Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 52 Minuten schrieb Quetschkopf:

Du bist in einem Verband der dir ein Bedürfnis für eine Waffe bescheinigt und du möchtest jetzt von diesem Verband ein weiteres Bedürfnis für eine Disziplin eines anderen Verbandes!?!?!?

 

vor 16 Minuten schrieb callahan44er:

Genau. Ein Verband der die Disziplin gar nicht anbietet!

 

hat er doch garnicht geschrieben!

 

er hat geschieben, sie haben Waffen für P-D1 und wollen jetzt noch Waffen für P-D2 und ausserdem wollen sie demnächst noch IPSC schießen (zumindest hab ich das so verstanden). sie verstehen dabei aber noch nicht, dass sie dafür sowieso in einen weiteren Verband müssen. die Behörde hat ihnen das sogar als Möglichkeit aufgezeigt, und besteht ironischerweise darauf nicht Erfüllungsgehilfe der Verbände zu sein.

....schon komisch....

 

doof nur, dass die P-D1-Waffen perfekt (oder sogar noch besser) in P-D2 passen. der Verband sagt geht i.O., die Behörde sagt is nicht!

EIGENTLICH, und zumal im Grundkontingent, sollte das problemlos möglich sein, aber das rote LKA in Berlin ist da jetzt mal extrem konservativ.

....schon komisch....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Andere Leute haben zwei Kurzwaffen weil sie zwei unterschiedliche Disziplinen schießen,  in der unterschiedliche Waffen benötigt werden. Sei es Pistole und Revolver, oder Pistole und Pistole. 

 

Bei Pistole und Pistole muss man die Disziplinen so wählen dass man mit einer Waffe nicht beide Disziplinen schießen kann und entsprechend argumentieren 

 

In eurem Fall kann man mit der ersten Waffe beide Disziplinen schießen, daher hat die Behörde recht. Wenn man zwei Waffen im gleichen Kaliber will, sollte man sich überlegen warum und das stichhaltig begründen. Eine mit Kimme und Korn und die andere mit Reddot wäre zum Beispiel eine Möglichkeit 

Geschrieben

Ich freue mich auf die vielen Antworten, sicherlich habe ich mich etwas waage ausgedrückt und kläre das mal besser auf.

 

Also wir sind im VDRBW Verband der Reservisten. Wir wollten später in 1 oder 2 Jahren in den BDS oder BDMP um dort dann IPSC zu trainieren. Unser Verband hat und das Bedürfnis für unsere ersten Pistolen also bei mir Sig Sauer P226 und meine Frau HK 45 nicht die C Kompakt version sondern die normale.(PD-1)

Dann haben wir nach 6 Monaten für PD-2  KAT B Halb automatische pistole 9x19 und meine Frau auch 9x19 KATB ein bedürfnis bekommen. Welche Pistole ist bei der Behörde ja egal. Beim Verband habe ich die Tacops angegeben und meine Frau die Walther q5 Match.

 

Wenn die behörde recht hätte, dürfte ja keiner eine zweite kurzwaffe in unserem verband bekommen obwohl in der Sportordnung steht bis zu 5 Kurzwaffen und 6 Langwaffen. Es haben viele Kamaraden 2 oder mehr Pistolen auch im gleichen Kaliber.

Es gibt auch 2 Rechtsprechungen die genau dieses Problem darstellen und die Antragsteller haben gewonnen und die Behörden mussten nachgeben. Und da ging es um die 4 oder 5 Pistole bei uns ist es die zweite. Zum Thema horten kann ich nicht nachvollziehen, da wir ja nicht mal unser Grundbedürfnis ausschöpfen und meine Frau und ich auch schon an mehreren Wettkämpfen teilgenommen haben. Laut Sportordnung worauf sich der SB bezieht dürfte dann ja keiner eine zweite Kurzwaffe bekommen, weil man mit wirklich jeder pistole antreten kann. Ich kann nicht nachvollziehen warum uns da solche Steine in den weg geworfen werden.

Bei beiden pistolen können Reddots angebracht werden. Wir haben diese beantragt um PD2 zu schießen wegen SRT und Zeitschießen und für Später IPSC damit wir da nicht schon wieder neue Waffen kaufen müssen.  Auch können beide Pistolen Reddots montiert werden. Wie gesagt wenn die Geschichte durch ist werde ich den 4 Seitigen Brief an die Behörde mal als PDF hier anhängen. Die Behörde bezieht sich ja auf Erforderlich und was Erforderlich ist entscheidet ja nunmal unser Verband und nicht die Behörde. Das erforderlich kann sich ja wie gesagt auch auf den Ablauf beziehen und davon mal abgesehen darf die Behörde nicht jeden Wortlaut unserer Sportordnung zitieren. Das wussten wir aber alles vorher nicht und im Gesetzt steht ja auch ganz klar die Behörde hat nur auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. Ansonsten kann ja die Behörde anfangen die Bedürfnisse auszustellen oder sehe ich da etwas flasch ?!

 

Danke nochmal für die Kommentare ist wirklich sehr interessant wie unterschiedlich die Meinungen sind

 

Wie gesagt hatten sonst auch nie Probleme mit der Behörde war sonst alle immer super nett und zuvorkommend, deswegen wundert es mich umsomehr warum nun so argumentiert wird. Komisch finde ich auch das wir keine schriftliche Ablehnung bis dato erhalten haben und wir es aus "Kostengründen" noch zurück ziehen sollen.

Geschrieben

Mich wundern einige Dinge:

- das der Verband die Bedürfnisse so ausgestellt hat (es sei denn es liegen wirklich Wettkampfergebnisse vor)

- das ypsii ein angeführtes Ziel ist obwohl ein Zeitverband nicht in Frage kommt (kein BDS, kein IPSC)

- Was bitte wird beim Bedürfnis doppelt und dreifach kontrolliert? (oder liegt hier eine Verwechslung mit Zuverlässigkeitsüberprüfung vor?)

- was bitte ist das Grundbedürfnis im Waffenrecht? (Ein Grundbedürfnis ist sowas wie regelmäßiger Stuhlgang .....)

 

Ich denke mal die Dame vom Amt hat euch kurz nach draußen gebeten weil einiges verdreht war und sie keine Lust auf Diskussionen hatte. Chef spricht nachvollziehbares "Machtwort"

 

Nach wie vor muss Kalibergleichheit gut begründet werden, was nicht unmöglich ist.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb q2lamer:

 

Wenn die behörde recht hätte, dürfte ja keiner eine zweite kurzwaffe in unserem verband bekommen obwohl in der Sportordnung steht bis zu 5 Kurzwaffen und 6 Langwaffen. Es haben viele Kamaraden 2 oder mehr Pistolen auch im gleichen Kaliber.

 

 

Das ist dann doch der Punkt an dem ich hier aus dem Faden aussteige .....

Geschrieben

Wir waren nicht dabei und wir wissen nicht was im einzelnen besprochen wurde. Was ich aber anmerken möchte ist das ich bisher keinerlei Probleme mit dem LKA in Berlin hatte (auch bei weiteren 9ern) wenn ein Bedürfnis durch eine Disziplin vorlag, das noch nicht durch eine bestehende Waffe abgedeckt werden konnte und mir der Verband das bestätigt hat. Ich kenne auch keinen meiner Schützenkollegen der in so einer Konstellation eine Ablehnung erfahren hat.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb q2lamer:

Ich freue mich auf die vielen Antworten, sicherlich habe ich mich etwas waage ausgedrückt und kläre das mal besser auf.

 

Also wir sind im VDRBW Verband der Reservisten. Wir wollten später in 1 oder 2 Jahren in den BDS oder BDMP um dort dann IPSC zu trainieren. Unser Verband hat und das Bedürfnis für unsere ersten Pistolen also bei mir Sig Sauer P226 und meine Frau HK 45 nicht die C Kompakt version sondern die normale.(PD-1)...

 

... und die normal große HK45 ist für P-D1, P-D2 und PR-D1 des VdRBw mit Sicherheit nicht zu lässig, da sie die Bedingung ", die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus mit einer Mindestmenge von 2.500 Stück eingeführt waren oder sind." nicht erfüllt. Sie soll zwar bei der Tactical Response Group (TRG) der Western Australia Police eingeführt worden sein. Auf den Seiten der Western Australia Police lässt sich das nicht validieren. Deren Dienstpistole ist die Glock 22. Selbst wenn sie dort bei der TRG genutzt wird, werden es keine 2500 Stück sein.

Die kompakte HK45c ist als Mk 24 Mod 0 Combat Assault Pistol beim United States Naval Special Warfare Command (NAVSPECWARCOM) mit CTC LGD-645 Laser in angeblich unbekannter Stückzahl (Weaponsystems.net) eingeführt worden. Auch wurde die C-Variante bei der Maine State Police (lt Wikidingsda 528 Beschäftigte) und dem Fort Lee PD (lt. Wikidingsda 112 Police Officers) eingeführt. Da habe ich halt meine begründeten Zweifel, ob sie auf 2500 Stück kommt. Aber vielleicht hat das NAVSPECWARCOM 2000 Stück gekauft. :AZZANGEL: Zu belegen hätte das der Schütze.

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben

 

vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Es gibt nach meinem Eindruck zwei Möglichkeiten:

 

a) "U-Boot"

b) Reell, aber hat sich reichlich ungeschickt angestellt. 

 

vor 2 Stunden schrieb 300RUM:

Tippe auf U-Boot. Zu schräge Geschichte, in sich nicht stimmig. Oder Waffenträumereien eines Gamers. 

 

 

Weder noch. Von seiner RAG nicht richtig eingenordet. Ist dort systemimmanent.

 

@q2lamer: Mach mal noch zwei Beiträge voll um die PN-Funktion nutzen zu können, oder schreibe mich mal über meine Kontaktadresse unten an.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb scotty600:

Nach wie vor muss Kalibergleichheit gut begründet werden,....

 

Wieso dass denn ? Mit unserem SHB bekomme ich an die 4mal eine 9x19 ohne auch nur ansatzweise mich krumm zu machen...

Geschrieben




Wenn die behörde recht hätte, dürfte ja keiner eine zweite kurzwaffe in unserem verband bekommen obwohl in der Sportordnung steht bis zu 5 Kurzwaffen und 6 Langwaffen.


Seit wann schreibt eine Sportordnung vor wie viele Waffen ich besitzen darf?
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Seit wann schreibt eine Sportordnung vor wie viele GLEICHE Waffen ich besitzen darf MUSS?

 

Zum Bleistift BDS Western. Zwei gleiche Revolver und mehr:

 

Zitat

Jeder Schütze benötigt zur Teilnahme an einem CAS-Match  zwei Single Action Revolver, einen Unterhebelrepetierer und eine Schrotflinte aus dieser Epoche.

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb VP70Z:

 

Wenn die Frau des thread Starters "fast fertig mit dem Jurastudium" sein will, also am Ende des Referendariats, dann mache ich mir Sorgen. 

 

Das Jurastudium endet nicht mit dem Referendariat; letzteres schließt sich dem erfolgreich abgeschlossenen Studium an.

 

vor 3 Stunden schrieb scotty600:

 

- was bitte ist das Grundbedürfnis im Waffenrecht? (Ein Grundbedürfnis ist sowas wie regelmäßiger Stuhlgang .....)

 

§ 14 III WaffG 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Wo steht das die beide das selbe Kaliber haben müssen?

 

Wo steht, daß sie das nicht müssen? Und welcher Cowboy erhöht allein wegen der möglichen Bedenken von irgendwelchen altkontinentalen Sesselfurzern seine logistischen Aufwendungen?

 

Mal im Ernst: Es geht immer drum, daß die neue Waffe eine Lücke füllen muß, die die bisherigen Waffen nicht ausfüllen konnten. Das Kaliber ist nur ein einziges Kriterium (wenn auch beim DSB und da sehr präsent) zur Unterscheidung (Bei Kurzwaffen .22 lr, 9 Para, .357Mag, 44 Mag - alles andere nur über Liste B).

Andere Verbände definieren da ganz anders, z.B. "Revolver bis .38" oder eben auch  "Magnum über ..." oder "Freie Klasse Pistole/Revolver mind. .30/7,62 mm". usw. usf.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb P22:

 

§ 14 III WaffG 

es gibt ein Grundkontingent aber kein Grundbedürfnis. Solche Verwechslungen im Gespräch mit dem SB sind nicht förderlich.

Und soweit ich mich an den Threadstart erinnere hat der SB ja sogar die Lösungsmöglichkeit aufgezeigt, wie die zusätzliche 9mm erworben werden kann. 

Geschrieben

Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber ihr habt das ganze System noch nicht richtig verstanden. Lasst euch das mal von jemandem mit Ahnung in einem persönlichen Gespräch erklären. Hier in dem Thread wird das nichts. Das muss natürlich jmd mit Ahnung und nicht nur Halbwissen sein 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.