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Training nach Waffenrecht


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Geschrieben

Nach dem letzten Urteil bezüglich Trainingterminen gehen ja nun die Diskussionen darüber los. 

Auch auf FB habe ich da schon einiges gelesen und auch geschrieben. 

Wollte mal hier noch einige Meinungen hören. 

Dann mal an das Thema ran.......

 

Was wird nach dem Waffenrecht als Training anerkannt? 

Nur auf dem Schießstand und schärfer Schuß? 

Was ist denn wenn ich auf 25mtr mit dem Gewehr schieße, nur um damit vertraut zu werden? 

Was ist wenn ich Trockentraining mit einem System wie MantisX mache? 

Oder wenn ich nur Anschlag und Timer Training mache? 

Was träge ich ins Schießbuch überhaupt ein? 

Bisher schreibe ich immer nur KW oder LW X Schuß und lasse das abstempeln. 

 

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Michael_He:

oder ... X Schuß

warum überhaupt eine anzahl getätigter schuss aufschreiben?!? is doch sinnlos...

datum, kaliber, waffenart! das reicht!

beim bdmp vielleicht noch die disziplin...

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Geschrieben

Sagen wir so, wenn ich keinen Bock hätte und nur 5 Schuß an dem Tage mache schreibe ich das nicht auf. 

Bei Ipsc Training mit 183 Schuß auch nicht. 

Aber beim normalen Training mit  50, 100 Schuß mache ich das schonmal....... 

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Michael_He:

Was träge ich ins Schießbuch überhaupt ein? 

Datum, Ort, LW/KW, Unterschrift

Alles weitere wiederspricht der Datensparsamkeit.

 

Ich wüßte nicht, daß der Gesetzgeber fordert, den Trainingsablauf zu dokumentieren.

 

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Geschrieben

Der von Gerichten verwendete Kommentar zum Waffenrecht (Lehmann, Breckwoldt, Grotthuss, Soens) äussert sich zu §14 Abs 2 Satz 2 Nr 1 WaffG  wie folgt:

"Eine regelmäßige Sportausübung ist prinzipiell anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Zeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit (vereinseigenen) Schusswaffen betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht. (vgl. BT-Drucksache 14/7758 S. 63 und Nr. 1/14.2.1 WaffVwV).

 

Die amtliche Begründung schweigt dazu, welche Zeitspanne unter einer "gewissen Dauer" zu verstehen und welcher Auslegung das Wort "intensiv" erschlossen ist.

Sachgerecht dürfte es sein, von ca. 4 Stunden je "Schießübung" auszugehen, so dass, auf den maßgeblichen Jahreszeitraum bezogen, der Nachweis der Teilnahme an ca. 60 bis 70 Übungsstunden zu fordern ist."

Diese Auslegung halte ich für eine besonders extreme Beschränkung der Autonomie des Sportes (Art. 9 GG). Einem Leistungsschützen, speziell im nichtolympischen Bereich, ist es bereits heute nicht mehr möglich sein Training sach- und fachgerecht zu gestalten.

 

Beiläufig sollte auch Beachtung finden, dass allgemein (insbesondere in Politik und Rechtspflege) die Vorstellung herrscht, ein Sportschütze sei in genau einem Verein Mitglied. Das halte ich für eine völlig lebensferne Sichtweise.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb weyland:

Datum, Ort, LW/KW, Unterschrift

Alles weitere wiederspricht der Datensparsamkeit.

 

Ich wüßte nicht, daß der Gesetzgeber fordert, den Trainingsablauf zu dokumentieren.

Beim BDMP reicht das bei weitem nicht.

Hie muss man auch noch angeben:Waffe, Kaliber,Disziplin, Ergebnis....

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb weyland:

Datum, Ort, LW/KW, Unterschrift

Alles weitere wiederspricht der Datensparsamkeit.

Warum Unterschrift und die Unterteilung in KW/LW? Der Verein muss (aus Versicherungsgründen?) dokumentieren wer auf dem Stand ist. Das macht man am bequemsten z.B. per ID-Karte. Beim Betreten des Standes vor ein Lesegerät halten und fertig. 

 

Abgesehen davon: In praktisch allen Büchern über Schießsport wird über den Wert des Trockentrainings gesprochen. Training ist auch dann Training, wenn dabei kein einziger echter Schuss abgegeben wird. Ben Stroeger geht soweit, dass selbst für Schützen mit unbegrenzten finanziellen Ressourcen Trockentraining zwingend notwendig ist, da man nur im Trockentraining Aspekte des Schießens sinnvoll trainieren kann. 

 

vor 2 Minuten schrieb Leser:

4 Stunden je "Schießübung"

 

Hmmh. Damit habe ich in meinem ganzem Leben noch nie eine "Schießübung" abgehalten, selbst im Wehrdienst nicht. ?

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb weyland:

Tja, bemerkst Du den Fehler?

Geht das schon wieder los? Trainingsergebnisse können, müssen aber nicht eingetragen werden; zumindest hat das hier im LV noch niemand zwingend gefordert.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Shiva:

Warum Unterschrift und die Unterteilung in KW/LW? Der Verein muss (aus Versicherungsgründen?) dokumentieren wer auf dem Stand ist. Das macht man am bequemsten z.B. per ID-Karte. Beim Betreten des Standes vor ein Lesegerät halten und fertig.

LW/KW für die Bedürfnisbescheinigung ("Training mit der entsprechenden Kategorie"). 12x KW-Training reicht nicht für ein Bedürfnis LW.

Dokumentieren muß möglichweise (ich weiß es nicht) der Standbetreiber, wer auf dem Stand ist.

Meinen Vereinen ist das erstmal egal; die kontrollieren nicht, wo ich meine Freizeit verbringe.

 

Durch die Unterschrift lasse ich mir mein Training (nicht die Anwesenheit) bestätigen.

Das ist meine Methode des Nachweises gegenüber dem Verband wenn der nächste Bedürfnisantrag ansteht.

 

Bearbeitet von weyland
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Shiva:

Hmmh. Damit habe ich in meinem ganzem Leben noch nie eine "Schießübung" abgehalten, selbst im Wehrdienst nicht. ?

Das ist bei Disziplinen, die auf Tempo angelegt sind, je nach Waffe schon aus thermischen Gründen unmöglich. Im Wettbewerb einen Parcours mit 60 Schuß .223 abgearbeitet, und man weiß, warum das AR 15 auch dann kein MG ist, wann es Vollauto kann. Auch wird eine solche Konzentrationsaufgabe, wie es das Schießen ist, nicht leicht vier Stunden am Stück durchzuhalten sein. Den meisten Anfängern jedenfalls werden die meisten Leute raten, daß 200 Murmeln mehr als genug für eine Tageseinheit sind, auch wenn Zeit und Geld keine großen Begrenzungen darstellen.

 

Es gibt natürlich die Ausdauerübung, z.B. beim Biathlon, aber auch, in anderer Form, bei solchen Sachen wie 3Gun. Gestern war ich auf einem Match, wo über sieben Stunden geschossen wurde, bie Temperaturen zwischen den Erdwällen gut jenseits der 35 Grad und intensiver Sonneneinstrahlung. Das wird dann natürlich zum körperlichen und mentalen Ausdauertest, und der kluge Mann hat massenweise Flüssigkeit, Palästinensertücher für seine Birne und seine Waffen, usw. Solche Events dürften aber nicht das sein, was sich der Gesetzgeber vorrangig unter Sportschießen vorgestellt hat, und geschossen habe ich während dieser ganzen Zeit nur 140 Sekunden. Um zu gewinnen hätte ich sogar nur 96 Sekunden schießen dürfen. Und das Training für solche Sachen ist eben nicht nur, was man auf dem Stand macht, sondern einerseits Trockenüben und andererseits Sachen wie Dauerlauf in der Hitze, für die ganz Harten mit Gepäck.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb weyland:

LW/KW für die Bedürfnisbescheinigung ("Training mit der entsprechenden Kategorie"). 12x KW-Training reicht nicht für ein Bedürfnis LW.

Dokumentieren muß möglichweise (ich weiß es nicht) der Standbetreiber, wer auf dem Stand ist.

Meinen Vereinen ist das erstmal egal; die kontrollieren nicht, wo ich meine Freizeit verbringe.

 

Durch die Unterschrift lasse ich mir mein Training (nicht die Anwesenheit) bestätigen.

Das ist meine Methode des Nachweises gegenüber dem Verband wenn der nächste Bedürfnisantrag ansteht.

 

Natürlich reicht das, wofür gibt es denn ein Grundkontingent?

Gibt es jetzt einen Wettbewerb wer das Waffenrecht am strengsten auslegt??  

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Michael_He:

Nur auf dem Schießstand und schärfer Schuß? 

Aus Sicht der Gerichte meinem Kenntnisstand bisher nur das.

 

vor 1 Stunde schrieb Michael_He:

Was ist wenn ich Trockentraining mit einem System wie MantisX mache? 

Es wäre durchaus zweckmäßig, das (sei es über Verbände, sei es über Sachverständige) in verständliche Form zu bringen und so darzulegen, dass auch sowas von Gerichten bzw. Waffenbehörden als Training i.S.d.WaffG anerkannt wird. Zumindest lernt man da mindestens genauso viel als wenn es knallt.

 

vor 1 Stunde schrieb Michael_He:

Was ist denn wenn ich auf 25mtr mit dem Gewehr schieße, nur um damit vertraut zu werden?  

 

Oder wenn ich nur Anschlag und Timer Training mache? 

Ob mit oder ohne scharfem Schuss, siehe oben. Auch das gehört IMHO essentiell zu den entsprechenden Disziplinen als Training dazu. Und ist als Grundlage wichtiger als vieles anderes.

 

vor 26 Minuten schrieb Leser:

Sachgerecht dürfte es sein, von ca. 4 Stunden je "Schießübung" auszugehen

Das halte ich für eine sehr fragwürdige Festlegung der Autoren des Kommentars sein, der mehr als häufig mit der Realität (Standöffnungszeiten, Standverfügbarkeit) kollidieren dürfte.

 

Zumal nach 1-2 Stunden intensiven Trainings die Konzentration meist sowieso im Eimer ist.

Geschrieben

So, langsam kommen wir zum Punkt....... 

4Std je Trainingssitzung, alles unterschreiben usw. 

Bei 4 Std. werde ich sicher nicht kontinuierlich schießen. Auch haben wir garnicht so viel Trainingszeit auf dem Stand. 

 

Komme ich wieder zurück zu dem Punkt, zählt meine 2 stundige Trainingssitzung zuhause mit trocken und mit Train8ngssystem? 

Wenn so pingelig, seitens des Gesetzgebers  gefordert wird, dann möchte ich auch alle Sachen die ich da im Zusammenhang tue, mit gezählt haben. 

Nur reicht die einfache Dokumentation. 

Geschrieben (bearbeitet)

Im Moment entscheiden ja noch die Verbände, was "intensiv" genug ist.

Der DSB-Landesverband Berlin-Brandenburg hat sich da klar positioniert:

Zitat

Eine sinnvolle Trainingseinheit sollte mindestens eine Schusszahl von 15 Schuss umfassen. Ein Training mit nur wenigen Schüssen (unter 15) kann man nicht als trainingsintensiv bezeichnen und wird in der Regel nicht anerkannt.

http://www.sv-bb.de/sport/waffenrecht/Durchfuehrung_des_Waffenrechts_im_SVBB.pdf

 

Dies ist eine maßvolle Definition und die sollte ins Gesetz geschrieben werden, damit Gerichte da nix uminterpretieren in Richtung 4h oder > 100 Schuss...

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben

Aber selbst das halte ich für Unsinn. 

 

Mit der Flinte bin ich, auch ohne Training recht gut. Normalerweise unter den ersten 3 bei Falscheibe BM. 

Das trainiere ich nie, warum auch? 

Dafür eben lieber die Sachen die mir nicht liegen. 

 

Und wie gesagt, den ganzen Mist den man sonst macht bleibt unberücksichtigt........  Aber ansonsten nimmt es der Staat sehr genau? 

 

Ich glaub ich führe mal ein Trainingsbuch mit den ganzen weiteren Trainings zu Hause. Sollen sie das mal kommentieren, wenn es soweit ist. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb sonnyboy:

Beim BDMP reicht das bei weitem nicht.

Hie muss man auch noch angeben:Waffe, Kaliber,Disziplin, Ergebnis....

macht doch nichts, dafür sind die Disziplinen mit je nur 20 Patronen schneller abgearbeitet ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Michael_He:

Ich glaub ich führe mal ein Trainingsbuch mit den ganzen weiteren Trainings zu Hause. Sollen sie das mal kommentieren, wenn es soweit ist. 

Warum soll das eigentlich nicht zum Begriff "Schießübungen" gehören? Selbst Piloten können unter gewissen Umständen Zeit im Simulator als Flugstunden eintragen und angerechnet bekommen. Das dient einerseits der Wirtschaftlichkeit (warum viele Tonnen Sprit abfackeln, um Prozeduren in einem Verkehrsflieger zu üben?) und ermöglicht andererseits Übungen, die im echten Leben zu riskant wären. Warum sollte das beim Trockenüben anders sein?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Marder:

Natürlich reicht das, wofür gibt es denn ein Grundkontingent?

Ok, das ist möglich. Das Thema Grundkontingent habe ich schon länger hinter mir und insoweit gar nicht mehr daran gedacht.

 

Womit man auch sorgfältig umgehen sollte sind die Dokumentation der Wettkampfteilnahmen.

Geschrieben

Schusszahlen würde ich ich ins Schießbuch schreiben. Bei mir kommt nur die Disziplinnummer und ggf. noch Kaliber und wenn noch Platz ist die Entfernung mit rein, wobei das schon doppelt gemoppelt ist.

 

4 Stunden sog. Training würden wohl eindeutig unter "Munitionsvernichtung" fallen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich empfehle gar kein Schießbuch zu führen.
Ein Beleg für irgendetwas ist es nicht.

Es kann gegen einen verwendet werden.

Es existiert im Waffenrecht nicht.

 

Bearbeitet von Gast

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