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"Nutzung" ausgelaufener BPAs oder RPs?


BlackBull

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vor 3 Stunden schrieb WOF:

Wenn ich einen abgelaufenen Ausweis vorzeige bedeutet daß nicht

daß ich keinen Gültigen habe. Wie kommst du zu einer solchen

Annahme?

Weil er halt abgelaufen ist. Eine Monatsfahrkarte ist im Folgemonat auch nicht mehr gültig.

 

vor 3 Stunden schrieb WOF:

PS Daß man einen gültigen Ausweis haben muss gilt übrigens erst

seit dem 7.7.2017 - ist also ganz frisch. 

Zitat

 

Stimmt nicht!

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vor 10 Minuten schrieb hellbert:

Weil er halt abgelaufen ist. Eine Monatsfahrkarte ist im Folgemonat auch nicht mehr gültig.

Der Vergleich hinkt aber. Mit der Fahrkarte erwerbe ich das Recht auf eine Leistung. Mit dem PA identifiziere ich mich. Und das ist auch mit einem abgelaufenen Ausweis möglich, wenn außer dem Ablaufdatum alle anderen Angaben identisch sind.

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vor 1 Minute schrieb EBR:

Der Vergleich hinkt aber. Mit der Fahrkarte erwerbe ich das Recht auf eine Leistung. Mit dem PA identifiziere ich mich. Und das ist auch mit einem abgelaufenen Ausweis möglich, wenn außer dem Ablaufdatum alle anderen Angaben identisch sind.

Das stimmt natürlich. Aber ein Ablaufdatum macht keinen Sinn, wenn sie an der Gültigkeit des Dokuments nichts ändern würde. Warum sollte man sich sonst einen neue machen?

Aber zum Glück sagt uns Paragraph 28 PAuswG, wann ein Ausweis ungültig ist. Und wieder führt das Liesschen-Müller-System zum Erfolg!:drinks:

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vor 42 Minuten schrieb WOF:

Schöner Link. Und jetzt mal nachlesen.

Das Wort gültig steht da nämlich noch nicht.

 

 

Braucht es auch nicht. Ein ungültiger Ausweis ist kein Ausweis. Deswegen ist er dann ja ungültig, sonst könnte man sich auch einen Ausweis malen...

 

vor 43 Minuten schrieb WOF:

Was für ein Unsinn.

 

Das ist kein Unsinn sondern ein einfaches Beispiel dafür, warum abgelaufene Sachen eben nicht mehr gültig sind. Deswegen laufen sie auch ab. Und so wenig man mit einer abgelaufenen Fahrkarte Bahn fahren kann, so wenig taugt der abgelaufene Ausweis im Rechtsverkehr...und der abgelaufene Jagdschein taugt auch nicht mehr, um sich (Lang)Waffen zu kaufen. 

 

Der Polizei war es hier halt egal, weil sie zu Recht davon ausgeht, dass sich der gesetzestreue Bürger alsbald um einen neuen Ausweis bemühen wird. Aber sowohl vor als auch nach dem  Juli 2017 hätte die Polizei den Ausweis einziehen und eine entsprechende Anzeige erstatten können. Und warum auch nicht? Selbst ohne Gesetzestext könnte man darauf kommen, dass das so nicht falsch ist...

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vor 51 Minuten schrieb erstezw:

Isso. 

 

Stärkste Begründung des Deutschen.

:drinks: Diesmal stimme ich dir zu, obwohl du mich ja immer damit belegst. Bei Unfallaufnahmen und Routinekontrollen wird nur nach FS und KFZ Schein gefragt. Bei meiner letzten Kontrolle hatte ich den PA gar nicht dabei, hab dem PVB das auch gesagt...hat ihn überhaupt nicht interessiert. Zur Identitätsfeststellung waren die beiden Scheine hinreichend.

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vor 7 Stunden schrieb Onkel:

Soweit mir bekannt ist, ist der Ausweispflicht (also der Verpflichtung für Personen über 16 Jahre, einen Ausweis zu besitzen) mit einem Reisepass oder einem Personalausweis genüge getan. Daher muss man keinen Personalausweis ausstellen lassen, wenn man einen Reisepass besitzt.

Laut § 2 Personalausweisgesetz zählt der Reisepass nicht zu den Ausweisen, die verpflichtend zu besitzen sind.

Weil im RP keine Adresse vermerkt ist, kann er auch nicht überall als Ausweis verwendet werden, z.B. nicht bei KFZ.-Zulassungen.

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vor 57 Minuten schrieb EBR:

Bei meiner letzten Kontrolle hatte ich den PA gar nicht dabei, hab dem PVB das auch gesagt...hat ihn überhaupt nicht interessiert. Zur Identitätsfeststellung waren die beiden Scheine hinreichend.

Ein sicheres Zeichen, dass du zu den Normalbürgern zählst. Im positiven Sinn!:victory:

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vor 23 Stunden schrieb Hephaistos:

Einen Reisepass muss niemand sich ausstellen lassen. Einen PA schon.

 

vor 21 Stunden schrieb hellbert:

Einfach dadurch, dass sie ihren Job machen. Ich empfehle Paragraph 1 und 32 PAuswG.

 

vor 9 Stunden schrieb Onkel:

Soweit mir bekannt ist, ist der Ausweispflicht (also der Verpflichtung für Personen über 16 Jahre, einen Ausweis zu besitzen) mit einem Reisepass oder einem Personalausweis genüge getan. Daher muss man keinen Personalausweis ausstellen lassen, wenn man einen Reisepass besitzt.

Zitat

Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht.

vor 3 Stunden schrieb hellbert:

Der Polizei war es hier halt egal, weil sie zu Recht davon ausgeht, dass sich der gesetzestreue Bürger alsbald um einen neuen Ausweis bemühen wird. Aber sowohl vor als auch nach dem  Juli 2017 hätte die Polizei den Ausweis einziehen und eine entsprechende Anzeige erstatten können. Und warum auch nicht? Selbst ohne Gesetzestext könnte man darauf kommen, dass das so nicht falsch ist...

Der war es deswegen egal, weil sie genau wußte, daß sie nach etwas gefragt hat was sie in dem Zusammenhang (allgemeine Verkehrskontrolle) einen feuchten Kehricht angeht. Insofern war es korrekt.

Aber dann mit Schikanen wie Ablauf Verbandskasten zu drohen ist typisch Polizei in der BRD 2017.

vor 2 Stunden schrieb EBR:

 Bei meiner letzten Kontrolle hatte ich den PA gar nicht dabei, hab dem PVB das auch gesagt...hat ihn überhaupt nicht interessiert. Zur Identitätsfeststellung waren die beiden Scheine hinreichend.

Meinen Impfpaß hatte ich auch nicht dabei. Und den Mitgliedsausweis vom Swingerclub auch nicht. Da haben sie aber genau nachgefragt.

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vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Der war es deswegen egal, weil sie genau wußte, daß sie nach etwas gefragt hat was sie in dem Zusammenhang (allgemeine Verkehrskontrolle) einen feuchten Kehricht angeht. Insofern war es korrekt.

 

 

 

Aber dann mit Schikanen wie Ablauf Verbandskasten zu drohen ist typisch Polizei in der BRD 2017.

Dir ist schon bewusst, dass es eine ganze Latte von Eingriffsbefugnissen gibt...

Und Verbandskastenkontrolle ist nunmal auch eine Pflicht und keine Schikane.

Und der Sinn des Rests zu entworfen ist mir zu mühsam.

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vor 1 Stunde schrieb VP70Z:

 

 

...

Aber dann mit Schikanen wie Ablauf Verbandskasten zu drohen ist typisch Polizei in der BRD 2017.

...

 

Jetzt bin ich mal OT:
Wäre ich jetzt böse (was ich ja gottlob nicht bin, würde ich JEHOVA sagen...

Denn man könnte nun ja hier einen Bogen schlagen und über die grundsätzlichen Befugnisse der Beamten bei einer Verkehrskontrolle schwadronieren, nur um mal wieder diejenigen Vollpfosten, Koniferen und (ex-)VoPo´s hervorzulocken, die einem gleich predigen, dass allen Anweisungen der (volks-)polizeilichen Organe stets, vollumfänglich und mit Lichtgeschwindigkeit nachzukommen ist (da einem sonst Arbeitslager, Steinigung oder Entmannung blühen....

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vor 4 Stunden schrieb EBR:

:drinks: Diesmal stimme ich dir zu, obwohl du mich ja immer damit belegst.

Der Ablauf von Ausweisdokumenten nach festen Zeitabläufen ist völlig sinnfrei. Schließlich ändern sich die Daten im Ausweis ja nicht. Schon gar nicht zum Stichtag. Sinnvoller wäre es wie beim Truppenausweis, sieht man dem nicht mehr ähnlich wird er erneuert.

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vor 1 Minute schrieb erstezw:

Der Ablauf von Ausweisdokumenten nach festen Zeitabläufen ist völlig sinnfrei. Schließlich ändern sich die Daten im Ausweis ja nicht. Schon gar nicht zum Stichtag. Sinnvoller wäre es wie beim Truppenausweis, sieht man dem nicht mehr ähnlich wird er erneuert.

,

Um mehr geht es wohl auch nicht. Die Alternative wäre, alle paar Jahre bei der Behörde aufzuschlagen und sich mit dem sb in eine Diskussion zu vertiefen, ob man noch zu erkennen ist.

So gibt es ein fixes Datum. Ohne Diskussion und eben 60 Euro für den Staat alle paar Jahre.

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vor einer Stunde schrieb hellbert:

,

Um mehr geht es wohl auch nicht. Die Alternative wäre, alle paar Jahre bei der Behörde aufzuschlagen und sich mit dem sb in eine Diskussion zu vertiefen, ob man noch zu erkennen ist.

So gibt es ein fixes Datum. Ohne Diskussion und eben 60 Euro für den Staat alle paar Jahre.

Oder eben einen neuen Chip, der wunder was kann.

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vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Sinnvoller wäre es wie beim Truppenausweis, sieht man dem nicht mehr ähnlich wird er erneuert.

Den gibt es auch nur noch mit Ablaufdatum, bei mir 5 Jahre.

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vor 8 Stunden schrieb hellbert:

 

Braucht es auch nicht. Ein ungültiger Ausweis ist kein Ausweis. Deswegen ist er dann ja ungültig, sonst könnte man sich auch einen Ausweis malen...

 

 

Das ist kein Unsinn sondern ein einfaches Beispiel dafür, warum abgelaufene Sachen eben nicht mehr gültig sind. Deswegen laufen sie auch ab. Und so wenig man mit einer abgelaufenen Fahrkarte Bahn fahren kann, so wenig taugt der abgelaufene Ausweis im Rechtsverkehr...und der abgelaufene Jagdschein taugt auch nicht mehr, um sich (Lang)Waffen zu kaufen. 

 

Der Polizei war es hier halt egal, weil sie zu Recht davon ausgeht, dass sich der gesetzestreue Bürger alsbald um einen neuen Ausweis bemühen wird. Aber sowohl vor als auch nach dem  Juli 2017 hätte die Polizei den Ausweis einziehen und eine entsprechende Anzeige erstatten können. Und warum auch nicht? Selbst ohne Gesetzestext könnte man darauf kommen, dass das so nicht falsch ist...

Du redest echt Schwachsinn.

 

Ein abgelaufener Ausweis ist ein abgelaufener Ausweis und nicht "kein Ausweis".

Ob er gültig ist war nicht gefragt. Du hast behauptet du könntest eine OWI aus

dem vorgezeigten abgelaufenen Ausweis konstruieren. Und das ist immer noch

Unsinn denn es sagt nichts darüber aus ob jemand noch weitere nicht abgelaufene

Ausweise hat.

Das man einen gültigen Ausweis besitzen muss steht seit dem 7.7. im Gesetz. Der

Gesetzgeber geht davon aus daß es das braucht. Sonst hätte er es ja nicht in das

Gesetz eingefügt. Deine Meinung dazu ist schlicht irrelevant.

Daß man vor dem 7.7. nur einen Ausweis besitzen musste ist seit langem HM.

Von alledem hast du nicht mal etwas gewusst, die Änderung im Gesetz war dir ja

ganz offensichtlich neu.

Und jetzt erklär mal bitte mit welchem Recht die Polizei einen Ausweis einziehen

darf und was auf der Anzeige gestanden hätte ...

 

 

 

Bearbeitet von WOF
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vor 2 Stunden schrieb WOF:

Du redest echt Schwachsinn.

 

Ein abgelaufener Ausweis ist ein abgelaufener Ausweis und nicht "kein Ausweis".

Ein abgelaufene Ausweis ist ungültig und somit genau das gleiche, als hättest du keinen Ausweis. Deswegen heißt es auch ungültig und nicht, eigentlichnichtmehrsogutabermankannihnruhigweiterbenutzen.

 

Zitat

Und jetzt erklär mal bitte mit welchem Recht die Polizei einen Ausweis einziehen

darf und was auf der Anzeige gestanden hätte ...

Steht in Paragraph 29 vom PAusG. Und zurecht kann die Polizei davon ausgehen, dass man nicht im Besitz eines Ausweises ist, wenn man einen ungültigen vorlegt. Dann kann es eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geben, die dann wieder eingestellt wird, wenn der Betreffende doch einen Ausweis hat. 

 

Soweit ich das jetzt sehen kann, hat sich weder im 1, noch im 28,  29 oder im 32 PAuswG von 2009 zu 2017 etwas daran geändert das:

 

- Man einen Ausweis/Pass haben muss

- er gültig sein muss

- er eingezogen werden kann

- keinen Ausweis zu haben eine Ordnungswidrigkeit ist

 

Aber es ist auch schon nachts um 1 vielleicht habe ich was überlesen. Hast du schon Mal in das PAuswG/PassG geschaut? Wie konnte dir da die Sicherstellung/Einziehung entgehen?

 

Aber das ist natürlich "Schwachsinn". Ist dein Ausweis denn abgelaufen? Und wenn nein, wieso nicht. Macht doch nach deinen Ausführungen gar keinen Unterschied. Er ist ja weiter gültig, warum solltest du dir dann einen neuen machen? Oder kann es sein, dass die Waffenbehörde das anders sieht, wenn du etwas beantragen willst? 

 

Zumindest ist für mich langsam die Frage geklärt, warum so viele Probleme mit ihren Behörden haben....:hi:

 

Ein Artikel aus 2014. Massive Fälle von schwachsinnigen Behörden. Ich scheine in guter Gesellschaft mit meinem Irrglauben...

 

Hier die Änderung im neuen PAuswG im Vergleich zu 2009

Im Paragraph 1 hat sich eigentlich nur der Satzbau geändert. Im Absatz 2 war schon immer ein "gültiger Pass im Sinne des Gesetzes" gefordert.

Bearbeitet von hellbert
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Das mit dem Lesen musst du noch üben. Einziehen kann die ausgebende Behörde.

Die Polizei kann sicherstellen wenn eine der genannten Voraussetzungen vorliegen.

Das ist genau dann nicht der Fall wenn die zuständige Behörde auf den Einzug

verzichtet hat.

Wenn jemand einen abgelaufenen Ausweis vorzeigt kann man deshalb von keiner

anderen Annahme ausgehen. Das geht nur mit vielen Drogen.

 

Da das mit dem Lesen ja nicht so recht klappt:

Im §1 hat sich geändert daß man einen gültigen Ausweis haben muss.

Das war bis zum 6.7.2017 nicht der Fall.

 

Und daß Gemeindeverwaltungen Ihre Bürger gerne abzocken ist kein Beleg für die

Richtigkeit einer Aussage. Vor allem nicht wenn Sie damit vor Gericht gescheitert

sind...

 

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vor 12 Stunden schrieb VP70Z:

Meinen Impfpaß hatte ich auch nicht dabei. Und den Mitgliedsausweis vom Swingerclub auch nicht. Da haben sie aber genau nachgefragt.

Muss doch wohl deprimierend sein wenn bei einer normalen Verkehrskontrolle nicht das abverlangt wird was man erwartet, sondern die in der Regel unkompliziert abläuft, es sei denn man provoziert.

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vor 19 Stunden schrieb P22:

 

§ 11 Abs. 1 Nr. 3 PassG 

Dazu aber auch § 1 (2) des Gesetzes lesen. Der Personalausweis wird dort nicht genannt, somit nach meinem Verständnis auch nicht vom Passgesetz erfasst.

 

(Wobei der Personalausweis sicher woanders geregelt ist und dort vermutlich ähnliches zur Gültigkeit stehen wird, aber das kann ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nur spekulieren.)

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vor 7 Stunden schrieb WOF:

Das mit dem Lesen musst du noch üben. Einziehen kann die ausgebende Behörde.

Die Polizei kann sicherstellen wenn eine der genannten Voraussetzungen vorliegen.

Das Gesetz unterscheidet nicht in den Befugnisse  zwischen Polizei und anderen Behörden . Und die einzige Voraussetzung für eine Sicherstellung ist die Ungültigkeit.

 

Zitat

Das ist genau dann nicht der Fall wenn die zuständige Behörde auf den Einzug

verzichtet hat.

Und wie weist du den Verzicht nach? Vermutlich indem du neben dem ungültigen Ausweis einen gültigen vorweisen, was die ganze Diskussion obsolet macht. Nur selbst dann kann man den  Ausweis sicherstellen, weil es eben nur eine Tatbestandvoraussetzung gibt.  

 

Zitat

Wenn jemand einen abgelaufenen Ausweis vorzeigt kann man deshalb von keiner

anderen Annahme ausgehen. Das geht nur mit vielen Drogen.

Nur mit vielen Drogen kann man davon ausgehen, dass irgendeine Behörde davon ausgehen muss, dass du einen gültigen Ausweis hast, wenn du nur einen Ungültigen vorlegst....

 

Zitat

Da das mit dem Lesen ja nicht so recht klappt:

Im §1 hat sich geändert daß man einen gültigen Ausweis haben muss.

Das war bis zum 6.7.2017 nicht der Fall.

Alt:

"[...]Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."

 

Neu:

"[...]Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."

 

Du hast Recht, ich habe Probleme mit dem lesen...! 

 

Zitat

Und daß Gemeindeverwaltungen Ihre Bürger gerne abzocken ist kein Beleg für die

Richtigkeit einer Aussage. Vor allem nicht wenn Sie damit vor Gericht gescheitert

sind...

Ne, dass mehrere große Städte und Gemeinden von einer Rechtsgrundlage Gebrauch machen, beweist im deutschen Unrechtsstaat natürlich garnichts. Verlinkten doch Mal ein Urteil. Bei so vielen Fällen müsste doch jemand geklagt haben.

 

Und wir wissen immer noch nicht, ob dein Ausweis abgelaufen ist....

Bearbeitet von hellbert
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