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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor einer Stunde schrieb mühli:

Was wenn der Seelenklempner einen negativen ablehnenden Entscheid ausstellt? Kann vielleicht schon reichen, Antragsteller ist gerade in laufender unschöner Scheidung, Seelenklempner weiss dies und stellt dem Antragsteller nicht genügende seelische Ausbalanciertheit oder sowas fest. Voilà aus ist es mit der Zuverlässigkeit

Eine psychische Erkrankung ändert nichts an der Zuverlässigkeit.

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vor 7 Stunden schrieb karlyman:

...

Wegfall des Bedürfnisprinzips, somit grundsätzlich deutliche Erweiterung des LWB-Kreises, und innerhalb dessen dann der Versuch, die "Honks" (Personen, welche besser keine erlaubnispflichtigen Waffen bekommen sollten) auszusondern.

...

 

Du glaubst das viele bereit sein werden auf eigene Kosten Regelmäßig beim Onkel Dr. ihren Geisteszustand feststellen zu lassen um legal an Waffen zu kommen? Und die echten Honks werden so oder so nicht erkannt.. das ist aber nichts Neues ;)

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Genau. Das Bedürfnisprinzip ist nunmal in alten EU-Richtlinien fest verankert. Daher kann es garnicht aufgegeben werden.

Das Waffenrecht ist aber auch nicht das Fachgebiet von Psychologen.
Logisch das jeder gern was vom Kuchen abhaben möchte.

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vor 6 Stunden schrieb Valdez:

Es wird heute schon ein sehr restriktiver Kurs gefahren, bei der kleinsten Kleinigkeit ist Abgabe und zwar komplett.

Das hört sich immer so an, dass das Zeug bei der Behörde landet und vernichtet wird. In Wirklichkeit werden sie einem Berechtigten überlassen (verkauft). Das ist ein kleiner aber nicht unerheblicher Unterschied.

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vor 22 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Ganz witzig ist die Stellungnahme der Psychologen. Die wollen eine Regelüberprüfung der persönlichen Eignung, statt des Bedürfnisses.

Ist ja klar, das bringt Geld in die Kasse...

und zu

vor 52 Minuten schrieb Hunter375:

Du glaubst das viele bereit sein werden auf eigene Kosten Regelmäßig beim Onkel Dr. ihren Geisteszustand feststellen zu lassen um legal an Waffen zu kommen? Und die echten Honks werden so oder so nicht erkannt.. das ist aber nichts Neues ;)

 

Lesen wir mal, was da steht:

Zitat

Aus diesem Grund ist der BDP der Überzeugung, dass eine Begutachtung der persönlichen Eignung in Analogie zu § 6 Abs. 3 WaffG vor jeder erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu geschehen hat. Dies ist im Gegensatz zur Prüfung des Bedürfnisses im Einzelfall geeignet, Risiken zu minimieren und außerdem die Akzeptanz in der Bevölkerung zum Thema legalem Waffenbesitz zu erhöhen.

Hervorhebung durch mich.

 

Wo lest ihr da "regelmäßig"? So wie ich das lese, wollen die einmalig(!) vor der ersten(!) WBK eine solche Überprüfung. Und danach hat man dann Ruhe und kann einkaufen, so viel der Geldbeutel (und meinetwegen die Aufbewahrung) hergibt. Die sagen klipp und klar:

  • Von legalen Waffen alleine geht keine höhere Gefahr aus.
  • Das Risiko entsteht durch die Kombination von Waffe und Person.
  • Einmalige MPU reicht für ein Leben lang.
  • Das Bedüfnisprinzip ist kein geeigneter Risikominimierer - weg damit.
  • ... und noch ein paar andere unbequeme Wahrheiten

Aus meiner Sicht ist das eine konzentrierte und heftige Ohrfeige für die ganzen Phantasten, die am WaffG rum schrauben. Und das auch noch von völlig unverdächtiger Seite!

 

Die wollen sogar die Akzeptanz des legalen Waffenbesitzes in der Bevölkerung erhöhen. Man stelle sich nur vor!

 

Diese Stellungnahme gehört nicht kritisiert, die gehört jedem Abgeordneten auf den Tisch gelegt!

 

Was da alles aus dem Gesetz raus fallen würde - ein solches WaffG wäre ja geradezu traumhaft! Und das zum Preis einer einmaligen MPU. Sorry Jungs und Mädels, da wäre bei mir die Diskussion recht kurz.

 

vor 31 Minuten schrieb Waffen Tony:

Genau. Das Bedürfnisprinzip ist nunmal in alten EU-Richtlinien fest verankert. Daher kann es garnicht aufgegeben werden.

Das Waffenrecht ist aber auch nicht das Fachgebiet von Psychologen.
Logisch das jeder gern was vom Kuchen abhaben möchte.

Du schreibst doch selbst öfter, dass es dafür Lösungen gäbe. Andere Länder kriegen das ja schließlich auch hin.

 

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@ mühli

kämen für den Antragsteller nicht unerhebliche Kosten auf ihn zu

 

Darauf läuft doch Heutzutage alles hinaus egal was geändert und verschärft werden soll, KFZ Bereich ist ja schon die Melkkuh der Nation angefangen von

der KFZ-Steuer bald noch Mautgebühren, Blitzgeräte an jeder Ecke usw. eventuell die Verschärfung von Messer ab 6 cm Klingenlänge und und und.

Das ist von den Politikern auch so gewollt ! Wir werden in alles beschnitten, Waffen, RC- Modellbau, KFZ, Mieten, hochgetriebene Grundstückpreise, Häuser,

Lebensmittel usw. und es ziehlt alles auf folgendes hinaus, Unterdrückung, bald keine Meinungsfreiheit mehr die Demokratie wird ausgemerzt und ersetzt wird

das Ganze in einer Diktatur denn so kommt es mir schon vor ! 

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vor 30 Minuten schrieb BBF:

Das hört sich immer so an, dass das Zeug bei der Behörde landet und vernichtet wird. In Wirklichkeit werden sie einem Berechtigten überlassen (verkauft). Das ist ein kleiner aber nicht unerheblicher Unterschied.

Falls die Zeit reicht: Nicht jeder hat 3 x täglich alles poliert und geputzt:021:

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vor 40 Minuten schrieb knight:

Du schreibst doch selbst öfter, dass es dafür Lösungen gäbe. Andere Länder kriegen das ja schließlich auch hin.

 

Ja. Die liegt aber ausschließlich in der Ausgestaltung des Bedürfnisses. Nicht im Bedürfnisprinzip selbst. Das ist universell, wie das BVerwG nicht nur einmal festgestellt hat.

Man muss und braucht sich daher nicht an der Abschaffung des Bedürfnisses abarbeiten. Intelligenter ist es , andere Anerkennungsparameter einzubringen.

vor 40 Minuten schrieb knight:

Und danach hat man dann Ruhe und kann einkaufen, so viel der Geldbeutel (und meinetwegen die Aufbewahrung) hergibt. Die sagen klipp und klar:

  • Das Bedüfnisprinzip ist kein geeigneter Risikominimierer - weg damit.

Das habe ich jetzt m Zitat nicht erkannt bzw. ist meine Lesart diesbezgl. eine andere.
Sie meinen in der Begutachtung eine Risikominimierung darstellen würde, was das Bedürfnisprinzip nicht wäre. Aber dadurch hat es nicht zu entfallen. Es hat nur eine andere Aufgabe. Die Untersuchung tritt somit nur hinzu.

Bearbeitet von Gast
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knight

Einmalige MPU reicht für ein Leben lang

 

Das denkst auch nur du, schon mal gemacht solche MPU ich ja im Jahre 1986 da ich es machen musste und zum damaligen Zeitpunkt erst 16 Jahre alt war.

Und zwar für meine damalige Lehre als Berufskraftfahrer das ich mit 17 Jahre meinen PKW Führerschein machen durfte und mit 18 Jahre den LKW-Schein.

Ich habe damals gedacht in meinen jungen Jahren ich wäre schon ein wenig verrückt aber was die für Fragen stellten usw.  war nicht normal , sogar einen

Baum sollte ich malen und denen sagen was ich für den Baum empfinde :gaga: In einen Becher Ornieren, die Prüfer bei der MPU sind in meinen Augen alle :gaga:

Und wenn denen dir deine Nase , deine Art oder sonst was nicht gefällt schafft keiner die MPU die stecken viel mit anderen Behörden unter einer Decke.

Bearbeitet von daimler01
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vor 25 Minuten schrieb Waffen Tony:

Ja. Die liegt aber ausschließlich in der Ausgestaltung des Bedürfnisses. Nicht im Bedürfnisprinzip selbst.

Eben. Ein Bedürfnisprinzip nach Schweizer Muster wäre mMn eine fanstastische Lösung.

 

vor 25 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das habe ich jetzt m Zitat nicht erkannt bzw. ist meine Lesart diesbezgl. eine andere.
Sie meinen in der Begutachtung eine Risikominimierung darstellen würde, was das Bedürfnisprinzip nicht wäre. Aber dadurch hat es nicht zu entfallen. Es hat nur eine andere Aufgabe. Die Untersuchung tritt somit nur hinzu.

Das steht an anderer Stelle - Hervorhebung wieder durch mich:

Zitat

Des  Weiteren  ist  es  die  Auffassung  des  BDP,  dass  die  dezidierte  Bedürfnisprüfung,  die bereits heute nicht mehr in allen Fällen je Waffe erfolgt (z. B. gelbe WBK bei Sportschützen, Waffenerwerb  durch  Jäger,  Sammler  oder  Sachverständige),  keinen  Gewinn  an  Sicherheit mehr darstellt, sondern stattdessen vielmehr die Prüfung der Eignung bei jeder erstmaligen Erteilung  einer  waffenrechtlichen  Erlaubnis  zum  Erwerb  und  Besitz  im Vordergrund  stehen muss.

Sie leiten das aus der EU-Richtlinie ab - ok das teile ich so nicht. Und auch zugestanden: Ihnen ist nicht klar, dass das Bedürfnisprinzip dort ebenfalls festgeschrieben ist.

 

Da das eh alles in dieser Traumform nicht zu erwarten ist, muss man das aber auch nicht so maximal lesen. Wichtig ist, dass jemand externes und durchaus kompetentes richtige Ansätze gibt, wie man das WaffG deutlich besser ausgestallten könnte. Damit kann man arbeiten - in die Diskussion mit den Abgeordneten gehen und Forderungen stellen.

 

vor 23 Minuten schrieb daimler01:

knight

Einmalige MPU reicht für ein Leben lang

 

Das denkst auch nur du

Dir ist aber schon aufgefallen, dass das nicht meine Meinung war, sondern ich die Stellungnahme des BDP zitiert habe, oder?

 

Unabhängig davon werde ich nicht widersprechen, wenn die Experten sagen, dass dies ausreicht.

 

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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Genau. Das Bedürfnisprinzip ist nunmal in alten EU-Richtlinien fest verankert. Daher kann es garnicht aufgegeben werden.

Das Waffenrecht ist aber auch nicht das Fachgebiet von Psychologen.
Logisch das jeder gern was vom Kuchen abhaben möchte.

Ob es, wenn sie kommt, bei einer einzigen MPU bleiben wird, steht in den Sternen. Schnell kann da eine Regelmäßigkeit draus werden, denn die Gesundheit eines Menschen kann sich im Laufe seines Lebens nun mal ändern. Und trotzdem finde ich es einerseits erstaunlich, anderseits erschreckend, dass die Sofa-Doktoren überhaupt eine Stellungnahme abgeben, müssen/dürfen/sollen, wer hat die Vögel eigentlich eingeladen? Zudem sind die Kosten nicht so ganz günstig, die kämen zu all dem Geschmeiss vorab oben drauf, es ist jetzt schon nicht günstig, an eine Berechtigung zu kommen. Kann man natürlich kommen und sagen, wer viel Geld für Waffen ausgibt.... könnte man antworten, wer sich den superteuren SUV von BMW leisten kann..... 

Ich weiß mittlerweile bei dem Mist, den unsere Politprofis so absondern, nicht mehr, ob ich mich am Kopf kratzen, den Kopf schütteln, oder mit die flachen  Hand gegen die Stirn klatschen soll.

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vor 45 Minuten schrieb knight:

Ach ja, vergesst nicht, dass der Referentenentwurf zwingend regelmäßige Bedürfnisüberprüfungen vorsieht. Da ist es schon eine Hilfe, wenn nicht betroffene Experten sagen, dass Bedürfnisprüfungen an sich schon sinnlos sind.

Hast du da eine weitere Textstelle für? Das Zitat mit Hervorhebung sagt in meiner Interpretation anderes aus.
Die Experten sagen nur , dass sie bzgl. der Risikominimierung erfolgversprechender sind als das Bedürfnis. Das kann und soll aber das Bedürfnis nicht entwerten oder obsolet machen. Das "stattdessen" hat einen anderen Bezug, nämlich zur Sicherheit.

Man bringt lediglich eine zusäztliche Schwelle hinzu.

Das BEdürfnis hat eben andere Ansätze.

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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Man muss und braucht sich daher nicht an der Abschaffung des Bedürfnisses abarbeiten. Intelligenter ist es , andere Anerkennungsparameter einzubringen.

 

Tschechien, Österreich.... Mit (alles in allem) liberalerer Auslegung des Bedürfnisprinzips (bis hin zu partiellen Ausnahmen davon).

Nur so als Beispiel.

 

Zusatz: Unser Nachbarland Schweiz ist bislang auch gut ganz ohne Bedürfnisprinzip klargekommen.

Scheint irgendwie auch zu gehen, ohne dass die Welt (oder die öffentliche Sicherheit) untergeht... 

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Weiss ich doch und genau darauf weise ich auch hin.

Die Schweiz hat übrigens auch das Bedürfnisprinzip ;)

Zitat

Die Person, die den Waffenerwerbsschein für eine Feuerwaffe nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken beantragt, muss den Erwerbsgrund angeben.3

Ixh habe das nicht eingeführt. Ich beführworte das so nicht.

Warum wird man hier eigentlich dauernd von irgendwem angezählt, wenn man einfach nur die Tatsachen beschreibt?

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Gerade eben schrieb Waffen Tony:

Weiss ich doch und genau darauf weise ich auch hin.

Die Schweiz hat übrigens auch das Bedürfnisprinzip ;)

 

Das zur CH wäre mir neu.

Nach meiner Information muss ein Voreintrag (o.ä.) bei der Behörde geholt werden, dann kann damit erworben werden; für den Voreintrag ist kein Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses als Sportschütze, Jäger o.ä. erforderlich. 

Für welche Kategorien das gilt, und sonstige Details.... Da können unsere schweizer WO'ler mehr und Besseres sagen. 

 

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Schweiz ist Schengen ud hat sich damit "unterworfen".

Auch hat ein Ablauf eines Verfahrens nichts zu einer Sache zu sagen.

Es gibt die im Waffengesetz anerkannten Bedürfnisse und man kann weitere geltend machen.

ICh habe die Textstelle eingefügt. Deswegen gibts dort ebe auch den Waffenerwerbsschein.

Es ist nur ganz anders gestaltet als hierzulande.

 

Es wird hier leider stets das Bedürfnisprinzip an sich und eine Ausgestaltung des Bedürnisprinzips verwechselt.

Das BEdürfnisprinzip ist beinahe universell. Nur wenige Staaten haben entsprechende Verträge nicht ratifiziert.

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@knightWie kann man diesen Psychologen so blind vertrauen. Alleine, dass Sie für sich in Anspruch nehmen, durch ihre - wie bei allen Geisteswissenschaften - Diziplin Risiken zu minimieren ist hochgradig unseriös. Und das "nur" für den Preis einer einmaligen geistigen Vermessung ? In heutigen Zeiten?

So ein Vorstoß würde bei mir die Aufgabe des Hobbys nach sich ziehen. Bei aller Liebe Knight.

Was denkst du passiert, wenn ein Sportschütze der vorher positiv bewertet wurde, seine Frau erschießt, nur mal so als Beispiel. Dann sitzen du und ich jedes Jahr beim Doktor, mit der Zeit dann zunehmendem Ausbau der MPU zu mehrtägigen Testungen. Das ist nicht die Lösung, das ist der Tod des Schießsports !

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vor 38 Minuten schrieb karlyman:

 

Das zur CH wäre mir neu.

Nach meiner Information muss ein Voreintrag (o.ä.) bei der Behörde geholt werden, dann kann damit erworben werden; für den Voreintrag ist kein Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses als Sportschütze, Jäger o.ä. erforderlich. 

 können unsere schweizer WO'ler mehr und Besseres sagen. 

 

Ja so ein Bedürfnisgrund ist rein theoretischer Natur. In der Praxis sieht es so aus, mit dem Antrag zum Waffenerwerbschein kann man pro Waffenerwerbschein 1-3 Waffen angeben, die man kaufen möchte. Es wird allerdings in der Praxis nicht überprüft ob der Antragssteller, Jäger, Sammler oder Schütze ist. Man muss dies auch nicht sein bsp. bei einem erstmaligen Kauf einer Waffe oder mehrerer Waffen. ;)

Bearbeitet von mühli
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