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IGNORED

Neues vom Beitler


Raiden

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vor 6 Minuten schrieb knight:

Interessant wäre noch eine offizielle Quelle für das berühmteste aller waffenrechtlichen Zitate ("Waffen sind demnach Gegenstände die ..."), aber das war "nur" in einer Kabinettsvorlage und die werden anscheinend nicht historisiert.

Das war als Gesetzentwurf im Netz. Ich habe es aber auch nicht gespeichert da ich davon ausgegangen bin daß das so drin bleibt. Frag halt mal FG.

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Am ‎23‎.‎03‎.‎2018 um 17:56 schrieb carcano:

Originaltext (fiktiv): Der Angeklagte ist auch nicht etwa entschuldigt.
Beitler-Kürzung:       Der Angeklagte ist                              entschuldigt.

Finde ich jetzt etwas sehr polemisch, um es mal wohlwollend zu formulieren.

 

Die weggelassenen Textstellen im Feststellungsbescheid haben keinesfalls den Zweck, die Leute an der Nase herumzuführen.

 

Für die Textzensur hat Herr Beitler verdammt gute und auch nachvollziehbare Gründe...

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vor 37 Minuten schrieb knight:

(Die Diskussion dazu ist hier allerdings auch off topic)

Vielleicht kann der Verfasser hier weiter helfen?

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/NEWS/08-2013/5_Diskussionspapier_2013.pdf OT aber sooo ein schöner Satz, den kann man gar nicht oft genug zitieren.

Bearbeitet von Gast
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vor 16 Minuten schrieb carcano:

Ich erkundige mich mal, wer ihn so erfolgreich vertrat.

Verfahrens-Az.: LG Stuttgart 5 KLs 143 Js 19955/12

 

Das ist doch mal ein konstruktiver Vorschlag ! Hoffentlich fangen dann mal einige an, über diesen Irrsinn nachzudenken, der hier wieder abgelaufen ist...

 

Allen, die hier das muntere Beitler-bashing betreiben und sich auf Ihren vermutlich "sicheren" HA und deren Feststellungsbescheiden ausruhen kann ich nur sagen, dass es in diesem Fall mit jeder Cugir, Arsenal, Saiga und wie sie alle heißen, genau so abgelaufen wäre. Warum es gerade mal wieder Beitler erwischt hat, wo er doch schon seit Jahren nicht mehr aktiv ist, weiß ich leider auch nicht wirklich.

Zumindest hat er aus dem BWT3 Debakel gelernt und die gleichen Fehler beim BWT47 vermieden.

 

Jedenfalls ist ja auch das BKA sowie das Bundeswirtschaftsministerium dieses mal auf seiner Seite (hätte ich auch niemals erwartet).

 

Wenn dieser Wahnsinn Schule macht, sind ALLE Halbautomaten irgendwann fällig. Dazu braucht es noch nicht mal eine EU-Kommission...  

Bearbeitet von Wauwi
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vor 19 Stunden schrieb Wauwi:

Verbreitung/Anleitung zum VA-Umbau 

Das war doch nur nach dem alten 37er vor 2003 des Teufels? Und wenn es in einem amtlichen Papier steht? (Und nein, ich habe keinen Kaschi Klon, will keinen mehr und will schon gar keinen umbauen.)

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vor 33 Minuten schrieb Alex:

Acht seiten über Herrn B. , räschpekt, kann nicht mal zur Abwechslung ein User fragen über ne Sachkunde stellen?

 

Dann lohnt es sich wieder ne Tüte Chips und ne Imperialistische Besatzerbrause affzumache.

 

mfg

Was ist eigentlich daran so schwer zu verstehen...

 

Es geht hier nicht um die Person Peter Beitler, nochmal, der ist kein Waffenhändler mehr, sondern um die nächste Lawine, die auf uns alle zurollen könnte.

 

Wenn sich eine offizielle Dienststelle (ein Ingenieur für Waffentechnik und nicht der Normalbürger ) einen AK-Klon zur Brust nimmt - in diesem Fall war's halt ein BWT 47 -, massivste Eingriffe ins System vornimmt (Bohren von Löchern durch das Gehäuse, gewaltsames Ausbrechen von Sperrblechen, interne Gehäuseanpassung mittels Dremel, Austausch aller internen Teile  einschließlich Verschlussträger gegen FA-Teile), immer unter ständigem Vergleich mit der Vollauto Referenzwaffe -damit auch nichts schiefgeht- und dann der Besitzer aufgrund dieser Manipulationen wegen eines KWKG-Verstoßes verurteilt wird, obwohl die zu dieser Einstufung berufenen und zuständigen Behörden (BMWi und BKA) ganz klar eine andere Meinung vertreten, dann sollte man sich u.U. mal anfangen Gedanken zu machen, in welche Richtung die Reise zukünftig gehen könnte... 

 

Man sollte halt nicht alles glauben, was so in der Zeitung steht:

 

Zitat:

 

Waffen lassen sich leicht umbauen

Laut Meinung des Gerichts verlieren die Waffen ihre vernichtende Wirkung dadurch nicht. „Sie können mit geringem Aufwand wieder in ihre ursprüngliche Funktion umgebaut werden“, sagte der Richter. Während des Prozesses habe ein Sachverständiger des Landeskriminalamts den einfachen Umbau demonstriert. „Die Anleitungen kann jeder auf Youtube oder Google finden“, so der Richter. Aus diesem Grund sei es wichtig, auch die halbautomatische Version der Kalaschnikow als Kriegswaffe einzustufen.

 

 

 

Das liest sich für mich und jeden andren Normalo so, als habe der Mann "mal eben" im Gerichtssaal mit wenigen Handgriffen gezeigt, wie einfach es sei.

 

Einen Scheiß hat er ! 15 Stunden hat es gedauert und vor Gericht wurde gar nix vorgeführt. Unsere liebe "journalistische Freiheit" eben... das böse (Un)wort hierfür möchte ich nicht verwenden... 

Bearbeitet von Wauwi
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...reg Dich doch nicht unnötg auf, es bringt doch eh nix außer verlorener Lebenszeit...

Die wenigsten Interessierten hier waren bei dem gerichtlichen "Umbauversuch" dabei, also werden sie den Umfang der benötigten Manipulationen auch nicht kennen.

Das es damals eine gewisse Zeit bei einigen wenigen Halbautomaten (von unterschiedlichen Vertrieblern) viel zu einfach ging ist doch bekannt und unbestritten. 

Das solche Waffen u.U. sogar den Segen von einer deutschen Behörde hatten, zeigt doch die eigentliche Problematik in dem Geschäft.

Man denke nur an die "Dragunov-Tragödie" der 90er Jahren mit allen Ihren Opfern oder an die verscherbelten Kurzwaffengriffstücke der VEBEG...

Menschen machen Fehler...

 

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Zitat: "Denn Sinn der einschlägigen

Verbotsvorschrift sei es (alter Anscheinsparagraph §37, Anmerkung von mir), dem mit der Waffe Bedrohten oder

Óberfallenen eine Beurteilungsmöglichkeit zu bieten, ob er

eine Verteidigungschance habe, die bei vollautomatischen

Kriegswaffen von vornherein entfalle."

 

Bin ich der einzige, der das hanebüchen findet? Welcher Überfallene denkt sich bitteschön: "Bei einer halbautomatischen Waffe habe ich eine reelle Verteidiungschance!"?

 

Zitat:

"So sei etwa das halbautomatische Gewehr

SKS Simonow Typ 45, nachdem es seit 1985 zunächst

beanstandungsfrei im Fachhandel vertrieben worden sei, später

zum verbotenen Gegenstand erklärt worden, da angeblich eine

vollautomatische Version mit der Bezeichnung "Typ 68"

existiere"

 

Interessant, :D die Diskussion war anscheinend nicht neu.

Bearbeitet von Raiden
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vor 1 Stunde schrieb Raiden:

 

Bin ich der einzige, der das hanebüchen findet? Welcher Überfallene denkt sich bitteschön: "Bei einer halbautomatischen Waffe habe ich eine reelle Verteidiungschance!"?

 

Nun bist du an des Pudels Kern angekommen.

Das Problem ist genau diese fehlerhafte Einschätzung.

Diese vollkommen realitätsferne Betrachtung ist plötzlich bewertungsgrundlage, siehe auch Bsp. Schalldämpfer.

Die Argumentation findet nicht auf der Grundlage von Tatsachen statt.

Ahnungslose haben eine Meinung erarbeitet und es ist dann unheimlich schwer dageegn zu intervenieren.

Es braucht tatsächlich einige sehr gute Gutachten, einen hervorragenden Anwalt und einen willigen Richter, um diese Barriere der Ignoranz zu durchbrechen.

 

Das Gleiche ist es mit dem angeblich hohem Gefährdungspotenzial welches überdeckt, dass es keine nennenswerte Anzahl an Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen gibt.

Worte wie Drohpotenzial verstehe ich dann erst recht nicht, aber das gleitet dann in Richtung Anscheinswaffenproblematik ab.

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vor 10 Stunden schrieb Bulldog:

Die wenigsten Interessierten hier waren bei dem gerichtlichen "Umbauversuch" dabei, also werden sie den Umfang der benötigten Manipulationen auch nicht kennen.

Es war ja nicht nur ein Versuch, offenbar hätte es nach diesen Manipulationen auch wirklich funktioniert. Aber...

 

So bescheuert kann doch kein Waffenbesitzer sein, so etwas zu machen (über die notwendigen Fähigkeiten müsste er zudem noch verfügen). Das ist doch fernab jeglicher Realität...

Es bräuchte bloß die zuständige Behörde einmal die Vorführung der Waffe verlangen, das geht manchmal schneller, als der Besitzer "piep" sagen kann. Diese Erfahrung habe ich bereits am eigenen Leib machen müssen...(Stichwort "Suzie")

 

Ups ! Ziemlich blöd gelaufen für den Waffenbesitzer...

 

In meinem Fall wurde die Waffe auch vom LKA NRW untersucht, hier haben die Sachverständigen aber einen sehr guten und fundierten Job gemacht und nicht mit massivem Werkzeug- und Gewalteinsatz versucht das gewünschte Ergebnis zwangsweise herbeizuführen...

 

Übrigens: Eine "ursprüngliche Version/Funktion" gab es beim BWT 47 auch nicht, es wurde festgestellt, dass diese ein reines werksmäßiges Semi-Gehäuse hatte, kein rückgeändertes FA Gehäuse.

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vor 10 Stunden schrieb carcano:

Hallo

 

Ich habe das Urteil gelesen und bin, als Laie, zu dem Schluss gekommen, dass ich wegen allem verurteilt werden kann. Die böswillige Auslegung eine Richters vorausgesetzt. Mir verschlägt es ob der Argumentation des Beklagten und des Richters die Sprache. Ich bin der Überzeugung, dass das Urteil von Anfang an fest stand. Es musste nur noch argumentativ untermauert werden. Da War dann keine Posse zu realitätsfern, sie musste herhalten. 

Irgendwer muss dem mal einen Einhalt gebieten. Richter sind frei in ihrem Handeln. Das ist ganz wichtig. Sie müssen sich aber auch davon distanzieren, ihre Weltanschauung in die Urteile zu legen.

 

Steven

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