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IGNORED

KWS zum Führen von Pfefferspray....Herr wirf Hirn runter!


rüdiger400

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guckst Du hier:

 

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_78751080/afd-vorstizende-frauke-petry-hat-verstaendnis-fuer-waffenbesitz.html

 

Zitat aus dem Beitrag:

 

In Deutschland gibt es eine wachsende Zahl von Bürgern, die sich den sogenannten kleinen Waffenschein besorgt haben, wie er für das verdeckte Führen von entsprechend zugelassenen Schreckschusspistolen, Pfefferspray und Reizgas nötig ist.

 

So,so seit wann ist das denn eingeführt das man für Pfefferspray und Reizgas einen kleinen Waffenschein braucht???

Das hätte man doch bekanntgeben müssen!

Interessant was die Medien alles wissen oder ist das vorrauseilendes Wunschdenken?

Zuviele wollen ein Pfefferspray also weil das zuviele wollen müssen wir das reglementieren am besten verbieten.!

Kann ja nicht sein das Jeder mit einen Pfefferspray herumläuft wo kommen wir denn da hin!

 

Jaaaa am besten jedes Spray mit einer Seriennummer ausstatten führen nur mit großen Waffenschein und mit

einem Sicherungsystem mit Fingerabdruckscanner oder Irisscanner versehen das es nur der Berechtigte benutzen kann...-

Herr wirf Hirn runter!

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vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Irgendwann wird man noch für sein Deo einen kleinen WS benötigen!:rofl:

Das erinnert mich, frei nach dem Simplicisimus (eine Karikatur/Satire Zeitschrift im ausgehenden 19.-Anfang 20.Jh.)

Da stand auf einen Bild auf dem ein Arbeiter mit Spaten zu sehen war und der von einen Soldaten mit Gewehr bedroht

wurde, der Soldat sagte "Den Spaten her (ist eine Waffe) Sie können auch mit den Händen graben...!"

Bald wird es heißen warum ein Deo Spray Sie können doch einen Deo Roller benutzen...!:yess:

Bearbeitet von rüdiger400
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vor 6 Stunden schrieb rüdiger400:

 

 

Jaaaa am besten jedes Spray mit einer Seriennummer ausstatten führen nur mit großen Waffenschein und mit

einem Sicherungsystem mit Fingerabdruckscanner oder Irisscanner versehen das es nur der Berechtigte benutzen kann...-

 

Und auch nur GEGEN "Berechtigte". :gr1:

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vor 18 Stunden schrieb rüdiger400:

guckst Du hier:

 

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_78751080/afd-vorstizende-frauke-petry-hat-verstaendnis-fuer-waffenbesitz.html

 

Zitat aus dem Beitrag:

In Deutschland gibt es eine wachsende Zahl von Bürgern, die sich den sogenannten kleinen Waffenschein besorgt haben, wie er für das verdeckte Führen von entsprechend zugelassenen Schreckschusspistolen, Pfefferspray und Reizgas nötig ist.

 

 

Wir hatten so etwas ja schon einmal diskutiert.

 

Entweder so ein Stuss wird mit Absicht geschrieben/gesendet... man kann durch ständige mediale Wiederholung, und Verankerung in den Köpfen, u.U. gesetzgeberische Aktivitäten bzw. Änderungen auch "herbeischreiben".

 

Oder der Stuss ist schlicht dem "journalistischen" Unvermögen und dem eklatanten Mangel an Mitteln in den Redaktionen geschuldet... (t-online.de würde ich auch nicht wirklich als ernsthaftes Nachrichtenmdium sehen).

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vor 18 Stunden schrieb rüdiger400:

Interessant was die Medien alles wissen oder ist das vorrauseilendes Wunschdenken?
 

 

Es ist nicht Wunschdenken, sondern schlicht Medienbullshit.

 

Schon alleine die Formulierung "verdecktes Führen" ... die hat der Journalist wohl irgendwo im Zusammenhang mit den USA aufgeschnappt. In D gibt es diesen Begriff rechtlich nicht.

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vor 7 Minuten schrieb knight:

Je mehr Leute ein Pfefferspray wollen und glauben, sie brauchen dafür den KWS, umso mehr Leute werden den KWS beantragen. Und das ist gut so!

 

 

Dem kann ich nur zustimmen!

 

Die Bahn möchte jetzt Zugbegleiter mit Pfefferspray ausstatten.

 

Das wirft allerdings Fragen auf! ^^

 

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Bei uns wird Pfefferspray mittlerweile neben der Supermarktkasse (Real) angeboten. Die machen ihrem Namen alle Ehre: "Einmal hin alles drin":allesgute:

 

Das Problem mit der Notwehr haben wir hier ja schon oft diskutiert. Da Körperverletzung idr strafbar ist, muss der Notwehrübende die Notwendigkeit für den Einsatz nachweisen. Wird aber in der Realität oft sehr schwierig sein.

 

Wie Uwe allerdings schon angedeutet hat, bedeutet bei Notwehr schon jedwede Verwendung eines Hilfsmittels (wozu auch Deospray gehören kann!) das aus einer einfachen Körperverletzung sofort eine gefährliche Körperverletzung wird.

 

Allerdings sollte man sich da keinen grossen Kopp drum machen. Sowas wird zu 99,9% eh alles eingestellt (ausser es kommen noch weitere Delikte dazu)

 

 

 

 

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vor 2 Minuten schrieb JDHarris:

...

 

Das Problem mit der Notwehr haben wir hier ja schon oft diskutiert. Da Körperverletzung idr strafbar ist, muss der Notwehrübende die Notwendigkeit für den Einsatz nachweisen. Wird aber in der Realität oft sehr schwierig sein....

 

 

 

 

 

 

Das Problem sehe ich eher darin, daß Leute, die sich gedanklich mit dem Begriff der Notwehr nicht ausreichend auseinandergesetzt haben, das Spray "vorbeugend" einsetzen und sich somit strafbar machen.

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vor 28 Minuten schrieb knight:

Ich würd mit da keinen Kopp machen und es positiv sehen. Je mehr Leute ein Pfefferspray wollen und glauben, sie brauchen dafür den KWS, umso mehr Leute werden den KWS beantragen. Und das ist gut so!
(Um dem Zitat mal eine sinnvolle Anwendung zu geben).

 

Du hast recht. Ich denke zwar, dass eine Schreckschusswaffe keine gute Wahl zur Selbstverteidigung ist. Sie hat keine große Wirkung und wenn der Gegner eine scharfe hat, dann zögert er nicht diese einzusetzen. Stell Euch mal vor Ihr schießt aus 3 Meter Entfernung mit einer PTB Schreckschusswaffe (egal welche Munition) auf einen Aggressor und der Gegenüber hat eine scharfe Schusswaffe (egal ob ein originale oder etwas aufgebohrtes). Du bist schwer verletzt oder tot und Dein Gegner hat keinen Schaden oder im besten Fall eine kleine Tränenbildung die bald wieder weg ist.

 

Aber wenn viele den KWS beantragen, dann hat es eine politische Wirkung und zeigt, dass die Bevölkerung sich nicht sicher fühlt.:gutidee:

Deshalb beantrage ich ihn jetzt auch, ob wohl ich weiterhin unbewaffnet auf die Straße gehe.

 

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vor 26 Minuten schrieb heletz:

 

 

Das Problem sehe ich eher darin, daß Leute, die sich gedanklich mit dem Begriff der Notwehr nicht ausreichend auseinandergesetzt haben, das Spray "vorbeugend" einsetzen und sich somit strafbar machen.

 

Ich glaube nicht, dass Lieschen Müller den Karlheinz Meier, auf dem Weg zum Bäcker mit Pfefferspray einnebelt, weil er vergessen hat sie zu grüßen.

Aber wenn das selbe Mädchen von einem Mitbürger ungefragt angefasst und beschimpft wird, dann kann es vielleicht passieren, dass sie zu früh auf den Knopf drückt.

Da ich mich meinen Mitmenschen gegenüber respektvoll verhalte, habe ich keine Angst davor von einem normal denkenden besprüht zu werden.

 

Die Wirkung von Pfefferspray ist spätestens 2-3 Tag später wieder weg. Eventuell kann ein pädagogischer Effekt eintreten. Falls es zu einer Anklage kommen sollte, dann kann auf Putativnotwehr plädiert werden. Diese ist nicht strafbar.

Bearbeitet von bdsschütze
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Hallo

 

Dieses Wunschdenken, dass alle Abwehrmittel, auch Pfefferspray, reglementiert und stark im Verkauf eingeschränkt werden muss, ist tief in den Journalisten eingeprägt und wird u.A. als Kleiner Waffenschein pflichtig von der sogenannten LÜGENPRESSE verbreitet. Gut, die unteren Chargen denken sich bei diesen Forderungen nichts. Hauptsache einen Artikel platziert und Kohle kassiert. Aber die Titulierung als KWS-pflichtig ist schon gewollt.

 

Steven

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Am Freitag, 16. September 2016 um 10:08 schrieb heletz:

 

 

Den Nutzen einer SSW sehe ich auch mehr darin, durch Schüsse auf sich aufmerksam zu machen, weil das eher Aufmerksamkeit erregt als "Hilfe!" zu rufen.

Die Frage ist ob überhaupt jemand kommt wer geht schon als Bürger gern zu einer "Schießerei" oder im Normalfall wird man es für

eine "spleenige" Knallerei von Jugendlichen halten.

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Am Freitag, 16. September 2016 um 10:19 schrieb bdsschütze:

 

 

Die Wirkung von Pfefferspray ist spätestens 2-3 Tag später wieder weg. Eventuell kann ein pädagogischer Effekt eintreten. Falls es zu einer Anklage kommen sollte, dann kann auf Putativnotwehr plädiert werden. Diese ist nicht strafbar.

Zumal im zivilen (frei verkäuflichen) Pfefferspray weniger (anderer?) Wirkstoff ist als im Behördlichen der Polizei.

Die Folgen dürften für den mutmaßl.Täter weit harmloser sein als wenn sich das Opfer mit einem spitzen Bleistift wehrt

und diesen den Angreifer in Augen oder Hals sticht.

Notfalls sprühen und abhauen.... ein Angreifer dürfte kaum zur Polizei gehen und sagen ich will Anzeige erstatten jemand

hat mir Pfefferspray ins Gesicht gesprüht- der Diensthabende Beamte würde dann danach fragen warum oder was der

Auslöser war Täter ich wollte eine Frau vergewaltigen.... (oder jemanden ausrauben).

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