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IGNORED

"Nutzung" ausgelaufener BPAs oder RPs?


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Geschrieben

Ich poste das mal hier, weil ich denke, daß es hier am ehesten passt:

 

Doofe Frage:

Unsereiner hat ja bei jeder Interaktion mit seinen Spielzeugen im nicht-privaten Raume die Erfordernis, sich ausweisen zu können (damit Du auch der bist, der wo da so in der WBK/MES/sonstwo) benannt ist...

 

Alles schön und gut soweit.

 

Nun folgende Frage, auf die ich gekommen bin, nachdem ich kürzlich (hatte nix mit dem Hobby zu tun) in eine Verkehrskontrolle geriet:

Der uniformierte Herr bat mich um Autopapiere, FS UND (!) Ausweis.

Diesen hatte ich jedoch nicht bei, weil kurz vorher verbaselt (oder eher bei der Freundin vergessen im Geldbeutel - keine blöden Witze jetzt bitte-!!!). Jedoch hatte ich im Handschuhfach noch einen abgelaufenen RP.

Und damit war er´s zufrieden (!!!)

Ich fragte ihn dann sogar noch, weil´s mich interessierte: Er meinte dann, daß das Teil zwar nicht mehr zum Verreisen tauge (wie gesagt, abgelaufen...), aber in der Regel im Inland als Nachweis der Identität noch anerkannt würde (vorausgesetzt, das aktuelle Aussehen ist dem Bild im RP nicht schon völlig entfremdet).

 

Ist das wirklich allgemein so?

Wußte ich gar nicht...

Dann könnte ich mit ja überall einen abgelaufenen Ausweis oder RP deponieren (Schützenkoffer...), und wäre quasi nie in der Bredouille, meinen Ausweis evtl vergessen zu haben...)

 

 

Geschrieben

Wenn du einen neuen brauchst, will die Behörde den alten zurück haben. Taucht der nicht wieder auf Mannes sein, dass man ihn ausschreibt. Dann kann es doch doof werden, wenn er dann später gefunden wird. Wobei auch da an sich nix bis nicht viel passiert.

 

Insgesamt ist das für mich ein klarer Fall davon, was passiert, wenn die Polizei den freundlichen unbescholtenen Bürger kontrolliert. Richtig, nix! Die Polizei hätte das Ding genauso gut einsacken und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen können...

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb BlackBull:

Nein.

 

Jein, sie kann ihn wohl zurückfordern, muss es aber nicht. So lese ich zumindest den 15 Paßgesetz..

Geschrieben

Wollen können Sie viel, aber sie haben kein Recht ihn zurückzuverlangen, höchstens sowas wie von H69 benannt, ihn zu entwerten.

 

Aber bitte B2T:

Ist so ein RP noch als (inländisch) Identitätsnachweis nutzbar?

(Also bei dem Polizisten neulich war´s so) - mich interessiert halt, ob das generell so ist?

 

 

...weil dann bräuchte ich nicht immer nach meinem PA zu suchen und würde mir wie gesagt einen "alten" RP im Köfferchen deponieren und wäre die ID-Sorgen los...

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb BlackBull:

Ist so ein RP noch als (inländisch) Identitätsnachweis nutzbar?

(Also bei dem Polizisten neulich war´s so)

 

kommt doch immer drauf an:

 

diesem polizisten hat es ausgereicht, einem anderen mag das nicht passen und kassiert diesen, oder schreibt ne owi, oder was auch immer!!! steckst halt nicht in deren hirn drin...

 

eine def. antwort kannst du hier gar nicht erhalten...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb hellbert:

Die Polizei hätte das Ding genauso gut einsacken und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen können...

Mit welcher Begründung "einsacken" - eine seltsame Sprache pflegt die deutsche Polizei inzwischen. Und wofür Owi? 

vor einer Stunde schrieb Hephaistos:

Einen Reisepass muss niemand sich ausstellen lassen. Einen PA schon.

Entweder oder, Sonderfälle (weder noch) möglich.

vor 5 Minuten schrieb HangMan69:

oder schreibt ne owi,

Wofür? Abgelaufener Paß? Sich selber wegen Dummheit im Dienst? 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb BlackBull:

Wollen können Sie viel, aber sie haben kein Recht ihn zurückzuverlangen, höchstens sowas wie von H69 benannt, ihn zu entwerten.

Haben sie wohl, vgl. § 15 Nr. 2 PaßG. 

 

Zu deiner Hauptfrage:

Nein, ein abgelaufener Paß kann nicht mehr seine Funktion erfüllen. Steht ausdrücklich in § 11 I Nr. 3 PaßG. 

 

Du hattest einen netten Polizisten bei der Kontrolle mit dem nötigen Augenmaß.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Mit welcher Begründung "einsacken" - eine seltsame Sprache pflegt die deutsche Polizei inzwischen. Und wofür Owi? 

Entweder oder, Sonderfälle (weder noch) möglich.

Wofür? Abgelaufener Paß? Sich selber wegen Dummheit im Dienst? 

 

Einfach dadurch, dass sie ihren Job machen. Ich empfehle Paragraph 1 und 32 PAuswG.

 

Wenn man so natürlich Menschen gegenüber tritt, muss man sich auch nicht wundern, wenn die dann wenig dazu bereit sind, ein Auge zuzudrücken und auf wie Korinten-kacker auf jeder möglichen Rechtsnormen rumhacken. Und sich dann wundern, wenn das Ablaufdatum auf dem Verbandskasten kontrolliert wird. :hi::victory:

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb hellbert:

 Und sich dann wundern, wenn das Ablaufdatum auf dem Verbandskasten kontrolliert wird. :hi::victory:

 

 

Wurde nichtmal groß diskutiert, ob das Ding überhaupt ein gültiges Datum haben muss? Bin mir gerade nicht ganz sicher, glaube aber nicht...

 

 

Aber BtT: warum sollte es einfacher sein, einen abgelaufenen Ausweis mitzunehmen, als einen gültigen? Statt in den Geldbeutel deiner Schnecke, kannst du ihn ja auch in der Tasche mit der Wbk verstauen, wenn du ihn sonst nicht brauchst.... Die Wbk hast du ja auch beim führen deiner Waffen dabei

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb WOF:

Dann mal Butter bei die Fische: was genau?

Der 1 sagt: du musst ab 16 Jahren einen gültigen Ausweis haben.

Der 32 sagt: hast du das nicht, kann es bis zu 3000€ kosten.

 

Abgelaufene Ausweise sind nicht gültig.

Hätte man aber auch selber nachgoogln können.:drinks:

 

vor 9 Minuten schrieb Mittelalter:

Wurde nichtmal groß diskutiert, ob das Ding überhaupt ein gültiges Datum haben muss? Bin mir gerade nicht ganz sicher, glaube aber nicht...

Kann mich grob erinnern. Will auch nicht wieder davon anfangen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich einen abgelaufenen Ausweis vorzeige bedeutet daß nicht

daß ich keinen Gültigen habe. Wie kommst du zu einer solchen

Annahme?

 

PS Daß man einen gültigen Ausweis haben muss gilt übrigens erst

seit dem 7.7.2017 - ist also ganz frisch. 

Bearbeitet von WOF
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb WOF:

PS Daß man einen gültigen Ausweis haben muss gilt übrigens erst

seit dem 7.7.2017 - ist also ganz frisch. 

Hast Du mal den Gesetzestext dazu? Ist mir neu.

 

Unabhängig davon bin ich mal über eine Regelung der EU gestolpert, die die Nutzbarkeit von abgelaufenen Ausweisen definiert, danach war deutsche Ausweise6 Monate (oder waren es 12Montate?) in der EU nutzbar, einige andere Ausweise anderer EU-Staaten sogar 5 Jahre .

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Hephaistos:

Einen Reisepass muss niemand sich ausstellen lassen. Einen PA schon. Aber man muss ihn nicht bei sich haben.

Soweit mir bekannt ist, ist der Ausweispflicht (also der Verpflichtung für Personen über 16 Jahre, einen Ausweis zu besitzen) mit einem Reisepass oder einem Personalausweis genüge getan. Daher muss man keinen Personalausweis ausstellen lassen, wenn man einen Reisepass besitzt.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb hellbert:

Wenn du einen neuen brauchst, will die Behörde den alten zurück haben.

Dokumente gehören der Behörde.

Bei den Ausweisen will die Behörde nur wissen ob dieses Dokument noch vorhanden ist und nicht in der "Unterwelt" kreist.

Für den der das Dokument behalten möchte wird es ungültig gemacht und dann erst ausgehändigt.

Einen Ausweis muss man im Landesinnern nicht mehr dabei haben, es sei denn man führt Waffen, wobei es in anderen Fällen auch ratsam ist ein amtliches Dokument mit sich zu führen.

 

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