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IGNORED

Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung


Friedrich von Staufen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich bin neu hier und kurz davor, meine erste eigene WBK zu beantragen.

 

Ich konnte nach meiner Recherche hier im Forum leider keine eindeutige Antwort auf meine Frage finden.

 

Ich bin ein Mensch der immer alles ganz genau wissen muss, um die Thematik zu verstehen.

 

Zu meiner Frage.

 

1. Wenn ich nun vom Verband das Bedürfnis ausgestellt bekommen habe und ich damit zum LKA (Berlin) gehe, muss ich dann eine Bescheinigung über meine Zuverlässigkeit und meine persl. Eignung mitbringen oder wird die im Zuge des Antrags von der Behörde selbst vorgenommen?

 

2. Muss ich den Waffenschrank schon vor dem Antrag Erwerben bzw. Aufstellen lassen? Oder kann ich damit warten, bis ich entweder eine Zusage bzw. eine Ablehnung zur besagten WBK habe?

 

(Nicht dass ich den umsonst gekauft hab und der dann in meiner Wohnung sinnfrei rumsteht) - kostet ja auch nicht wenig.

 

3. Wie genau verläuft die Prüfung zur

Zuverlässigkeit und die Prüfung zur persönlichen Eignung?

 

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Mühe meine vielen Fragen zi beantworten.

 

Vielleicht findet sich ja jemand der mir da helfen kann.

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wo hast Du Deine Sachkunde her?

 

 

 

Spaß beiseite........ die Behörde fragt die einschlägigen Register ab, und wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass eine Zuverlässigkeit und/oder persönliche Eignung nicht gegeben wären, dann wird Sie Dir das kund tun, sprich Deinen Antrag ablehnen.

 

Einen Waffenschrank brauchst Du rein formal erst vor dem konkreten Waffenerwerb, die meisten Behörden haben aber gerne schon einen Nachweis darüber bei Antragstellung.

 

Keinen Ansprechpartner im Verein mit dem man sich hierzu austauschen könnte und wo die "Eigenarten" der lokalen Behörde bekannt sind?

 

 

Man kann sich über derartige Themen aber auch schon in Vorfeld mit seiner Behörde austauschen.

.....sollte dabei aber tunlichst vermeiden, den Eindruck zu erwecken nicht ausreichend sachkundig zu sein.

 

 

Edit: falls deinerseits Bedenken bestehen, hinsichtlich Deiner Zuverlässigkeit bzw. persönlichen Eignung, dann würde ich das im Vorfeld mit der Behörde abklären!

 

mir kreiselt irgendwie der Begriff "Ferien" im Hinterkopf......weiß nicht warum

Bearbeitet von alzi
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vor einer Stunde schrieb alzi:

wo hast Du Deine Sachkunde her?

Erstmal danke für die schnelle Antwort!

 

Das was du hier geschrieben hast weiß ich soweit auch.

 

Ich zweifel weder meine Zuverlässigkeit , noch meine persl. Eignung an. Meine Sachkundigkeit ist auch gegeben. Ich hätte es einfach gerne genauer gewusst.

 

Dein Beitrag hilft mir leider nicht, aber danke dennoch.

Bearbeitet von cartridgemaster
unnötiges Vollzitat gekürzt
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Gerade eben schrieb Friedrich von Staufen:

Dein Beitrag hilft mir leider nicht, aber danke dennoch.

Also wenn Dir das:

 

vor 40 Minuten schrieb alzi:

die Behörde fragt die einschlägigen Register ab, und wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass eine Zuverlässigkeit und/oder persönliche Eignung nicht gegeben wären, dann wird Sie Dir das kund tun, sprich Deinen Antrag ablehnen.

 

Einen Waffenschrank brauchst Du rein formal erst vor dem konkreten Waffenerwerb, die meisten Behörden haben aber gerne schon einen Nachweis darüber bei Antragstellung.

nicht weiterhilft, dann ist Dir nicht zu helfen...

 

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vor 51 Minuten schrieb Friedrich von Staufen:

….

1. Wenn ich nun vom Verband das Bedürfnis ausgestellt bekommen habe und ich damit zum LKA (Berlin) gehe, muss ich dann eine Bescheinigung über meine Zuverlässigkeit und meine persl. Eignung mitbringen oder wird die im Zuge des Antrags von der Behörde selbst vorgenommen?

2. Muss ich den Waffenschrank schon vor dem Antrag Erwerben bzw. Aufstellen lassen? Oder kann ich damit warten, bis ich entweder eine Zusage bzw. eine Ablehnung zur besagten WBK habe?

3. Wie genau verläuft die Prüfung zur

Zuverlässigkeit und die Prüfung zur persönlichen Eignung?

 

Zu 1: Die Prüfung auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung macht die Behörde nach einem vorgegebenen Verfahren.

Zu 2: Zum Antrag auf die erste Waffe (das Formular dazu ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) gehört die Antwort auf die Frage, wie die Waffen aufbewahrt werden sollen. Die Vorlage eines Kassenbons, aus dem der Kauf eines Tresors in zugelassener Schutzklasse hervorgeht, erleichtert da vieles.

Zu 3. S. Punkt 1. Du selbst merkst davon nichts. Die Behörde prüft.

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Herzlich willkommen im Forum!

 

Zuverlässigkeit und Eignung prüft die Behörde, da kannst Du gar nichts machen.

Die Behörde fragt alle ihr zur Verfügung stehenden Register ab und wenn da nichts Gegenteiliges kommt bist Du zuverlässig und geeignet.

Welche Register die Behörde abfragt ist nicht immer transparent und sicherlich von Alnd zu Land und Behörde zu Behörde unterschiedlich.

 

Ob Du bereits bei Beantragung den Besitz eines Waffenschrankes nachweisen musst oder erst später ist ebenfalls von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Das kann Dir also nur dein lokaler Sachbearbeiter sagen.

 

EDIT: Opa war schneller :grin:

 

Bearbeitet von Michael Grote
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vor einer Stunde schrieb Friedrich von Staufen:

1. Wenn ich nun vom Verband das Bedürfnis ausgestellt bekommen habe und ich damit zum LKA (Berlin) gehe, muss ich dann eine Bescheinigung über meine Zuverlässigkeit und meine persl. Eignung mitbringen oder wird die im Zuge des Antrags von der Behörde selbst vorgenommen?

 

2. Muss ich den Waffenschrank schon vor dem Antrag Erwerben bzw. Aufstellen lassen? Oder kann ich damit warten, bis ich entweder eine Zusage bzw. eine Ablehnung zur besagten WBK habe?

 

3. Wie genau verläuft die Prüfung zur Zuverlässigkeit und die Prüfung zur persönlichen Eignung?

zu 1) Nein, alle Anfragen bezüglich deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden durhc die Behörde bei den entsprechenden Stellen (Staatsanwaltschaft, BZR, usw.) direkt gestellt. Da hast Du nichts mit am Hut, es sei denn dir wird eine entsprechende Auflage z.B. in Form der Beibringung eines Gutachtens über die persönliche Eignung gemacht.

 

zu 2) theoretisch nicht, praktisch hast Du jedoch die sichere Aufbewahrung VOR dem Erwerb der ersten Waffe nachzuweisen... in unseren Anträgen wird eben danach gefragt, und es sind entsprechende Nachweise beizufügen.

 

zu 3) Da musst Du schon einen Kollegen des Berliner LKAs fragen... hier läuft die Prüfung durch automatisierte Abfragen bei LKA, Staatsanwaltschaft, Polizei, Gemeinde plus die von die zu erbringende Sachkunde. Solltest Du unter 25 sein... kommt noch das Gutachten dazu.

 

Wenn dir auch diese Antwort nicht weiterhilft... ist dir wohl wirklich nicht zu helfen...

Bearbeitet von H.S.
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vor 33 Minuten schrieb Friedrich von Staufen:

Dein Beitrag hilft mir leider nicht, aber danke dennoch.

ja ne, is klar.

 

wenn Du so toll sachkundig bist und Du die Antworten auf Deine Fragen schon kennst, warum stellst Du sie dann?

 

 

 

ich bin raus......

......es müssen wohl schon wieder Ferien sein!

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vor 12 Minuten schrieb Michael Grote:

Welche Register die Behörde abfragt ist nicht immer transparent und sicherlich von Land zu Land und Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Eigentlich nicht.

Bei der erstmaligen und nachfolgend im 3-Jahres-Rhytmus durchgeführten Überprüfung der Zuverlässigkeit werden

- das Bundeszentralregister (BZR),

- das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister,

- das zuständige Landeskriminalamt (LKA) sowie

- die lokale Polizeibehörde

nach entsprechenden Eintragungen oder Erkenntnissen abgefragt, welche möglicherweise Einfluss auf die Zuverlässigkeit i.S.d. Par. 5 WaffG haben können.

Liegen dort keine negativen Eintragungen oder Erkenntnisse vor, kann i.d.R. eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden.

 

CM

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Deshalb frage ich mich ja auch immer wieder, warum das Verfahren in den Bundesländern, wo die Polizeibehörden (Kreispolizei bzw. Polizeipräsidium) die unteren Waffenbehörden sind, so lange dauern. Da fallen ja eigentlich die Anfragen beim LKA und der Polizei weg, oder?

Bearbeitet von H.S.
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vor 3 Minuten schrieb H.S.:

... warum das Verfahren in den Bundesländern, wo die Polizeibehörden die unteren Waffenbehörden sind, so lange dauern.

Weil, wie in den meisten deutschen Behörden, die rechte Flurseite nicht mit der linken Flurseite kommuniziert.

Der Weg von einer Amtsstube zur nächsten ist oftmals weiter als der Weg vom Nordkap bis zum Kap der Guten Hoffnung.

 

CM

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Ein Glück wohne ich in der norddeutschen Tiefebene... hier ist die Welt noch in Ordnung und die normale Bearbeitungsdauer für die Ersterteilung einer WBK liegt bei 2-3 Wochen, je nach Arbeitsaufkommen. Und die Eintragung eines Erwerbs so lange wie man zur Kasse und zurück braucht... ;)

Bearbeitet von H.S.
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vor 39 Minuten schrieb H.S.:

Deshalb frage ich mich ja auch immer wieder, warum das Verfahren in den Bundesländern, wo die Polizeibehörden (Kreispolizei bzw. Polizeipräsidium) die unteren Waffenbehörden sind, so lange dauern.

 

Hat bei mir in RLP zwei Wochen gedauert auf den Tag genau.

Das ist wohl echt schnell, habe schon was von bis zu drei Monaten gehört, das war aber in Hessen.

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(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
 
 
§36 ist da eigentlich recht eindeutig 
Bearbeitet von Gruger
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vor 7 Minuten schrieb Stephan999:

Hat bei mir in RLP zwei Wochen gedauert auf den Tag genau.

Das ist wohl echt schnell, habe schon was von bis zu drei Monaten gehört, das war aber in Hessen.

Dauert bei uns keine 30 min " beim Erstantrag einer grünen WBK mit Vor Eintrag einer Waffe " wenn alle Papiere dabei sind sowie der Sachkundenachweis.

Unser SB tippte damals " 6 Jahre her " ca. 10 min auf seinen PC rum und wusste alles über mich, wiegesagt ist von Bundesland zu Bundesland und von 

Kreis zu Kreis unterschiedlich, sei froh das du nicht im Keis Pinneberg bist " Schleswig-Holstein " na da geht was ab bei der Tante !

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vor 1 Stunde schrieb H.S.:

zu 1) Nein, alle Anfragen bezüglich deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden durhc die Behörde bei den entsprechenden Stellen (Staatsanwaltschaft, BZR, usw.) direkt gestellt. Da hast Du nichts mit am Hut, es sei denn dir wird eine entsprechende Auflage z.B. in Form der Beibringung eines Gutachtens über die persönliche Eignung gemacht.

 

zu 2) theoretisch nicht, praktisch hast Du jedoch die sichere Aufbewahrung VOR dem Erwerb der ersten Waffe nachzuweisen... in unseren Anträgen wird eben danach gefragt, und es sind entsprechende Nachweise beizufügen.

 

zu 3) Da musst Du schon einen Kollegen des Berliner LKAs fragen... hier läuft die Prüfung durch automatisierte Abfragen bei LKA, Staatsanwaltschaft, Polizei, Gemeinde plus die von die zu erbringende Sachkunde. Solltest Du unter 25 sein... kommt noch das Gutachten dazu.

 

Wenn dir auch diese Antwort nicht weiterhilft... ist dir wohl wirklich nicht zu helfen...

Doch!!! Vielen Dank für die umfangreiche Antwort!!! Alles was ich wissen wollte!!!

 

 

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vor 31 Minuten schrieb Friedrich von Staufen:

Alles was ich wissen wollte!!!

Unwahrscheinlich!

 

... als nächstes kommt, welcher Hersetller und möglichst billiger Schrank..

... was soll ich denn jetzt für ne Waffe kaufen..

... wie soll ich reinigen..

... welche Munition ist die beste..

... ich treffe aber nicht... was soll ich machen.

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vor 3 Stunden schrieb alzi:

mir kreiselt irgendwie der Begriff "Ferien" im Hinterkopf......

....... wenn die alle nicht immer so schrecklich langweilig wären.

Irgend so eine Art, Stillenmunkes könnte doch mal einen Fred aufmachen, weil er Bedenken wegen seiner Zuverlässigkeit hat, auf Grund eines hoplophielen Verhältnises zu einer seiner Waffen.

 

Ist praktizierte Hoplophilie eine Straftat, Ordnungswiedrigkeit oder gar eine schwere seelische Erkrankung....

Bearbeitet von Olga von der Wolga
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vor 1 Stunde schrieb daimler01:

Dauert bei uns keine 30 min " beim Erstantrag einer grünen WBK mit Vor Eintrag einer Waffe " wenn alle Papiere dabei sind sowie der Sachkundenachweis.

Unser SB tippte damals " 6 Jahre her " ca. 10 min auf seinen PC rum und wusste alles über mich, wiegesagt ist von Bundesland zu Bundesland und von 

Kreis zu Kreis unterschiedlich, sei froh das du nicht im Keis Pinneberg bist " Schleswig-Holstein " na da geht was ab bei der Tante !

Kann ich irgendwie nicht glauben...Vor 6 Jahren soll die LKA sowie lokale Polizei Abfrage online möglich gewesen sein ?!

Sicher dass dort vor WBK Erstantrag keinerlei anderen waffenrechtlichen Erlaubnisse bestanden haben ?

 

 

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vor 4 Stunden schrieb Friedrich von Staufen:

Ich zweifel weder meine Zuverlässigkeit , noch meine persl. Eignung an. Meine Sachkundigkeit ist auch gegeben. Ich hätte es einfach gerne genauer gewusst.

Und genau das können Dir nur die Personen beantworten, welche Deine Behörde kennen!!

 

Was Du brauchst ist klar aber wie die Reihenfolge und Zeitlinie ist kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.

Bei der ersten WBK (aus meiner Sicht)

1. Bedürfnisbestätigung vom Verband (das ist klar)

2. Mit dem Bedürfnis und WBK Antrag der Behörde zum Amt (das ist auch klar)

    a. Die Behörde startet die Zuverlässigkeitsüberprüfung und teilt Dir im Idealfall mit wie lange das dauert und lässt Dir soviel Zeit den Nachweis der Aufbewahrung zu erbringen

    b. Die Behörde macht gar nichts, weil der Antrag unvollständig ist, weil Aufbewahrung fehlt

3. Du bekommst mit der WBK den Voreintrag (zum Bedürfnis unter 1.) und das auch nur wenn alles da ist, inkl. Schrank. (Hier bestimmst Du die Zeit, in abspräche mit dem SB)

 

Bei der ersten Waffe bekommst Du die WBK und den Voreintrag nur, wenn die Aufbewahrung nachgewiesen wird, ansonsten hat der Sachbearbeiter ein Problem, weil Du auf den Voreintrag losgehen kannst und Dir eine Waffe kaufen kannst.

 

Fehlt da noch was ???

 

Bearbeitet von scotty600
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vor einer Stunde schrieb scotty600:

Und genau das können Dir nur die Personen beantworten, welche Deine Behörde kennen!!

 

Was Du brauchst ist klar aber wie die Reihenfolge und Zeitlinie ist kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.

Bei der ersten WBK (aus meiner Sicht)

1. Bedürfnisbestätigung vom Verband (das ist klar)

2. Mit dem Bedürfnis und WBK Antrag der Behörde zum Amt (das ist auch klar)

    a. Die Behörde startet die Zuverlässigkeitsüberprüfung und teilt Dir im Idealfall mit wie lange das dauert und lässt Dir soviel Zeit den Nachweis der Aufbewahrung zu erbringen

    b. Die Behörde macht gar nichts, weil der Antrag unvollständig ist, weil Aufbewahrung fehlt

3. Du bekommst mit der WBK den Voreintrag (zum Bedürfnis unter 1.) und das auch nur wenn alles da ist, inkl. Schrank. (Hier bestimmst Du die Zeit, in abspräche mit dem SB)

 

Bei der ersten Waffe bekommst Du die WBK und den Voreintrag nur, wenn die Aufbewahrung nachgewiesen wird, ansonsten hat der Sachbearbeiter ein Problem, weil Du auf den Voreintrag losgehen kannst und Dir eine Waffe kaufen kannst.

 

Fehlt da noch was ???

 

Das war bis jetzt in jedem Fall, die sachlichste und informativste Antwort.

 

Ich danke dir vielmals!

 

Das ist ein schöne "Schritt für Schritt Plan"

 

Damit lässt es sich arbeiten.

 

 

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den gibts auch bei der Behörde, beim Verband und bei der Sachkunde...

 

...aber das weißt Du ja schon alles!

 

 

 

 

 

....und was Du so alles wirklich weißt......wobei darf man Dir denn sonst noch das Patschehändchen halten ...... und führen?

was sind denn das für Ferien?

 

 

... wo ist mein Baldrian....

Bearbeitet von alzi
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