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WBK nur gegen persönliches Erscheinen?


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Geschrieben

Eh klar, Einschreiben werden andere kommentieren.

Es geht darum das es möglich wäre, wenn die Verwaltung es wollte.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Bei einem Einschreiben? Wo?

Wieso als Einschreiben? Bekommst du Knöllchen, Steuerbescheide, deine Belege für die Steuererklärung, ... auch alle per Einschreiben?  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Hätt ich mal bis Ende gelesen...

Dito.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Persönliche Vorsprache ist in der Tat nicht zwingend vorgeschrieben. Postversand hat zudem oftmals Vorteile, wenn diverse Informationen der Waffenbehörde erfolgen (z.B. zu Schalldämpfernutzung, Erbwaffen, Feuerwaffenpass o.ä.).

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb erstezw:

Schau mal, wahrscheinlich hilft ein Blick ins Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine WBK ist ein begünstigender Verwaltungsakt  auf Papier, also ein Bescheid. Die werden üblicherweise per Post zugestellt. 

Wäre ja auch eine Scheissarbeit, wenn jeder jeden Zettel auf jedem Amt persönlich abholen müsste.

 

Ich bevorzuge bei einem Erlaubnisdokument wie einer WBK, auf dem ja häufig mehrere mir erteilte Erlaubnisse dokumentiert sind, dennoch die persönliche Abholung.

 

Muss letztlich jeder selbst wissen.

Geschrieben

Persönliche Abholung ja. Hier geht es doch aber auch um den Eignungstest eines nicht für die Eignungsfeststellungsfähigen SB. Ich habemeine WBKs auch abgeholt und Einträge mache ich auch persönlich. Auch weil ich das Zeitfenster dafür habe und das Amt sozusagen um die Ecke liegt.

Geschrieben

Kann doch jeder machen wie er´s lustig ist.

Ich bevorzuge persönlich, zumal

- ein möglicher Dreckfuhl....Druck- oder Schreibfehler gleich aufgedeckt und korrigiert werden kann (ey guggst Du, hassu aud S/N "4711" einpfach "4812" gemacht - machst Du korrrreggdde Korreeggdddur.)

- es imm wieder schön ist, zumindest auf ""meinem" Amt, das Leuchten in den SB_Augen zu sehen, wenn man ihnen mal ein Originalobjekt zum Eintragen vorlegt, insbesondere wenn es mal wieder um ein nicht ganz alltäglichen Stückerl geht.

 

 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb erstezw:

Wieso als Einschreiben? Bekommst du Knöllchen, Steuerbescheide, deine Belege für die Steuererklärung, ... auch alle per Einschreiben?  

Den Steuerbescheid bekomme ich zusätzlich per "Elster", alles andere sind eben nicht so wichtige Unterlagen.

 

Eine verschwundene WBK hat ev. ganz andere Folgen.

 

Nächstes Jahr muss ich wie alle 5 Jahre meinen Führerschein tauschen, den hole ich auch selbst ab.

 

Wenn eine Behörde etwas versendet gilt das als zugestellt, wenn ich als Privatmann etwas versende und es kommt nicht an, habe ich die berühmte A.-Karte und nicht das Amt.

Wenn ich bei "ebay" etwas versende geschieht das für den Käufer kostenfrei, ich versende jedoch versichert, bzw. mit Sendungsverfolgung.

 

Wie gesagt: "ich mache das so", wer es anders macht ist mir egal.

 

Ein Behördenmitarbeiter handelt auf Anweisung und zwar nicht nur auf Weisung seines Vorgesetzten.

Als meine Behörde aus Kostengründen zu "PIN" als Postdienstleister wechselte kamen reichlich Briefe als unzustellbar zurück, einige habe ich dann persönlich zugestellt und musste feststellen dass diese Adressaten meist im HH 4. OG oder ähnliches wohnten, damit war dann ja auch einiges klar.

 

Versende ich etwas per Einschreiben kostet das ca. 6,- €, fahre ich mit den Öffentlichen ca. 7,- € und bin auch noch länger unterwegs. Mit dem Auto Sprit und Parkgebühren?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Eine verschwundene WBK hat ev. ganz andere Folgen.

Erklär mal welche das sein sollten.

 

Führerschein und Jagdschein sind mal außen vor, da ist ja offiziell dass die Selbstabholung ggf. der Sichtprüfung des Inhabers dient. Wobei mein JJS auch immer mal per Kurier zum Verlängern geht.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Wenn eine Behörde etwas versendet gilt das als zugestellt, wenn ich als Privatmann etwas versende und es kommt nicht an, habe ich die berühmte A.-Karte und nicht das Amt.

Wenn ich bei "ebay" etwas versende geschieht das für den Käufer kostenfrei, ich versende jedoch versichert, bzw. mit Sendungsverfolgung.

 

 

1. Nein, was dir Behörde verschickt gilt beim Einwand "nicht erhalten" als nicht zugegangen. Beweislast trifft die Behörde, vgl. § 41 II 3 VwVfG. Zustellungen sind besondere Formen der Bekanntgabe. 

 

2. Nein, da im privaten Verkehr (C2C) die Sachgefahr mit Übergabe an die Transportperson übergeht, vgl. § 447 BGB.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

Versende ich etwas per Einschreiben kostet das ca. 6,- €,

Also bei der Post würde eine WBK eingeschrieben noch nicht mal 4 € kosten.

Wenn in Berlin in der Verwaltung alle so sparsam sind wundert mich nicht, dass die Stadt pleite ist.

Geschrieben

Komisch , persönlicher Kontakt hat bei mir zu einer entspannten und schnellen Bearbeitung  einer Anliegen geführt. Andere im Verein haben sich so verhalten wie es der TE ankündigte. Die überschlagen sich mit Horrorgeschichten über den SB. Und ich bin langsam geneigt zu glauben, dass das mehr über meine Vereinskameeaden, als über den SB sagt.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb erstezw:

Also bei der Post würde eine WBK eingeschrieben noch nicht mal 4 € kosten.

Mag sein, war mir auch nicht so wichtig, bin vom Paketversand ausgegangen.

vor 24 Minuten schrieb erstezw:

Wenn in Berlin in der Verwaltung alle so sparsam sind wundert mich nicht, dass die Stadt pleite ist.

Naja, 4,- € oder 0,70 € macht schon etwas aus, schließlich wird das Geld für den BER dringender benötigt! (grün war alle)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Thrawn:

Komisch , persönlicher Kontakt hat bei mir zu einer entspannten und schnellen Bearbeitung...

 

Geht doch gar nicht um den persönlichen Kontakt sondern um die nicht rechtmäßige "Eignungsprüfung". Zwei vollkommen unterschiedliche paar Schuhe.

Geschrieben

Hallo,

ich habe hier nicht alles gelesen, aber der Überblick reicht mir.

Wenn jemand "für soetwas" - wie eine Waffenbesitzkarte und den Erwerb einer Waffe -"keine Zeit hat" den Sachbearbeiter aufzusuchen,  habe ich so meine Bedenken.

Und was ist mit der Identitätsüberprüfung oder der Mehrfachidentität oder Identitäsdiebstahl oder Identitäsmissbrauch usw.?

Für "sowas" halte ich die persönliche Überprüfung für wichtig.

 

Gerss Spa

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Ach so, da reicht dann der Nachweis des Erwerbs einer Briefmarke?

Nö.

Nachweis, dass die ordnungsgemäß verpackte Ware an die Transportperson übergeben wurde - Einwurf in den Briefkasten oder Aufgabe als Päckchen genügt.

Wenn man die verpackte Ware einem Freund o.ä. mit der Bitte zum Einwurf übergibt hat man gleich einen Zeugen ;)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb P22:

Nö.

Nachweis, dass die ordnungsgemäß verpackte Ware an die Transportperson übergeben wurde - Einwurf in den Briefkasten oder Aufgabe als Päckchen genügt.

Wenn man die verpackte Ware einem Freund o.ä. mit der Bitte zum Einwurf übergibt hat man gleich einen Zeugen ;)

Im Streitfall urteilen dann die Gerichte darüber und ich wette dass es in gleichartigen Fällen auch zu unterschiedlichen Urteilen kommen könnte.

Unter Zeugen eingeworfene Post in den Hausbriefkasten der Behörde war auch schon mal ein Streitfall.

Kann der Zeuge denn bezeugen was der Umschlag enthielt?

 

Naja, ich habe meinen EFP auch schon mit der normalen Post an die Behörde gesendet und so zurück bekommen, bei einem WBK-Eintrag würde ich es nicht so tun, aber das ist meine eigene Entscheidung.

Kenne auch Fälle wo bei Anforderung einer Rücksendung ein frankierter Rückumschlag verlangt wird oder wurde.

 

Bei der Polizei gab es vor langen Jahren frankierte Rückumschläge für Fragebögen an Zeugen, ja, lang ist es her.

 

Man muss sich heute wohl auch daran gewöhnen dass man bei telefonischen Rückfragen (bei fast allen Behörden/Versicherungen/Banken) teilweise unsinnige Auskünfte bekommt und erst bei der 3. oder 4. Nachfrage korrekte Antworten bekommt.

Schon allein aus meinen eigenen Erlebnissen der letzten 2 Wochen könnte ich ein Buch schreiben.

 

Ich bin zu dem Eindruck gekommen dass sich "Fachidioten" zur Zeit wie eine Seuche ausbreiten.

 

Geschrieben

Also das persönliche Erscheinen beim abholen einer WBK oder eines Jagdscheins ist meiner Meinung nach zu begrüßen.

 

Wenn jemand körperlich eingeschränkt ist durch bleibende Krankheiten (sowohl körperlich wie auch geistig), die sich auch optisch zeigen (Parkinson, Alkoholfahne, Einstiche in den Armen etc.), dann kann der SB schon mal auf den ersten Blick sicherstellen, dass zumindest solche Sachen beim Antragsteller ausgeschlossen werden können.

 

Sachen wie verbotene Tattoo-Sysmbole im Gesicht, Ganzkörperverschleierung oder die Kutte eines verbotenen MC dürften auch nicht gerade die Herausgabefreudigkeit der WBK beim SB erhöhen. Also ich finde daran nichts schlimmes, wenn man so zumindest die offensichtlichsten schwarzen Schafe unter den LWB grob aussieben kann.

 

 

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