Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitionsbehalt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mun steht nun zum Verkauf bereit, so weit, so gut.
Was mich nur wundert: gelesen hat mein SB die Mail schon morgens, Nachricht habe ich aber bis jetzt noch keine. :lazy:<_<

Geschrieben

Vor 2003 war der Besitz von Munition (nicht der Erwerb!) noch m.W. erlaubnisfrei.

Jetzt muss man sich sehr genau überlegen, wie man die Muni VORHER los wird.

Ein ehem. Schützenkamerad aus meinem alten Verein hat man erst wegen Hausbau und zu wenig Training aus der SLG geschmissen,

dann seinen Waffenbesitz unter den SLG-Brüdern aufgeteilt (also schon die Waffen musste er denen SEHR günstig abgeben) und dann hieß es ganz scharf: Ja, jetzt wo Du die Waffen hergegeben hast, darfst Du die Munition auch nicht mehr behalten! Also musste er sie quasi dazu schenken.

Seine fast ungeschossene Winchester Flinte ging für 150 EUR an die Brüder, die Slug-Bestände waren eher 500 EUR wert, und die musste er unter dem Druck der ehem. Schützenkameraden dann gratis abgeben.

Damit man nicht selber so unter Druck gerät, sollte man seine Verkäufe gut planen oder eben die Muni selber noch aufbrauchen, dann hat man wenigstens was davon. 

 

 

Geschrieben

Wenn das Verhalten der SLG wirklich wie von Dir geschildert war, dann kamen da gierige Grattler auf einen totalen Trottel. Wenn sich der Schütze beim Rauswurf aus einer SLG keinen neuen Verein (evtl. auch anderen Verband) sucht oder noch nicht mal Einzelmitglied beim BDMP (oder BDS, falls der Landesverband das her gibt oder halt als Einzelmitglied zur DSU) eintritt, dann hat man halt wenig Optionen. Wobei, wenn man laufend bei diversen Händlern in der Nähe gut einkauft, dann kann man dort auch mal ein paar Waffen und Munition "parken" bis man eine Lösung gefunden hat. Zumindest bei mir hat das bei einer Lieferverzögerung von zwei "Zusatztresoren" gut geklappt und aufgrund der laufenden Geschäftsbeziehung auch nicht die Welt gekostet.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Vor 2003 war der Besitz von Munition (nicht der Erwerb!) noch m.W. erlaubnisfrei.

Jetzt muss man sich sehr genau überlegen, wie man die Muni VORHER los wird.

Ein ehem. Schützenkamerad aus meinem alten Verein hat man erst wegen Hausbau und zu wenig Training aus der SLG geschmissen,

dann seinen Waffenbesitz unter den SLG-Brüdern aufgeteilt (also schon die Waffen musste er denen SEHR günstig abgeben) und dann hieß es ganz scharf: Ja, jetzt wo Du die Waffen hergegeben hast, darfst Du die Munition auch nicht mehr behalten! Also musste er sie quasi dazu schenken.

Seine fast ungeschossene Winchester Flinte ging für 150 EUR an die Brüder, die Slug-Bestände waren eher 500 EUR wert, und die musste er unter dem Druck der ehem. Schützenkameraden dann gratis abgeben.

Damit man nicht selber so unter Druck gerät, sollte man seine Verkäufe gut planen oder eben die Muni selber noch aufbrauchen, dann hat man wenigstens was davon. 

 

 

Dann kann er ja froh sein, nicht mehr in diesem Verein zu sein, wo lauter  gierige Hyänen sind, also sowas gäbe es bei uns nicht. Wegen Hausbau einen rauswerfen, das ist schon ne Frechheit.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Vor 2003 war der Besitz von Munition (nicht der Erwerb!) noch m.W. erlaubnisfrei.

Eigentlich ist es heute doch noch genau so.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Floppyk:

Eigentlich ist es heute doch noch genau so.

 

Vorsicht!

Zitat

§52 WaffG

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ...
2. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1
a)...
b)Munition erwirbt oder besitzt,

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

unter dem Druck der ehem. Schützenkameraden

 

vor 3 Stunden schrieb boogie_de:

musste er denen SEHR günstig abgeben

 

vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Damit man nicht selber so unter Druck gerät

Ist halt die Frage, ob und von wem man sich unter Druck setzen lässt.

 

Solche "Kameraden" hätten weder meine Waffen noch meine Munition in die Finger bekommen.

Eher noch ein entfernter Schützenverein ein neues Mitglied.

Oder ein Händler was zum Verkauf auf Komission, wenn er denn willens war, den Waffenbesitz aufzugeben.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Floppyk:

Eigentlich ist es heute doch noch genau so.

 

Gibt es irgendwo die alten Fassungen des WaffG zum Nachlesen?

 

Also ich meine mich zu erinnern, dass "Erwerb und Besitz" immer in Verbindung genannt wurden.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ch. aus S.:

Also ich meine mich zu erinnern, dass "Erwerb und Besitz" immer in Verbindung genannt wurden.

also so GANZ grob wurde das wohl diesbezüglich 2003 (es gab da dann auch mal eine Anmeldeamnestie) geändert.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb alzi:

Anmeldeamnestie

Mitnichten eine Amnestie! Zur Bedeutung des Wortes u.a.: https://www.duden.de/rechtschreibung/Amnestie Eine Anmeldepflicht für bislang frei besessene Munition war das. Die zuvor legal erworben sein mußte! Kein Geschenk sondern ein weiteres mal "bücken", teilweise mit endlosen Diskussionen über die Details, "meiner" wollte sogar exakte Stückzahlen. Aber: Am Arsch ist die Ente fett. Sprichwort, deutsch.

Geschrieben

Heut hat auch mein SB geantwortet und bestätigt, was hier schon geschrieben wurde: das Recht, Mun zu besitzen, endet mit dem Austrag der Waffe aus der WBK. Also keine Kulanzzeit oder ähnliches. :rtfm:

Geschrieben

Eben, denn berechtigter Munitionsbesitz (über die WBK) - nicht nach dem BJagdG verbotene Langwaffenmunition auf Jagdschein geht natürlich auch - erfordert eine dazu eingetragene Waffe.

 

Vergleichen wir doch einfach mal die Rechtslage des WaffG1976 mit WaffG2002 zur Munition.

 

In §29 WaffG1976 war die MES-Erteilung bzw. wie folgt geregelt: "Wer Munition erwerben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde... Die Waffenbesitzkarte ... berechtigt ihren Inhaber zum Erwerb der für die Schußwaffe bestimmten Munition..."

 

Der reine Besitz von Munition war also an keine Erlaubnis gebunden.

 

Seit 01.04.2003 bis heute gilt § 10 Abs. 3 WaffG wie folgt: "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb kulli:

Jetzt fehlt nur noch jmd. der fragt was denn nach BJG nicht verbotene Langwaffenmunition ist, und das chaos ist komplettiert;-)!

 

@Sachbearbeiter

Ich denke, es wäre größer, wenn man fragen würde, ob zu § 10 Abs. 3 WaffG nicht die Altbestandregel greifen würde ?? ^_^ :rofl:

Geschrieben

Warum hier ein Chaos komplettiert werden soll, ist mir für beide Fälle nicht nachvollziehbar. :unsure2:

 

§ 19 BJagdG regelt die Munitionsverbote und die Besitzstandswahrung nach § 58 Abs. 1 WaffG betrifft nur die alten Erlaubnisse (die aber wie oben dargelegt nur den damaligen ERWERB der Munition decken).

Geschrieben
Am ‎04‎.‎09‎.‎2018 um 01:38 schrieb Schwarzwälder:

Vor 2003 war der Besitz von Munition (nicht der Erwerb!) noch m.W. erlaubnisfrei.

Jetzt muss man sich sehr genau überlegen, wie man die Muni VORHER los wird.

Ein ehem. Schützenkamerad aus meinem alten Verein hat man erst wegen Hausbau und zu wenig Training aus der SLG geschmissen,

dann seinen Waffenbesitz unter den SLG-Brüdern aufgeteilt (also schon die Waffen musste er denen SEHR günstig abgeben) und dann hieß es ganz scharf: Ja, jetzt wo Du die Waffen hergegeben hast, darfst Du die Munition auch nicht mehr behalten! Also musste er sie quasi dazu schenken.

Seine fast ungeschossene Winchester Flinte ging für 150 EUR an die Brüder, die Slug-Bestände waren eher 500 EUR wert, und die musste er unter dem Druck der ehem. Schützenkameraden dann gratis abgeben.

Damit man nicht selber so unter Druck gerät, sollte man seine Verkäufe gut planen oder eben die Muni selber noch aufbrauchen, dann hat man wenigstens was davon. 

 

 

Wenn man aus einer SLG fliegt, ist man aber trotzdem noch im BdMP. Das bedeutet er hätte die Waffen gar nicht abgeben müssen. Da wurde er schlicht verschaukelt.

 

Geschrieben
Am 3.9.2018 um 08:12 schrieb alzi:

.... keine Waffe in WBK ..... Munitionsberechtigung? ....

Eine dieser vielen guten Regelungen, die wir dem verbesserten Waffg 02 verdanken... Überlassen den Mist an einen Bekannten... oder cleverer weise eine zweite Knarre für die gleiche Mun sein eigen nennen...^^ 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.