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IGNORED

2/6 Reglung?


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Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Speedmark:

Anfrage wurde gestellt!

Mal angenommen, die liebe Malu läßt Dir schreiben, das sei so (weil sie und die ihren das so wollen, geschissen auf gültiges Bundesrecht) - und dann? Läßt Du es im Raum stehen (Wunderbar, die doofen LWB lassen sich wieder mal in den ...)  oder hast Du einen Plan?

Geschrieben

Mal ne Frage bezüglich 2/6:

Wenn ich innerhalb 2/6 eine Waffe kaufe kann ich sie erst am Stichtag erwerben sprich abholen oder einige Tage früher?

Bezieht sich auf WBK Gelb weil man da die 14 Tage Frist hat zum Stempeln lassen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb lebachere30:

Wenn ich innerhalb 2/6 eine Waffe kaufe kann ich sie erst am Stichtag erwerben sprich abholen oder einige Tage früher?

Wenn es um dein neues Gewehr geht, das willst du doch sicherlich vor dem Kauf testen. Also leih es dir per Leihschein für einen Monat von dem Händler um ausgiebig testen zu können. Wenn du zufrieden bist Kaufvertrag machen . Auf Leihschein kann man immer erweben, das Tangiert die 2/6er Regel nicht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Der_Fuchs:

Also in meiner Grünen steht in der Eintragungsspalte ERWORBEN am.

Und wo ist jetzt der Widerspruch zu meiner Feststellung? 

Beim Händler abgeholt - erworben.

Geschrieben

Was ich dazu noch fragen wollte, weil das nirgendwo im Gesetz explizit geregelt ist:

 

Wie ist das eigentlich, wenn am Tag des Erwerbs Ostern und Weihnachten auf einen Tag fallen UND gleichzeitig Nebel herrscht?

Gilt da 2/6 auch, oder würdet ihr direkt den Gang zum Rechtsbeistand empfehlen?

 

(Grün war alle...)

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb erstezw:

Und wo ist jetzt der Widerspruch zu meiner Feststellung? 

Beim Händler abgeholt - erworben.

Ja und dann hast du 14 Tage Zeit zum Eintragen lassen. Das heisst wenn du per 2/6 max. 2 Waffen erwerben darfst können dir auch nicht mehr eingetragen werden.

  • 5 Monate später...
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Shiva:

ich habe im Juni und im August eine Waffe erworben.

 

Wann kann ich die nächste Waffe kaufen bzw. wann endet die 2/6-Wartefrist, Juni + 6 oder August + 6?

 

 

Kaufen kannst du die Waffen gleich morgen wenn dein Händler seinen Laden öffnet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb PPC Sniper:

Juni+6 = Dezember, August+6 = Februar!

Ihr versucht mich jetzt zu verulken? :sorry:

WANN kann ich die nächste Kanone erwerben, Dezember oder Februar? 

Bearbeitet von Shiva
lopo: Unterschied zw. Kaufen und Erwerben...
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Shiva:

Ihr versucht mich jetzt zu verulken? :sorry:

WANN kann ich die nächste Kanone erwerben, Dezember oder Februar? 

 

Dann, wenn die Wartezeit (6 Monate) der älteren erworbenen Waffe abgelaufen ist. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Geschrieben (bearbeitet)

Is doch ganz einfach:

1. Waffe kannst du im Dezember erwerben

2. Waffe dem entsprechend im Februar

 

Die 6 Monatige Frist beläuft sich immer auf den entsprechenden Erwerb.

Wenn du eine im Januar und eine im Februar erwirbst kannst du die nächsten im Juli und im August erwerben.

 

So wird es jedenfalls in unserem Landkreis gemacht.

Bearbeitet von lebachere30
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb lebachere30:

So wird es jedenfalls in unserem Landkreis gemacht.

Und das ist ja das Problem...

Unser SB besteht darauf, erst 6 Monate nach der letzten Waffe wieder eine oder 2 neue einzutragen.

Angeblich hätte man sich Unterfrankenweit sprich im Regierungsbezirk darauf geeinigt, um die Sache zu vereinfachen ?

 

Diskussion bringt nichts... Einzig logische Konsequenz: Man muss immer gleich 2 Waffen eintragen lassen.. Oder zumindest zeitnah innerhalb 1 bis 2 Wochen...

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