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IGNORED

Waffenrecht Verfassungskonform?


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb micky123:

nee, du ich bin nämlich doof.

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung.

 

vor 2 Stunden schrieb Wauwi:

Warum fliegt das vordere Rohr eigentlich nicht (durch den Gasdruck der 12er Ladung) raketengleich nach vorne vom Nutzer weg.

Der Gasdruck wirkt in alle Richtungen gleich, immer senkrecht auf die entsprechende Wandung. Kein Teil der Rohrwand erlaubt dem Gasdruck eine Kraftkomponente nach vorne aufzubauen. Mesh vorne wirkt nur die Reibung des Schrotbechers.

Geschrieben


Nochmal: hier im Forum wissen (fast)alle, das das Waffengesetz

a.) schwer verständlich für Bürger und selbst Behörden ist

b.) den rechtstreuen Bürger/LWB

unverhältnismässig einschränkt

c.) Kriminelle nicht daran hindert, sich Waffen zu beschaffen

 

Und ausserhalb, ist das den meisten egal.

Manchmal, wenn das Thema zur Sprache kommt, versuche ich im Rahmen meines begrenzten Wissens, die Thematik um

den Waffenbesitz in Privathand zu erläutern.

Einige begreifen, das Waffen nicht"böse"

sind.

Die allermeisten sind erstaunt, was für den gsetzestreuen Bürger möglich ist.

Der grösste Teil aber, findet es richtig, das Waffen in Privathand nichts zu suchen haben.

Und die Legislative besteht zum überwiegenden Teil aus solchen Leuten..

Die Möglichkeiten das zu ändern, habe ich Dir, weiter oben, aufgezählt..

Jetzt kommst Du mit Deinem Bausatz -

der technisch begabte Normalbürger, weiss was möglich ist, auch ohne Physik/Chemie im Leistungskurs belegt zu haben.

Wie gesagt die die es wissen, wissen es und die anderen interessiert es nicht..

Ich habe fertig.

 

mfG Long

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Der Gasdruck wirkt in alle Richtungen gleich, immer senkrecht auf die entsprechende Wandung. Kein Teil der Rohrwand erlaubt dem Gasdruck eine Kraftkomponente nach vorne aufzubauen. Mesh vorne wirkt nur die Reibung des Schrotbechers.

Aber Das Wasserrohr müßte mit dem Impuls der Schrotgarbe nach hinten fliegen.

 

Wenn es geschätzt 3-4 mal so viel wiegt, wie Die Ladung, dann mit einem Drittel/Viertel dessen Geschwindigkeit.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rwlturtle:

E=1/2m x V Quadrat

 

Hier ist aber auch p1=p2 einschlägig. Also

 

m1•v1=m2•v2 (und wenn m1=4m2)

dann

v1=v2/4

 

Wenn die Schrotgarbe mit v0=400m/s davonfliegt, fliegt Dir der unverriegelte Verschluß mit 360km/h entgegen.

 

IrL wird es weniger sein, wegen der oben genannten Reibung und der schlechten Abdichtung. Aber selbst wenn es nur 180 km/h sind, kann man das mit Muskelkraft einfach gegenhalten? Bei einem 120g schweren Teil?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb _peti:

kann man das mit Muskelkraft einfach gegenhalten?

Wenn man sich die Videos ansieht, ja.

Bedenken muß man:

Kein richtiges Patronenlager, "Lauf" weiter als Schrotbecher (Gasschlupf), zur "Zündung" ist es notwendig, den "Lauf" mit Patrone kraftvoll zurückzureißen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb micky123:

@ Wauwi

ja du machst einen Denkfehler.

Du scheinst generell die Funktion einer Schusswaffe nicht zu verstehen. Und das meine ich jetzt nicht abwertend.

:ridiculous: :ridiculous: :ridiculous:

 

Nein, ich habe auch keinerlei Erfahrungen mit solchen Geräten und deren Funktion ...

Wie Du siehst, bin ich ja bereits mit einem primitiven Einzellader Marke Eigenbau intellektuell vollkommen überfordert...

Dazu hat es deinen Beitrag gebraucht, mich erstmalig überhaupt mit dieser Materie zu beschäftigen... 

 

Wenn Du unter Schusswaffen natürlich hochgradig illegale und lebensgefährliche Bastelarbeiten verstehst, an deren Ende dann immer noch eine mehr schlechte als rechte Lösung mit dem halben Allerwertesten steht, hast Du natürlich recht. Mit solcher Thematik habe ich mich in der Tat nie wirklich beschäftigt und insofern auch dann natürlich gewisse Verständnisschwierigkeiten. Da bin ich eben doch zu sehr Perfektionist.

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb micky123:

Jetzt stell dir mal vor der hätte während seines Studiums schon erfahren das es kinderleicht ist eine Schusswaffe herzustellen [...]

Das mag schon sein, aber in diesem Fall ist Erika Mustermann dran, wenn sie in den Baumarkt marschiert, das Zeug kauft und zusammenbaut.

 

Wenn Du das Zeug so nach DE lieferst, wird man

- Dir unerlaubten gewerbsmäßigen Waffenhandel in DE als verwirklichungsort vorwerfen

- einen intnat. Haftbefehl ausstellen

- Dich aus SE ausliefern

- dich sehr wahrscheinlich in U-Haft stecken und verurteilen

- Dich ein Paar Instanzen später ganz vielleicht freisprechen

 

M*grantenschreck v2.0

Geschrieben

Jung ich sitze hier in Deutschland im Büro.

Und bevor Erika Mustermann festgenommen wird weil sie zwei Wasserrohre ,Nägel ,ein Rohrendstück usw kauft, wird noch viel Wasser den Rhein runterfließen.

 

So und nun nehmen wir also mal deine Liste:

"Wenn Du das Zeug so nach DE lieferst, wird man

- Dir unerlaubten gewerbsmäßigen Waffenhandel in DE als verwirklichungsort vorwerfen

- einen intnat. Haftbefehl ausstellen

- Dich aus SE ausliefern

- dich sehr wahrscheinlich in U-Haft stecken und verurteilen

- Dich ein Paar Instanzen später ganz vielleicht freisprechen"

 

Und weil ich als deutsche Firma mit einem Betriebssitz in Deutschland mich an das für uns zuständige LKA gewand habe, waren die nicht in der Lage das so zu erkennen wie du das tust.

Ich habe die Teile sogar hier im Büro in DE liegen.

 

Es ist doch recht einfach,niemand will sich den Schuh anziehen, beschlagnahmt man das und untersagt den Verkauf und das ist juristisch nicht haltbar klage ich auf Schadensersatz.

(Schon beim letztenmal meinte der Richter das das alles nicht angehen kann, ich kann ja nicht andauernd nicht unerhebliche Geldsummen zugesprochen bekommen nur weil einige Leute nicht wissen was sie machen)

Es möchte aber auch niemand sich den Schuh anziehen und mir etwas in die Hand geben wo drinn steht das das legal ist und er auch noch unterschrieben hat.

 

Also zurück zu deiner Liste. Wenn die Rechtsfolgen so brachial wären dann hätte mich das LKA in den letzten Wochen deswegen schon längs eingesackt.

Legalitätsprinzip.

Ach die haben keinen Bock ? oder was ?

Also nochmal, das ist so wie früher mit ganz anderen Bausätzen.

Besitzen ja , Zusammenbauen nein. So ist nunmal das Gesetz.

 

 

Geschrieben

Zu

Am 22.2.2019 um 01:12 schrieb German:

Und Du meinst, süffisante Verweise auf Youtube für Deinen "dekorativen Bausatz" (haste natürlich nie getan, und die ganze Aktion hat natürlich nichts mit Waffenherstellung zu tun) würden Dich da retten?

Wenn Du selber Deiner Waffenbehörde, dem zuständigen LKA und dem BKA schon zu erkennen gibst, in welche Richtung Deine Absichten gehen?

Und zu

Am 22.2.2019 um 17:14 schrieb Fyodor:

Das tut er aber nicht.

Er verkauft Bausätze für erlaubnispflichtige Waffen, und preist das auch so an. Er legt aber keine Montageanleitung bei.

Er verkauft das in Schweden. In Deutschland verkauft er das noch nicht. Er möchte aber. Also fragt er nach, ob das rechtskonform ist. Und das macht er so, dass er die Antwort - mehr oder weniger egal wie sie ausfällt - auf der anderen Seite in der politischen Diskussion ums Waffenrecht einbringen kann - mit Quellenangabe der Behörde. Der Bausatz selbst ist doch völlig Wurst.

 

Diese Taktik wird insbesondere von linken "Bürgerrechtsbewegungen" schon seit Jahren angewendet. Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind an sich eine einfache Sache. Man kann das aber auch als Werkzeug nutzen, um staatliches Handeln zu lenken, indem man z.B. massenhaft solche Anfragen stellt. Das führt dann dazu, dass viele Dokumente gleich von Anfang an veröffentlicht werden - ohne dass erst gefragt werden muss. Da erwachsen für den Bürger durchaus Möglichkeiten, die Entfremdung von Staat und Bürgern zurück zu erobern. Und es führt dazu, dass das Bewusstsein wieder in staatlichen Stellen einkehrt, dass sie staatliches Handeln gegenüber dem Bürger auch rechtfertigen können müssen.

 

Ob das hier aufgeht? In einer Debatte, die sich an Sachfragen orientiert, würde man damit punkten können. In einer Postdemokratie, die zuerst nach Alternativlosigkeit fragt, die überhaupt kein Problem mit sich widersprechenden oder unklaren Paragrafen hat, die gerne die Regelungskeule ausholt, so lange die anderen betroffen sind und deren Parlamente auf das Absegnen von Regierungshandeln konditioniert sind - da bin ich eher skeptisch.

 

Ich denke, den beteiligten Beamten in der Waffenbehörde, dem LKA und dem BKA wird das auch mehr oder weniger alles klar sein. Insbesondere beim BKA wird man sowas nicht zum ersten Mal sehen und die werden auch wissen, was man mit dem WaffG erreicht und was nicht. Deren Verpflichtung sehe ich eher darin, das mal eindeutig und unmissverständlich nach oben zu rapporten und klar zu stellen, dass man sich mit solchen Gesetzen beständig von dem entfernt, was man mal im Sozialkundebuch gelesen hat.

 

Andererseits ist es ja gerade der Innenbereich, der sich regelmäßig die Wunschliste an Kompetenzen in die Gesetze schreiben lässt - siehe die aktuellen Landespolizeigesetze. Wenn es mal im Gesetz steht, kann ja jemand dagegen klagen. Dann hat der die Arbeit. Und das schlimmste was passieren kann ist, dass das Verfassungsgericht das Gesetz soweit zurück stutzt, wie es gerade eben noch erlaubt ist. Da fällt die Maximallösung von alleine unten raus.

Als es noch einen kalten Krieg gab und unsere Politiker uns jeden Tag erklären mussten, warum wir das bessere System sind (weil bei uns die Menschen in Freiheit leben und hinter der Grenze nicht), da hätte man jemanden, der ernsthaft die Forderung erhoben hätte, Menschen willkürlich im angeblichen(!) Vorfeld einer abstrakten Gefahr wegzusperren, in kleine Würdel geschnitten und mit der Post nach Ost Berlin geschickt.

 

Heute wird im Innenausschuss in NRW ernsthaft diskutiert, ob man solchen weggesperrten Leuten überhaupt Rechtsschutz gewähren muss. Denn weil die ja nur im Vorfeld wegen einer abstrakten Gefahr weggesperrt werden sollen, wird ihnen ja nichts konkretes vorgeworfen, also brauchen sie auch keine Verteidigung gegen nicht erhobene Vorwürfe <_<

 

Vor solch einem Hintergrund kann man die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen getrost mit "Diese Frage stellt sich nicht." beantworten. :hi:

 

vor 8 Stunden schrieb micky123:

Es ging mir darum aufzuzeigen das das Waffenrecht wohl selbst von Sachverständigen eines LKAs nicht so einfach verstanden wird.

So ein Sachverständiger schiebt den "Schwarzen Peter" einfach weiter aber "Joe Normal" muß selbstverständlich erkennen können ob sein Multitool einem Führungsverbot unterliegt.

Das ist gerade für den 42a ja schon lange ganz anders nachgewiesen: Als der eingeführt wurde, hat jemand auf Abgeordnetenwatch die beiden dafür im innenausschuss zuständigen Abgeordneten - Herr Grindel für die CDU und Frau Fograscher für die SPD - gefragt, ob er zukünftig auf einer Querfeldeinwanderung ein Messer größer 12cm Klingenlänge führen darf, um sich durch die Büsche zu schlagen. Das waren die beiden, die am besten wissen mussten, was sie da eigentlich im Bundestag beschließen. Und Herr Grindel antwortet mit "Ja" und Frau Fograscher mit "Nein".

 

Mit diesem Ergebnis hat dann (ich glaube) jemand anderes sich an den Bundespräsidenten gewandt und ihn gebeten, dass Gesetz nicht zu unterschreiben, denn offensichtlich entspricht es nicht der Voraussetzung der Normenklarheit und wenn es für die beiden nicht möglich ist, das Gesetz zu verstehen, dann der Bürger ja erst Recht nicht.

 

Das hat natürlich nichts gebracht.

 

vor 6 Stunden schrieb micky123:

Was hindert die angeschriebenen Behörden nicht von sich selbst aus das BKA zu kontaktieren , allein schon um ihre Rechtskunde zu erweitern.

Denn dieser Staat und die angesprochenen Behördern verlangen das der einfache juristische Laie (und das ist der normale Bürger nun mal) dies auch können muß.

Ich hatte mal "Diskussionen" mit dem Zoll bei der Einfuhr eines Rotpunktes. Der Zoll wollte wissen, ob ich mich denn kundig gemacht hätte, ob ich das überhaupt einführen dürfe. Ich habe dumm geguckt, weil ich ja wusste, dass das ok ist - ich bin kundig und brauche mich deswegen nicht kundig zu machen. Wie das dann so ist, hat der Zoll das trotzdem erst mal einbehalten und geprüft. Der Zoll hat sich tatsächlich an das BKA gewendet. Am nächsten Tag konnte ich dann mein Rotpunkt abholen (zwei mal 80km hin und zurück - super!) Wie ich dann kurz darauf erfahren habe, hatte der Zoll danach eine Schulung zu Waffenthemen. Möglicherweise war die Antwort des BKA etwas "überspezifiziert" :rolleyes:

 

 

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Geschrieben
4 hours ago, _peti said:

Aber Das Wasserrohr müßte mit dem Impuls der Schrotgarbe nach hinten fliegen.

 

Wenn es geschätzt 3-4 mal so viel wiegt, wie Die Ladung, dann mit einem Drittel/Viertel dessen Geschwindigkeit.

Du vergisst den Impuls vom Gas - das verlaesst bei Kugelwaffen den Lauf nach dem Projektil wohl teilweise mit deutlich hoeherer Geschwindigkeit als das Projektil selbst. Hier [http://bsharp.org/physics/recoil] wird dazu noch ausgesagt, dass dieser sekundaere Rueckstoss noch groesser sei als der primaere vom Projektil (als ich die Aussage mal kurz recherchiert hab, hab ich allerdings nichts bestaetigendes gefunden - allerdings gab es generell wenig Ergebnisse zur Unterscheidung der beiden Rueckstossarten). Bei einer Schrotflinte duerfte beim Schuss im Lauf auch noch Gasdruck durch Filz/Mesh/wasauchimmer und Schrotgarbe hindurch nach vorne entweichen, da die Teile vor dem Pulver nicht so gut abdichten wie bei Kugelwaffen.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb knight:

[...] Ob das hier aufgeht? In einer Debatte, die sich an Sachfragen orientiert, würde man damit punkten können. In einer Postdemokratie, die zuerst nach Alternativlosigkeit fragt, die überhaupt kein Problem mit sich widersprechenden oder unklaren Paragrafen hat, die gerne die Regelungskeule ausholt, so lange die anderen betroffen sind und deren Parlamente auf das Absegnen von Regierungshandeln konditioniert sind - da bin ich eher skeptisch. [...]

Ja, alles andere wäre naiv und Verleugnung der Realität.

 

vor 28 Minuten schrieb knight:

[...] Insbesondere beim BKA wird man sowas nicht zum ersten Mal sehen und die werden auch wissen, was man mit dem WaffG erreicht und was nicht. Deren Verpflichtung sehe ich eher darin, das mal eindeutig und unmissverständlich nach oben zu rapporten und klar zu stellen, dass man sich mit solchen Gesetzen beständig von dem entfernt, was man mal im Sozialkundebuch gelesen hat. [...]

Das haben die bereits klargestellt und dabei die Erfahrung gemacht, dass es nur dann interessiert, wenn die bereits vorhandene Absicht damit gestützt werden kann.

Von da wirst Du nichts mehr hören.

Es ist nicht an jedem, "den Maaßen zu machen" (und dafür habe ich durchaus Verständnis).

 

vor 8 Stunden schrieb micky123:

[...] Denn dieser Staat und die angesprochenen Behördern verlangen das der einfache juristische Laie (und das ist der normale Bürger nun mal) dies auch können muß.

Sonst wird der nämlich bestraft. [...]

Nein, und deshalb ist Dein Vorstoß grenzenlos naiv.

Im Waffenrecht ist die oberste Direktive die Vergrämung potentiell Interessierter und die Gängelung derer, die so blöde sind, sich diesem ausgeuferten Irrsinn freiwillig zu unterwerfen.

Damit kann man ein Feigenblatt festtackern und behaupten, "wir ermöglichen es doch, aber natürlich nur unter festgelegten Regeln".

Die legalen Waffenbesitzer akzeptieren das so und murren nur leise am Stammtisch.

Aber solange sie sich bevorzugt und durch den legitimierten Waffenbesitz privilegiert vorkommen dürfen, wird dieses System grundsetzlich auch noch unterstützt.

Bitte verzeiht mir die Häme, aber das ist urdeutsch.

Wir finden es vielleicht nicht in Ordnung, aber sorgen dafür, das System zu perfektionieren.

Hauptsache, es trifft die anderen.

 

Und jetzt zu meiner Realität:

In der haben drei Viertel aller Waffenbesitzer längst in aller Stille ihre Entscheidung getroffen und ihr Bedürfnis vom "freundlichen Kossovaren" um die Ecke bedienen lassen.

Dazwischen ist nix.

Daher hat Deine Aktion (so gut sie vielleicht auch gemeint ist) etwas von Don Quichote.

 

PS:

Ich höre aus Schützenkreisen seit Wochen, dass es doch egal sei, ob man mit Zehnschussmagazinen schiesst.

Anders wäre ja sowieso nicht erlaubt.

Wenn man die fragt, ob sie in dynamischen Disziplinen schon mal versucht haben, ein volles Zehnschussmagazin in die geschlossene Waffe einzuführen oder was ich denn nun mit meinen legalen, funktionierenden und gesperrten Zwanzigern machen soll, kommt Schulterzucken.

Noch Fragen?

Geschrieben

Nun mal zur Verfassungskonformität.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ein paar Tagen geurteilt das geistig Behinderte nicht pauschal von der Bundestagswahl ausgeschlossen werden dürfen.

 

Das heißt das bisherige Wahlverfahren war und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Wenn aber ein Bundestag zusammenkommt der verfassungswidrig gewählt wurde und Gesetze beschließt, gelten diese dann eigentlich ?

Das dürfte wohl eine Frage sein mit der sich noch niemand zu beschäftigen scheint.

Das ist doch alles völlig irre.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb micky123:

Wenn aber ein Bundestag zusammenkommt der verfassungswidrig gewählt wurde und Gesetze beschließt, gelten diese dann eigentlich ?

Das dürfte wohl eine Frage sein mit der sich noch niemand zu beschäftigen scheint.

Das haben wir doch dauernd, typischerweise bei Steuersachen. Normalerweise läuft das dann so, daß die Gerichte dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung setzen, aber der Einfachheit halber bis dahin die alte Regel gelten lassen. Das ist zwar in der Tat logisch nicht ganz recht zu erklären, denn eigentlich hat ein von der Verfassung nicht gedeckter Akt ja wirklich keinerlei Legitimität. Andererseits ist eine Verfassung eben ein tägliches Plebiszit, und es scheint mir nicht, daß eine größere Zahl der Bürger (oder auch nur der kleinen Zahl von geistig Behinderten, die von der Wahl unrechtmäßig ausgeschlossen wurden, aber wählen können und wollen) deswegen zum Umsturz geneigt ist, so daß das halt die pragmatische Lösung ist.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb micky123:

Nun mal zur Verfassungskonformität.

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ein paar Tagen geurteilt das geistig Behinderte nicht pauschal von der Bundestagswahl ausgeschlossen werden dürfen.

 

Das heißt das bisherige Wahlverfahren war und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Wenn aber ein Bundestag zusammenkommt der verfassungswidrig gewählt wurde und Gesetze beschließt, gelten diese dann eigentlich ?

Das dürfte wohl eine Frage sein mit der sich noch niemand zu beschäftigen scheint.

Das ist doch alles völlig irre.

Gibt es hier etwa Reis, Bürger?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Mal ein kurzes Update.

Die Sache liegt seit zwei Wochen beim BKA und dem BKA ist auch mitgeteilt worden das ich hier in DE so einen kompletten Bausatz im örtlichen Baumarkt eingekauft habe.

(Liegt hier im Büro auf dem Gefrierschrank)

Die wollten per mail noch ein paar Bilder und ich habe dennen auch ein Video über Slamguns rübergeschickt.

 

Kein Überfallkommando,kein SEK ,kein MEK, keine Hubschrauber mit Scheinwerfern,kein Gefahr im Verzug usw.

Bisher keine Einwände seitens der Behörde.

 

 

 

IMG_20190313_171241[1].jpg

Bearbeitet von micky123
  • 2 Monate später...
Geschrieben

Heute eine abschließende Antwort vom BKA bekommen.

Was soll ich sagen ? :rolleyes:

 

" Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx,

 

wenn ihr Bausatz lediglich polierte Wasserrohre darstellt, ist dieser nicht vom WaffG erfasst.

Wenn das verwendete Rohr jedoch bereits ein fertig bearbeiteter Lauf einer sog. Slamgun darstellt, wäre dies als waffenrechtlich relevantes Teil einer Schusswaffe gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1 anzusehen. Wesentliche Teile einer Schusswaffe sind der Schusswaffe, für die sie bestimmt sind gleichgestellt."

 

Nix mit verboten usw.

Geschrieben

Es war doch noch nie ein Geheimnis, das man sich aus Vielem frei auf dem Markt Verfügbarem eine Feuerwaffe bauen kann. Jeder, der ä bißl mechanisch was auf der Pfanne hat, ist in der Lage nen Einzellader zu bauen. Mit ä bißl mehr mech. Kenntnissen auch nen halbwegs brauchbaren Vollautomaten. Welche Erkenntnis soll Dein Bausatz jetzt bringen?

Geschrieben
Am 7.6.2019 um 16:30 schrieb micky123:

Was soll ich sagen ? 

... Dass die Legalität des Teilesatzes gar nicht das Thema ist, sondern der Tatbestand der Anleitung zur Straftat.

Geschrieben

Er wird es nie raffen. Insofern lässt man ihn halt machen bis es für ihn oder seine "Kunden" schief geht. Dann verdienter Weise. Aber er ist ja so kluk, da wird das natürlich nie passieren...

Geschrieben

"Tatbestand der Anleitung zur Straftat."

Echt jetzt ? Gehts noch ne Nummer extremer. Hast du dich schon mal damit auseinendergesetzt was das wirklich bedeutet ?

Woraus besteht denn die Straftat.

Welche Straftatsbestandsmerkmale sind denn erfüllt, was genau ist denn rechtswidrig ?

Ist das wieder so ein hören/sagen vom Stammtisch ? Oder dieses "ich glaube" von der Trachtengruppe.

 

Ich gehöre ich zu den Leuten die ihre Grenzen kennen. Mach dir also mal keine Gedanken.

 

@ZaphodBeeblebrox  Es weiß eben nicht jeder. Wie sonst ist zu erklären das in diesem Land Spinner rumlaufen die behaupten sie könnten alle Waffen verbieten und dann würde es keine Straftaten mit Waffen mehr geben.

Geschrieben

Ich wünsche Dir, dass Du Recht hat, und alles in Ordnung geht.

 

Aber ich wünsche mir, dass es nicht so ist, Du damit auf die Nase fällst, und vorher möglichst wenig Dumme gefunden hat die mit hängen.

Geschrieben
Am 7.6.2019 um 16:30 schrieb micky123:

Wenn das verwendete Rohr jedoch bereits ein fertig bearbeiteter Lauf einer sog. Slamgun darstellt, wäre dies als waffenrechtlich relevantes Teil einer Schusswaffe gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1 anzusehen. Wesentliche Teile einer Schusswaffe sind der Schusswaffe, für die sie bestimmt sind gleichgestellt."

 

Also ich habe hier nach all den verschiedenen Ausführungen des TE gar keinen Zweifel, dass aus dem Wasserohr-Teilesatz eine Slamgun hergestellt werden soll.

Ich habe auch keine Zweifel daran, dass dazu eines der Rohre als Lauf funktionieren wird und dass man es dazu vorher nicht bearbeiten muss. Das Rohr ist nämlich dank passendem Gewinde und passender Länge schon fertig bearbeitet.

 

Am 7.6.2019 um 16:30 schrieb micky123:

Nix mit verboten usw.

 

Na gut, wenn du das aus dem Schreiben des BKA herauslesen möchtest...

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb micky123:

"Tatbestand der Anleitung zur Straftat."

Der bezieht sich nur auf eine abschließende Aufzählung bestimmter Straftatbestände und setzt auch eine gewisse Propagierung der Straftat vor. Anleitungen zum Bau von Waffen sind (noch?) nicht verboten, jedenfalls wenn man sie nicht mit einer Anleitung und einem gewissen Maß an Aufforderung zum Mord oder dergleichen verbindet. Du kannst Dir auch Lehrbücher der Toxikologie oder Syntheseanleitungen für Rauschmittel völlig legal kaufen.

 

(Wiederlader und Büttelprovokateure handeln eigenverantwortlich. Keine Rechtsberatung...) 

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