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IGNORED

Wiederladeschein ohne WBK


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Meckii:

Du Glücklicher.

Unser SB trägt ein dass nur Munition geladen werden darf für die eine EWB vorliegt. (BaWü - Alb Donau Kreis)

Er hat sich durch nichts abbringen lassen - leider war ich so doof die Einspruchsfrist vetrstreichen u lassen.

Wann hast Du Deinen Schein bekommen? Die Widerspruchsfrist dauert beim Pulverschein überlicherweise ein Jahr. Und nach meinem Verständnis beginnt dieses Jahr am 01.01. des Folgejahres nach Eintrag. (§188 BGB) Die Gesamtwiderspruchszeit kann daher im Extremfall knapp unter 2 Jahren betragen.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Das ist nur der Fall, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung vergessen wurde. Ansonsten gilt ein Monat ab Zustellung !

Die Rechsbehelfsbelehrung wird üblicherweise vergessen, weil der Beamte des Ordnungsamtes zwei Dinge machen muss: Pulverschein übergeben und Rechnung schreiben. Und die Rechtsbehelfsbelehrung steht auf der Rechnung und bezieht sich damit auch nur auf die Rechnung, während im Pulverschein natürlich keine Rechtsbehelfsbelehrung drin ist.

Geschrieben

???

 

Die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG erfolgt in einem Bescheid, der (gerade aufgrund der Änderungen der letzten Jahre) zumeist noch Klarstellungen oder veränderte Auflagen enthält. Wie jeder andere Verwaltungsakt wird auch der üblicherweise mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen und ergänzend dazu ein Gebührenbescheid erlassen, in welchem die Verwaltungsgebühr festgesetzt wird.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG erfolgt in einem Bescheid, der (gerade aufgrund der Änderungen der letzten Jahre) zumeist noch Klarstellungen oder veränderte Auflagen enthält. Wie jeder andere Verwaltungsakt wird auch der üblicherweise mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen und ergänzend dazu ein Gebührenbescheid erlassen, in welchem die Verwaltungsgebühr festgesetzt wird.

Und, übergibst Du bei der Ausgabe des Pulverscheins eine Rechtsmittelbelehrung für den Pulverschein? Und was genau steht in der Rechtsmittelbelehrung auf dem Gebührenbescheid? Überlicherweise doch etwas in der Art "Gegen diesen Gebührenbescheid ...". Und damit ist eindeutig worauf sich die Rechtsmittelbelehrung bezieht.

Geschrieben

Vielleicht ies es möglich den Passus wieder rausstreichen zu lassen mit der Argumentation, in Zukunft Munition für Leihwaffen des Vereins zu laden, da mit diesen für Wettkämpfe trainiert wird / an Wettkämpfen teilgenommen wird?

Geschrieben

das kann der SB in Frage stellen, bzw. hinterfragen.

 

 

Laden für einen nicht-WBK-pflichtigen Perkussionshinterlader ....... ist mMn das bessere Argument. man kann die Argumente natürlich kombinieren, es gibt ja noch mehr.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Shiva:

... übergibst Du bei der Ausgabe des Pulverscheins eine Rechtsmittelbelehrung für den Pulverschein? Und was genau steht in der Rechtsmittelbelehrung auf dem Gebührenbescheid? Überlicherweise doch etwas in der Art "Gegen diesen Gebührenbescheid ...". Und damit ist eindeutig worauf sich die Rechtsmittelbelehrung bezieht.

Da scheint es von Gemeinde zu Gemeinde und von Amt zu Amt doch große Unterschiede zu geben.

Hier wird zur erstmaligen Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG das Fachkundezeugnis (Lehrgangsbescheinigung) zur Einsicht/Kenntnisnahme nebst einem formlosen Antrags-Zweizeiler vorgelegt, man(n) füllt einen Vordruck zur Beschreibung der Lagerstätte (Ankreuz-Formular) und beantragter Erwerbsmenge bezogen auf den 5-Jahres-Zeitraum aus und in 5 Minuten ist die Sprengpappe ohne "Dummes-Zeug-Eintragungen" ausgedruckt.

Unterschrift der/des zuständigen Sachbearbeiter(in) und Dienststempel drunter, fertig.

Mit dem Schein in der Tasche gehts zur Kasse, dort wird die Gebührenkohle gegen Quittung abgedrückt und ab nach hause.

Kein Bescheid zur Erteilung der Erlaubnis, kein Gebührenbescheid, keine Rechtsmittelbelehrung.

 

Ich musste mir vor 3 Wochen eine neue Pappe holen weil die alte voll war, dabei wurde gleich ein neuer 5-Jahres-Zeitraum ab dem 8. Nov. 2017 eingetragen.

Zeitaufwand für mich und für die Behörde = 10 Minuten inkl. Gang zur Kasse.

 

quittung.jpg

 

Warum immer kompliziert, wenn es auch einfach geht.

 

CM :D

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Geschrieben (bearbeitet)

Hast du´s gut...meine letzte Verlängerung hat sagenhafte 8 Monate gedauert - nur weil die Kasper hier in Thüringen zu (XXX) sind, sich mit der seinerzeit ausstellenden Behörde (Stuttgart) kurzzuschließen und obwohl ich mich fast 4 Jahre vor der Verlängerung ordnungsgemäß bei der Behörde hier angemeldet habe - die Bearbeitungszeit wurde natürlich NICHT gutgeschrieben sondern fehlt mir jetzt...sozusagen.

Bearbeitet von Steam
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Shiva:

Wann hast Du Deinen Schein bekommen? Die Widerspruchsfrist dauert beim Pulverschein überlicherweise ein Jahr. Und nach meinem Verständnis beginnt dieses Jahr am 01.01. des Folgejahres nach Eintrag. (§188 BGB) Die Gesamtwiderspruchszeit kann daher im Extremfall knapp unter 2 Jahren betragen.

Müsste Juni 2017 gewesen sein.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Steam:

meine letzte Verlängerung hat sagenhafte 8 Monate gedauert

 

Uns knapsen sie da vorsätzlich etwas von unserer Zeit ab.

 

Einerseits wird uns nahegelegt, aufgrund der unglaublichen Arbeitslast auf den Ämtern die Verlängerung mindestens 6 Monate vor Ablauf zu beantragen.

Andererseits ist das neue Datum (und davon abhängig auch das neue Ablaufdatum) der Tag der Eintragung auf dem Amt, nicht das bisherige Ablaufdatum. "Leider" hat meine letzte Verlängerung nur 2 Wochen gedauert, so daß mir 5 1/2 Monate verloren gegangen sind. :016:

Geschrieben

Hallo, also meine SB wird mir meinen Schein nicht ohne WBK ausstellen. Es half irgendwie nichts mir Argumenten zu kommen, sie ist auf dem Standpunkt nein. Ich kann gerne meinen Antrag einreichen, diese wird dann aber erst nächstes Jahr mit meinem Antrag auf Erteilung der WBK bearbeitet.

Was kann man da jetzt dagegen machen?

Grüße
Larry

Geschrieben

Soll sie dir das bitte entsprechend schriftlich geben, damit du dagegen vor gehen kannst, vielleicht hilft ihr das schon die Entscheidung zu überdenken.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb larry78:


Was kann man da jetzt dagegen machen?

Ich würde sie freundlich aber bestimmt auf die Gesetzeslage hinweisen. Sollte sie diese weiterhin ignorieren, würde ich ihr weiterhin freundlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ankündigen oder mir hilfsweise einen guten Fachanwalt nehmen. Adresse des selbigen kannst Du von mir haben.

Geschrieben

Ich verstehe es auch gerade nicht. Sie findet es auch seltsam das Vereinskollegen evtl. ihre Waffe mit von mir selbst hergestellter Munition an mich verleihen. Ich könnte ja anscheinend etwas kaputt machen. Bin gerade echt etwas sauer! Will es natürlich nicht gleich vor meinen ersten Antrag mit meiner SB verscherzen.

Geschrieben

Ich denke meine Argumentation wäre

 

- Intensives Training vor allem am Anfang erfordert viel Munition

- Vereinswaffen stehen zur Verfügung (wie soll man denn sonst schiessen ohne eigene Waffen)
- Kostenersparnis gegenüber Fabrikmunition schon allei bei 9 Para ca. 45%

- Präzisionsteigerung -> damit verbundener Vorteil bei Wettkämpfen gegenüber Fabikmunition

 

Falls das nicht hilft -> Tipps von Lanzelot50

Geschrieben

im Gegenteil, die Gute liegt falsch!

 

Du musst sie also mal bissl auf Linie bringen..........mit aller Deutlichkeit!

 

 

eine WBK ist keine Voraussetzung für eine Erlaubnis nach §27 SprengG! das weiß sie bzw. sie hat das zu wissen und entsprechend zu handeln, ihre persönliche Meinung was Du Deinem Vereinskameraden kaputt machen könntest, spielt hier absolut keine Rolle. diese Meinung kann und darf sie gerne äußern, danach handeln darf sie jedoch nicht!

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb larry78:

Will es natürlich nicht gleich vor meinen ersten Antrag mit meiner SB verscherzen.

Das ist aber genau die Einstellung um solche SBs zu fördern, das klare Aufzeigen von Grenzen ist wichtig. Das hat mir von Anfang an bei unserem ehemaligen SB (ist leider in Rente gegangen) aber auch durch klare und offene Gespräche mit unserer "neuen" SBine geholfen.

Geschrieben

und es gibt auch noch die nicht-WBK-pflichtigen Perkussionshinterlader. da kann sie dann blöd an die Wand guggen und meinen was sie will, wenn ihr die Kinnlade auf den Tisch gefallen ist.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb larry78:

Hallo, also meine SB wird mir meinen Schein nicht ohne WBK ausstellen. 

 

Du stellst einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung eines Pulverscheines und bittest um ein rechtsmittelfähigen Bescheid. Im schriftlichen Antrag verweist Du auf  §27.8.2 SprengVwV. Darin heißt es

Zitat

Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und zum Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung bescheinigt, daß sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen haben,

 

Vermutlich bekommst Du dann den Schein und darin dann ein Passus "Ätsch, wiederladen darfste aber nur wenn du ne WBK hast". Dann liest Du wieder in diesem Thread. :)

Und Leute, hört bitte auf irgendwie hintenrum zu bekommen was ihr wollt. Die Ämter verlangen von uns gesetzestreue. Ich erwarte gleiches von Ämtern. 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Mateusz:

- Kostenersparnis gegenüber Fabrikmunition schon allei bei 9 Para ca. 45%

- Präzisionsteigerung -> damit verbundener Vorteil bei Wettkämpfen gegenüber Fabikmunition

 

 

Ich weiß nicht ob Kosteneinsparung ein gutes Argument ist. Präzision bzw. Anpassung von Munition an Disziplin (Schlappladungen für dynamische Disziplinen) ist auf jeden Fall ein gutes Argument.

Bezüglich Kosteneinsparung: Das Kosteneinsparung kein gutes Argument ist, habe ich hier aus dem Forum. Aber ich weiß nicht ob das so richtig ist. Zum einen ist Kosteneinsparung ein wesentlicher Motivator für den WL-Schein und zum anderen kann man dann u.U. auch Schadensersatz gegenüber Ämtern geltend machen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb larry78:

Sie findet es auch seltsam das Vereinskollegen evtl. ihre Waffe mit von mir selbst hergestellter Munition an mich verleihen. 

 

Dann erkläre ihr doch, dass Deine Vereinskollegen es seltsam finden, dass Du Deine Munition vom Verein kaufen würdest. Schließlich wissen doch alle Vereinsmitglieder das gekaufte Munition teuer und unpräzise ist, weshalb fast aller Deiner Vereinskollegen den WL-Schein gemacht haben. Und erkläre ihr dann gleich noch, dass eine Auseinandersetzung mit der Technik von Feuerwaffen und der sachgerechte Umgang mit Munition und gefährlichen Stoffen wesentlicher Aspekt des Schießtrainings ist.

 

Edit: Ansonsten finde ich es meist nicht hilfreich mit sach- und fachfremden über Schießsport zu diskutieren. Die SBine soll Dir bitte ihre Sichtweise auf §27 SprengG und SprengVwV erläutern und erklären warum sie die gesetzlichen Regelungen nicht umsetzen möchte.

Bearbeitet von Shiva

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