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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Iggy:

 

Woher soll der Laie das auch wissen ...

 

Nur ein Beispiel:

Es wird womöglich abgerechnet 36191 Thoraxchirurgischer Eingriff der Kategorie J1.

Da les' mal raus, daß das eine Schußverletzung war!

 

In der ICD-Codierung kenne ich mich zwar garnicht aus, nur auf die Schnelle habe ich nichts gesehen, wo man mehr Info übermitteln könnte, als daß eine etwaige Verletzung durch einen nicht näher bezeichenbaren "Fremdkörper" entstanden wäre.

Beispiel:

T14.1 Offene Wunde an einer nicht näher bezeichneten Körperregion
  • Offene Wunde
  • Risswunde
  • Schnittwunde
  • Stichwunde mit (penetrierendem) Fremdkörper
  • Tierbiss

 

 

 

Wichtig 3,5facher Satz bei Privat, min. 2,3 ;-)

Geschrieben
Gerade eben schrieb callahan44er:

Wichtig 3,5facher Satz bei Privat, min. 2,3 ;-)

 

Spaßbeutel! :s75:

 

Ich habe, auch wenn ich diese Gebührenordnung nicht nutze, selbstverständlich eine Beispielgebührennummer aus dem EBM genommen, da hier ja in den Raum gestellt wurde, die Krankenkasse bekäme über die Abrechnung zwingend mit, daß eine Schußverletzung o.ä. ursächlich für eine Behandlung sei.

 

Ansonsten, zum Gebührensatz hatte ich ja bereits in einem anderen Thread ausgeführt gehabt, daß mittlerweile sehr viele Privatgebührennummern im 2,3fachen Satz schlechter bewertet sind, als bei gesetzlich Versicherten, bei auch nicht Wenigen sogar im 3,5fachen Satz schlechter ...

Weitere Ausführungen zu diesem Thema wären aber weit "off topic".

 

 

Grüße

 

Iggy

Geschrieben

Die gesetzlichen, wie die privaten auch, fragen bei bestimmten GOÄ Nummern aber beim Patienten nach ob ein Unfall vorliegt und ob jemand anders daran schuld war. Weil die den Regress vornehmen wollen. Mit vor kurzem auch wieder passiert nach einer Schnittwunde durch ein kaputes Waschbecken. Meine vor Jahren " angesprengte Hand" hatte dagegen keine Nachfragen verursacht. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Die gesetzlichen, wie die privaten auch, fragen bei bestimmten GOÄ Nummern aber beim Patienten nach ob ein Unfall vorliegt und ob jemand anders daran schuld war. Weil die den Regress vornehmen wollen. Mit vor kurzem auch wieder passiert nach einer Schnittwunde durch ein kaputes Waschbecken. Meine vor Jahren " angesprengte Hand" hatte dagegen keine Nachfragen verursacht. 

Bin noch nie irgendwas gefragt worden, weder als gesetzlich Versicherter, noch als Privater.

Weder bei div. Bänderrissen, Schnittverletzungen, noch sonstigen ~.

So unterschiedlich kann es ansch. sein.

Geschrieben

Mein Arbeitgeber fragt bei den Privatversicherten schon nach wenn Rechnungen reinkommen die auf Unfall schliessen lassen.....und holt sich Regress.  Unsere BKK fragt ebenfalls nach. Ob das alle anderen auch machen kann ich nicht schreiben, von der einen oder anderen Nachfrage habe ich bei Kunden aber schon gehört. Auch von Regress bei den GKV. Habe auch einen Kunden der sollte die Behandlungskosten von jemandem übernehmen dem er im Rahmen einer " Nothilfe " das Gesicht etwas umgestaltete. Nach Gerichtsurteil " nicht schuldig" der Körperverletzung  sondern Nothilfe kam da aber nix mehr. Da ging es um einen schönen 5 stelligen Betrag, knapp am 6 Stelligen vorbei....

Geschrieben

Man man man, so kann es kommen.

erst hat man einen idiotischen Eintrag in der Wiederladepappe und im nächsten Moment ist man ein schwarzarbeitender Versicherungsbetrüger, hat einen toten Vereinskameraden im Keller liegen und wird verfolgt von Sachbearbeitern, Ärzten und mit kaputten Waschbecken schmeißenden Klempnern.

Hoffentlich kann ich heute Nacht noch schlafen...

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb bumm:

hat einen toten Vereinskameraden im Keller liegen und wird verfolgt von Sachbearbeitern, Ärzten und mit kaputten Waschbecken schmeißenden Klempnern.

Hoffentlich kann ich heute Nacht noch schlafen...

Solange der Kamerad noch im Keller liegt, musst Du hellwach sein. Stell Dir vor es kommt eine unangemeldete Aufbewahrungskontrolle... Irgendwann wird es voll im Keller. :drinks:

Geschrieben (bearbeitet)

Vor zwei Jahren was gehabt, in der Notaufnahme gewesen usw...

Später kam dann ein Brief von der damaligen Krankenkasse, wie das den passiert ist usw....

 

Ersten Brief weggeschmissen, dann kam der nächste und ich musste denen doch sagen, das Sie keinen belangen können

 

 

 

Keine Schussverletzung, aber vom Unfall der im Arztbericht steht, hat die Kasse nix erfahren ! (Hätten sonst nicht nachgefragt)

Bearbeitet von Racebike998
  • 11 Monate später...
Geschrieben

Ui ! Hat sich ja doch ein Thema aufgetan, welches wichtig war.

"Einer verletzt sich mit einer Patrone, die ich für ihn geladen habe". Hm.

Deshalb hebe ich immer den Kassenzettel von gekauften Patronen auf...falls mir einer mal gegen das Bein pinkeln will!

Geschrieben

Dieser Mythos mit Schweigepflicht beschäftigt mich schon länger. Ein befreundeter Polizist hat sogar seinen Dozenten zu dem Thema befragt, laut deren Aussagen müssen Krankenhäuser etc. Schussverletzungen melden wegen einer möglichen Straftat. Wo genau steht denn nun, dass die Krankenhäuser das nicht dürfen? Vorausgesetzt der angeschossene ist bei Bewusstsein und kann aktiv widersprechen.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Aussagen müssen Krankenhäuser etc. Schussverletzungen melden

 

Das wird in Vorabendkrimis gern behauptet.

 

Ist aber Blödsinn.

 

Im Gegenteil macht sich auch ein Telephonist im KKH der Verletzung der Schweigepflicht schuldig, wenn er ohne Einwilligung des Patienten eine Schußverletzung meldet.

 

Wird sehr teuer.

 

Als vor ein paar Jahren in Augsburg ein Polizist erschossen wurde, hat die Kriminalpolizei als letztes Mittel gesehen, bei den KKH nachzufragen, ob jemand mit Schußverletzung dort aufgeschlagen ist.

 

Erwartungsgemäß haben die KKH natürlich nichts dazu gesagt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb heletz:

Erwartungsgemäß haben die KKH natürlich nichts dazu gesagt.

Also realistisch gesehen kommt es kaum vor, dass jemand mit einer Schussverletzung einfach so ins Krankenhaus läuft. Für den Rettungsdienst liegt ja meistens eine Bedrohungslage o.ä. vor, zu der die Polizei dann hinzugezogen wird. Die kommen dann schon mit ins KH. 

Ein Arzt DARF seine Schweigepflicht nicht brechen, um ein Verbrechen anzuzeigen, das schon stattgefunden hat. Er DARF seine Schweigepflicht brechen, wenn er damit ein Verbrechen verhindern kann. Er MUSS aber auch dann nicht. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb heletz:

 

Wieso das? Wieso "meist"?

Hängt von der Einsatzmeldung ab. Wenn es schon heißt, dass Schüsse gefallen sind, dann wird die Polizei immer mitkommen - auch schon zur Sicherung der Einsatzkräfte, weil man nicht klären kann, ob der Schütze noch "aktiv" ist. Wenn eine Leiche mit Schussverletzung aufgefunden wird, wird man automatisch die Polizei hinzurufen - um eine Ermittlung der Todesursache anzustossen. Bei einem "Unfall" durch eine unbeabsichtigte Schussabgabe hängt es vom Meldeweg ab. Wenn die Polizei nicht automatisch mitkommt, wird der RD wahrscheinlich nicht automatisch eine Meldung machen. Hmmm..... wobei das wahrscheinlich im Rahmen der Eigensicherung schon passieren wird. Wer soll sich denn um die Waffe kümmern, wenn sich z.B. ein Jäger in den Fuß geschossen hat und er nun ins KH muss? Schweigepflicht ist aber natürlich schon ein Thema. 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Harry Callahan:

Wenn eine Leiche mit Schussverletzung aufgefunden wird, wird man automatisch die Polizei hinzurufen

 

Das ist klar.

 

Das ist aber etwas anderes, als wenn einer anruft und sagt: "Ich habe  mich eben in den Fuß geschossen!"

 

(Übrigens ist man mit so einem Durchschuß im Fuß durchaus noch gehfähig bzw. humpelfähig, wie ich von so zwei "Helden des Westernschießens" weiß, die sich auf unserem Schießplatz in den Fuß geschossen haben. ;)    )

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb heletz:

Das ist aber etwas anderes, als wenn einer anruft und sagt: "Ich habe  mich eben in den Fuß geschossen!"

Wäre er schlau, würde er sagen, er hat eine blutende Verletzung am Fuß. ;)

Aber was wird denn passieren, wenn die Einsatzmeldung ist "Da ist ein Schuß gefallen und ein Mann ist schwer verletzt". Im Piepser steht dann nur "Schuß-/Stichverletzung". Da wird man auf der Anfahrt schon fragen, ob die Polizei schon unterwegs ist, weil man keine Infos hat, ob die Situation für die Helfer gefährlich ist. Das kann sowohl der Schütze sein, der sich beim Reinigen in den Fuß geschossen hat, wie der eifersüchtige Ehemann, der den Liebhaber seiner Frau erschossen hat und nun noch mit der Waffe rumfuchtelt. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Harry Callahan:

Da wird man auf der Anfahrt schon fragen, ob die Polizei schon unterwegs ist, weil man keine Infos hat, ob die Situation für die Helfer gefährlich ist.

 

Wenn jemand sagt, er habe sich selbst in den Fuß geschossen, gibt es für die anrückenden Retter oder die Leitstelle keine Anzeichen einer Gefährdung und auch nicht die Notwendigkeit, gegen die Ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen.

Geschrieben

Die Frage ist, ob der Disponent das Risiko für seine RTW Besatzung tragen will. Der sieht nicht was vor Ort passiert (ist). Hätte etwas Bauchweh meinen RTW so einfach ins offene Messer fahren zu lassen (bei vermutlich geklärter Lage). Was ist wenn es anders ist wie erzählt? Die Besatzung würde sich bedanken.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

Wobei der freundliche Mitarbeiter am Telefon ja gerne mal nachfragt, wie das passiert ist 

Wenn Du ihm am Telefon sagst, dass du das nicht sagen kannst, oder er etwas verdächtig findet, würde wohl in 90% die Rennleitung alleine wegen unklarer Lage mitkommen. Schätze ich ...

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb heletz:

Wenn jemand sagt, er habe sich selbst in den Fuß geschossen, gibt es für die anrückenden Retter oder die Leitstelle keine Anzeichen einer Gefährdung und auch nicht die Notwendigkeit, gegen die Ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen.

Sollte der von Dir so geschilderte Fall genau so vorliegen, dann wäre das korrekt. Aber so ist es doch meistens nicht. Realistischer ist ein "Da ist ein Schuß gefallen und da liegt einer und blutet". 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Was ist wenn es anders ist wie erzählt? Die Besatzung würde sich bedanken.

Genau. Ein "da liegt einer mit einer Schussverletzung, die Polizei kommt 5 Minuten nach Euch, aber schaut schon mal nach...." hören wir nicht SOOO gerne. Dabei ist zu beachten, dass dies für die meisten Helfer, die keinen Bezug zum Thema Waffen haben, noch dramatischer klingt. Teams, die keine Probleme haben, eine Stichverletzung zu versorgen, sind geschockt und handlungsunfähig, wenn es eine Schussverletzung ist. Grund genug für mich, regelmäßige Fortbildungen zu dem Thema zu halten. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Harry Callahan:

Grund genug für mich, regelmäßige Fortbildungen zu dem Thema zu halten. 

Chancengleichheit herstellen und MP5 auf dem Pflasterlaster verladen ...

 

Spaß beiseite, die letzten RD Fortbildungen hier im Kreis hatten immer die Themen Amok, Terror, Angriff auf weiche Ziele. Schlimm, dass man sich als RD und FW zwingend damit befassen muss. Stichwort second Hit.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Chancengleichheit herstellen und MP5 auf dem Pflasterlaster verladen ...

Mit dem Vorschlag bin ich leider gescheitert. Auch Schutzwesten wollte man nicht. Würde zu martialisch aussehen. Stattdessen klebt man lieber Aufkleber auf die Fahrzeuge. 

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