Zum Inhalt springen
IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich sehe keinen Grund, warum der VS nicht angefragt werden sollte.


Also die Sozi und Grünen haben vor vierzig Jahren eine ganze Menge Gründe gesehen, warum eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Verbeamtungen, insbesondere von Lehrern, nicht statthaft sein sollte. Klar, bei denen waren ja auch genug Witzbolde, die nicht bei den Reichsbürgern, wohl aber bei den Stalinisten, Maoisten, Titoisten, oder sonstigen Gruppen zur Bewunderung von Massenmörden waren. Auch bei denen ist allerdings--außer schlecht angezogen und verpeilten Pädagogen, zu deren Erkennung es keinen Verfassungsschutz braucht--nichts weiter passiert als man sie eingestellt hat.



Sent from my iPhone using Tapatalk
Geschrieben
Deswegen war ja die Revision beim BGH so wichtig.


Es hat schon einen Geschmack, wenn man sich jetzt auf ein paar kleine Lichter einschießt, bei denen ein fairer Prozeß schon insofern schwierig ist, als daß ihre Lebenserwartung ungefähr der Prozeßdauer entspricht und mithin die Konsequenzen bei einem Freispruch die gleichen sind wie bei einer Verurteilung. In beiden Fällen ist der Angeklagte seine letzten Lebensmonate los, die er vielleicht gerne verwendet hätte, um mit sich und Gott ins Reine zu kommen soweit das möglich ist.

Der Test wäre, wann man anfängt, das mit heutigen ähnlich gelagerten Fällen zu machen und zwar mit den hohen Tieren. Wenn die ganze Befehlskette von Politikern bis herunter zu Offizieren, die angeordnet haben, in Srebrenica nicht nur zuzusehen sondern schutzsuchende Zivilisten aktiv ihren Mörden zuzutreiben, wegen Beihilfe zum Völkermord verknackt werden, dann hat sich vielleicht wirklich etwas geändert.



Sent from my iPhone using Tapatalk
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Es hat schon einen Geschmack, wenn man sich jetzt auf ein paar kleine Lichter einschießt

 

 

Da ist einem nicht ganz wohl, das ist schon richtig.

 

Zumal sich die Gesetzeslage seit den 50er Jahren nicht geändert hat, eine Verurteilung also schon damals möglich gewesen wäre.

 

Nur ändert das natürlich andererseits auch nichts an der Schuld des Verurteilten.

 

Einsitzen wird er ja wohl ohnehin nicht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb heletz:

Zumal sich die Gesetzeslage seit den 50er Jahren nicht geändert hat

Doch:

Bis 1969 betrug die Verjährungsfrist für Mord 20 Jahre,
dann 30 Jahre bis 1979, erst dann wurde die Verjährung
abgeschafft.

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb HangMan69:

so wie ich das verstanden habe soll bei jedem legal waffen besitzer (oder dem der einer werden will) vorher eine auskunft vom staatsschutz eingeholt werden ob er in "irgendeiner weise" staatsgefährdende tendenzen besitzt und daran den erwerb (ja oder nein) festmachen...

In Berlin ist die Waffenbehörde dem LKA 5 zugeordnet und LKA 5 ist Staatsschutz.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn nun auch der Verfassungsschutz angefragt wird, dürfte sich die Dauer der Zuverlässigkeitsprüfungen noch weiter verlängern.

In Hessen  jetzt schon mindestens 3 Monate. 

Bearbeitet von shooter2015
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb heletz:

Nur ändert das natürlich andererseits auch nichts an der Schuld des Verurteilten.

 

 

Bei noch anhängigen Prozessen ist diese Schuld ja gerade nicht erwiesen. Es scheint mir auch insofern problematisch, als daß zumindest in einigen Fällen die Beschuldigten möglicherweise gute Punkte zu ihrer Verteidigung vorbringen können, aber wegen ihres Alters entsprechende Berufungsverfahren ihnen kaum möglich sein werden. Wer eh nicht sitzen wird, der will eher die Sache zu Ende bringen als sich durch die Instanzen zu klagen. Eine Feinheit, die bisher nicht verhandelt wurde, wäre z.B. diese: Es sollen ja alle Anwesenden, die in den Todeslagern anwesend waren und irgendwie mitgearbeitet haben, auch ohne direkte Verbindung zu den Morden, schuldig sein. Nach dieser Logik müssten aber auch Insassen, die nicht sofort getötet wurden sondern zum Dienst im KZ verpflichtet wurden, zunächst einmal schuldig sein. Aus offensichtlichen Gründen soll und wird es zu so einer Anklage natürlich nicht kommen. Aber wenn das Resultat, daß die Insassen selber statt entschädigt eingebuchtet werden sollten, offensichtlich absurd ist, dann kann man sich schon die Frage stellen, wo die Trennlinie verläuft, bei denen äußerer Zwang und Angst vor Hinrichtung eine Strafbarkeit ausschließt, insbesondere bei Tätern, die selber keine Deutschen oder "Arier" waren. Solche Frage können aber des Alters der Angeklagten wegen kaum noch geklärt werden.

 

Als billig erscheinen mir die Prozesse gegen zum Teil damals wirklich sehr kleine und unbedeutende Lichter aber eher deshalb, weil ihnen eben kein Versuch zur Seite steht, in für die heutige Zeit viel relevanteren Fällen aus jüngerer Zeit ähnlich vorzugehen. Um mein Beispiel von Srebrenica zu bemühen: Das Dutchbat III hat aktiv geholfen, zu ihm geflohene Schutzsuchende zu den serbischen Truppen zu treiben, die dann die Männer ermordet haben. Es gibt Videomaterial, nachdem anscheinend aus Flatterband eine Trichterkonstruktion nicht ganz unähnlich einem KZ oder einem Schlachthof errichtet wurde. Natürlich standen die Soldaten unter enormen Druck, der Bedrohung ihres Lebens und der Bedrohung von als Geiseln genommen Kameraden, völlig unzureichender Ausrüstung und Ausbildung, der Weigerung der zuständigen Stellen wirksame Luftunterstützung oder Entsatzungstruppen zu schicken usw. Trotzdem scheint es jemandem, der freiwillig Soldat geworden ist und zumindest ein Sturmgewehr oder vielleicht auch einen Mörser hat, eher zumutbar, Widerstand zu leisten, als z.B. einem ukrainischen Fremdarbeiter in einem deutschen KZ. Auch scheint mir die Schuld beim Zusammentreiben der Opfer größer als z.B. "nur" die Sortierung des den Ermordeten gestohlenen Eigentums. Mutig wäre, deswegen einen internationalen Haftbefehl gegen die damalige niederländische Regierung und gegen die gesamte Befehlskette, die damals über Thomas Karremans stand, auszustellen und sie, soweit man ihrer habhaft werden kann, wegen Beihilfe zum Völkermord dranzunehmen. Einen Hundertjährigen, der nicht selber direkt beteiligt war, anzuklagen erscheint mir deutlich weniger mutig und deutlich weniger geeignet um in der Zukunft Uniformträger anzuregen, in Extremfällen über die Folgen ihres Tuns und Lassens nachzudenken.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wer eh nicht sitzen wird, der will eher die Sache zu Ende bringen als sich durch die Instanzen zu klagen.

Was den Delinquenten wirtschaftlich ruiniert und

seine Erben gleich mitbestraft;

das Verfahren hat ca. 350.000,- Euro gekostet.

Und das zahlt der Delinquent.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Einen Hundertjährigen, der nicht selber direkt beteiligt war, anzuklagen erscheint mir deutlich weniger mutig

 

Da stimme ich Dir zu.

 

Dennoch ändert das nichts an Grönings Schuld.

 

Die er auch selbst erkannt hat und einräumt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb heletz:

 

Ein sehr gutes Beispiel um aufzuzeigen, wohin dieser Staat sich entwickelt hat.

Grundsätzliches Verbot des privaten Waffenbesitzes, Totalüberwachung und Ausspähung des Bürgers durch staatliche Geheimpolizei, Gesinnungskontrolle, Denunziantentum und Zwangsmaßnahmen gegen Andersdenkende.

Kim Jong-un wäre stolz auf uns.

 

CM :mad:

Geschrieben

Donnerwetter. Da stellt einer einen einfachen Antrag auf ein Dokument an eine Behörde und schon gerät er in Schwierigkeiten.

Ein Wahnsinn ist das mittlerweile.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb schiiter:

Da stellt einer einen einfachen Antrag auf ein Dokument ...

 

Und der Vorgang liegt offenbar auch schon längere Zeit zurück und hat gar keinen aktuellen Bezug:

Zitat

... eine länger zurückliegende Beantragung eines sogenannten Staatsbürgerschaftsnachweises ... aktenkundig ...

 

Das ist DDR-Stasi 2.0 in Reinkultur.

Da hattest Du auch 1984 noch Probleme, wenn Du 1963 einen Ausreiseantrag gestellt hattest.

 

CM

Geschrieben
Am 30.11.2016 um 14:45 schrieb Proud NRA Member:

Also die Sozi und Grünen haben vor vierzig Jahren eine ganze Menge Gründe gesehen, warum eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Verbeamtungen, insbesondere von Lehrern, nicht statthaft sein sollte.

 

Du spielst da auf den "Radikalenerlaß" an. Treffendes Beispiel!

 

Zitat

Über linke Kreise hinaus wurde immer wieder angeprangert, dass der Extremismusbegriff des Erlasses in der Praxis reine staatliche Willkür war. Es kam immer wieder zu öffentlichkeitswirksamen Protesten. Selbst in der damaligen Regierungspartei SPD wurden laute Zweifel geäußert, Bundeskanzler Schmidt stellte 1978 fest, man habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der Bund verabschiedete sich daher auch 1979 vom Radikalenerlass. Brandt selbst bezeichnete den Erlass 1980 als einen Fehler seiner Regierung.

Quelle: http://publikative.org/tag/radikalenerlass/

Geschrieben

Wenn er das wollte, dann ist das ja auch kein Problem.

 

Erklärt, wozu man das braucht, und gut isses.

 

Wenn die Reichsbürger in den letzten Jahren nicht so einen  Bohei um den Staatsbürgerschaftsnachweis gemacht hätten, wäre eine Erklärung gar nicht nötig.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb heletz:

Wenn die Reichsbürger in den letzten Jahren nicht so einen  Bohei um den Staatsbürgerschaftsnachweis gemacht hätten, wäre eine Erklärung gar nicht nötig.

 

Von denen hat man die letzten 20 Jahre vielleicht 1x pro 2 Jahren was gelesen oder gehört.

Gelesen, kurz drüber gelacht, wieder vergessen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Sal-Peter:

Gelesen, kurz drüber gelacht, wieder vergessen...

 

Sicher, früher.

 

Solange die Kfz-Kennzeichen auf dem Kopf montiert wurden oder man sich die ganz alten Kennzeichen dranmacht, war das ja auch lustig.

 

Wenn aber Computer des Mahngerichts manipuliert werden, oder gar auf Menschen geschossen wird, dann ist das Maß der Lustigkeit eindeutig überschritten.

 

 

.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben

Wenn ich seh was diese Kennzeichen-auf-dem-Kopf-Trottel für einen Wirbel auslösen und welche Beachtung ihnen geschenkt wird, frag ich mich schon wo die Prämissen sind.

 

Die sind polizeistatistisch, soziologisch, ökonomisch und vor allem politisch absolut unbedeutend.

 

Was bei uns, neben islamistischer Gefährdung, z.Zt. ausschließlich staatsgefährdend ist, ist links-grüner Faschismus und Terrorismus.

 

Egal ob Sportveranstaltungen, politische Veranstaltungen, Demos, Gegendemos, vermeintliche Umweltaktionen etc., es sind immer links-grüne Krawallmacher die schaden.

Und nicht in einfacher Millionenhöhe sondern in zig- oder gar hundertfacher Millionenhöhe.

Von Personenschäden ganz zu schweigen.

 

Bei rechten Extremisten und Spinnern ist man sich einig, sie werden gesellschaftlich und politisch geächtet, was auch gut und begrüßenswert ist.

Bei links-grünen Extremisten und Spinnern ist man sich z.Zt. vom politischen Mainstream aus bedauerlicherweise auch einig, sie werden toleriert und als "Aktivisten" verniedlicht.

Mich kotzt das an.

 

Zumal ich in meinem beschaulichen Heimatkaff permanent damit konfrontiert werde:

 

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/dueren/eskalation-am-tagebau-hambach-vier-menschen-verletzt-1.1502332#commentsField-919056

Geschrieben

Diese ganze Reichsbürgergeschichte ist eine willkommene und absichtlich gepusht Geschichte um a) von wirklichen, massiven und von der grünroten Presse verheimlichten Problemen in unserem Land abzulenken und b) den Mainstreambürger und vielleicht auch uns an den Begriff "Einziehen von Erlaubnissen" zu gewöhnen.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb shooter2015:

dürfte sich die Dauer der Zuverlässigkeitsprüfungen noch weiter verlängern.

 

Wen juckts, aber man wird das ausnutzen und es wird noch mal erheblich teurer werden... vor allem diese ominöse angeblich vom LWB initiierte Wiederholungsprüfung... der man ja nicht entgehen kann, wird sich zur Gelddruckmaschine mausern...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb heletz:

Wenn aber Computer des Mahngerichts manipuliert werden, oder gar auf Menschen geschossen wird, dann ist das Maß der Lustigkeit eindeutig überschritten.

 

Das sind schwere Straftaten, die geahndet werden müssen. Und zwar bei den Tätern.

Aber merke:

 

Zitat

§ 1 StGB
Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb heletz:

Wenn aber Computer des Mahngerichts manipuliert werden, oder gar auf Menschen geschossen wird, dann ist das Maß der Lustigkeit eindeutig überschritten.

 

 

Die Geschichte mit der Manipulation des Mahncomputers ist etwas unklar.

 

Hat er einfach massenweise unberechtigte Mahnbescheide über ein automatisiertes System beantragt, die dann, wie im Mahnverfahren halt vorgeschrieben, ohne weitere Überprüfung herausgingen? Wenn ja, dann ist das auch nicht anders als wenn ein Querulant ohne Computerhilfe massenweise unbegründete Prozesse einreicht, ob jetzt in betrügerischer Absicht oder nicht. Das gehört unterbunden, ist aber auch nicht gleich ein Drama, das die Gesellschaft in Frage stellt, genauso wie z.B. unbegründete Abmahnungen von unseriösen Rechtsanwälten auch. Letztere sind eher ärgerlicher weil nicht so leicht vom Empfänger als unbegründet zu erkennen wie ein Mahnbescheid über eine Million wenn gar keine Geschäftsbeziehung oder Schuld vorliegt.

 

Oder ist er tatsächlich in den Computer auf dafür nicht vorgesehenem Weg eingebrochen? Wenn ja, dann kann man eigentlich froh sein, daß ein Vollpfosten eine offensichtlich ohne große Fähigkeiten nutzbare Sicherheitslücke entdeckt und aufgezeigt hat, und nicht jemand sie genutzt hat, der sich schlauer anstellt und z.B. jahrelang Informationen über anstehende Zwangsversteigerungen abschöpft und ausnutzt oder dergleichen.

 

So oder so, ein großes Drama scheint mir das nicht zu sein. Prozesse von Querulanten gibt es seit es Gerichte gibt.

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.