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IGNORED

Trainingseinheiten aktuelles Recht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Micha176:

AHA....

Ich dachte immer die Mitglieder müssen Ihre Schießnachweise selber führen...holen sich höchstens vom Verein einen Stempel oder Unterschrift ab.

 

Das ist nicht korrekt. Die Dokumentationspflicht der ersten 3Jahre liegt beim Verein. wie er dieser nachkommt, obliegt ihm.

So steht es im WaffG.

Schießbücher existieren im WaffG sowenig wie MunBücher.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das ist nicht korrekt. Die Dokumentationspflicht der ersten 3Jahre liegt beim Verein. wie er dieser nachkommt, obliegt ihm.

So steht es im WaffG.

Schießbücher existieren im WaffG sowenig wie MunBücher.

 Da Du ja so fit bist in Sachen WaffG, dann zitier  mal bitte die Stelle wo das steht.

Vielen Dank.

Ich bin dafür zu faul.

Schießbücher und MunBücher sind natürlich obsolet! D'Accord!

 

 

Geschrieben

@Fyodor @callahan44er @Iggy

 

Ich bin bzgl. der Bestätigungspflicht des jeweiliges Vereines grundsätzlich bei euch.

 

Jedoch herrscht in D Vereinigungs- und Vertragsfreiheit. Wird im Verein durch das zuständige Organ beschlossen, dass Bestätigungen nur unter der Voraussetzung XY erteilt werden, hat das jeweilige Mitglied schlechte Karten - sofern die Voraussetzung "XY" nicht willkürlich ausgewählt wurde. Und ja, man kann fast alles begründen.....

 

Wenn einem das nicht passt, muss man sich einen anderen Verein suchen. Wann man über evtl. solche "Besonderheiten" informiert wird ist eine Frage des Einzelfalls.

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

7.im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

...

einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

Es ist sehr bedauerlich, dass man erst die Tatsachen in Abrede stellt und dann vom hohen Roß der Faulheit daherkommt und andere auffordert die eigenen Lücken zu schließen.

Eine Frage beantwortet man gern. Von Falschaussagen getrieben zu werden und Handlungsforderungen zu stellen, ist grob unhöflich.

Ich würde mich freuen, würdest du künftig sozialadäquater formulieren. Frag halt einfach ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

Es ist sehr bedauerlich, dass man erst die Tatsachen in Abrede stellt und dann vom hohen Roß der Faulheit daherkommt und andere auffordert die eigenen Lücken zu schließen.

Eine Frage beantwortet man gern. Von Falschaussagen getrieben zu werden und Handlungsforderungen zu stellen, ist grob unhöflich.

Hab Dich nicht so?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb P22:

@Fyodor @callahan44er @Iggy

 

Ich bin bzgl. der Bestätigungspflicht des jeweiliges Vereines grundsätzlich bei euch.

 

Jedoch herrscht in D Vereinigungs- und Vertragsfreiheit. Wird im Verein durch das zuständige Organ beschlossen, dass Bestätigungen nur unter der Voraussetzung XY erteilt werden, hat das jeweilige Mitglied schlechte Karten - sofern die Voraussetzung "XY" nicht willkürlich ausgewählt wurde. Und ja, man kann fast alles begründen.....

...

 

Dann holt sich die Bestätigung halt der Gerichtsvollzieher, wie bei schon so einigen Arsxxlöchern in der Vergangenheit.

Außer der erste Schützenmeister wählt erstmal Beugehaft.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb P22:

...

Jedoch herrscht in D Vereinigungs- und Vertragsfreiheit. ...

 

Sagt Dir der Begriff "Vertrag zu Lasten Dritter" was?

Unabh. von allem hat man, so genau habe ich mich nicht dafür interessiert, meiner Erinnerung nach, nach BGB das Recht auf die entspr. Bestätigung von Tatsachen.

Wer glaubt, mit irgendwelchen vereinsinternen Beschlüssen über geltendem Recht zu stehen; "NUR ZU, probiert's aus!"  :icon14:

 

 

Grüße

 

Iggy

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Iggy:

 

Dann holt sich die Bestätigung halt der Gerichtsvollzieher, wie bei schon so einigen Arsxxlöchern in der Vergangenheit.

Außer der erste Schützenmeister wählt erstmal Beugehaft.

Grüße

Iggy

 

Ein Anwalt hat die fehlende Unterschrift also eingeklagt, da würde ich gerne die Urteilsbegründung lesen! :yes:

Aber viele Wege führen ja nach Rom, der sicherlich zu einem neuen Verein, außer man weiß in der nächsten Mitgliederversammlung die notwendige Mehrheit für die Wahl eines neuen ersten "Schützenmeisters" hinter sich.

Das sollte ja klappen wenn der alte so ein Arsxxloch ist.

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Iggy:

 

Dann holt sich die Bestätigung halt der Gerichtsvollzieher, wie bei schon so einigen Arsxxlöchern in der Vergangenheit.

Außer der erste Schützenmeister wählt erstmal Beugehaft

Ja, wenn ein Vorstand "einfach so" die Bestätigung verweigert, besteht eine Handhabe. Hat niemand bezweifelt und entsprechende Judikate gibt es.

 

vor 2 Stunden schrieb Iggy:

Sagt Dir der Begriff "Vertrag zu Lasten Dritter" was?

Ja, klar. Bin schließlich von der Jurisprudenz ?

vor 2 Stunden schrieb Iggy:

Unabh. von allem hat man, so genau habe ich mich nicht dafür interessiert, meiner Erinnerung nach, nach BGB das Recht auf die entspr. Bestätigung von Tatsachen.

Wer glaubt, mit irgendwelchen vereinsinternen Beschlüssen über geltendem Recht zu stehen; "NUR ZU, probiert's aus!"  :icon14:

Hier wird deutlich, dass du das Rechtssystem in diesem Punkt nicht verstanden hast.

 

Das, was das WaffG regelt, ist eine öffentlich-rechtliche Materie. Ein Verein ist ein zivilrechtliches Konstrukt.

Wenn der Verein nun willkürfrei Voraussetzungen bestimmt, bei denen er ein "regelmäßiges" Training anerkennt, dann ist das so.

Wenn das Gesetz sogar gar keine Bestimmung enthält, wonach der Verein verpflichtet ist, etwas zu bestätigen, dann ergibt sich erst Recht keine Rechtspflicht zur Bestätigung irgendwelcher Tatsachen.

Der Verband kann ja alles erforderliche mit den Angaben des mittelbaren Mitglieds bestätigen.

Geschrieben

Moin, ich würde mich hier gerne mal etwas anhängen,

Unser Verein hat neulich die Behauptung aufgestellt das nur noch komplette Serien nach Sportordnung des BSSB für eine Bestätigung des Trainings gelten.

Jetzt hab ich aber in der Vergangenheit mal nur Präzision mal nur Duell und dazu vielleicht noch eine Präzisionsserie GK geschossen. Das würde so in Zukunft nicht mehr als Training anerkannt.

 

Gibts dafür irgend einen belastbaren Hintergrund?

 

Nicht das ich beim BSSB je wieder einen Bedürfnisantrag stellen würde, aber das klingt mir schon wieder sehr nach Allmachtsfantasien....

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb litle:

Unser Verein hat neulich die Behauptung aufgestellt das nur noch komplette Serien nach Sportordnung des BSSB für eine Bestätigung des Trainings gelten.

Dazu genügt ein Wort: FANTASIA ?

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb litle:

Gibts dafür irgend einen belastbaren Hintergrund?

Nein, nur die Furcht vor Machtverlust der Vereinsfürsten. Stell Dir mal vor, da könnte ja jeder kommen, und einfach so, wo kämen wir denn da hin?!?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb litle:

Gibts dafür irgend einen belastbaren Hintergrund?

Evtl. wahren die einfach nur besoffen und wollten sich wichtig machen.?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb litle:

Unser Verein hat neulich die Behauptung aufgestellt das nur noch komplette Serien nach Sportordnung des BSSB für eine Bestätigung des Trainings gelten.

 

Dann hat "der Verein" keine Ahnung von Training. Ich vermeide komplette Serien, es sei denn, es ist wirkliche eine Wettkampfsimulation.

Das ergebnisorientierte Schießen hat mit richtigem Training nicht viel zu tun.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Habt ihr einen Tipp wie man da vorgeht?

 

Meine Nachfragen warum das so sei wurden mehr oder weniger abgeschmettert:

"Weil der DSSB das so will, die wollen das jetzt so.... haben sie gesagt...."

 

Was schriftliches konnte mir natürlich keiner geben....

 

edit: Also komuniziert der DSB normalerweise über irgendwelche Bekanntmacheungen die ich mir zeigen lassen kann wo sowas drin nstehen müsste?

Bearbeitet von litle
Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem ist zum einen das "Hörensagen".

Da erzählt einer auf einer Kreis-/Bezirksversammlung, was er meint, auf einer Landesversammlung verstanden zu haben. Und dann geht man nochmal eine Nummer sicherer.

Oder, das ist der blödere Fall, man nutzt obige Befehlskette, um eigene Interessen durchzusetzen oder Wichtigkeit klarzumachen.

Das hat erstmal nichts mit einem bestimmten Verband zu tun, sondern erstmal mit den involvierten Personen und ihrer Art.

 

Was das Vorgehen angeht: Man kann halt nur mit den Leuten reden: Man habe von Kollegen gehört, daß das anders sei, sie zum Nachdenken bringen.

Wenn das nicht funktioniert muß man sich halt einen anderen Verein / Verband bzw. Zweitverein/-verband suchen.

Als aktiver Wettkampfschütze stehst Du eh früher oder später vor dieser Frage ...

 

Bearbeitet von weyland
Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.1.2019 um 20:38 schrieb CZ-Fan:

Das stimmt so nicht ! 

Der Vorstand des Vereins unterschreibt als erstes eine Befürwortung sei es für eine Waffe oder für eine WBK.

Erst dann geht es zum Landesverband/Geschäftstelle. Diese setzt dann die heilige Unterschrift drunter.

Nein, der Verein befürwortet gar nichts. Er BESTÄTIGT
- die auf seinem Stand stattgefundenen Trainingseinheiten bzw. Wettbewerbe an denen der Antragsteller teilgenommen hat
- Die Mitgliedschaft seid mindestens 12 Monaten, wobei hier die Mitgliedschaft im zuständigen Verband gilt. 
- das er einen für die beantragte Waffe geeigneten Schießstand betreibt, bzw. für seine Schützen angemietet hat. 

 

Bearbeitet von Riverman
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