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IGNORED

WBK zum Händler schicken


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Geschrieben

Bei mir wollten die Händler zum WBK-scan die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Die werden dann wohl mit Ihm geklärt haben wie daß Eintragen der Waffe am besten geht.

Geschrieben

Also ich hab auch noch nie die WBK verschickt.

Ich Regel solche Sachen gerne persönlich.

Daher bin ich schon einmal zum Waffen Braun in NRW und zu Waffen Blendinger in Nürnberg gefahren.

Und ich wohne im Saarland :hi:

 

Und auch die Waffenbehörde bei uns macht alles persönlich. Da geht nix postalisch.

Geschrieben
  Am 24.11.2017 um 02:15 schrieb lebachere30:

Daher bin ich schon einmal zum Waffen Braun in NRW und zu Waffen Blendinger in Nürnberg gefahren.

Und ich wohne im Saarland

 

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Sicherlich holst Du Dir die "Frankfurter Würstchen" auch direkt in Frankfurt. Keine Entfernung vom Saarland.

Geschrieben
  Am 23.11.2017 um 09:36 schrieb kulli:

Wie bekommt ihr Experten denn die WBK zur Behörde ohne Post? Oder hört ihr zu den Experten die dann auf dem Weg zur Waffenbehörde zunächst für 35 Euro geblitzt werden und dann noch ne Knolle für 15 Euro kassieren weil sie falsch geparkt haben .....

Sachen gibt's ....und WBK s ohne Voreintrag kommen doch auch von der Behörde mit nem normalen Brief , könnte ja dann immer noch wegkommen .

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Es soll ja Leute geben die lassen sich nicht erwischen beim zu schnell fahren, weil sie wissen wo die Blitze steht, oder halten sich ans Tempolimit und Parken auch nicht falsch.

Geschrieben
  Am 23.11.2017 um 15:58 schrieb uwewittenburg:

Persönlicher Gang ist der sicherste, ansonsten Einschreiben mit Rückschein.

Wer sich da die Kosten sparen will ist mir unklar, denn ev. mal so eben eine Schachtel Mun.!

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Einschreiben mit Rückschein kann man sich sowas von sparen. Dann lieber ein Paket versichert bis 500 € für 4,99 €. Besonders lustig wird es wenn derjenige das Einschreiben mit Rückschein dann nicht annimmt.

Geschrieben
  Am 24.11.2017 um 10:06 schrieb callahan44er:

soll ja Leute geben die lassen sich nicht erwischen beim zu schnell fahren oder halten sich ans Tempolimit und Parken auch nicht falsch.

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Klar, dass sollte ja auch nur als überspitzung dienen nach dem Motto ich spare mir das Kostenrisiko einer verlorenen WBK und beachte gar nicht die Wahrscheinlichkeit dieses Ereignisses, aber an anderer Stelle lasse ich es krachen oder bekomme ne Tür ins Auto und habe ne Fette Beule , etc.

Geschrieben
  Am 24.11.2017 um 10:07 schrieb callahan44er:

Einschreiben mit Rückschein kann man sich sowas von sparen. Dann lieber ein Paket versichert bis 500 € für 4,99 €. Besonders lustig wird es wenn derjenige das Einschreiben mit Rückschein dann nicht annimmt.

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Ich nutze gerne das Einwurfeinschreiben. Kostet nun 2,85€ und man hat ´nen Beleg, dass eingeworfen.

Geschrieben
  Am 24.11.2017 um 12:40 schrieb IMI:

Ich nutze gerne das Einwurfeinschreiben. Kostet nun 2,85€ und man hat ´nen Beleg, dass eingeworfen.

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Das ist auch das einzige Einschreiben, welches Sinn macht - gerade wenn es auf Fristen ankommt. 

Geschrieben
  Am 23.11.2017 um 21:08 schrieb bumm:

Bei mir wollten die Händler zum WBK-scan die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters. Die werden dann wohl mit Ihm geklärt haben wie daß Eintragen der Waffe am besten geht.

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Genauso so läufts , bei privat lass ich mir zusätzlich noch nen Kaufvertrag schicken mit seiner Unterschrift und schick ihm ne Kopie mit meiner "Originalunterschrift" per Brief zurück, hat 3 mal gepasst.

 

Originaldokument nimmer, früher immer bei Frankonia mit hingeschickt, aber bei dem Sauhaufen was die geworden sind würde ichs nicht wieder tun, sind auch munitionsmässig unaktraktiv bei den Apothekerpreisen.

Geschrieben
  Am 27.11.2017 um 13:19 schrieb alzi:

ja und was bringts? dann ist die Sendung trotzdem noch nicht zugestellt.

 

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Man hat einen Nachweis, dass die Sendung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Mehr habe ich beim Einwurfeinschreiben auch nicht. 

Einschreiben-Rückschein ist nur insoweit problematisch, als der Empfänger es in der Hand hat, ob und wann die Sendung zugeht. 

Geschrieben
  Am 27.11.2017 um 13:36 schrieb alzi:

nö, es ist zugestellt und der Empfang kann nicht verweigert werden.

ja, eben.

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Ja, nein, oh :P

 

Bei der Behörde als Adressat wird zu 99,9% keiner die Annahme verweigern. 

Bei privaten Empfängern siehts eben anders aus.

 

In der Praxis gibt's eigentlich keinen besonderen Mehrwert des Rückschein im Verhältnis zum Einwurfeinschreiben. 

Geschrieben
  Am 27.11.2017 um 14:35 schrieb Sachbearbeiter:

Klar steht das so nicht im Gesetz, entspricht aber der Logik in der Praxis. Bedenke mal Langwaffenerwerb auf Jagdschein (wenns der erste ist, gibt's noch nicht mal ne WBK) oder Zusendung einer WBK-Kopie.

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Thema war aber nur WBK, nix JS! und die Praxis interessiert mich erstmal nicht, wenn das WaffG was anderes sagt.

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