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WBK beantragen? Welche Reihenfolge?


Smuji

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vor 14 Minuten schrieb charly.brown:

dann ist doch alles gut, Anträge an den LV ( bei uns ist das der LV) kannst du schon jetzt stellen

ausgefüllt bekommst du die dann nach Ablauf der 12 Monate zurück

die Anträge für die grüne und gelbe können auch schon fertig sein, da tütest du dann nur noch die bestätigten Befürwortungen ein und ab damit zur Behörde (Unterbringungsnachweis der Waffen nicht vergessen )

 

ab diesem Zeitpunkt hast du dann keinen Einfluss mehr auf die Bearbeitungszeit

Siehste, so wie es hier im Forum ist, so ist es auch im Verein. Jeder hat eine andere Information =). 

 

Mir geht es in diesem Thread im Grunde darum, wie beantrage ich alles (in welcher Reihenfolge, zeitlicher Abstand etc.) um möglichst kurz auf alles zu warten. 

 

Ein anderer Kamerad hat erst an seinem 1 Jährigen das Bedürfnis beantragt. Dann hat er darauf ewig gewartet, anschließen hat er die WBKs beantragt und wieder ewig gewartet. Bis er dann endlich seine Waffe hatte, war ein halbes Jahr vorbei. 

 

Und das will ich vermeiden. 

 

Also ich fasse zusammen: du meinst, ich soll am besten jetzt schon alles abschicken, die beim Verband senden mir die Unterlagen dann halt erst am 1 jährigen zurück. 

 

Nebenbei kann ich schon bei der Behörde WBKs inkl. zukünftiger Eintragungen beantragen, sodass diese nur noch auf das nachreichen des Bedürfnisses warten. 

 

Richtig so? 

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vor 15 Minuten schrieb Smuji:

Also ich fasse zusammen: du meinst, ich soll am besten jetzt schon alles abschicken, die beim Verband senden mir die Unterlagen dann halt erst am 1 jährigen zurück. .....  genau das meine ich

 

Nebenbei kann ich schon bei der Behörde WBKs inkl. zukünftiger Eintragungen beantragen, sodass diese nur noch auf das nachreichen des Bedürfnisses warten. ... nein, das habe ich nicht geschrieben, erst wenn du von deinem Verband die Bestätigung hast dann an die Behörde, eher bringt nicks da sie erst tätig werden wenn alles zusammen ist

normalerweise dauert bei uns ( BdMP ) die Beantragung eines Bedürfnisses eine Woche, die Behörde ist eine andere Sache, die überprüft dich erstmal - pol. Führungszeugnis und evt. Nachfrage bei der örtlichen Polizei (war bei uns mehrfach so ) - da hast du dann aber keinen Einfluss mehr drauf

ich habe immer erstmal 4 - 6 Wochen gewartet und dann per email höflich nachgefragt, meistens kam dann die Antwort "ist in Bearbeitung " und kurze Zeit später war der Ramsch dann da

 

ich kann aber nur für den BdMP und meine Behörde sprechen, normalerweise müsste das aber überall so sein

 

PS: rote Farbe meinereiner

vor 15 Minuten schrieb Smuji:

 

 

 

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vor 39 Minuten schrieb Smuji:

Nebenbei kann ich schon bei der Behörde WBKs inkl. zukünftiger Eintragungen beantragen, sodass diese nur noch auf das nachreichen des Bedürfnisses warten.

Das kannst Du versuchen. Die Behörde kann aber auch sagen nehmen sie das wieder mit, da fehlt die Bescheinigung des Bedürfnisses. Und wenn Du darauf bestehst legt er den Antrag hin, mahnt das Bedürfnis an und lässt es liegen ohne weiter etwas zu tun. Die Behörde könnte aber schon mal die Zuverlässigkeit abprüfen (dauert je nach Bundesland bis zu 1/2 Jahr), könnte sie, muss sie aber nicht. Falls Du dann nach drei Monaten die blöde Idee einer Untätigkeistbeschwerde hast, wird der Antrag sofort bearbeitet und kostenpflichtig ablehnend beschieden, weil ja das Bedürfnis fehlt.

 

Mit dem Verband ist es ähnlich. Der braucht die Bescheinigung des Vereins über Mitgliedschaft, Trainingstermine etc. ohne die macht der Verband vielleicht nichts.

 

Der Verein wird nichts bescheinigen, was nicht zutrifft und da ein wichtiger Punkt die Dauer der Mitgliedschaft ist, geht vor 12 Monaten Mitgliedschaft wohl nichts.

 

Wie lange die einzelnen Beteiligten für ihren Teil brauchen steht in den Sternen.

 

Was aber sicher ist, ohne Bescheinigung über die Sachkunde geht nichts. Nicht beim Verein (80%), nicht beim Verband (99%) und nicht bei der Behörde (100%). Falls Du die noch nicht hast, fang damit an.

 

Und nun nochmal zum ganz langsamen mitlesen. Jeder der Beteiligten - Du, Verein, Verband, Behörde könnte jetzt tätig werden und schon mal Forumlare ausfüllen oder einen Teil der Prüfungsarbeit machen. Es ist aber keiner dazu verpflichtet etwas zu tun. Wie die Beteiligten gestrikt sind und wie deren Arbeitsweise ist weiß hier keiner. Evtl. kennt einer die Arbeitsweise von dem Verbandsfunktionär aber mehr auch nicht. Deshalb kann Dir auch keiner Deine Fragen konkret beantworten.

 

Ich kann Dir sagen, dass diejenigen die es besonders eilig mit der eigenen Waffe haben, manchmal die sind die besonders lange darauf warten.

Bearbeitet von Gast
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@Fussel_Dussel hat es bereits geschrieben:

Manche Behörden sind sehr behilflich und nehmen den WBK-Antrag schon an, wenn das Bedürfnis vom Verband noch nicht vorliegt und dann nachgereicht wird.

Wenn die in der Zeit dann schon die erforderlichen Auskünfte einholen, brauchst Du da später nicht darauf zu warten.

Sie müssen das nicht machen, es gibt darauf keinen Anspruch.

Es lohnt, da mal persönlich Kontakt aufzunehmen und "zufälligerweise" gleich Antrag und Aufbewahrungsnachweis (Fotos vom Tresor und Typenschild) dabeizuhaben.

In anderthalb Monaten stecken wir schon fast in der Vorweihnachtszeit, da wird es erfahrungsmäßig etwas eng mit den Terminen.

Die Behörde muß auch die Möglichkeit haben, die Aufbewahrung vor Ort zu kontrollieren.

Ob Deine Behörde das selbst macht oder Beamte der zuständigen Wache beauftragt, weiß ich nicht, jedenfalls muß dafür wieder ein Termin vereinbart werden.

Das kannst Du auch schön vor Ort abklären und mal persönlich "Flagge zeigen".

Bei verständigen Sachbearbeitern kann es helfen, zu erklären, daß man sich die erste Waffe gerne zu Weihnachten gönnen möchte.

 

Ganz wichtig, vollständige Unterlagen an den Verband senden!

Das erspart Dir und den Mitarbeitern dort langwierige Rückfragen und das Nachsenden fehlender Belege.

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Wenn der LV des BDS und die genehmigenden Behörde genannt würden könnte man genauere Auskünfte geben was wo wie gehandhabt wird. Ohne diese Infos ist das alles nur Sinnlos.Bei uns, LV 9, hab ich das Bedürfnis innerhalb einer Woche. Meine genehmigende Behörde prüft auf nachfragen auch vorab, so das bei eintreffen des Bedürfnisses gleich die WBK ausgestellt werden kann. Jedenfalls in der letzten Zeit mehrfach so passiert. Kann aber im gleichen Bundesland bei einer anderen Behörde anders sein. Oder wenn die SB einen schlechten tag hat auch......................

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Is doch alles gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz einfach!

Man macht die Sachkunde und trainiert fleißig, bekommt die Gelbe und die Grüne WBK, kurz darauf macht man die Jägerprüfung und bekommt die Lodengrüne WBK. Wenn dann die Gefriertruhen immer gut gefüllt sind, und einem langweilig wird, sucht man sich ein schönes Sammelgebiet und lässt sich eine Rote WBK ausstellen.

Dann ist man dann auch unabhängiger von irgendwelchen Verbänden, man ist ja dann dauerbedürftig. Und pleite :)

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vor 2 Stunden schrieb Smuji:

Ein anderer Kamerad hat erst an seinem 1 Jährigen das Bedürfnis beantragt.

Richtig so, weil er damit auch sein Training der letzten 12Monate nachgewiesen hat und das ist nunmal ein Vorgabe.

Wie willst Du 12 Monate nachweisen, wenn Du den Bedürfnisantrag nach 10,5 Monaten abschickst ???? Training vordatieren = böse.

 

Ewig ist ist relativ aber 3-4 Wochen normal bei Ehrenamtlich tätigen Personen.

Wie lange die Zuverlässigkeitsüberprüfung dauert und was möglich ist können Dir nur Deine Kollegen im Verein verraten, weil die die Sachbearbeiter kennen. Oder Du schreibst hier im Forum welcher Landkreis und bekommst evtl ne PM.

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...und trag die beantragte Waffe richtig in die Befürwortung für den Verband, ich kenne min. zwei Fälle wo die Behörde den kompletten WBK-Antrag abgelehnt hat weil "Pistole 9mm Luger" drinstand. Der SB meinte es müsse "Selbstladepistole" heißen. Also den ganzen Kram mit der Bescheinigung vom Verband nochmal....

 

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Am 7.10.2019 um 23:18 schrieb scotty600:

Richtig so, weil er damit auch sein Training der letzten 12Monate nachgewiesen hat und das ist nunmal ein Vorgabe.

Wie willst Du 12 Monate nachweisen, wenn Du den Bedürfnisantrag nach 10,5 Monaten abschickst ???? Training vordatieren = böse.

Nach 10,5 Monaten hatte ich fast 100 Trainings- und Wettkampftermine hinter mir, also auf jeden Fall mehr als 18 innerhalb von 12 Monaten, selbst wenn ich dann 1,5 Monate Pause / Auslandsurlaub oder was auch immer ohne Schießen gemacht hätte. Wenn man sich allerdings auf 1x pro Monat also auf das "12" aus "12/18" bezieht, dann gebe ich Dir recht, da wäre nur ein Nachweis maximal knapp ein Monat vorher möglich.

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Am ‎07‎.‎10‎.‎2019 um 23:18 schrieb scotty600:

Richtig so, weil er damit auch sein Training der letzten 12Monate nachgewiesen hat und das ist nunmal ein Vorgabe.

Wie willst Du 12 Monate nachweisen, wenn Du den Bedürfnisantrag nach 10,5 Monaten abschickst ???? Training vordatieren = böse.

 

Ewig ist ist relativ aber 3-4 Wochen normal bei Ehrenamtlich tätigen Personen.

Wie lange die Zuverlässigkeitsüberprüfung dauert und was möglich ist können Dir nur Deine Kollegen im Verein verraten, weil die die Sachbearbeiter kennen. Oder Du schreibst hier im Forum welcher Landkreis und bekommst evtl ne PM.

Nun ja, im Verein bin ich jetzt schon 1 Jahr, im BDS-Ausweis steht halt erst das Datum von Mitte November. Also ich könnte selbst jetzt schon 1 Jahr und 50 Schießtermine nachweisen. Nur es zählt halt erst ab Ausweis-Datum, oder ?

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Wie wäre es denn mal mit deinem Vereinsvorsitzenden zu sprechen? Der sagt dir ob er dir die Bescheinigung jetzt schon ausstellt und er kann dir sicher auch was über Wartezeiten beim Verband sagen und darüber hinaus kennt er auch die örtlichen Behörden und deren Arbeitsweise. Man kann natürlich auch über 40 Seite weiter drüber diskutieren.

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vor 14 Minuten schrieb Zordus:

Wie wäre es denn mal mit deinem Vereinsvorsitzenden zu sprechen? Der sagt dir ob er dir die Bescheinigung jetzt schon ausstellt und er kann dir sicher auch was über Wartezeiten beim Verband sagen und darüber hinaus kennt er auch die örtlichen Behörden und deren Arbeitsweise. Man kann natürlich auch über 40 Seite weiter drüber diskutieren.

Von meiner Seite aus besteht kein Informationsbedarf mehr.

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Das Gesetz spricht nur davon, dass der Verein zu einem Verband gehören muss. Nirgendwo steht, dass erst mit der Bestätigung der Meldung beim Verband die Jahresfrist für das Neumitglied läuft! Warum auch? 

Es wird jedoch leider von vielen Vereinsoberen so gehandhabt, die erst die Meldung teils um Monate verschlafen und dann das Mitglied hinhalten.

Weise deinen Präsidenten darauf hin und schau, ob es was bringt.. Leider wirst du wahrscheinlich nur "Hamma schon immer so gemacht" hören.

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Da ist wohl doch noch jemand, der diesen Thread am Leben erhalten will @Zordus 

 

ok,  dann ist halt meine Frage noch offen. Wieso hast du sie nicht beantwortet, sondern nur einen dummen Kommentar abgegeben ? Langeweile ?

 

Einige Leute hier im Forum sind den Vereinskollegen teilweise sehr ähnlich, muss ich feststellen.

 

Jeder ist klüger, jeder ist besser und jeder fragt sich warum man das ein oder andere nicht weiß. Und dann gibt es die Leute, die sich darüber aufregen dass man fragt, dass man zu viel fragt, dass man das falsche fragt oder dass man zu wenig fragt.

Bearbeitet von Smuji
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vor einer Stunde schrieb Quwertzuiop:

Es wird jedoch leider von vielen Vereinsoberen so gehandhabt, die erst die Meldung teils um Monate verschlafen und dann das Mitglied hinhalten.

Es gibt durchaus Vereine die machen das mit Vorsatz um die Verbandsabgabe zu sparen. Eshat ja z.B. der RSB in der Vergangenheit einige tausend(!) Mitglieder "gefunden".

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vor 5 Stunden schrieb Smuji:

Nun ja, im Verein bin ich jetzt schon 1 Jahr, im BDS-Ausweis steht halt erst das Datum von Mitte November. Also ich könnte selbst jetzt schon 1 Jahr und 50 Schießtermine nachweisen. Nur es zählt halt erst ab Ausweis-Datum, oder ?

Wie gesagt, wenn Du verraten würdest in welchem LV Du bist, würdest Du konkretere Hilfe bekommen können. In meinem LV reichen 4Monate Mitgliedschaft im BDS, wenn eine Bescheinigung vorliegt, das man >1 Jahr in einem anderen Verband ist.

 

In den Befürwortungsrichtlinien deines LV steht in der Regel alles wissenswerte drin. 

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Ok, also bei meinem Verband kann ich die Sachen 2 Wochen vorher hinschicken und bei meiner Waffenbehörde 4 Wochen. Habe dort angerufen. 

 

Der Herr bei der Waffenbehörde sagte mir, falls ich schon eine Waffe habe, kann ich gleich die Nummer im Antrag mit angeben und sie direkt eintragen lassen. 

 

Hat das irgendwelche Vorteile? Zeitlich oder finanziell? 

 

Denn ich überlege mir jetzt schon eine Waffe zuzulegen. Zumindest bei Händler schon zu bezahlen. 

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Bedürfnisanträge waren innerhalb von 4 Tagen wieder bei mir in der Post. Bin dann mit allem Montags auf die Behörde und wurde die Woche drauf Dienstags angerufen das ich die WBK's abholen kann. Insgesamt dauerte das gannze bei mir 14 Tage, vom wegschicken der Bedürfnisanträge bis ich die WBK in Händen hielt.

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vor 7 Stunden schrieb Smuji:

 

Der Herr bei der Waffenbehörde sagte mir, falls ich schon eine Waffe habe, kann ich gleich die Nummer im Antrag mit angeben und sie direkt eintragen lassen. 

 

Hat das irgendwelche Vorteile? Zeitlich oder finanziell? 

 

 

Du sparst dir einen Weg zur Behörde. Machst du nen Voreintrag ohne das du schon ne Waffe hast kostet der Voreintrag, danach zum Händler Waffe kaufen und dann wieder zur Behörde Waffe eintragen und nochmal bezahlen. Trägt er dir direkt die Waffe ein da du sie schon beim Händler gekauft hast, dann sparst du dir den 2ten Gang zur Behörde. Ob du dann die 2te Zahlung sparst oder ob die direkt draufgeschlagen wird, weiß ich nicht da ich bis jetzt immer erst einen Voreintrag hatte.

 

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vor 34 Minuten schrieb LWB:

Du sparst die Kosten für den Voreintrag

Das kommt auf die Behörde an.

 

Meine Behörde macht die Eintragungen beispielsweise NICHT gleichzeitig. Ich habe das schon einmal versucht. Da hieß es: Ohne Voreintrag darf der Händler mir die Waffe nicht überlassen. Fertigeintrag gibt es erst nach erfolgtem Erwerb. Zweimal innerhalb einer Viertelstunde vorbei kommen (der Waffenhändler ist ganz in der Nähe) ist kein Problem, aber beides auf einmal geht nicht, weil entweder Erwerb ohne Erlaubnis oder Dokumentation eines nicht stattgefundenen Erwerbs.

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Deshalb schrieb ich von Kundenfreundlichkeit! !

Macht halt nicht jeder SB. Aber seiner hat ihm das ja wohl angeboten. Mit der Rechnung incl. Seriennummer der Waffe zum Eintragen zum SB und ANSCHLIEßEND  zum Händler und die Waffe abholen.

Du kennst den Unterschied zwischen Kauf und Erwerb im waffenrechtlichen Sinn??

Bearbeitet von LWB
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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Das kommt auf die Behörde an.

 

Meine Behörde macht die Eintragungen beispielsweise NICHT gleichzeitig. Ich habe das schon einmal versucht. Da hieß es: Ohne Voreintrag darf der Händler mir die Waffe nicht überlassen. Fertigeintrag gibt es erst nach erfolgtem Erwerb. Zweimal innerhalb einer Viertelstunde vorbei kommen (der Waffenhändler ist ganz in der Nähe) ist kein Problem, aber beides auf einmal geht nicht, weil entweder Erwerb ohne Erlaubnis oder Dokumentation eines nicht stattgefundenen Erwerbs.

Der Händler überlässt dir die Waffe ja auch nicht. Da steht dann auf den Unterlagen für die Behörde extra drauf gekauft aber noch nicht überlassen.

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