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IGNORED

WBK beantragen? Welche Reihenfolge?


Smuji

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vor 27 Minuten schrieb Fyodor:

Was bedeutet nochmal der erste Stempel in der WBK?

 

Was bedeutet nochmal der zweite Stempel in der WBK?

 

Einen Stempel für "bezahlt aber nicht erworben" gibt es nicht.

Du verstehst hier gerade etwas komplett falsch. Wenn ich beim Büchsenmacher eine Waffe erwerbe dann bekomme ich dort Unterlagen für die Behörde, auf dieser stehen alle Daten die die Behörde braucht. Habe ich jetzt noch keinen Voreintrag in der WBK steht auf  diesen Unterlagen: "Es wurden am XX.XX.XXXX vom Käufer folgende Schusswaffen erworben und vom Verkäufer dem Käufer noch nicht überlassen" mit diesem Schreiben KANN die Behörde(muß nicht) die Waffe ohne Voreintrag direkt komplett eintragen und man spart sich den 2ten gang zum eintragen in der Behörde.

 

Glaub mir das geht, ich hatte das gerade erst vor 2 Monaten so ähnlich. Da war der Voreintrag von der Behörde falsch und der Büchsenmacher konnte mir die Waffe nicht mitgeben. Dann hat die Behörde bei der Korrektur des Voreintrages die Waffe direkt eingetragen. So daß ich nicht nochmal hin mußte. Das selbe KANN die Behörde auch machen, wenn du schon ne Waffen erworben hast, aber dir diese noch nicht überlassen wurde, dann bekommste direkt alle STempel in die WBK rein und mußt nicht nochmal hin.

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vor 1 Minute schrieb Slaytanic:

mit diesem Schreiben KANN die Behörde(muß nicht) die Waffe ohne Voreintrag direkt komplett eintragen

Außer natürlich den Stempel der die Erwerbsanzeige bestätigt. Denn ein Erwerb hat ja gerade noch nicht stattgefunden.

 

Daß Hersteller, Modell und Seriennummer eingetragen werden können ist unzweifelhaft.

 

Meine Behörde macht es jedenfalls mit genau der Begründung nicht.

Erwerb erst nach dem ersten Stempel, zweiten Stempel erst nach Erwerb.

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Doch bei uns auf der Behörde bekommst du diesen Stempel. Vorraussetzung ist aber, daß die Waffe bereits erworben wurde, aber nocht nicht überlassen. D.h. ich muß die Waffe schon komplett bezahlt haben sonst bekomme ich dieses Schreiben in der Form nicht vom Büchsenmacher. Ich kann also nicht ne Waffe anbezahlen und sagen gib mir die Unterlagen ich bezahl sie sobald die Behörde sie eingtragen hat, das geht nicht.

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vor 27 Minuten schrieb Slaytanic:

daß die Waffe bereits erworben wurde, aber nocht nicht überlassen.

Das ist waffenrechtlich nicht möglich.

 

Ein Erwerb Deinerseits (Erlangen der tatsächlichen Gewalt) setzt voraus, daß der Händler die Waffe an Dich überläßt.

Das Eigentumsverhältnis, und wer die Waffe bezahlt hat, interessiert die Waffenbehörde nicht, und ist im WaffG auch nicht geregelt.

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ich habe keine waffe erworben, sondern gekauft 😃 ausgehändigt bekomme ich sie natürlich erst nach dem Eintrag.

 

dann habe ich ja Glück, dass mein SB so freundlich war und es mir von sich aus angeboten hat. ich musste ihn nicht mal fragen, sondern er hat mich gefragt, ob ich denn schon eine Waffe habe ... 

 

 

ich danke euch !!!

 

ein schönes Wochenende!!

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Ich glaube Dir das ja auch. Meiner Behörde habe ich das auch mal vorgeschlagen, da der Waffenhändler gerade schräg gegenüber ist, und die Waffe seit Monaten bezahlt auf Abholung wartete. Die besteht aber darauf, dass ich zweimal vorbei komme. Den zweiten Stempel gab es da eben erst, wie im Gesetz vorgesehen, nach Erwerb. Gebühren habe ich auch nicht gespart.

 

Um Details müssen wir hier aber eigentlich gar nicht diskutieren. Mit ging es darum dass die Aussage "man spart einmal hingegen und einmal Gebühr" so pauschal eben leider nicht stimmt.

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Gebühren werden da nicht gespart jeder Stempel kostet weil das schlicht zwei voneinander getrennte verwaltungsrechtliche Vorgänge sind auch wenn die gleichzeitig durchgeführt werden. Man spart sich einen Weg das ist alles. Die meisten Behörden machen das nicht und formell ist das auch richtig so. Dies wurde ja schon erörtert warum.

 

ich gebe aber zu bedenken das in wenigen Fällen es auch sein kann das an der Waffe etwas ist oder was nicht gefällt und dies bei Abholung auffällt und man die Waffe vom Händler so nicht nimmt. Dann hat man die Waffe komplett eingetragen... dann ist es passiert und die Rennerei geht richtig los....

 

muss jeder selbst wissen ob das Risiko wert ist 

Bearbeitet von Zordus
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vor 7 Minuten schrieb Zordus:

Gebühren werden da nicht gespart jeder Stempel kostet weil das schlicht zwei voneinander getrennte verwaltungsrechtliche Vorgänge sind auch wenn die gleichzeitig durchgeführt werden. Man spart sich einen Weg das ist alles. Die meisten Behörden machen das nicht und formell ist das auch richtig so. Dies wurde ja schon erörtert warum.

Meine Behörde macht das nicht nur mit, sondern fragt bei Beantragung eines Voreintrags aktiv, ob die Waffe mit Seriennummer schon bekannt ist. Falls ja, wird sie komplett eingetragen und kostet nur einmal Gebühr. Wenn ich Voreintrag und Erwerb getrennt bei der Behörde vornehmen lasse, kostet es genau das Doppelte. Übrigens bei meiner Behörde unabhängig von der Anzahl der Waffen (Natürlich unter Beachtung von 2/6).

 

Gruß

Grayson

Der mit seinem Landratsamt wirklich glücklich ist...

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

...

Ein Erwerb Deinerseits (Erlangen der tatsächlichen Gewalt) setzt voraus, daß der Händler die Waffe an Dich überläßt.

Das Eigentumsverhältnis, und wer die Waffe bezahlt hat, interessiert die Waffenbehörde nicht, und ist im WaffG auch nicht geregelt.

Man könnte aber die Waffe per Leihschein vorab schon vom Händler mitgenommen haben...

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vor 14 Minuten schrieb grayson:

Meine Behörde macht das nicht nur mit, sondern fragt bei Beantragung eines Voreintrags aktiv, ob die Waffe mit Seriennummer schon bekannt ist. Falls ja, wird sie komplett eingetragen und kostet nur einmal Gebühr. Wenn ich Voreintrag und Erwerb getrennt bei der Behörde vornehmen lasse, kostet es genau das Doppelte. Übrigens bei meiner Behörde unabhängig von der Anzahl der Waffen (Natürlich unter Beachtung von 2/6).

 

Gruß

Grayson

Der mit seinem Landratsamt wirklich glücklich ist...

Für dich natürlich positiv... verwaltungsrechtlich halt ich das allerdings für sagen wir einfach mal zweifelhaft bzw. so nicht korrekt. Sowohl für Voreintrag, Munitionserwerbsberechtigung und Eintragung einer Waffe sind separate Gebühren vorgesehen. So eine Art „Mengenrabatt“ sieht die Verwaltungskostenordnung nicht vor.

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vor 14 Stunden schrieb Zordus:

 die Verwaltungskostenordnung

Ist die nicht Landesrecht?

 

Ich muss allerdings zugeben, dass ich einen Teufel tun werde und die Behörde daraufhin überprüfen, ob sie mir zu wenig Geld abknöpft. Will sagen: Ich habe noch nie in die Rechtsgrundlage für die Gebühren reingeschaut und habe es auch nicht vor. (Zumindest solange mir die Gebührenbescheide plausibel vorkommen und - falls überhaupt - zu meinen Gunsten abgewichen wird.) Ich muss gelegentlich mal einen der Gebührenbescheide raussuchen, da steht ja die Rechtsgrundlage drauf...

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vor 16 Minuten schrieb grayson:

Ist die nicht Landesrecht?

Ja,ist sie. Davon ab macht aber immer noch so manche Behörde ihr eigenes Ding mit der Berechnung.Wollen sie weniger als in der Kostenverordnung steht bin ich ruhig, sage artig danke und gehe. Will sie mehr mache ich sie darauf aufmerksam. Von mir wollte  mal ein " Aushilfs - SB  für den Eintrag eines Wechselsystems in die Grüne über 60 Euro haben. Weil Einträge in die Grüne kosten halt soviel, meinte er. Und eigentlich hätte ich ja auch einen Voreintrag gerbaucht dafür, auf den er aber Verzichtet. Nachdem ich meine Gesichtszüge wieder geordnet hatte versucht ich ihn auf zu klären bezgl Wechselsystemen. Er wollte es nicht verstehen.....Hab ihn dann drum gebeten fragen zu gehen...er kam zurück, entschuldigte sich und schrieb eine neue Rechnung über 12,78 Euro. Hab schon Waffen angemeldet und keine Rechnung bekommen. Da blieb ich ruhig, sagt artig danke und ging.

 

vor 15 Stunden schrieb IMI:

Man könnte aber die Waffe per Leihschein vorab schon vom Händler mitgenommen haben...

Jepp, eine gerne genutzte Möglichkeit Waffen vor dem Kauf zu testen, um nicht nach dem Eintrag der Waffe eine böse Überraschung zu erleben. Geht aber sicher nicht bei jedem Händler und auch nicht bei jeder Waffe.

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