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IGNORED

Schaden auf Schießstand (Versicherung)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Mittelalter:

Kommt auf den Mietvertrag an, wer den Schaden bezahlt.

Wird ja wohl vorher vereinbart worden sein?

Deinen Versicherer interessiert nur, wenn Du wg. Verschulden haften sollst.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb z-legend:

Sehr interessant. Vielen Dank für die Info.

Womit sich zwar die Versicherung versucht rauszustehlen, was den Schädiger aber nicht aus der Schusslinie nimmt. Der Geschädigte muss die Ansicht der Versicherung nicht teilen. Ich würde diese Ansicht auch nicht teilen, dem Schädiger eine Zahlungsfrist setzen und ihm bei Säumnis eine gerichtliche Mahnung zukommen lassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Bautz:

was den Schädiger aber nicht aus der Schusslinie nimmt

Mit Verlaub doch: Dann gewährt der Privathaftpflichtversicherer Rechtsschutz zur Abwehr der Ansprüche des Schießstandbetreibers. Blöd wird es erst, wenn der Geschädigte recht angepißt ist und Nebenkriegsschauplätze eröffnet (Hat sich bei Tierhalter - Geschichten bewährt)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Fantasy:

Freundin arbeitet bei Versicherung und hatte genau diesen Fall, Haftung wurde abgelehnt mit der Begründung :

image.png

Möglich, ich kenne die Versicherung Deiner Feundin nicht.

Meine Versicherung (HUK) hat erst nachgefragt, wie ich denn dazu käme, dem Betreiber des gewerblichen Standes den Motor zu zerschiessen.

Ich habe es erklärt (Waffenstörung einer ansonsten als sehr zuverlässig geltenden Waffe, also Doppeln) und der Betreiber hatte drei Tage später sein Geld.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb erstezw:

Was steht denn da in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu versicherten Risiken und der Deckungshöhe?

Muss ich nachschauen, bin schon lange kein Gastschütze mehr ;)

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb erstezw:

Was steht denn da in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu versicherten Risiken und der Deckungshöhe?

Muss ich nachschauen, bin schon lange kein Gastschütze mehr ;)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fantasy:

Freundin arbeitet bei Versicherung und hatte genau diesen Fall, Haftung wurde abgelehnt mit der Begründung :

image.png

Interessant. Wurde in diesem Fall dem Mieter bzw. Nutzer klar gemacht, z.B. bei uns durch eine Preisliste (Deckenschuss = 100 Euro, etc.), was es kostet wenn ein Schuss daneben geht?

Wobei ich noch nie erlebt habe, dass ein Schütze hier mit einer Haftpflichtversicherung agiert, da wird immer der Geldbeutel gezückt. ;-)

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb HBM:

Wobei ich noch nie erlebt habe, dass ein Schütze hier mit einer Haftpflichtversicherung agiert,

Weil die meisten glauben, sie wären gegen/für so etwas nicht versichert. Die Versicherung freut es, die Versichertengemeinschaft grundsätzlich auch.

Ich kann mit Präzedenzfällen leider nicht dienen, ich hab noch nichts kaputt gemacht.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb VP70Z:

Mit Verlaub doch: Dann gewährt der Privathaftpflichtversicherer Rechtsschutz zur Abwehr der Ansprüche des Schießstandbetreibers. Blöd wird es erst, wenn der Geschädigte recht angepißt ist und Nebenkriegsschauplätze eröffnet (Hat sich bei Tierhalter - Geschichten bewährt)

was meinst du mit Nebenkriegsschauplätzen?

Geschrieben

Antwort des Versicherungvertreters des BSB auf diese Frage: Wenn ein Schuss in die Blende geht (100.-), dann ist das nicht abgedeckt, weil der Schütze das ja so nicht gewollt hat und daher nicht fahrlässig passiert ist.

Wuni

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Wuni:

Antwort des Versicherungvertreters des BSB auf diese Frage: Wenn ein Schuss in die Blende geht (100.-), dann ist das nicht abgedeckt, weil der Schütze das ja so nicht gewollt hat und daher nicht fahrlässig passiert ist.

Wuni

DAS klingt ja mal echt professionell.:00000733:

Geschrieben

Das dachte ich auch. Resultat: Jeder Schütze haftet für seinen Schuss. Wenn er nicht zahlt, war er das letzte mal da. Meistens bemerkt man den Schaden erst hinterher und dann war es keiner. Folge: Die Preise müssen erhöht werden.

Wuni

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Wuni:

Meistens bemerkt man den Schaden erst hinterher und dann war es keiner. Folge: Die Preise müssen erhöht werden.

Halt eine andere Form von "Versicherung", wissenschaftlich betrachtet. Mir wäre das ja peinlich, da würde ich dem der repariert lieber schnell noch eine Kiste Kaltgetränk dazu stellen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fantasy:

Freundin arbeitet bei Versicherung und hatte genau diesen Fall, Haftung wurde abgelehnt mit der Begründung :

image.png

:rofl:

vor 1 Stunde schrieb Wuni:

Antwort des Versicherungvertreters des BSB auf diese Frage: Wenn ein Schuss in die Blende geht (100.-), dann ist das nicht abgedeckt, weil der Schütze das ja so nicht gewollt hat und daher nicht fahrlässig passiert ist.

Wuni

:rofl:

 

Wahnsinn was die Versicherer sich einfallen lassen....

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Wuni:

Antwort des Versicherungvertreters des BSB auf diese Frage: Wenn ein Schuss in die Blende geht (100.-), dann ist das nicht abgedeckt, weil der Schütze das ja so nicht gewollt hat und daher nicht fahrlässig passiert ist.

Echt geile Begründung "war nicht gewollt und daher nicht fahrlässig". Wie unterscheidet sich nach Meinung dieses Vertreters denn "vorsätzlich" von "fahrlässig"? ;-)

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb HBM:

Echt geile Begründung "war nicht gewollt und daher nicht fahrlässig"

Vertreter-Quatsch halt.

Schild mit eindeutigem Hinweis und Preisen deutlich sichtbar aufstellen. Dann zahlt der Schütze auch bei schuldlosem Handeln aus dem Vertrag heraus.

Die Versicherung kann sich dann raushalten - der Kunde wird es danken - und der Standbetreiber bekommt trotzdem Geld.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb fa.454:

Möglich, ich kenne die Versicherung Deiner Feundin nicht.

Meine Versicherung (HUK) hat erst nachgefragt, wie ich denn dazu käme, dem Betreiber des gewerblichen Standes den Motor zu zerschiessen.

Ich habe es erklärt (Waffenstörung einer ansonsten als sehr zuverlässig geltenden Waffe, also Doppeln) und der Betreiber hatte drei Tage später sein Geld.

Das ist ja der Trick bei Versicherungen. Du must genau wissen, was du sagst. Ein normaler Fehlschuss deinerseits, wäre Event. nicht bezahlt worden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Wuni:

Antwort des Versicherungvertreters des BSB auf diese Frage: Wenn ein Schuss in die Blende geht (100.-), dann ist das nicht abgedeckt, weil der Schütze das ja so nicht gewollt hat und daher nicht fahrlässig passiert ist.

Wuni

Da ist es ja. Hätte die Waffe gedoppelt, oder du wärst gestolpert oder sonst was, hätten sie verm. bezahlt.

 

Danke an den TE. Endlich mal ein sinnvoller Thread hier! Vor allem wie man vor Schaden bewahrt wird.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb callahan44er:

Ist das Gerichtsfest

Das kann ich mir kaum vorstellen.

Erstmal ist das nur die Meinung dessen, der die Kohle in der Tasche hat und nicht rausrücken möchte.

 

vor 3 Minuten schrieb tar:

Wieso ist ein Schuss in die Blende 100 EUR wert?!

Weil der fachgerechte Austausch von Blenden moderner Schiessanlagen recht viel Geld kostet?

Ähnlich wie das fachgerechte Ausbessern von Böden und Wänden.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen,

 

dass Problem liegt doch nur im Kleingedruckten der Haftpflichtversicherungen, die einen haben den Ausschluss und die anderen haben es drin!

 

Habe damals darauf geachtet...

 

Es ist mir später selber passiert, dass bei einer Landesmeisterschaft auf 100 m, im Stechen, ein Treffer im Transportrahmen gelandet ist ... war trotzdem erfolgreich!

 

Standbetreiber selbst über den Schaden informiert, 25 € bezahlt und den Beleg dann der Versicherung zukommen lassen, einige Wochen später bekam ich den Betrag vom Standbetreiber zurück, die Versicherung hatte gezahlt und Alle waren zufrieden...

 

Zwischenzeitlich wurden mir mehrere Haftpflichtversicherungen im Bundel angeboten, Schäden mit Schusswaffen waren dort ausgeschlossen!

 

Ich empfehle Jeden, darauf zu achten, dass seine Haftpflichtversicherung auch seine Risiken und natürlich auch sportliche Aktivitäten berücksichtigt!

 

MfG bswede

Geschrieben
Am 3.9.2018 um 19:39 schrieb Wuni:

Wenn ein Schuss in die Blende geht (100.-), dann ist das nicht abgedeckt, weil der Schütze das ja so nicht gewollt hat und daher nicht fahrlässig passiert ist.

Sowas kann nur passieren wenn der Finger am Abzug ist bevor ich das Ziel im Visier habe. Ist der Finger vorher am Abzug ist das Fahrlässig, weil Waffe nicht in eine sichere Richtung zeigt. Schreib ich das so in meine Schadensmeldung sollte auch gezahlt werden. Das die Waffe " einfach losging " oder sich wieder wie durch Zauberhand " ein Schuss löste" passiert eher nie..............

Ist wie wenn Kinder was anstellen und die Mamis sagen " ich hab ja so aufgepasst"....schwupps, Aufsichtspflicht nicht verletzt und nicht Haftbar, Kind zu jung und auch nicht Haftbar, Schaden wird nicht reguliert, der geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Weil einfach keiner Haftbar gemacht werden kann ( schon x mal so von Gerichten entschieden) Shit happends.....

 

vor 34 Minuten schrieb bswede:

Standbetreiber selbst über den Schaden informiert, 25 € bezahlt und den Beleg dann der Versicherung zukommen lassen, einige Wochen später bekam ich den Betrag vom Standbetreiber zurück, die Versicherung hatte gezahlt und Alle waren zufrieden...

mach das 2 oder 3 mal und du kannst dir eine neue Versicherung suchen. Schäden in der Höhe verursachen Verwaltungskosten die ein mehrfaches des Schadens sind. Mein " Highligt " in 25 Jahren Versicherungsaussendienst war ein abgebrochener Schrankschlüssel, der 3,50 DM kostete. Dafür fuhr ich 20 km hin zum Kunden.........

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