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IGNORED

2/6 Regelung


-Sven-

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vor 1 Minute schrieb CiscoDisco:

" Standanlage der WSG ist mit DSB-Mitteln gefördertes Vereinseigentum"

 

Welchen Verpflichtungen obliegt ein Verein welcher sich durch DSB Mittel den Schießstand bezuschussen lassen hat üblicherweise? 

Das ist die interessante Frage.

 

Auch interessant: sind die Mittel auch wirklich vom DSB? Bei uns (Baden-Württemberg) zumindest kommen Fördermittel (maximal 30% der Kosten) nämlich eher vom Land und zwar auf dem Weg über den Landessportbund... Die Mitgliedschaft in diesem wiederum ergibt sich mittelbar über den (DSB)Landesverband bzw. ohne den (DSB)Landesverband ist eine Mitgliedschaft im Landessportbund nicht möglich. Aber "DSB-Mittel" sind es in diesem Falle trotzdem nicht.

 

Alerdings hängt hier in Ba-Wü an der Förderung aus Landesmitteln eine Zweckbindung, die je nach Zuschusshöhe entweder 10 (bis 50.000 €) oder 25 Jahre (> 50.000 €) gilt.

 

Was war jetzt eigentlich mit der 2/6-Regelung, um die es hier eigentlich mal ging?

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vor 6 Minuten schrieb CiscoDisco:

Welchen Verpflichtungen obliegt ein Verein welcher sich durch DSB Mittel den Schießstand bezuschussen lassen hat üblicherweise? 

Es ist aber schon klar, dass es nicht um "DSB Mitte" geht, sondern um die Mittel der "Stiftung Deutsche Sporthilfe"?

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Am 8.10.2019 um 14:31 schrieb grayson:

Was war jetzt eigentlich mit der 2/6-Regelung, um die es hier eigentlich mal ging?

Wurde mit oben Beitrag Nr. 5 schon lange beantwortet. Einfach nochmals nachlesen und eigentlich könnte dieser Thread nun geschlossen werden.

 

Grüßle SBine

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