:

Ich habe in der Vergangenheit auch schon Abzugsfedern (k98) für Schützen ohne Internet bestellt. Auch Federn für meine CZ 75 aus Litauen kamen unproblematisch an.

Die wussten wohl nicht um was es sich handelt! 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Asgard:

Da warnt jemand vor möglichwerweise missverständlichen Einkäufen im Internet der vor gar nicht langer Zeit Baupläne für Slamguns von Schweden aus verticken wollte. Oder war das ein anderer?

Das muß ein anderer sein, ich biete hier in DE lediglich völlig legal komplette dekorative Bausätze inklüsive dem passenden Bohrer an.😉

 

Und was nicht immer so jeder weiß.

Das erinnert mich dann immer wieder an so weinerliche Leute die dann auf der anderen Seite des Schreibtisches saßen und überhaupt nicht verstehen konnten das nun ein Steuerstrafverfahren gegen sie läuft, und das alles nur weil sie im Netz aus Holland Kaffekapseln bestellt hatten.

 

Dann mal allgemein, Wissen ist Macht, allein die Datensätze die erhoben werden sind gefährlich.

Nehmen wir also mal der Herr "Cavalier" wird unbequem.

Dann tritt man einfach an einen linksgestrickten Richter hinsichtlich eines Durchsuchungsbeschluses heran.

Schlüsselwörter "Hinweise Reichsbürger, hortet Waffen, besitzt legal Waffen, bestellt immer Teile für Waffen die er gar nicht besitzen darf, bastelt wohl illegal an Waffen herum,usw."

Gehe mal davon aus das der Richter das noch im Flur abzeichnet.

 

Und du meinst das wäre alles egal ? ja, du wirst wahrscheinlich gewinnen, du wirst zwar deinen Job verlieren aber du wirst gewinnen.

 

Ach ja, das hatte ich ja ganz vergessen, deine EDV, jeden Datenträger ,jedes Telefon deine Sicherungsplatten die wirst du wiederbekommen, in 5 Jahren, wenn die KTU damit fertig ist,

und dein Betriebssystem schon niemand mehr kennt.

 

Aber was mache ich mir darüber Gedanken, es ist immer gut wenn es genug naive gibt,denn die fallen zuerst auf die Schnautze.

 

 

 

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