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WBK zum Händler schicken


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Geschrieben

Bei mir wollten die Händler zum WBK-scan die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Die werden dann wohl mit Ihm geklärt haben wie daß Eintragen der Waffe am besten geht.

Geschrieben

Also ich hab auch noch nie die WBK verschickt.

Ich Regel solche Sachen gerne persönlich.

Daher bin ich schon einmal zum Waffen Braun in NRW und zu Waffen Blendinger in Nürnberg gefahren.

Und ich wohne im Saarland :hi:

 

Und auch die Waffenbehörde bei uns macht alles persönlich. Da geht nix postalisch.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb lebachere30:

Daher bin ich schon einmal zum Waffen Braun in NRW und zu Waffen Blendinger in Nürnberg gefahren.

Und ich wohne im Saarland

 

Sicherlich holst Du Dir die "Frankfurter Würstchen" auch direkt in Frankfurt. Keine Entfernung vom Saarland.

Geschrieben
Am 23.11.2017 um 10:36 schrieb kulli:

Wie bekommt ihr Experten denn die WBK zur Behörde ohne Post? Oder hört ihr zu den Experten die dann auf dem Weg zur Waffenbehörde zunächst für 35 Euro geblitzt werden und dann noch ne Knolle für 15 Euro kassieren weil sie falsch geparkt haben .....

Sachen gibt's ....und WBK s ohne Voreintrag kommen doch auch von der Behörde mit nem normalen Brief , könnte ja dann immer noch wegkommen .

Es soll ja Leute geben die lassen sich nicht erwischen beim zu schnell fahren, weil sie wissen wo die Blitze steht, oder halten sich ans Tempolimit und Parken auch nicht falsch.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb uwewittenburg:

Persönlicher Gang ist der sicherste, ansonsten Einschreiben mit Rückschein.

Wer sich da die Kosten sparen will ist mir unklar, denn ev. mal so eben eine Schachtel Mun.!

Einschreiben mit Rückschein kann man sich sowas von sparen. Dann lieber ein Paket versichert bis 500 € für 4,99 €. Besonders lustig wird es wenn derjenige das Einschreiben mit Rückschein dann nicht annimmt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

soll ja Leute geben die lassen sich nicht erwischen beim zu schnell fahren oder halten sich ans Tempolimit und Parken auch nicht falsch.

Klar, dass sollte ja auch nur als überspitzung dienen nach dem Motto ich spare mir das Kostenrisiko einer verlorenen WBK und beachte gar nicht die Wahrscheinlichkeit dieses Ereignisses, aber an anderer Stelle lasse ich es krachen oder bekomme ne Tür ins Auto und habe ne Fette Beule , etc.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Einschreiben mit Rückschein kann man sich sowas von sparen. Dann lieber ein Paket versichert bis 500 € für 4,99 €. Besonders lustig wird es wenn derjenige das Einschreiben mit Rückschein dann nicht annimmt.

Ich nutze gerne das Einwurfeinschreiben. Kostet nun 2,85€ und man hat ´nen Beleg, dass eingeworfen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb IMI:

Ich nutze gerne das Einwurfeinschreiben. Kostet nun 2,85€ und man hat ´nen Beleg, dass eingeworfen.

Das ist auch das einzige Einschreiben, welches Sinn macht - gerade wenn es auf Fristen ankommt. 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb bumm:

Bei mir wollten die Händler zum WBK-scan die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Die werden dann wohl mit Ihm geklärt haben wie daß Eintragen der Waffe am besten geht.

Genauso so läufts , bei privat lass ich mir zusätzlich noch nen Kaufvertrag schicken mit seiner Unterschrift und schick ihm ne Kopie mit meiner "Originalunterschrift" per Brief zurück, hat 3 mal gepasst.

 

Originaldokument nimmer, früher immer bei Frankonia mit hingeschickt, aber bei dem Sauhaufen was die geworden sind würde ichs nicht wieder tun, sind auch munitionsmässig unaktraktiv bei den Apothekerpreisen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb alzi:

ja und was bringts? dann ist die Sendung trotzdem noch nicht zugestellt.

 

Man hat einen Nachweis, dass die Sendung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Mehr habe ich beim Einwurfeinschreiben auch nicht. 

Einschreiben-Rückschein ist nur insoweit problematisch, als der Empfänger es in der Hand hat, ob und wann die Sendung zugeht. 

Geschrieben
Am ‎23‎.‎11‎.‎2017 um 13:49 schrieb alzi:

kann Dein Erachten in §34 Abs.2 WaffG nicht wiederfinden.

Klar steht das so nicht im Gesetz, entspricht aber der Logik in der Praxis. Bedenke mal Langwaffenerwerb auf Jagdschein (wenns der erste ist, gibt's noch nicht mal ne WBK) oder Zusendung einer WBK-Kopie.

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb callahan44er:

Und was hast du dann davon? Ansonsten mach ich einfach nicht auf. Wer zwingt mich zu Hause zu sein?

Er spricht von der zentralen Poststelle der Behörde - oder unterhälst du für dich ebenso eine? ;)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb alzi:

nö, es ist zugestellt und der Empfang kann nicht verweigert werden.

ja, eben.

Ja, nein, oh :P

 

Bei der Behörde als Adressat wird zu 99,9% keiner die Annahme verweigern. 

Bei privaten Empfängern siehts eben anders aus.

 

In der Praxis gibt's eigentlich keinen besonderen Mehrwert des Rückschein im Verhältnis zum Einwurfeinschreiben. 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Klar steht das so nicht im Gesetz, entspricht aber der Logik in der Praxis. Bedenke mal Langwaffenerwerb auf Jagdschein (wenns der erste ist, gibt's noch nicht mal ne WBK) oder Zusendung einer WBK-Kopie.

Thema war aber nur WBK, nix JS! und die Praxis interessiert mich erstmal nicht, wenn das WaffG was anderes sagt.

Geschrieben
Am ‎27‎.‎11‎.‎2017 um 14:54 schrieb callahan44er:

Und was hast du dann davon? Ansonsten mach ich einfach nicht auf. Wer zwingt mich zu Hause zu sein?

Ganz schöön bissig!:beach: 

Die Poststelle hat über die Woche immer offen und verweigert nichts.:rofl:

Jeder kann es doch machen wie er möchte es geht doch nur um Hinweise.

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