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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Genaugenommen steht das: "Erwerb von insgesamt bis zu 10"...

 

Eben.

 

Da aber im noch aktuellen § 14 Abs. 4 WaffG auch nur "zum Erwerb von" steht, geht es hier lediglich um eine künftige Deckelung der gelben WBK auf maximal zehn Bestandswaffen (was so wohl auch der o.g. Ausführung in Drs. 19/15875 vom 11.12.2019 entspricht).

 

Der (dauerhaft) berechtigte Besitz ergibt sich dann nach erfolgter Erwerbsanzeige und Eintragung der Waffe in die WBK.

 

Fehlerhaft ist im neuen § 14 Abs. 6 WaffG aber der Verweis auf "unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3", da dieser gestrichen und in Absatz 3 überführt worden ist. Das hat man wohl übersehen. Eine Formulierung "Sportschützen nach Absatz 2" würde auch nochmals klarstellen, dass neben dem Erwerb auch der Besitz gemeint ist.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Katechont:

Nein, das kann nicht Intention sein.

Das sind wir uns denke ich einig. Die Frage ist aber, ob es auch da steht?

 

Laut Staatsekretär Körper war es auch niemals Intension, 2/6 auf die neue Gelbe anzuwenden. Was dann passiert ist, ist bekannt. Ich kann mir gut vorstellen, dass eine bundesweit bekannte Behörde sich das genau so (max. 10 mal Erwerb) zurecht legen wird und Eintragungen danach verweigert. Dann kann der Schütze ja klagen, z.B. vor einem Gericht, das 12/18 für jede einzelne Waffe beschlossen hat.

 

Das ist alles Murks.

 

Da hätte eine Präambel vors Gesetz gehört (siehe meine Signatur): "Leute, lasst die Sportschützen, Jäger und Sammler in Ruhe." Aber wenn der Gesetzgeber selbst schon meilenweit davon entfernt ist und ständig neue Schikanen drauf sattelt, wie sollen dann Behörden und Gerichte in eine grundsätzlich andere Richtung arbeiten?

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Da aber im noch aktuellen § 14 Abs. 4 WaffG auch nur "zum Erwerb von" steht, geht es hier lediglich um eine künftige Deckelung der gelben WBK auf maximal zehn Bestandswaffen (was so wohl auch der o.g. Ausführung in Drs. 19/15875 vom 11.12.2019 entspricht).

 

Da es früher keine zahlenmäßige Begrenzung in dieser Regelung gab, tauchte das Argument allerdings nie auf, denn es war ja sinnlos. Wenn ich beliebig viele Erwerbsvorgänge durchführen darf, stoße ich nicht gegen eine Grenze.

 

Jetzt KANN(!) man das anders lesen, auch weil dieser Absatz ausschließlich den Erwerb und nicht den Besitz reguliert.

 

Die meisten Behörden werden das in Praxis nicht so sehen, aber wenn eine Behörde und ein passendes Gericht zusammen kommen... Da wo es einfach durchläuft, gibt es ja keinen Grund dafür, dass sich ein Gericht damit befassen muss.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Katechont:

Das wird ein handwerklicher (oh Wunder) Fehler in der Kürze der Zeit vor der 2. und 3. Gesetzeslesung gewesen sein.

Stattdessen steht ja ungeschönt ganz offen: um dem 'Waffenhorten' zu begegnen, solle niemand mehr als 10 Waffen auf Gelb packen...damit wird der Besitz von mehr als 10 Waffen auf Gelb gemeint sein, nicht aber der Erwerb.

 

 

Also, das ist - ziemlich klar - Intention des Gesetzes. Die wollen den jeweiligen Bestand auf 10 deckeln, aber nicht Erwerbsvorgänge.

 

Sollte in der VO oder VwV klarzustellen sein (auch "gerichtsfest",  d.h. für evtl. exotisch auslegende Verwaltungsrichter). 

Geschrieben

Was mich interessiert, ist, ob bei der 10er-Deckelung eine rechtliche Differenzierung zwischen WBK "Alt-Gelb" und WBK "Neu-Gelb" anzuwenden ist

("Alt-Gelb" hatte ja einen anderen Erlaubnis-Inhalt, die so erteilten waffenrechtl. Erlaubnisse gelten aber fort). 

 

Geschrieben

Seitenweise lklein-klein und die Sucher nach der Lücke.

So wird man zukünftig immer wieder das Gleiche erleiden.

Mein Rat wäre, sich endlich um veränderte Strukturen zu bemühen.
So bleibt man hilflos ausgeliefert.

Die Mitglieder müssen Ihre Verbandsspitzen fordern. Und as schnell. Die nächste Runde steht direkt vor der Tür.
Keine Klage. Keine Auslegungsphilosophien. Keine Alternativluftschlossvorschläge.

 

Es muss sich grundlegend ändern.

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Sal-Peter:

Die wahrscheinlich prozentual Wenigen, die mehr als 10 Waffen auf Gelb hatten, wurden dem Fetisch "Terrorbekämpfung" einfach geopfert.

Während man den Leuten gleichzeitig erzählt, dass der Terrorismus objektiv viel weniger gefährlich ist als die Teilnahme am Straßenverkehr. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Direwolf:

Dazu müssten nochmal 35% der Wahlberechtigten ihr Kreuz in Blaue machen. Vorher wird das nix. 

VErbandsinterne Geschichte. Hat nix mit politischen Wahlen zu tun. Nur welche Vertreter man sich selbst in Verein und Verband wählt. Oder diese zu Verhaltensänderungen animieren.
Andere haben die Zeichen der Zeit erkannt und gehen massiv über die Klagewege.

Selbst die sonst so gern zitierte NRA hat sich damit durchgesetzt.

Dann muss natürlich das Gemaule über Beitragserhöhungen aufhören. Es gibt nix zum Nulltarif.

Überhaupt ist es schon längst an der Zeit die Kleinverbände wieder einzugliedern. Sie sind unter der Wahrnehmungsschwelle und werden von so manchem Landesverband einfach in der politischen Diskussion an die wand geklatscht. Wahrheiten sind schmerzhaft. Aber das konnte man auch diese Runde wieder deutlich sehen.

Die "wir konnten das Schlimmste verhindern" Fraktion ist hlflos und wird weiter nur Niederlagen einfahren.
Die Mitglieder entscheiden selbst, wie ihre Verbände agieren.

Dazu muss man aber anfangen.

Wenn sie es nicht wollen, haben die wenigen Abweichler das zu akzeptieren.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
[mention=59943]**Peter**[/mention]
 
wie meinst du das?
 
 
Naja, ich denke, dass bestimmte Stimmzettel "versehentlich" anderen Parteien zugerechnet werden oder einfach verschwinden

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Waffen Tony:

VErbandsinterne Geschichte. Hat nix mit politischen Wahlen zu tun. Nur welche Vertreter man sich selbst in Verein und Verband wählt. Oder diese zu Verhaltensänderungen animieren.

Ich meine damit eine grundlegende Änderung der politischen Situation, die auch die Machtverhältnisse innerhalb der europäischen Kommission verschiebt. Ohne deutsche Zustimmung hätte es die Richtlinie nie gegeben. Das ist der Ansatzpunkt, da ist die Macht. Alles andere sind Rückzugsgefechte.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Es muss sich grundlegend ändern.

 

 

Schon klar. Ich bin auch gegen das "Klein-klein" und ständige, z.T. vorauseilende, Ausweich-Strategien.

 

Dennoch ist die 'Frage interessant, wie das nun mit den noch weitergeltenden "Alt-Gebl"-Erlaubnissen zu handhaben ist. 

Geschrieben

Nachdem auch schon 2/6 auf Altgelb angewendet wurde, und auch Neugelb keine Mengenbegrenzung kennt, in dem Sinne also gleichermaßen weiter gelten müsste, gehe ich davon aus dass es für beide gelten wird.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Sollte in der VO oder VwV klarzustellen sein (auch "gerichtsfest",  d.h. für evtl. exotisch auslegende Verwaltungsrichter). 

Das wäre natürlich am besten, wobei wie schon geschrieben nach dem bloßen Erwerb auch das Besitzrecht durch die Eintragung der Waffe in die WBK festgeschrieben wird. Eine gegenteilige Rechtsauslegung lässt sich damit überhaupt nicht vereinbaren.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Fyodor:

Nachdem auch schon 2/6 auf Altgelb angewendet wurde, und auch Neugelb keine Mengenbegrenzung kennt, in dem Sinne also gleichermaßen weiter gelten müsste, gehe ich davon aus dass es für beide gelten wird.

Hm, § 14 Abs. 6 WaffG regelt künftig aber nur die neue gelbe WBK für Verbandsschützen, alte gelbe WBK sind bestandsgeschützt und gelten über § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang fort.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Last_Bullet:

Inwieweit sind eigentlich Waffen auf der Gelben deliktrelevant und für Terroristen deswegen interessant? Da muss es ja nach geheimen Behördenwissen eine sehr große Gefahr geben....

Sicher nicht. Bei den Erben-WBK gings auch nur um den politischen Willen. Würde mich mal interessieren, wieviele von den letzteren überhaupt noch ausgestellt werden.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Also, das ist - ziemlich klar - Intention des Gesetzes. Die wollen den jeweiligen Bestand auf 10 deckeln, aber nicht Erwerbsvorgänge.

 

Sollte in der VO oder VwV klarzustellen sein (auch "gerichtsfest",  d.h. für evtl. exotisch auslegende Verwaltungsrichter). 

Und wann wird die neue VwV kommen? Wahrscheinlich in 10 Jahren oder so und bis dahin wird wieder jede Behörde und jedes Verwaltungsgericht sein eigenen Süppchen kochen...

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb karlyman:

 

Schon klar. Ich bin auch gegen das "Klein-klein" und ständige, z.T. vorauseilende, Ausweich-Strategien.

 

Dennoch ist die 'Frage interessant, wie das nun mit den noch weitergeltenden "Alt-Gebl"-Erlaubnissen zu handhaben ist. 

Klar. Währenddessen fließt die Zeit weiter ins Land.
Es wartet eben keiner, ob man mit der Interpretation des zuletzt geschehenen fertig ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb Sachbearbeiter:
vor 48 Minuten schrieb Last_Bullet:

Inwieweit sind eigentlich Waffen auf der Gelben deliktrelevant und für Terroristen deswegen interessant? Da muss es ja nach geheimen Behördenwissen eine sehr große Gefahr geben....

Sicher nicht. Bei den Erben-WBK gings auch nur um den politischen Willen.

Hier doch auch. Schaut halt nach außen gut aus, die Stimmen von max. 500 000 GK-Schießern (also Jäger plus Sportschützen) interessieren niemanden. Besonders zynisch angesichts dessen, dass uns die offenen Grenzen und die damit verbundene freie Einreise -Möglichkeit für Mörder, Terroristen und ähnlichem Dreckspack mit dem Argument "versüßt" wird, dass es viel wahrscheinlicher ist, an Krebs zu sterben als durch tätlichen Angriff. 

Bearbeitet von Direwolf

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