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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 5 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Falls das nicht noch berichtigt wird, werden die unterschiedlichen Auslegungen der Waffenbehörden da sicher recht spannend werden...

 

Ggf. wird dann auch vor den Verwaltungsgerichten ausgelegt...

 

Da könnte evtl. der eine oder andere Fall wie von mir schon geschildert "landen":

Jemand hat am Tag der Verkündung des neuen WaffG ("Stichtag für Altbestand") 14 Waffen auf WBK "Gelb";

und legt sich dann sechs Wochen später (= innerhalb der 6 Monate bis zum Inkrafttreten der neuen Gelb-Deckelungs-Regelung) noch eine 15. zu...

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Je mehr man sich damit beschäftigt umso mehr merkt man wie unglaublich stümperhaft und unprofessionell (von einer Notwendigkeit ohnehin ganz zu schweigen) das Ganze von ein paar profilierungssüchtigen Politikern durchgeboxt wurde....an die Herren Seehofer und Mayer werden sich viele (auch Gerade Waffenbehörden und Ministerien) noch lange nach ihrem Abgang sehr unangenehm erinnern. 

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Ich bezweifele die Notwendigkeit des §58 hinsichtlich gelbe WBK, denn für den Nachweis der fortbestehenden Besitzberechtigung haben wir schon einen Absatz und für den Neuerwerb haben wir ab in Kraft treten den Abs. 6 inkl. Deckel. Da kann halt nicht neu erworben werden solange 10 entsprechende Waffen da sind.
 

 

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

1. In weiten Teilen basiert das Werk auf dem Referentenwurf vom 04.01.2019 (die dort gemachten Änderungen zu § 12 sollen nun allerdings in einen § 27a WaffG überführt werden, weshalb § 12 AWaffV folgerichtig aufzuheben wäre - das fehlt momentan aber in der jetzigen Vorlage).

 

Ich habe das anders gelesen. Demnach bleibt der 12 AWaffV erhalten, erweitert aber zusätzlich die Möglichkeit der Länder, die Anerkennung selbst zu regeln. Mit anderen Worten: keine eigene Rechtsverordnung = alte Sachverständigenregelung. Damit blieben die polizeilichen und/oder militärisch ausgebildeten SSV neben den öffentlich bestellten anerkannt. Die Regelung würde auch mehr Sinn machen, weil sonst jedes Land gezwungen wäre, eine eigene Rechtsverordnung zu erlassen. Und das könnte dauern...

Bearbeitet von bilbo
Verständnis
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vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Ist genauso geregelt, wie alle andere Gegenstände.

Schauen wie ein Gegenstand eingestuft ist und wie damit dann zu verfahren ist.

§1WaffG, Anlage1 und 2 WaffG, §36 WaffG, §13AWAffV.

Meine 10er und 20er Magazine sind immer im RangeBag in den vorgesehenen Fächern und immer mit dabei. Nach dem Training pack ich diese doch nicht jedesmal in den Waffenschrank, da sie nicht zu den wesentlichen Teilen meiner Waffen zählen. Die sind doch dort ordentlich aufgehoben. Das RangeBag braucht auch zuhause nicht wegen der darin befindlichen Magazinen abgeschlossen werden.

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vor 15 Stunden schrieb bilbo:

Ich habe das anders gelesen. Demnach bleibt der 12 AWaffV erhalten, erweitert aber zusätzlich die Möglichkeit der Länder, die Anerkennung selbst zu regeln.

Nein, dort stünde sonst der selbe Text wie im neuen § 27a WaffG. Letzterer enthält im übrigen die von Dir angesprochene Ermächtigung für eine Rechtsverordnung im Absatz 4.

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vor 21 Stunden schrieb 300RUM:

Je mehr man sich damit beschäftigt umso mehr merkt man wie unglaublich stümperhaft und unprofessionell (von einer Notwendigkeit ohnehin ganz zu schweigen) das Ganze von ein paar profilierungssüchtigen Politikern durchgeboxt wurde....an die Herren Seehofer und Mayer werden sich viele (auch Gerade Waffenbehörden und Ministerien) noch lange nach ihrem Abgang sehr unangenehm erinnern. 

Auch wenn ich mit vielen Positionen der CSU konform gehe, werde ich bei den nächsten Wahlen FDP bzw. freie Wähler (Kommunalwahlen) wählen. Dieses Gesetz im besonderen der erste Entwurf war ein Armutszeugnis.

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Hallo

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Da steht:

 

Begründung: Die Regelung zum Inkrafttreten ist anzupassen, da die Verordnung erst nach Inkrafttreten der im 3. Waffenrechtsänderungsgesetz enthaltenen Verordnungs-ermächtigungen (voraussichtlich zum 1. September 2020) ausgefertigt und verkündet werden kann.

 

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vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Das ist mir bewusst. § 13 AWaffV enthält u.a. aber nur Regelungen für verbotene Waffen oder verbotene Munition, nicht jedoch für verbotene Gegenstände.

Und? Laser/Lampen, Nachtzielgeräte sind auch keine Waffen und müssen trotzdem entsprechend aufbewahrt werden

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vor 21 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Nein, dort stünde sonst der selbe Text wie im neuen § 27a WaffG. Letzterer enthält im übrigen die von Dir angesprochene Ermächtigung für eine Rechtsverordnung im Absatz 4.

Mein Fehler. Ich habe es versäumt, den 12 AWaffV und den 27a WaffG abzugleichen. Du hast völlig recht - die Seite, die das verbreitet hatte, lag da von der Rechtslogik her falsch. Ich hätte das vorher

überprüfen sollen. Ich frage mich dennoch, welche Regelung gilt, wenn ein Land keine Rechtsverordnung erlässt, bzw. dies sehr spät tut. Ich vermute mal, dass sich die Sachbearbeiter in den

Genehmigungsbehörden dann an die alte Regelung halten.

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vor 19 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Auch wenn ich mit vielen Positionen der CSU konform gehe, werde ich bei den nächsten Wahlen FDP bzw. freie Wähler (Kommunalwahlen) wählen.

Dieses Gesetz im besonderen der erste Entwurf war ein Armutszeugnis.

 

Und das größte Armutszeugnis der führenden CSU-Protagonisten war, vor Schützen und Jäger hinzutreten und zu behaupten bzw. zu versichern, die deutsche WaffG-Novelle/Umsetzung werde keine Verschärfungen über die der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus beinhalten....

 

Das ist schlichtweg die Unwahrheit, die Details kann ich mir hier ja ersparen.

 

Ich habe/hatte grundsätzlich ebenfalls (auch als Nicht-Bayer) CSU-Sympathien, aber die haben sie bei dem Thema echt verspielt. 

Wenn die auch bei anderen Themen derart unglaubwürdig sind...

 

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vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Und das größte Armutszeugnis der führenden CSU-Protagonisten war, vor Schützen und Jäger hinzutreten und zu behaupten bzw. zu versichern, die deutsche WaffG-Novelle/Umsetzung werde keine Verschärfungen über die der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus beinhalten....

Jetzt sind doch bestimmt bald wieder überall Sportlerehrungen auf Stadt- und Landkreisebene. Da können wir alle brav Sitz/Platz/Friß machen.

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vor 26 Minuten schrieb karlyman:

 

Und das größte Armutszeugnis der führenden CSU-Protagonisten war, vor Schützen und Jäger hinzutreten und zu behaupten bzw. zu versichern, die deutsche WaffG-Novelle/Umsetzung werde keine Verschärfungen über die der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus beinhalten....

 

Das ist schlichtweg die Unwahrheit, die Details kann ich mir hier ja ersparen.

 

Ich habe/hatte grundsätzlich ebenfalls (auch als Nicht-Bayer) CSU-Sympathien, aber die haben sie bei dem Thema echt verspielt. 

Wenn die auch bei anderen Themen derart unglaubwürdig sind...

 

Bei uns in Bayern machen sie gute Arbeit, da kann man jetzt nicht meckern. Im Bund scheint es von den Personen abhängig zu sein

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Wobei die Verlautbarungen, die von MP Markus Söder (vorwiegend in die Bundespolitik hinein gerichtet) zu hören sind, doch in letzter Zeit sehr seltsam und verkrampft sind.

Fast könnte man glauben, der Mann bereite auch in Bayern Schwarz-Grün vor...

 

Wahrscheinlich ist ihm ohnehin alles egal, Hauptsache eigener Machterhalt in Bayern.

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vor 25 Minuten schrieb karlyman:

Wobei die Verlautbarungen, die von MP Markus Söder (vorwiegend in die Bundespolitik hinein gerichtet) zu hören sind, doch in letzter Zeit sehr seltsam und verkrampft sind.

Fast könnte man glauben, der Mann bereite auch in Bayern Schwarz-Grün vor...

 

Wahrscheinlich ist ihm ohnehin alles egal, Hauptsache eigener Machterhalt in Bayern.

ich glaube eher Kanzlerkandidatur. Sollte man statt AKK und Merz einen Kompromisskandidaten brauchen

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Auf diesen Kompromisskandidaten könnte es vielleicht schon hinauslaufen.

Dass Frau AKK bei den Wahlen "nichts reißen wird", pfeifen die Spatzen von den Dächern. Dass H. Merz dem linken Parteiflügel der CDU ein Dorn im Auge ist, auch...

 

Und da bleibt M. Söder dezent, aber wahrnehmbar, in Bereitschaft.

 

Wenn es hilft, einen Spitzenkandidaten bzw. Bundeskanzler Laschet zu verhindern, wäre das sogar noch akzeptabel

(wenngleich der"neue Söder" in mir keine Begeisterungsstürme hervorruft).

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Am 5.2.2020 um 12:40 schrieb Raiden:

Gemäß der Systematik der Anlage 2 WaffG werden auch Gegenstände unter verbotene Waffen subsumiert.

Das stimmt. Da diese aber weder im § 36 WaffG noch im § 13 AWaffV aufgeführt sind, gibts für diese auch keine speziellen Verwahrungsvorschriften.

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