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IGNORED

Manövermunition straffrei abgeben ?!?


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Geschrieben

nach dem neuen § 58 (8) Waffengesetz kann nun u.a. auch Munition straffrei abgegeben werden. Ein Freund eines Freundes ;) hat noch Manövermunition aus damaliger BW Zeit. Er hat nun Angst, dass wenn er die Munition abgibt, doch bestraft werden könnte, nämlich aufgrund des § 57 Waffengesetz. Denn demnach gelten für Waffen un Munition, welche unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, das Waffenrecht nicht, also auch nicht § 58 Waffengesetz. Vorliegen käme ja nur die Anlage 1 Nr.50 des Kriegswaffenkontrollgesetzes in Betracht (oder???)

 

Die Zusätze nach Nr.1 hat die Manövern ja nicht, ABER es hat ja schon gar kein Vollmantelweichkerngeschoss.... ?!?

 

Kann die Mun nun straffrei abgegeben werden oder nicht - da sie unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt? Ich glaube ja nicht, dass "einfache" Manövern unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, aber bei dem Laden hier weiß nan ja nie....

 

 

Danke

Geschrieben (bearbeitet)

 

Ob der Freund eines Freundes oder sonst wer bei der Bundeswehr die mitgehen lassen hat ändert nichts an der Tatsache dass es sich um Diebstahl und/oder Unterschlagung handelt.

 

Besonders witzig finde ich, dass Vollmantelweichkerngeschosse ausgenommen sind aber Manöverpatronen (Platzpatronen) nicht.

 

Somit sind Erwerb, Besitz und Weitergabe der Manöverpatronen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz strafbar und von der Amnestie nicht erfasst.

 

Ich würde die Dinger von einem Fachanwalt abgeben lassen. Evtl. kann der einen milden Verweis aushandeln.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Bei der letzten "Amnestie" wurde vergessen, dass man Waffen überhaupt straffrei zum Abgabeort transportieren durfte. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass diesmal wieder Fehler gemacht wurden. Immmerhin werden die Gesetze anscheinend von Leuten entworfen, die freundlich gesagt in der seit 2003 ach so vereinfachten Waffengesetzgebung den Überblick verloren haben.

 

Vertrackte Situation, auch weil man vielleicht sogar straffrei abgeben kann, aber gut möglich, dass man (obwohl gerade bei Amnestienutzern total abwegig, weil sie ja offensichtlich besonders verantwortungsbewusst sind) seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert.

 

  • Wichtig 1
Geschrieben

Das erinnert mich an folgenden Fall; ein "LEHRER" (wenn wunderts?) hat in seiner BW - Zeit auf einen Schießtstand - wo auch die Amis schossen - aus einer Tonne mal ein .50 BMG Hartkerngeschoss mitgehen lassen. Jahrzehnte später plagte im doch das Gewissen oder auch seine Dummheit? Schlaflose Nächte wohin nun mit den "Ding" - einfach wegwerfen in einen nahe gelegenen Fluss- geht gar nicht, womöglich finden kleine Kinder das Ding - nicht auszudenken, was alles passieren kann, nö nö nö. Als dann die Amnestie kann, sah er eine Möglichkeit das "Ding" endlich los zu werden. Allerdings viel das "Ding" unter KWG. Er bekam eine Anzeige und mußte , so glaube ich - 2000,- Euro bezahlen. Tja - shit happens

 

Geschrieben

Und der Anwalt macht das auch nicht gratis. Mal abgesehen davon, dass er sich dadurch auch selbst strafbar macht, wenn er die Munition annimmt, transportiert und überlässt.

Gibts denn in der Umgebung keinen, der die Teile mal eben heiss oder kalt delaborieren kann?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb WOF:

Einem Anwalt übergeben der Sie abgibt.

 

Ob der Anwalt schweigt, wenn er beispielsweise versehentlich ins Visier der Polizei gerät und selber für einen "Waffenschieber" gehalten wird?

 

Und der folgende Anwalt würde sich auf diese Variante wohl eher nicht einlassen, da er die Abgabe von Gegenständen, die unter das Kriergswaffenkontrollgesetz fallen, nicht als von der Amnestie abgedeckt ansieht. https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/amnestie-im-waffengesetz/

Bearbeitet von Onkel
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb hagrud:

Das erinnert mich an folgenden Fall; ein "LEHRER" (wenn wunderts?) hat in seiner BW - Zeit auf einen Schießtstand - wo auch die Amis schossen - aus einer Tonne mal ein .50 BMG Hartkerngeschoss mitgehen lassen. Jahrzehnte später plagte im doch das Gewissen oder auch seine Dummheit? Schlaflose Nächte wohin nun mit den "Ding" - einfach wegwerfen in einen nahe gelegenen Fluss- geht gar nicht, womöglich finden kleine Kinder das Ding - nicht auszudenken, was alles passieren kann, nö nö nö. Als dann die Amnestie kann, sah er eine Möglichkeit das "Ding" endlich los zu werden. Allerdings viel das "Ding" unter KWG. Er bekam eine Anzeige und mußte , so glaube ich - 2000,- Euro bezahlen. Tja - shit happens

 

Tja, Blödheit wird manchmal doch bestraft...

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Joe07:

 

Somit sind Erwerb, Besitz und Weitergabe der Manöverpatronen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz strafbar und von der Amnestie nicht erfasst.

 

 

Weshalb fallen Platzpatronen aka Manöverpatronen unter das KwKG? 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb P22:

Weshalb fallen Platzpatronen aka Manöverpatronen unter das KwKG? 

 

 

 

genau das ist die Frage.... Wenn man die Anlage 1 Nr 50 wörtlich nimmt, wird die Manövermunition nicht ausgenommen (mangels Vollmantelweichkerngeschoss), fällt also unter das KwKG ?!?

 

Denklogisch wäre es meiner Ansicht nach aber völlig schwachsinnig, da bspw. Munition mit Vollmantelweichkerngeschoss, welche aber keine Leuchtspur etc. beinhalten, vom KwKG ausgenommen werden - Manövermunition dann aber nicht ???!!!???

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb P22:

Weshalb fallen Platzpatronen aka Manöverpatronen unter das KwKG? 

Die Frage habe ich mir auch gestellt. Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) formuliert in §1 " (1) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen. "

 

Und in der Kriegswaffenliste stehen keine Kartuschen (!) wie die nach denen eingangs gefragt wurde.

Von daher dürften die Manöverpatronen in 7,62x51 nicht unter das KrWaffKontrG und es handelt sich schlicht um Kartuschen, für die man eine Erwerbsberechtigung nach dem WaffG bräuchte.

Straffreie Abgabe könnte also für diese "Munition" nach der aktuellen Amnestieregelung möglich sein. Aber Achtung, ich gehe wie gesagt davon aus, dass man bei Abgabe seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb P22:

Weshalb fallen Platzpatronen aka Manöverpatronen unter das KwKG? 

 

kaosbn hat schon beantwortet.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Onkel:

 

 

Und in der Kriegswaffenliste stehen keine Kartuschen (!) wie die nach denen eingangs gefragt wurde.

 

 

 

Was ist mit Nr 50, welcher auf Nr 29 verweist? Kartuschen sind Munition (müsste irgendwo im WaffenG stehen) und diese sind Munition sind für Waffen in Nr 29 (a oder ggfs. auch c) geeignet????

 

oder nicht ?!?

Geschrieben

Leute, diese Patronen kann man in Deutschland im Fachhandel kaufen (EWB vorausgesetzt)!

Nix Kriegswaffe, der Kumpel deines Kumpels hat sich vor allem in die Nesseln gesetzt, weil er die Patronen geklaut hat.

Merke: Du sollst nicht stehlen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb rwlturtle:

Leute, diese Patronen kann man in Deutschland im Fachhandel kaufen (EWB vorausgesetzt)!

Nix Kriegswaffe, der Kumpel deines Kumpels hat sich vor allem in die Nesseln gesetzt, weil er die Patronen geklaut hat.

Merke: Du sollst nicht stehlen.

 

aber die freiverkäuflichen haben eine Freigabe... Diebstahl o.ä. dürfte wohl nicht mehr in Frage kommen aufgrund Verjährung....

Geschrieben (bearbeitet)

Rein rechtlich also Munition nach dem KrWaffKontrG und daher von der Amnestie ausgenommen. Die Bundesregierung und der Bundestag haben also das erwünschte Ziel verfehlt und dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten ist es nicht aufgefallen. Nur die Grünen hatten Weitblick und haben als einzige Partei gegen das unausgegorene Gesetz gestimmt :rofl:

Bearbeitet von Onkel
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Joe07:

Ich würde die Dinger von einem Fachanwalt abgeben lassen. Evtl. kann der einen milden Verweis aushandeln.

 

Also wenn ihn wirklich das Gewissen plagt, dann kann er ja den hundertfachen Gegenwert der gestohlenen Patronen an irgend einen guten Zweck überweisen und je nach Religion beichten gehen oder was auch immer. Wenn er wirklich aus innerem Antrieb des Gewissens sich entschuldigen und gestohlene Gut zurückgeben will, dann kann er auch das machen, aber bei ein paar Platzpatronen für schlimmstenfalls wenige Euro würde das auf mich eher pedantisch wirken und nicht als eine normale Gewissensregung erscheinen. Die meisten Leute, auch wenn sie nahezu an Heilige grenzen, haben schlimmere Dinge, für die man sich entschuldigen und Abbitte leisten könnte.

Geschrieben

Kleines Päckchen machen und ohne Absender an die Kreispolizeibehörde oder wer immer in seinem Fall zuständig ist unter Verweis auf die Amnestie senden und er ist sie los und sie landen bei der richtigen Adresse. Wäre das eine Lösung?

Gast
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