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IGNORED

Gibt en in DE eine Mindestlänge für Repetierer?


Gl0ck

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Wollte mal bei euch anfragen ob es in DE eine Mindestlänge in DE für Repetierer gibt?

Da es ja als Ausländer immer schwierig ist alle Waffengesetze zu kennen, frage ich hier mal nach.

Ich frage bloß da ich aktuell ein Fun Projekt vorhabe, welches ich demnächst umbauen möchte und das wird dank kurzem Lauf und Klappschaft eher kurz ausfallen ;-)

Da ich hauptsächlich in FR, BE und DE schieße, ist es also interessant welche Waffe ich wohin mit nehmen kann.

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Waffengesetz, Anlage 1:

"2.5
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. "

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

 

-> Die Waffe muss mit zugeklapptem Schaft immer noch mindestens 60 cm lang sein, um als Langwaffe zu gelten.

 

 

Waffengesetz, Anlage 2:

"1.2.1.2
Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;"

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Sollte es sich bei deinem Repetierer also um eine Pumpgun handeln, gelten diese Maße. Ansonsten sind mir keine Mindestmaße bekannt.

Bearbeitet von LTB
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Soviel Text.

 

Kurz zur tatsächlichen Frage:

Nein es gibt keine Mindestlänge in D für einen Repetierer. Ev. könnte man philosophieren ab welchen Massen man überhaupt von einer Feuerwaffe sprechen kann.

Anhand von Maßen kann man über Kurz- oder Langwaffen sprechen oder um Waffen mit denen der Umgang verboten ist.

 

P.S.: Warum willst du dich beugen müssen? Du kannst problemlos kürzer bleiben. Dann ist es eben eine Kurzwaffe. Naund?

Bearbeitet von Gast
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  • 5 Jahre später...
Am 12.10.2016 um 21:46 schrieb LTB:

Waffengesetz, Anlage 1:

"2.5
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. "

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

 

-> Die Waffe muss mit zugeklapptem Schaft immer noch mindestens 60 cm lang sein, um als Langwaffe zu gelten.

 

 

Waffengesetz, Anlage 2:

"1.2.1.2
Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;"

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Sollte es sich bei deinem Repetierer also um eine Pumpgun handeln, gelten diese Maße. Ansonsten sind mir keine Mindestmaße bekannt.

Gibt’s eine Änderung an dieser Gesetzesfront?

Warum sieht man eigentlich so selten kurze Repetierer, die als LW gelten, mit einem Pistolengriff?

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Weil man Langwaffen ohne Hinterschaft nicht sinnvoll einsetzen kann, vielleicht.

 

Kenne nur die Chiappa 1887.

Hab mal gelesen, die soll zur Nachsuche praktisch sein. Ob das wirklich stimmt?

 

Bin kein Jäger.

 

Ansonsten deutsches WaffG:

Ein Lauf muss mindestens doppelte Länge des Kalibers haben, sonst ist es kein Lauf.

Sportlich muss der Lauf mindestens 7,62cm lang sein (außer die BDMP-Stubsnasen).

 

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Kurzform, technisch:

Nein, es gibt keine Mindestlänge für eine Repetierwaffe. Eine Repetierwaffe besitzt ein Magazin, und wird manuell nachgeladen. Die Länge der Waffe soweit hierbei keine Rolle.

 

Es gibt eine Mindestlänge für eine Langwaffe. Wird diese nicht erreicht, handelt es sich um eine Kurzwaffe.

 

Vermutlich war die Frage so gemeint, ob es eine Mindestlänge für ein Repetiergewehr gibt. Ein Gewehr ist üblicherweise eine Langwaffe.

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Bei den Amis haben Kanonen eine gewisse Beliebtheit erlangt, die rechtlich weder Kurz- noch Langwaffen sind, damit auch keine zu Tode regulierten kurzläufigen Flinten, z.B. die Mossberg Shockwave. Für die offensichtliche Anwendung im Heimschutz kann man damit eigentlich ganz OK treffen, und entgegen der Gerüchte haut einen der Rückschlag auch nicht vom Hocker. Die Bauform hat ausschließlich rechtliche Gründe, aber man kann damit mit etwas Gefühl und Übung flott und präzise treffen, auch mit der Spezialladung Extrafies. 67 cm Gesamtlänge und 37 cm Lauf, also trotz der Kompaktheit in Deutschland wohl eine Langwaffe.

 

50659_590_shockwave_wrhx6vjw8s0lqwpi.jpg

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vor 12 Minuten schrieb Qnkel:

...und wegen ihrer Kompaktheit verboten. Ohne Sinn und Verstand.

 

Ärgerlich, aber einmal unterstellt, dass Du nie das damit eigentlich Vorgesehene machen und das Ding griffbereit im Büro oder Schlafzimmer halten würdest, was wolltest Du damit machen? Damit bei Fallplatte oder dergleichen immerhin deutlich nicht Letzter zu werden, wäre zwar ein schönes "Ätsch!" an die Mitschützen, aber Erster wird man eher nicht, oder man sollte sich neue Mitwettbewerber suchen.

 

Meine Anwendung war zu Thanksgiving mit meiner Ex, deren Bruder das Ding hatte. Damit haben wir Kürbisse zerlegt. Auf Wunsch meiner Ex ohne Timer, damit's keinen Krach mit der Familie gibt. Für diesen Zweck ist das Ding genial.

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

z.B. die Mossberg Shockwave. Für die offensichtliche Anwendung im Heimschutz kann man damit eigentlich ganz OK treffen,

 

zu solchen kurzen schrotflinten gibt es ein nettes video wie man damit auch ohne hinterschaft vernünftig treffen kann:

 

 

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Am 17.6.2022 um 09:11 schrieb Herr_Merlin:

Die Tage war auch deine Desert Tech MDR auf egun, die kürzer als 60cm war. Diese wurde als KW .308 verkauft...


Die einzige MDR die kürzer als 60cm ist, wäre die Micron in der US Version. Diese gibt es aber nur in .223, wäre also verbotene Kurzwaffe (da kann an dem Angebot also irgendwas nicht gestimmt haben).
Kuma arbeitet gerade darn die Micron mit einem langen, verschweißten Mündungsfeuerdämpfer hier in DE auf über 60cm zu bringen und verkaufen zu können.



 

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