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IGNORED

Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Es geht dabei doch nur um die Stimmen bei einer Petition des Bundestages nicht auf irgendeiner Onlineplatform.

 

Zitat

Nach einer Entscheidung der Abgeordneten des Bundestags-Petitionsausschusses von 2011 werden auf openPetition gesammelte Online-Unterschriften nicht für die Berechnung des Anhörungs-Quorums anerkannt. Das heißt, wer auf openPetition mehr als 50.000 Unterschriften sammelt, bekommt nicht automatisch eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss.

 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb schmitz75:

... eine Petition zum Waffenrecht, die sich mit dem wirklich wichtigen Thema beschäftigt, der Form der WBK

Dumme Menschen haben dumme Ideen. :gaga:

Da liest Gregorij im Vorbeigehen Deinen RFID-Chip aus und weiss genau wo er nach Einbruch der Dunkelheit einkaufen geht. Er kennt dann sogar die Sonderangebote.

 

CM

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb mwe:

Aber leider haben wir das ganz knapp verpasst, oder?

...

Entscheidend ist der Beginn der Petition beim Parlament. :rtfm: Den kenne ich nicht. I.d.R. startet man online-Petitionen zuerst auf privaten Plattformen und wenn man dann genug Mitzeichner beisammen hat, geht's erst an den zuständigen Bundes- oder Landtag - also gleich bei Eingang der Petition ausreichend Mitzeichner dabei. :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb cartridgemaster:

Dumme Menschen haben dumme Ideen. :gaga:

Da liest Gregorij im Vorbeigehen Deinen RFID-Chip aus und weiss genau wo er nach Einbruch der Dunkelheit einkaufen geht. Er kennt dann sogar die Sonderangebote.

 

CM

Eine gewisse Notwendigkeit für Änderungen zu den Berechtigungsurkunden bestünde schon.

NAch dem was künftg alles wesentliches Teil werden soll, sind die paar Spalten auf der WBK hoffnungslos unterdimensioniert.
Es sollte ausreichend sein, das sich jemand als Berechtigter ausweisen kann.

Alles weitere steht im NWR oder auf einem Ausdruck zu Hause.

Eine elektronische Lesbarkeit irgendwelcher Inhalte bedarf es meiner Meinung nach nicht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb HangMan69:

... mit billiger hardware von conrad!!!

Ist das nicht ein Widerspruch in sich oder war das nicht finanziell gemeint? :huh:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

nicht finanziell gemeint

genau so is es gemeint...

 

vor 40 Minuten schrieb schmitz75:

einen Link dazu

nein! aber die haben damit den fingerabdruck von schäuble (?) mal auf einen ihrer eigenen persos geladen...

 

Geschrieben (bearbeitet)

Und auch die Aussage ist falsch.

Sie haben sich 2008 lediglich den Abdruck von einem Glas besorgt. Der wurde nicht hochgeladen. Geht auch nicht.

Heutzutage kommt man damit nichtmal mehr in einfache aktuelle biometrische Anlagen rein.

https://www.ccc.de/updates/2008/schaubles-finger

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Leute, das kann doch nicht wahr sein. Das FWR feiert ernsthaft einen Verhandlungserfolg beim WaffG.

Man habe in etlichen Punkten Verbesserungen erreicht: https://www.facebook.com/notes/german-rifle-association/newsletter-vom-fwr/1984114031693096/

mal kurz durchleuchtet:

 

Besitzwechsel Kunde/Händler müssen (wenn kurzfristig) jetzt nicht übers NWR gebucht werden (spart 30 EUR bei Kleinreparaturen)

Die Realität meiner beiden letzten Waffenreparaturen:

Meine Hämmerli wurde vom Händler an die Frankonia Zentrale und dort an Walther geschickt, repariert und über dieselben Stationen an mich zurück.

Insgesamt 6 Besitzwechsel, die allesamt übers NWR gebucht und damit 6x30 EUR kosten werden.

Meine Glock wurde (dem Forum sei dank) über RUAG direkt zu Glock geschickt. Der Rückweg geht dann wieder über Frankonia.

Das Ganze dauert nun schon 11 Wochen und Endkunde/Großhänlder ist sowieso anzeigepflichtig, also auch da künftig: 6x30 EUR = 180 EUR fürs NWR Gedöns (die Griffstückreparatur dürfte hingegen 121 EUR kosten, tolle Relation).

 

Die Bedürfnisnachweisung wird gefeiert, wegen dem 10-Jahres-Deal für altgediente Sportschützen. "Entschärft " ist da nix. ABer fairerweise sieht das FWR hier entgegen manchen Funktionären hier im Forum wenigstens auch:

Zitat

muss der Umfang der Bedürfnisnachweisung inhaltlich deutlicher bestimmt werden, da sich Verwaltung und auch die Gerichte über den klar artikulierten Willen des Gesetzgebers in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zunehmend hinwegsetzen.

Hier gebe ich dem FWR voll Recht!! Was regelmäßiges Training ist und wie genau man die Regelmäßigkeit nachweist, gehört final geklärt, im Detail! Jeder noch so winzige Interpretationsspielraum wird sonst von Gerichten GEGEN uns genutzt!

 

Bei den großen Magazinen zeigt das FWR auf, dass diese künftig "verbotene Gegenstände" seien und ähnlich wie verbotene Waffen (z.B. Vollautomaten) hohe Auflagen der Aufbewahrung bekommen werden (mind. 0er Schrank etc.).?

Leider wird nirgends auch nur andiskutiert, dass der Altbesitz doch bitteschön auch weiter zur Benutzung erlaubt bleiben sollte und die gesonderten und besonders kriminalisierenden Magazinkörperverbote auch raus aus dem Entwurf gehören.

 

Achja, und dann werden die Schalldämpfer und Nachtzieloptiken für Jäger beschrieben. Bei den SD sind leider weitere Auflagen reingerutscht: Schalldämpfer dürfen künftig ausdrücklich nicht sportlich genutzt werden, auch nicht von Jägern. Und für KK gibt es die nur im Ausnahmefall. Und bei den Nachtsichtaufsätzen ist ja noch nichts durch.

 

 

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Leute, das kann doch nicht wahr sein. Das FWR feiert ernsthaft einen Verhandlungserfolg beim WaffG.

 

An welcher Stelle hat sich das FWR gefeiert?

Ich habe nur zusätzliche Kritikpunkte im Gesetz und in der Vorgehensweise herausgelesen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 45 Minuten schrieb Waffen Tony:

An welcher Stelle hat sich das FWR gefeiert?

...

Gut, Du hast recht. Es wird dargestellt, dass "Kritikpunkte aufgegriffen" worden seien, "glücklicherweise", "Änderungen vorgenommen", "zu begrüßen ist..."

 

Mich freut tatsächlich, dass das FWR eine realistischere Einsicht gewonnen hat, beispielsweise bei den erforderlichen Klarstellungen zu den Bedürfnisnachweisen.

Ansonsten sind noch heimlich einige Klopper mehr ins Gesetz reingekommen und wir sind uns wahrscheinlich einig, dass man mit dem jetzigen Entwurf alles andere als "glücklich" sein kann.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)

Spannend ist auch, dass jetzt plötzlich gilt:

Zitat

1.3.2
Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuse-ober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil (Griffstück bei Kurzwaffen); wenn kein Gehäuse vorhanden ist, ist der Ver-schluss führendes wesentliches Teil; wenn kein Verschluss vorhanden ist, ist der Lauf führendes wesentliches Teil.

Kurz: Griffstück (bei Kurzwaffe) und Lower (bei AR15artigen) sind in Zukunft "führendes wesentliches Teil", d.h. die müssen extralang markiert werden und deren Austausch löst eine "Neufertigung" aus!

Zitat

Nummer 8.1 werden nach den Wörtern „erzeugt werden“ die Wörter „oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird

Aus dem Kommentar im neuen Entwurf wird das auch nochmals erklärt:

Zitat

Welche Teile mit welchen Angaben zu kennzeichnen sind, soll in der AWaffV bestimmt werden. Aufgrund der geplanten Kennzeichnung aller wesentlichen Teile ist es auch erforderlich, in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 ein führendes wesentliches Teil zu bestimmen, das stellvertretend für die Waffe steht und dessen Kennzeichnung als Kennzeichnung der Waffe gilt. Das führende wesentliche Teil ist auch für die Frage maßgeblich, ob im Falle des Austauschs von wesentlichen Teilen eine bloße Bearbeitung oder eine Herstellung einer Waffe vorliegt.

 

Lower swappen wird also nicht mehr ohne weiteres gehen, weil man damit (mit bisher unbenutztem Lower) eine Waffe neu herstellt.

Die Lower als führende wesentliche Teile müssen dann wohl alle eingetragen werden - nebst Bedürfnis für jeden... und Nachmarkierung (?)

Muss das Griffstück getauscht werden wie bei meiner Glock, so löst das künftig einen Neuantrag mit neuem Bedürfnisnachweis aus.

Fiese Sachen!

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Spannend ist auch, dass jetzt plötzlich gilt:

Kurz: Griffstück (bei Kurzwaffe) und Lower (bei AR15artigen) sind in Zukunft "führendes wesentliches Teil", d.h. die müssen extralang markiert werden und deren Austausch löst eine "Neufertigung" aus!

Aus dem Kommentar im neuen Entwurf wird das auch nochmals erklärt:

 

Lower swappen wird also nicht mehr ohne weiteres gehen, weil man damit (mit bisher unbenutztem Lower) eine Waffe neu herstellt.

Die Lower als führende wesentliche Teile müssen dann wohl alle eingetragen werden - nebst Bedürfnis für jeden... und Nachmarkierung (?)

Muss das Griffstück getauscht werden wie bei meiner Glock, so löst das künftig einen Neuantrag mit neuem Bedürfnisnachweis aus.

Fiese Sachen!

Das war alles zuvor schon enthalten.

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