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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

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Gut, wenn das bei dir mit der Zuverlässigkeitsprüfung und Antragsbearbeitung so schnell geht. Da du es jetzt schon gemacht hast und erst in fünf Monaten einen "scharfen" Voreintrag bekommen kannst, könnte es jedoch sein, dass dann erneut geprüft wird. Die meisten Behörden gehen aber wohl von sechs Monaten Gültigkeit bei der Zuverlässigkeitsprüfung aus. Wenn du im Juli schnell bist und den Antrag einreichst, bevor zum Monatsende das halbe Jahr abgelaufen ist, könnte es funktionieren, dass du mit der Bedürfnisbescheinigung aufs Amt gehen und dir den "scharfen" Voreintrag direkt vor Ort eintragen lassen kannst.

Aber es ging dir ja hauptsächlich um den Waffenschrank und nicht um eine Zeitersparnis, welche bei Behörden von Bedeutung gewesen wäre, die mehrere Monate für die Bearbeitung benötigen.

 

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Am 8.1.2017 um 21:50 schrieb Schwarzwälder:

Besitzstandswahrung ist gut und schön. .... 

 

 

.... oder nicht!

 

Die jetzige Fassung der Besitzstandswahrung enthält mir persönlich zuviel Interpretationsspielraum. Sie könnte so ausgelegt werden, dass der Erwerb weiterer Schusswaffen zur Neubewertung der Aufbewahrung führt und der Antragsteller auf den dann aktuellen Stand nachzurüsten hat. Aufgrund der generell restriktiven Auslegung des WaffG bin ich da eher pessimistisch als optimistisch eingestellt!

 

 

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  • 4 Wochen später...

Ich habe den Text des Gesetzentwurfes nun auch mal gelesen...Ich weiß nun auch nicht so recht wie hier interpretiert werden wird.

 

Weiternutzung ist klar, aber die Frage ist ja nun ob Weiternutzung nur für alles bestehende oder ob sich "Weiternutzung" auch auf weitere zusätzliche Waffen bezieht.

 

Würde mir gerne noch einen A-Schrank kaufen für die Langwaffe die ich nun erwerbe um nicht "quetschen" zu müssen und noch Platz für weitere zu haben.

 

Wenn aber mit Änderung für neue auch die neuen Richtlinien gelten bringt mir das alles nichts...

 

 

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Da die Änderung noch nicht in Kraft ist kannst du derzeit noch beruhigt einen A-Schrank kaufen. Die Besitzstanswahrung ist eindeutig, da gibt es keinen argumentativen Spielraum für die Behörde, auch wenn manch einer diesen schon wieder hineininterpretiert

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Wenn das Gesetz so bleibt ist das ziemlich eindeutig, wenn man in die Begründung schaut:

Zitat

Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Sicherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzer gewechselt hat.

 

 

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Am ‎08‎.‎01‎.‎2017 um 21:50 schrieb Schwarzwälder:

Viele werden gar nicht erst zu LWB, weil sie sich einen 0er oder Ier Schrank für 1000 EUR ++ mit 200 kg ++ Gewicht nicht leisten können. Stellt euch mal Studenten vor, die irgendeine Dachgeschoss-Wohnung, eine WG oder ein Studentenwohnheim beziehen und mit einem Schrank der 250 kg-Klasse anrücken - und dann nach womöglich 2 Semestern wieder umziehen etc. - das kriegen die nicht gebacken.

Das Problem sehe ich nicht, denn der Student kann den Tresor während seiner Studienzeit auch im Elternhaus aufstellen (oder hat dort ggf. sogar schon einen von Daddy, in dem er "in häuslicher Gemeinschaft lebend" dauerhaft mitverwahren kann).

 

Bestandsschutz muss auf jeden Fall gewährt werden, da eine flächendeckende Umrüstung aus mehreren Gründen in der Praxis scheitern würde.

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Am ‎06‎.‎02‎.‎2017 um 17:09 schrieb Schwarzseher:

Die meisten Behörden gehen aber wohl von sechs Monaten Gültigkeit bei der Zuverlässigkeitsprüfung aus.

 

Gemessen an der einjährigen Gültigkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV (der eine Überprüfung nach genau den selben Maßstäben vorausgeht) ist das in meinen Augen sehr früh, zumal man schon grundsätzlich darüber streiten kann, ob die Überprüfung nur bei Erteilung eines Erlaubnisdokumentes erfolgt oder grundsätzlich vor jedem weiteren Waffeneintrag.

 

Nur bei Erkenntnissen, die nicht zur Einstufung als unzuverlässig geführt haben, halte ich frühere Neuprüfungen (so z.B. auch Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG in diesen Fällen jährlich) für korrekt.

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Am ‎06‎.‎02‎.‎2017 um 18:23 schrieb Joe07:

 

Die jetzige Fassung der Besitzstandswahrung enthält mir persönlich zuviel Interpretationsspielraum. Sie könnte so ausgelegt werden, dass der Erwerb weiterer Schusswaffen zur Neubewertung der Aufbewahrung führt und der Antragsteller auf den dann aktuellen Stand nachzurüsten hat. Aufgrund der generell restriktiven Auslegung des WaffG bin ich da eher pessimistisch als optimistisch eingestellt!

 

 

Nicht ganz von der Hand zu weisen. Eine wohlwollende Waffenbehörde könnte aber auch andersrum eine Gleichwertigkeit nach § 13 Abs. 5 AWaffV bzw. einen Härtefall nach § 13 Abs. 8 AWaffV interpretieren und im Einzelfall sogar einen neuen A-oder B-Schrank zulassen.

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Also, wenn schon der Preisverglieich (s.o., Uwe) herangezogen wird:

 

Wenn man's drauf anlegt, bekommt man zumindest die Waffen (auf dem reichlich ausgestatteten Gebrauchtmarkt) heute vergleichsweise günstig.

Waffentresore aktueller Anforderungen wird es da (= preisgünstig) eher nicht geben.

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vor 8 Minuten schrieb karlyman:

Also, wenn schon der Preisverglieich (s.o., Uwe) herangezogen wird:

 

Wenn man's drauf anlegt, bekommt man zumindest die Waffen (auf dem reichlich ausgestatteten Gebrauchtmarkt) heute vergleichsweise günstig.

Waffentresore aktueller Anforderungen wird es da (= preisgünstig) eher nicht geben.

Der Schießsport ist ein teures und zeitintensives Hobby wenn man es ernsthaft betreibt.

Wenn der Schrank zu teuer ist kann man sich ja auch vom Verein eine Waffe ausleihen, es gibt viele Wege und Möglichkeiten.

Leider wird eben alles teurer, die Schränke, die Munition, Vereinsmitgliedschaft u.s.w..

Aber wenn mir das zu teuer wird, z.B. nicht leisten kann sollte man sich ein anderes Hobby suchen.

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Der Schießsport ist ein teures und zeitintensives Hobby wenn man es ernsthaft betreibt.

Wenn der Schrank zu teuer ist kann man sich ja auch vom Verein eine Waffe ausleihen, es gibt viele Wege und Möglichkeiten.

Leider wird eben alles teurer, die Schränke, die Munition, Vereinsmitgliedschaft u.s.w..

Aber wenn mir das zu teuer wird, z.B. nicht leisten kann sollte man sich ein anderes Hobby suchen.

 

Du vergisst womöglich, dass es auch junge Menschen mit wenig Geld gibt, die jagen gehen wollen und wo es mit Ach und Krach zur ersten Büchse und was Übungsmunition reicht.

 

Ansonsten hast Du sicherlich Recht:

Schiessen macht Freude, geht aber leicht ins Geld, vor allem wenn man viel Freude haben möchte :awm:.

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vor 15 Minuten schrieb ED2:

Du vergisst womöglich, dass es auch junge Menschen mit wenig Geld gibt, die jagen gehen wollen und wo es mit Ach und Krach zur ersten Büchse und was Übungsmunition reicht.

Bestimmt nicht,

aber es gibt verschiedene Möglichkeiten den Spaß zu realisieren, leider muss man ja vor dem Erwerb einer Waffe schon die gesetzeskonforme Aufbewahrung nachweisen.

Zum jagen gehört ja auch noch einiges Zubehör und auch Gebühren, ich kann doch nicht so einfach in den Wald marschieren und auf Wild schießen, da tue ich mich doch mit einem Jäger zusammen, so sollte die Aufbewahrung doch nicht zum Problem werden.

Geldmangel sollte nicht als Argument dienen, viele haben dem Schießsport den Rücken gekehrt weil sie sich das nicht mehr leisten können, oder keine Zeit haben.

Offensichtlich ist das doch politisch so auch gewollt, nennt man ev. "ausbluten".

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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Bestandsschutz muss auf jeden Fall gewährt werden, da eine flächendeckende Umrüstung aus mehreren Gründen in der Praxis scheitern würde.

 

Das ist für unsere politischen Laiendarsteller doch kein Grund. Die LKW-Maut war auch aus mehreren Gründen gescheitert, der BER ebenfalls, die Elbphilharmonie, etc... alles Beispiele, daß reales Scheitern, auch wenn vorher absehbar, kein Grund ist die politische Traumwelt zu verlassen.

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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Das Problem sehe ich nicht, denn der Student kann den Tresor während seiner Studienzeit auch im Elternhaus aufstellen ..............

....was nur praktikabel wäre, wenn Studienort und Wohnort der Eltern identisch sind (aber dann könnte er ja sowieso zu Hause wohnen).

 

Gunsmoke Joe

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vor 5 Stunden schrieb schmitz75:

Wenn das Gesetz so bleibt ist das ziemlich eindeutig, wenn man in die Begründung schaut:

 

 

 

Ich hätte doch alles lesen sollen ;)

 

Begründung hab ich nicht gelesen, das hört sich recht eindeutig an ja...

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vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

 

..... Die LKW-Maut war auch aus mehreren Gründen gescheitert, der BER ebenfalls, die Elbphilharmonie, etc... alles Beispiele, daß reales Scheitern, auch wenn vorher absehbar, kein Grund ist die politische Traumwelt zu verlassen.

Elbphilharmonie? War doch kürzlich erst die imposante Eröffnung, oder hab' ich was versäumt?

 

Gunsmoke Joe

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vor 9 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

oder hab' ich was versäumt?

 

Bauzeitüberschreitung von geplanten 3 auf 10 Jahre (plus 230%)

Kostenüberschreitung von geplanten 186 Mio auf 789 Mio (plus 424%)

 

Wenn das kein Scheitern war?!?

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vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

 

Bauzeitüberschreitung von geplanten 3 auf 10 Jahre (plus 230%)

Kostenüberschreitung von geplanten 186 Mio auf 789 Mio (plus 424%)

 

Wenn das kein Scheitern war?!?

Zumindest scheint das Ergebnis gelungen zu sein. Sonst wäre es natürlich Essig. So hat man was für die nächsten 100 Jahre (hoffentlich wurde der steigende Meeresspiegel schon ausreichend berücksichtigt:wink:).

 

Gunsmoke Joe

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