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Referendum: EU-Diktat nein!


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vor einer Stunde schrieb Moskito:

Interessante Fragestellung.

Wenn hast du gefragt? Fedpol, Kant. Waffenbüro, ProTell? 

 

Zuerst kantonales Waffenbüro angefragt, jedoch konnten die mir im Detail auch nicht helfen. Also danach schriftlich das Fedpol direkt angefragt. Hoffe bald Antworten zu erhalten.

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vor 3 Stunden schrieb Bergler:

Das könnten sie sowieso, weil das Gesetz nur von Waffen schreibt, die sich auf unter 60 cm verkürzen lassen, die kantonalen Regelungen aber auch Waffen wie die USW einschliessen, die von vornherein kürzer als 60 cm sind und bei wortgetreuer Auslegung des Gesetzes gar nicht betroffen sein sollten.

Hmmm, das hab ich mir so noch gar nicht überlegt. Nicht nur die USW, auch die TP9 ist mit ausgeklappter Stütze kürzer als 60cm, und vermutlich noch ein paar weitere.

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vor 13 Stunden schrieb Moskito:

Vogel-Strauss-Politik bringt nun aber auch nichts

Hat mit dem Vogel nichts zu tun. Aktuell ist nirgends offiziell geregelt, was ein 10er Magazin erfüllen muss, nach gesundem Menschenverstand dürfen einfach nur 10 Schuss reinpassen. Man kann also ohne weiteres ein 20er Magazin mit 10- Schuss- Begrenzer verwenden, es kann einem nicht mal Verbotsirrtum unterstellt werden, solange gar keine Regelung existiert. Man kann aber auch so lange beim Fedpol scharren, bis die eine offizielle Regelung erlassen, und das Fedpol ist nicht gerade ein Gegner von Verboten im Waffenrecht.

Einige Hersteller haben aber schon vorauseilend gehandelt, sicher auch deshalb, weil sie noch in anderen Ländern verkaufen wollen: https://www.bt-ag.ch/shop/deu/magazine/bt-9-mm-magazin-fur-mp9tp9apc9kh9ghm9-mit-10-s-bt-30425

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Ich habe telefonisch Antwort erhalten wegen den Schaftsystemen bei uns (Schweiz). Generell werden die Schaftsysteme in Benutzung von Pistolen Halbautomaten bzw. halbautomatischen Waffen gleichgestellt. Für Schaftsysteme die unter 60 cm gebracht werden, braucht es in jedem Fall mit der Benutzung von Pistolen, auch wenn nur mit 10 Schuss Magazin oder weniger benutzt, eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung.

 

Bei Schaftsystemen über 60 cm Gesamtlänge, die nicht unter 60 cm Gesamtlänge gebracht werden können, braucht es in Benutzung für Pistolen mit mehr als 10 Schuss bsp. Glock 17/19 auch eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung. Einzige Ausnahme, bei Schaftsystemen über 60 Gesamtlänge, die nicht unter 60 cm Gesamtlänge gebracht werden können, braucht es in Benutzung für Pistolen mit Magazinen bis 10 Schuss bsp. Colt 1911er und deren Klone mit 7/8 Schuss Standardmagazin, keine kantonale Ausnahmebewilligung bzw. diese Kombination kann komplett erwerbsfrei benutzt werden.

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Am 26.8.2019 um 17:20 schrieb mühli:

Ich habe telefonisch Antwort erhalten wegen den Schaftsystemen bei uns (Schweiz). Generell werden die Schaftsysteme in Benutzung von Pistolen Halbautomaten bzw. halbautomatischen Waffen gleichgestellt. Für Schaftsysteme die unter 60 cm gebracht werden, braucht es in jedem Fall mit der Benutzung von Pistolen, auch wenn nur mit 10 Schuss Magazin oder weniger benutzt, eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung.

 

Bei Schaftsystemen über 60 cm Gesamtlänge, die nicht unter 60 cm Gesamtlänge gebracht werden können, braucht es in Benutzung für Pistolen mit mehr als 10 Schuss bsp. Glock 17/19 auch eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung. Einzige Ausnahme, bei Schaftsystemen über 60 Gesamtlänge, die nicht unter 60 cm Gesamtlänge gebracht werden können, braucht es in Benutzung für Pistolen mit Magazinen bis 10 Schuss bsp. Colt 1911er und deren Klone mit 7/8 Schuss Standardmagazin, keine kantonale Ausnahmebewilligung bzw. diese Kombination kann komplett erwerbsfrei benutzt werden.

Macht Sinn, bei diesem völligen Abartigen und Schwachsinnigen Gesetz.

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vor einer Stunde schrieb Moskito:

Aha. D.h. inskünftige Anfragen nur per Post, mit Bitte um juristische Begründung.

Ich habe per E-Mail ans Fedpol geschrieben, aber die verantwortliche Person hatte mich schlussendlich und ausschliesslich (bekam keine E-Mailantwort) telefonisch kontaktiert. Soweit ich informiert worden bin, sind es nur 2 Waffenexperten beim Fedpol und sie sind derzeit von Anfragen überschwemmt worden, hiess es am Telefon. Ausserdem hatte er (der nette Herr, der mich kontaktierte) derzeit sehr viel zu tun, er war noch ausser Haus usw. Eine juristische Begründung quasi einzufordern zum ganzen Sachverhalt habe ich ehrlich gesagt nicht daran gedacht, war mir wahrscheinlich nicht so wichtig.

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vor 36 Minuten schrieb mühli:

Eine juristische Begründung quasi einzufordern zum ganzen Sachverhalt habe ich ehrlich gesagt nicht daran gedacht, war mir wahrscheinlich nicht so wichtig.

Schade, da Begriffe wie Anschlagschaft oder Schaftsysteme weder im aktuellen Gesetz noch Verordnung vorkommen und hierzu noch keine Rechtssprechung existiert...

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