-Sven- Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 Zum Verständnis, letzten zwei Waffen wurden am 30.10.18 und 04.11.18 gekauft. Ist damit ein Erwerb am 30.04.19 und 04.05.19 möglich, oder jeweils ein Tag später? Ist vielleicht etwas kleinlich, aber möchte meine SBine nicht unnötig stressen....! Gesendet von iPhone mit Tapatalk Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 Hallo Sven 30.04.2019! Die Frist läuft mit dem Erwerb der ersten Waffe. Steven Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sebastians Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 Überleg mal so rum: Wenn du am 30.10., am 04.11. und am 30.04. Waffen erwirbst, hast du dann innerhalb von 6 Monaten mehr als 2 gekauft? Ach ja: Unsinnige, absolut überflüssige Regel. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
OsiLu Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 (edited) Das hatte ich meinen Sachbearbeiter auch gefragt. Für ihn zählt das Kaufdatum jeder einzelnen Waffe plus 6 Monate. Dann kann eine neue gekauft werden. Edited April 7, 2019 by OsiLu Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 (edited) @SebastiansKommt drauf an, wessen Perspektive man einnimmt Definiert ist es recht eindeutig.@OsiLu Zitat 14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK. Das ist für jeden SB verbindlich, da Verwaltungsvorschrift. Dein Sb will dir also nur eine Waffe pro HJ genehmigen? Edited April 7, 2019 by Guest Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
-Sven- Posted April 7, 2019 Author Share Posted April 7, 2019 Nein, ich wollte nur wissen, ob es der 30.04 oder 01.05 sein kann/muss. Mein SBine ist da sehr entspannt, ich will es aber noch strapazieren. Gekauft sind die Waffen eh schon, liegen halt momentan noch beim Büchser, bis die Zeit um ist und ich wieder erwerben darf. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 Die Regel ist einfach und eindeutig. Du kanst es für deinen konkreten Fall einfach "ausrechnen". Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
-Sven- Posted April 7, 2019 Author Share Posted April 7, 2019 Ich komme dann auf den 01.05. Das wären dann 6 Monate und 1 Tag. Der 30.04 wäre ja noch innerhalb der 6 Monate.....?!Gesendet von iPhone mit Tapatalk Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 Ich mag jetzt den Kalender nicht aufblättern. Das kann wohl jeder an seinem Ersterwerb selbst nachzählen. Kauf erste Waffe. Nun immer die Halbjahresfrist anschauen und nie mehr als zwei Waffen innerhalb dieses Zeitraumes waffenrechtlich erwerben. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sebastians Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 (edited) Also am 01.05. solltest du auf jeden Fall safe sein und hätte ich in deinem Fall auch so gemacht. Ob das notwendig ist bin ich mir nicht 100%ig sicher, dazu ist die VwV etwas verwirrend geschrieben, kann man auf mehrere Arten lesen. Wäre nett, wenn du uns mitteilst was deine SBine letztendlich sagt, da gibt es Unterschiede wie das ausgelegt wird. Edited April 7, 2019 by Sebastians Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 Was findest du denn nicht eindeutig? Es geht im Grunde um einfachste Mathematik. Erster Waffenerwerb+6Monate. Nie mehr als 2 Waffen in diesem Halbjahreszeitraum und fortlaufend. Ich sehe gar keine Interpretationsmöglichkeit. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
OsiLu Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 (edited) vor einer Stunde schrieb Waffen Tony: @SebastiansKommt drauf an, wessen Perspektive man einnimmt Definiert ist es recht eindeutig.@OsiLu Das ist für jeden SB verbindlich, da Verwaltungsvorschrift. Dein Sb will dir also nur eine Waffe pro HJ genehmigen? Nein, erste Waffe + 6 Monate eine weitere kann gekauft werden. Zweite Waffe plus 6 Monate eine weitere kann gekauft werden. Ich denke, darauf kann man sich einlassen. Und so eindeutig ist die Verwaltungsvorschrift halt dann doch nicht. Erste Waffe im Januar, zweite Waffe im Juni. Im Juki dann zwei weitee Waffen? Das wären dann drei Waffen in 4 Wochen. Edited April 7, 2019 by OsiLu Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 (edited) So wie ich dich verstehe, wäre das aber falsch. Immer 2 Waffen pro Halbjahr. Die können auch direkt am ersten Tag der Frist gekauft werden. Ich würde mich keineswegs auf diese fehlerhafte Einschränkung einlassen. Also 1. Waffe und eine weitere in diesem HJ. Dann begunnt das 2. HJ indem man wieder 2 Waffen erwerben darf. Es spielt kein Rolle ob ich 2 Waffen am 01.01. kaufe oder eine am 01.01. und eine weitere am 30.05.. Am 01.06. kann ich eine oder auch direkt zwei weitere Waffen erwerben. Das ist kein Widerspruch 2 Waffen in 4 Wochen oder nur an einem einzigen Tag zu erweben. Das steht recht eindeutig da. Man darf eben nur nicht mehr als diese 2 im HJ. Edited April 7, 2019 by Guest Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
OsiLu Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 (edited) Hach, schwierig zu erklären. Natürlich kann ich zwei Waffen am selben Tag kaufen. Dann läuft als Zeit 2x plus 6 Monate ab. Aber wenn ich die erste Waffe im Januar kaufe und die zweite im März, dann kann ich die dritte Waffe im Juli kaufen und die vierte wieder im September. Waffenkauf plus 6 Monate. Eigentlich ganz einfach. So sieht es bei uns das Amt... Edited April 7, 2019 by OsiLu Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 (edited) Fast korrekt. Es wird nicht fortlaufend nach Erwerb gezählt. Das ist ja explizit genannt. Zitat Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK. Wenn du die erste Waffe im Januar kaufst, kannst du die zweite Waffe irgendwann zwischen diesem Kaufdatum im Januar und den nächsten 6 Monaten erwerben. Die nächsten 2 Waffen, kannst du direkt nach Ablauf der Halbjahresfrist erwerben. Also nicht Eine erst im September. Ich würde dem Amt ihre Sichtweise anhand der für sie verbindlichen Verwaltungsvorschrift erläutern. Ich sehe wirklich 0 Interpretationsraum. Erwerb erste Waffe: Start 1. Halbjahresfrist. In dieser HJ-Frist nicht mehr als 2 Waffen. Dann beginnt 6 Monate nach Ersterwerb die nächste Halbjahrsfrist. Wieder nicht mehr als 2 Waffen. Ich verkaufe dir diese Waffe auch z.B auf gelbe WBK exakt nach dieser Regelung und ich wäre schon überrascht, wenn das Amt da querschiessen würde. Dafür gibt es keine Grundlage. Die VwV ist eindeutig. Das bedeutet, dass innerhalb von 2 Tagen auch 3 Waffen erworben werden können. Bsp: Fiktiver Erwerb 1.1.19 einer Waffe. Nächster Erwerb einer Waffe 30.06.19. Zwei weitere Waffen am 01.07.19. Nächste Erwebsmöglichkeit 01.01.20. Edited April 7, 2019 by Guest Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 vor 13 Minuten schrieb OsiLu: So sieht es bei uns das Amt... Ich glaube, meines auch - aber das ist eben gemäß der für die Behörden bindenden Verwaltungsvorschrift WaffVwV nicht korrekt. Nun kann man mit denen streiten oder eben nicht. Das hängt davon ab, wie man das künftige Verhältnis zu seiner Behörde strategisch klug beeinflussen will. In manchen Fällen lohnt das Streiten. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 (edited) vor einer Stunde schrieb Waffen Tony: So wie ich dich verstehe, wäre das aber falsch. Immer 2 Waffen pro Halbjahr. Also im dummsten Fall 4 Waffen in 2 tagen ? Ich denke wenn DEINE Behörde das so sieht steht sie mittlerweile ziemlich alleine da mit der Ansicht. Wenn ich eine Waffe kaufen will einfach ab dem Tag 6 Monate nach hinten schauen. Wurde da keine Waffe gekauft, kein Problem und ich kann 2 kaufen. Wurde da eine gekauft kann ich auch nur noch eine kaufen. Dieses " wird erstmalig in Lauf gesetzt " zementiert nicht ab da immer einen 6 Monatsrhythmus. Gemeint sind immer die letzten 6 Monate vor einem Kauf , ausser bei den ersten 2. Trennt deine Behörde auch die WBK`s , sieht die 6 Monate für jede WBK Farbe einzeln ? Das dumme an solchen " Sichtweisen " der Behörden ist, das man damit keine Rechtssicherheit erlangt. Neuer Behördenleiter kann das wieder anders sehen. Oder auch jeder Richter............ Edited April 7, 2019 by PetMan 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted April 7, 2019 Share Posted April 7, 2019 vor einer Stunde schrieb OsiLu: So sieht es bei uns das Amt... So sehen das alle mir bekannten Ämter. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
GunsRus Posted April 8, 2019 Share Posted April 8, 2019 vor 7 Stunden schrieb Sebastians: Ach ja: Unsinnige, absolut überflüssige Regel. Findet meine Frau nicht. 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunnnter Posted April 8, 2019 Share Posted April 8, 2019 Der 1.5. ist eh ein Feiertag, also würde ich persönlich die Waffe als Verkaufsdatum auf den 2.5. legen und dann auch auf´s Amt zum eintragen gehen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 8, 2019 Share Posted April 8, 2019 vor 9 Stunden schrieb Waffen Tony: Was findest du denn nicht eindeutig? Es geht im Grunde um einfachste Mathematik. Erster Waffenerwerb+6Monate. Nie mehr als 2 Waffen in diesem Halbjahreszeitraum und fortlaufend. Ich sehe gar keine Interpretationsmöglichkeit. Genau so sieht es die Vorschrift vor. vor 10 Stunden schrieb -Sven-: Nein, ich wollte nur wissen, ob es der 30.04 oder 01.05 sein kann/muss. Mein SBine ist da sehr entspannt, ich will es aber noch strapazieren. Um genau solche Fragen zu klären sind die da. Schreib einfach eine Mail mit dem hier beschriebenen Sachverhalt, und frage ob Du das so richtig verstanden hast. Denn auch wenn die Behörden eigentlich alle so rechnen müßten wie von Toni beschrieben, manche machen das nicht, und nehmen das Datum jedes Erwerbs. Das ist zwar falsch, aber einfach damit zu arrangieren. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted April 8, 2019 Share Posted April 8, 2019 Hallo nochmal: du kaufst eine Waffe am 01.01. Dann kaufst du eine weitere Waffe am 01.06. Dann kaufst du 2 weitere Waffen am 01.07. Dies ist legitim, da der Wartezeitpunkt am 01.01. beginnt und am 30.06. endet. Du hast dann in diesem Zeitraum 2 Waffen gekauft. Weitere 2 Waffen hast du am 01.07. gekauft. Die Wartezeit beginnt mit dem 01.07. und endet mit dem 31.12. Du kannst also im Januar wieder 2 Waffen kaufen. Steven 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
keks Posted April 8, 2019 Share Posted April 8, 2019 Und unsere Behörde macht es richtig gut...6 Monate ab der "zweiten" Waffe... Also Waffe kaufen 1.1., dann z.B. 1.3. --> Nach unserer Behörde erst wieder am 1.9. Erwerb möglich. (2 Stück dann) Da ich bisher eigentlich immer in engen Abständen zwei erworben habe ging es bei mir immer nur um wenige Tage oder Wochen die ich "zu lang" warten musste. Wenn es für mich mal wirklich relevant wird muss ich mir überlegen wie ich da vorgehe ! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted April 8, 2019 Share Posted April 8, 2019 (edited) Mit dem zweiten Kauf wird eine neue Halbjahresfrist in Gang gesetzt, innerhalb derer auch nur 2 Waffen erworben werden dürfen. Kauf 01.01., Kauf 01.06., Kauf 01.07. = 2 Waffen Erste Frist: 1.1. bis 30.6. - es wurden 2 Waffen erworben, ok Zweite Frist: 01.06. bis 30.11. - es wurden 3 Waffen erworben, prööööp. Diese Sichtweise ist auch nach Studium der VwV möglich. Edited April 8, 2019 by Gruger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted April 8, 2019 Share Posted April 8, 2019 Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Textverständnis (lesen und das Gelesene auch verstehen und dann auch richtig wiedergeben) heute nicht mehr zu den Kernkompetenzen zählt, die man in der Schule lernt. Zitat WaffVwV - 14.2.2 § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK. Die Verwaltungsvorschrift bindet als Vorschrift die Verwaltung. Dafür ist sie da. 4 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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