Zum Inhalt springen
IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb P22:

Dass man sich mit solchen Regelungen selbst widerspricht, ist denen scheinbar nicht ganz klar.

Entweder ich brauche dringend eine Neuregelung, weil die Lage so gefährlich ist und schränke den Bestandsschutz soweit wie möglich ein oder ich lasse die Regelung einfach so wie sie ist, da sie anderenfalls nicht erforderlich ist.

 

 

Es geht der Politik nur darum die Hürden zu erhöhen um Leute davor abzuschrecken Sportschütze oder Jäger zu werden, sonst nix.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Stefan Klein:

 

Zustimmung. Aus meiner Sicht ist da nichts mehr zu reißen. Im Plenum werden keine Änderungen mehr eingebracht. Die Fraktionen stimmen entsprechend der Beschlussempfehlungen der Kollegen aus dem zuständigen Ausschuss ab. Das Ding ist längst beschlossene Sache, da es im Ausschuss zu Ende verhandelt ist.

 

Gruß

 

Stefan

 

 

Trotzdem trete ich nochmal nach.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb zickzack:

Ich habe jetzt den ganzen Thread nicht ganz durchgelesen, daher verzeit mir bitte wenn die Frage schon beantwortet wurde: Wann soll das Gesetz in Kraft treten (also wenn der BT und BR es ohne Probleme absegnet)?

So wie bei allen Gesetzten, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt und dann ab dem Datum, dass im Gesetz genannt wird (falls im Gesetz kein Datum genannt wird, dann gelten glaube ich 14 Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, aber da bin ich mir nicht sicher, da das nicht oft vorkommt).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon klar dass ein Gesetz erst im Bundesgesetzblatt verkündigt werden muss um gültig zu werden. Ich wollte jetzt eher wissen ob der Gesetzgeber, also IM DeMazire, plant, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause, im Herbst oder erst nächste Legislaturperiode inkraft tritt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb zickzack:

Schon klar dass ein Gesetz erst im Bundesgesetzblatt verkündigt werden muss um gültig zu werden. Ich wollte jetzt eher wissen ob der Gesetzgeber, also IM DeMazire, plant, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause, im Herbst oder erst nächste Legislaturperiode inkraft tritt.

Dann müsstest du wohl ihn persönlich fragen, es sei denn vertraute von ihm sind auf WO zugegen.......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit der Vererbung ist das schon so eine Sache. Wenn jemand 20 Langwaffen hat und der Erbe dafür einen neuen Schrank bzw. Schränke kaufen muß gehts richtig ins Geld.

Ich habe einen großen B-Schrank. Macht es Sinn den Schrank jetzt dem zukünftigen Erben zu verkaufen und ich miete / pachte den Schrank von ihm auf Lebenszeit? 

 

Gruß

SJ

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kosten: 1 Blatt Papier und 5 Minuten Lebenszeit. Und Du sitzt dann auf Deiner Wolke und kannst Dich totlachen wie sich etliche Waffengrapscher in den Arsch beißen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb speedjunky:

Mit der Vererbung ist das schon so eine Sache. Wenn jemand 20 Langwaffen hat und der Erbe dafür einen neuen Schrank bzw. Schränke kaufen muß gehts richtig ins Geld.

Ich habe einen großen B-Schrank. Macht es Sinn den Schrank jetzt dem zukünftigen Erben zu verkaufen und ich miete / pachte den Schrank von ihm auf Lebenszeit? 

 

Gruß

SJ

Wenn er jetzt schon Waffenbesitzer ist wohl ja. Aber wo tust du dann deine Waffen rein wird die Frage kommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb callahan44er:

Wenn er jetzt schon Waffenbesitzer ist wohl ja. Aber wo tust du dann deine Waffen rein wird die Frage kommen.

Er ist noch kein Waffenbesitzer. Nach der Eigentumsübertragung besitzt er ihn aber. Da er den Schrank noch nicht braucht, miete oder pachte das Teil und bekomme alle Schlüssel, wie beim Leasingwagen.

Er kann den Schrank ja auch schon bei der Behörde anmelden mit der Begründung Waffenbesitzer werden zu wollen. 

 

Das ist zwar alles quer gedacht und kommt auf den späteren Gesetzestext an, ist aber vielleicht eine Möglichkeit:

Zitat

Als zukünftiger Erwerb gilt auch ein Besitzerwerb an einem Sicherheitsbehältnis infolge eines Erbfalls. Eine Weiternutzung entsprechender Sicherheitsbehältnisse zum Zweck der Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch den Erwerber infolge eines Erbfalls setzt deren Konformität mit den künftig in § 13 AWaffV vorgesehenen Anforderungen voraus.

Es steht auch nix im Text, wonach der Altbestand vom Besitz einer WBK abhängig ist.

Es wäre nur zu klären ob ich das Behältnis mieten, leasen, oder pachten darf.  Leasing dürfte meines Erachtens kein Problem sein. Ich kann mir ja sicherlich auch einen neuen Schrank finanzieren oder leasen.

 

Gruß

SJ

P.S. Trifft für mich zumindest im Moment nicht zu, aber ich hätte Spaß an zivilem Ungehorsam. Wäre doch nett, wenn man den Verbotswütigen damit ein Schnippchen schlagen kann. Oder? 

Bearbeitet von speedjunky
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am ‎16‎.‎05‎.‎2017 um 04:13 schrieb Stefan Klein:

3. Die Aufbewahrungsregelungen sind insgesamt eine kalte Enteignung. Der Wert, der sich im Besitz befindlichen A+B Schränke wird damit nämlich auf Null reduziert. Es gibt ja keinen Markt mehr dafür.

 

Nicht gerade auf Null, aber schon ein großes Stück natürlich. Weiterhin verwendet werden können die alten Tresore ja (neben wertvollen Dingen wie Schmuck, wichtige Dokumente/Unterlagen, höhere Bargeldbestände o.ä.) für Munition oder Treibladungspulver.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb zickzack:

Ich habe jetzt den ganzen Thread nicht ganz durchgelesen, daher verzeit mir bitte wenn die Frage schon beantwortet wurde: Wann soll das Gesetz in Kraft treten (also wenn der BT und BR es ohne Probleme absegnet)?

Da bräuchte man momentan in der Tat eine Glaskugel. Der 1. April eines Jahres war ja ganz gerne mal ein Datum für den Start einer neuen Waffengesetzära - hier gehe ich mal von einem Inkrafttreten zum 01.01.2018 aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb Marder:

Es geht der Politik nur darum die Hürden zu erhöhen um Leute davor abzuschrecken Sportschütze oder Jäger zu werden, sonst nix.

 

Wird wohl aber so nix werden. Wenn man bedenkt; für was alles Kohle rausgehauen wird... Wer will; der hat seinen Kram.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Pi9mm:

. Wer will; der hat seinen Kram.

Ja. Sogar ganz einfach mit schwarzer WBK mit Aufbewahrung nach Wahl.

 

Für den Breitensport und Anfänger - egal welcher Alters- und Einkommensklasse - jedenfalls ein deutliches Hindernis. Auch alte Hasen werden sich die Anschaffung einer weiteren Waffe überlegen, wenn dafür der Tresor ordentlich zu Buche schlägt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 58 Minuten schrieb P22:

Für den Breitensport und Anfänger - egal welcher Alters- und Einkommensklasse - jedenfalls ein deutliches Hindernis. Auch alte Hasen werden sich die Anschaffung einer weiteren Waffe überlegen, wenn dafür der Tresor ordentlich zu Buche schlägt.

 

Falls mit "Breitensport" Vereinszugehörigkeit gement ist; kostet das auch alles Geld.

Lasse das einfach nicht gelten. Motorräder & Autos kosten richtig Geld.

Ob das durchschnittlich betriebene Hobby "Schiessport" (Jagd ist sowieso viel aufwändiger & teuerer ? / Sammeln außen vor) nun irgendwo (vorausschauend geplant einmalig (!) den Preis einer (!) durchschnittlichen Sportwaffe mehr kosten, oder nicht; ist doch völlig unbedeutend.

Das ist nicht nur ein Hobby / ein Sport; das ist Freiheit, Wahrnehmen von Bürgerrecht, Leidenschaft, Liebhaberei; einfach mehr; als x-beliebige andere Dinge, für die man auch Geld investiert.

 

Finds zwar schwachsinnig mit den Forderungen; glaube aber nicht, das DAMIT vergrämt werden wird. Wer sich ernsthaft für LWB interessiert; macht es auch; etwas Geld muß halt da sein.

Vielleicht wird das Ansammeln von zuviel billigen sporlich verwendbaren Prügeln "vergrämt"; manch Einer räumt vielleicht mal auf... Na und ? Man bleibt aber dabei; die Anzahl der besitzenden & schießenden Personen werden so NICHT verringert.

Anfängern kanns auch wurscht sein; der Eine raucht, trinkt viell. nicht; braucht kein teures Essen; Klamotten, Schmuck, Unterhaltungselektronik; fährt kein teures Fahrzeug; lebt genügsam in kleiner Bude.

Leute, die das als einzigstes Hobby betreiben; juckts erst recht nicht.

 

Die Gefahren liegen ganz woanders.

Und da nutzt dann auch Geld nix mehr. Wenns immer nur daran liegen würde...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Da bräuchte man momentan in der Tat eine Glaskugel. Der 1. April eines Jahres war ja ganz gerne mal ein Datum für den Start einer neuen Waffengesetzära - hier gehe ich mal von einem Inkrafttreten zum 01.01.2018 aus.

Das könnte hinhauen. Zeitweilig war dann der Juli 2017 avisiert, aber aus politischen Kreisen ist unter der Hand zu hören, daß "es wohl nicht vor `der`Wahl gemacht wird", gemeint ist die BT-Wahl, also September + Nachlauf..

Ist natürlich auch nur ne Parole, klar, aber immerhin ein Trend. Mal sehen, ob man irgendwie an den Text kommt.

Gruß WS

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Beschlussempfehlung von heute aus dem Innenauschuss über die morgen abgestimmt wird ist draußen:

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812397.pdf

 

 

Die Regelung zur Aufbewahrung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, keinerlei Übergangsphase.

Bearbeitet von schmitz75
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 35 Minuten schrieb schmitz75:

Die Beschlussempfehlung von heute aus dem Innenauschuss über die morgen abgestimmt wird ist draußen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812397.pdf

Die Regelung zur Aufbewahrung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, keinerlei Übergangsphase.

Liest sich gut, vielen Dank. Nach dem BT muß noch der BR zustimmen, oder? Und dann könnte es doch noch der Juli werden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.