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IGNORED

DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen


Sigges

Empfohlene Beiträge

Servus beisammen,

 

habt Ihr den Artikel von Herrn Scholzen im aktuellen DWJ (10/2018) gelesen?

 

Er versteigt sich zu den Aussagen daß Jagd- und Sammlerwaffen nicht sportlich geschossen werden dürfen, und daß Jäger ihre Jagdwaffen nicht an Sportschützen ausleihen dürften (und umgekehrt), da nicht vom Bedürfnis gedeckt.

 

Ich bin fassungslos! :o

 

Diese m.E. völlig falsche Aussage könnte sich durch die Verbreitung im DWJ zu unseren Ungunsten in diversen Hinterköpfen festsetzen und massive Probleme ergeben.

 

Das zugrundezulegende Bedürfnis ist doch wohl das des Ausleihers, und wenn die zu leihende Jagdwaffe sportlich zugelassen ist steht der Leihe nix im Wege?!

Das Bedürfnis des Verleihers ist doch völlig unerheblich?!

 

Wie kommt der Mann auf diesen Irrweg?

 

Oder liege ICH da so falsch???

 

Gruß

 

Sigges

 

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vor 12 Minuten schrieb Sigges:

...und daß Jäger ihre Jagdwaffen nicht an Sportschützen ausleihen dürften (und umgekehrt), da nicht vom Bedürfnis gedeckt.

Ich bin Jäger und Sportschütze.

Auf welches Bedürfnis erworben wurde , ist an der WBK ersichtlich.

Abgesehen davon, das ich Sportwaffen habe, die jagdlich nicht einsetzbar sind und Jagdwaffen, die ich sportlich nicht nutzen kann, möge mir ein solcher Experte doch mal erklären, wo der Unterschied z. B. bei einer Bockflinte in 12 liegt.

 

Soll ich mir die Gehirnhälften trennen lassen? Manche Waffen doppelt kaufen?

Blödsinn.

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vor 6 Minuten schrieb rwlturtle:

Ich bin Jäger und Sportschütze.

Auf welches Bedürfnis erworben wurde , ist an der WBK ersichtlich.

Abgesehen davon, das ich Sportwaffen habe, die jagdlich nicht einsetzbar sind und Jagdwaffen, die ich sportlich nicht nutzen kann, möge mir ein solcher Experte doch mal erklären, wo der Unterschied z. B. bei einer Bockflinte in 12 liegt.

 

Soll ich mir die Gehirnhälften trennen lassen? Manche Waffen doppelt kaufen?

Blödsinn.

Die genannte Auslegung ist zwar  Blödsinn aber sie birgt auch die Möglichkeit zum Kauf von mehr Waffen. Wenn ich zum Beispiel 4 auf Sport-Bedürfnis gekaufte 9mm Kurzwaffen besitze und eine 5. kaufen will, kann ich diese als Fangschusswaffe für die Jagd deklarieren. 

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vor 2 Minuten schrieb bdsschütze:

aber sie birgt auch die Möglichkeit zum Kauf von mehr Waffen.

Dein Umkehrschluß wäre zwar logisch, wird aber in Deutschland mit Sicherheit so nicht Verwaltungspraxis.

 

vor 3 Minuten schrieb bdsschütze:

Wenn ich zum Beispiel 4 auf Sport-Bedürfnis gekaufte 9mm Kurzwaffen besitze und eine 5. kaufen will, kann ich diese als Fangschusswaffe für die Jagd deklarieren.

Das war bisher auch möglich. Obwohl ich "sportliche" GK Kurzwaffen besaß, bekam ich mit dem Jagdschein sofort zwei Voreinträge dazu, Diskussionen gab es nicht.

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vor 11 Minuten schrieb rwlturtle:

Obwohl ich "sportliche" GK Kurzwaffen besaß, bekam ich mit dem Jagdschein sofort zwei Voreinträge dazu, Diskussionen gab es nicht.

Ot, aber- vielleicht nicht bei dir, aber diese Diskussionen wurden mehr wie einmal vor Gericht geführt.

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Um mich geht es hier nicht, ebenso wenig ist meine Meinung dazu relevant.

 

Danke fürs Stöckchen, aber ich brauche keine Lufthoheit.

 

Da es Dr. Scholzen geschrieben hat sollte man auch bei Ihm nachfragen.

Bearbeitet von chapmen
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vor einer Stunde schrieb Sigges:

Er versteigt sich zu den Aussagen daß Jagd- und Sammlerwaffen nicht sportlich geschossen werden dürfen, und daß Jäger ihre Jagdwaffen nicht an Sportschützen ausleihen dürften (und umgekehrt), da nicht vom Bedürfnis gedeckt.

Liefert er für diese Aussage eine Herleitung oder stellt er das einfach nur so in den Raum?

 

§12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG hielt ich bisher eigentlich für erfreulich eindeutig und finde da keinerlei Grundlage für so eine Behauptung.

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vor 1 Stunde schrieb P22:

Die These hat er schonmal veröffentlicht, war meines Wissens auch im DWJ vor ein paar Jahren. Wird dadurch nicht besser und ist im Ergebnis unzutreffend.

 

Im Übrigen ist das so eine Sache mit dem "sportlichen" Schießen als Jäger....

 

Mal ausgenommen formales Wettkampfschießen in einer bestimmten Schießsport-Disziplin.... schießt ein Jäger, wenn er auf dem Stand (s)eines SV schießt (viele sind ja Jäger und  Schützen),  mit seiner auf jagdl. Bedürfnis erworbenen Büchse oder Flinte unbedingt "sportlich"? Nein, der geht einfach auf den Stand und schießt. Zur Erhalt seiner (jagdl.) Schießfertigkeit, zur Funktionsprüfung, um das ZF einzuschießen, usw. Das Leben muss nicht immer kompliziert sein, bzw. man muss es sich nicht unnötig kompliziert machen. 

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Das Leben muss nicht immer kompliziert sein, bzw. man muss es sich nicht unnötig kompliziert machen. 

Das bezieht sich aber auf jemanden wie mich, bei dem der Sportschütze und der Jäger die gleiche natürliche Person sind.

 

Bleibt die Frage der Leihe bei zwei natürlichen Personen, einmal Jäger, einmal Schütze.

Sind beide gleichzeitig auf dem Stand, ist alles klar, wenn sich der Sportschütze dann vom Jäger die Waffe leiht und mitnimmt?

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Dann spricht das Waffengesetz immer noch davon, dass der Inhaber einer Waffenbesitzkarte "für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" erlaubnisfrei vorübergehend erwerben darf. Nicht dem Bedürfnis des Berechtigten, von dem er die Waffe ausleiht.

 

Andere Einschränkungen oder Nebensätze enthält dieser Passus nicht.

 

 

Bearbeitet von German
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vor 3 Stunden schrieb Sigges:

habt Ihr den Artikel von Herrn Scholzen im aktuellen DWJ (10/2018) gelesen?

Niemand ist gezwungen, das DWJ zu lesen!
Andererseits sollte man vielleicht doch, da der Autor scheinbar ein zu großes Mitteilungsbedürfnis hat und evtl. zum Aktionsbündnis Winnenden wechseln könnte, um dort, Gehör, Lob und Anerkennung zu erhaschen.

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vor 4 Stunden schrieb Sigges:

 

…. Diese m.E. völlig falsche Aussage könnte sich durch die Verbreitung im DWJ zu unseren Ungunsten in diversen Hinterköpfen festsetzen und massive Probleme ergeben. ….

 

Das Bedürfnis des Verleihers ist doch völlig unerheblich?!

 

Wie kommt der Mann auf diesen Irrweg? ….

 

 

Ich habe es noch nicht gelesen.

 

Vielleicht hat er Erkenntnisse, welche er nicht publizieren möchte, die ihn dazu bewogen haben WBK-Inhaber vor dessen möglichen Verlust durch derartiges Handeln zu warnen?

 

 

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Hat er evtl. den Lehrgang "Die Psyche der Waffe" besucht? So ein Gewehr kann schnell Schaden nehmen wenn es nicht auf das ihm zugedachte Ziel ausgerichtet wird.

 

Jäger schießen auf "Wildscheiben" und nicht auf die bösen sportlichen Ringscheiben. Wie soll der Jäger den sonst Wissen das das Wild ihn anspricht.

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Im Übrigen ist das so eine Sache mit dem "sportlichen" Schießen als Jäger....

Das Leben muss nicht immer kompliziert sein, bzw. man muss es sich nicht unnötig kompliziert machen.

 

 

vor 3 Stunden schrieb rwlturtle:

Das bezieht sich aber auf jemanden wie mich, bei dem der Sportschütze und der Jäger die gleiche natürliche Person sind.

 

Bleibt die Frage der Leihe bei zwei natürlichen Personen, einmal Jäger, einmal Schütze.

Sind beide gleichzeitig auf dem Stand, ist alles klar, wenn sich der Sportschütze dann vom Jäger die Waffe leiht und mitnimmt?

 

vor 2 Stunden schrieb German:

Dann spricht das Waffengesetz immer noch davon, dass der Inhaber einer Waffenbesitzkarte "für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" erlaubnisfrei vorübergehend erwerben darf. Nicht dem Bedürfnis des Berechtigten, von dem er die Waffe ausleiht.

 

Andere Einschränkungen oder Nebensätze enthält dieser Passus nicht.

 

 

Ich hatte ja schon einmal darauf hingewiesen, dass es Waffenrechtsbehörden gibt, die bei WBK-Inhabern, welche in Personalunion zugleich Sportschütze und Jäger sind. bei der Prüfung über den Fortbestand dessen Bedürfnis differenzieren. In den Fällen verlangen diese Behörden zeitgleich einen Nachweis über den Fortbestand beider Bedürfnisse.

 

Nicht, dass ich in Verdacht gerate diesen Unsinn zu befürworten. Aber aus Sicht eines Sachbearbeiters könnte dies schon darin begründet sein, dass z. B. als Sportschütze erworbene Kurzwaffen auch nicht auf als Jäger erwerbbaren Kurzwaffen angerechnet werden. So betratet darf auch die Frage bezüglich der Ausleihe von Langwaffen zwischen Jägern und Sportschützen vom Gesetz abgedeckt ist.

 

Kein Problem dürfte dann nicht bestehen, wenn Verleiher und Entleiher zugleich jeweils in Personalunion Jäger und Sportschütze sind!

 

Absurdistan lässt grüßen.

 

Also ein weiterer Punkt, dass Bedürfnisprinzip gänzlich in Frage zu stellen!

 

 

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vor 6 Minuten schrieb Joe07:

Aber aus Sicht eines Sachbearbeiters könnte dies schon darin begründet sein, dass z. B. als Sportschütze erworbene Kurzwaffen auch nicht auf als Jäger erwerbbaren Kurzwaffen angerechnet werden.

Ein einfacher Vergleich:

 

Walther FP.jpg

Freie Pistole, .22lfB, Einzellader, keine Sicherung, Abzugsgewicht ca. 50gr., bei mir eingetragen auf grüne WBK (die neue Gelbe gab es noch nicht)

 

0_2602_walther_tph,_.22_lr.jpg

noch eine .22er (nicht meine), Selbstladepistole, Sicherung, Double Action, paßt in die Manteltasche, kommt auf die grüne WBK.

 

Welche nimmst Du als Fallenjäger, welche um auf 50m Scheiben zu lochen?

Der "SB ohne Kenntnisse" liest beide Male in der grünen WBK: Pistole .22lfB (oder lr, egal) , Hersteller Walther, Serien Nr.: 4711 (Kat B+C gab es noch nicht).

Was nun?

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vor 16 Minuten schrieb Joe07:

 

Ich hatte ja schon einmal darauf hingewiesen, dass es Waffenrechtsbehörden gibt, die bei WBK-Inhabern, welche in Personalunion zugleich Sportschütze und Jäger sind. bei der Prüfung über den Fortbestand dessen Bedürfnis differenzieren. In den Fällen verlangen diese Behörden zeitgleich einen Nachweis über den Fortbestand beider Bedürfnisse. 

Ich sehe nicht, was das damit zu tun hat.

 

vor 16 Minuten schrieb Joe07:

Aber aus Sicht eines Sachbearbeiters könnte dies schon darin begründet sein, dass z. B. als Sportschütze erworbene Kurzwaffen auch nicht auf als Jäger erwerbbaren Kurzwaffen angerechnet werden.

Auch das sollte keine Relevanz für die Thematik Leihe haben.

Entweder erkennt die Waffenbehörde ein Bedürfnis für eine Waffe an und erteilt die Erwerbserlaubnis oder sie erkennt es nicht an und erteilt keine.

Das hier ggf. für beide Verwendungen geeignete, bereits vorhandene Waffen nicht oder doch angerechnet werden ist das eine. Die Thema Leihe ist davon IMHO unabhängig zu betrachten, da es ja im Schwerpunkt eine Leihe zwischen verschiedenen Personen regelt.

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Vor längerer Zeit habe ich mal meinen SB (Bayern) diesbezüglich befragt, ob ich meine auf Jagdschein erworbene Pistole für die Fallenjagd (KK-Pistole) sportlich schießen darf. Antwort: Selbstverständlich. Anderenfalls müßte ich Ihnen zwei Waffen im gleichen Kaliber und u.U. als gleiche Waffe genehmigen. Und das wäre ja wohl nicht sinnvoll.

 

Klaas

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vor 7 Stunden schrieb rwlturtle:

Obwohl ich "sportliche" GK Kurzwaffen besaß, bekam ich mit dem Jagdschein sofort zwei Voreinträge dazu, Diskussionen gab es nicht.

Dito! 

So steht es auch im Gesetz. Für Jäger entfällt für den Erwerb von zwei Kurzwaffen die Bedürfnisprüfung. 

 

vor 7 Stunden schrieb rwlturtle:

Auf welches Bedürfnis erworben wurde , ist an der WBK ersichtlich.

Echt? Bei mir steht nur die Art der Waffe drin. 

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vor 22 Minuten schrieb Harry Callahan:
vor 7 Stunden schrieb rwlturtle:

Auf welches Bedürfnis erworben wurde , ist an der WBK ersichtlich.

Echt? Bei mir steht nur die Art der Waffe drin. 

Langwaffe Jagdschein: Kaufdatum, Eintragung

Langwaffe Sposchü: Voreintrag, Kaufdatum, Eintrag (neue Gelbe gab es da noch nicht).

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