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Andere Länder - andere Sitten... Thema Waffentransport... Crazy^^


stecs

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Gerade Seine Pestillenz hat die rechtliche Wertung von "verschlossenem Behältnis"  an der einzigen Stelle im Strafrecht hergeleitet und so ist das sicher auch richtig.

Eine andere Auslegung als die juristisch bekannte wäre eher abwegig-höflich formuliert.

Deshalb scheitert man auch mit der getrennten Definition von "verschlossen" und "Behältnis". Es ist ein Begriff "verschlossenes Behältnis"

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vor 1 Minute schrieb TintifaxAT:

Es fängt ja damit an, dass möntsch duldet, Hinz und Kunz mitreden zu lassen, welche Bedürfnisse als "anerkennenswert" zu betrachten sind.

Was soll das überhaupt heißen?

Das ist doch Anmaßung der Diener.

 

Keine Sorge, das ist bei euch in Österreich nicht anders. Das Bedürfnis ist nahezu flächendeckend manifestiert. Die Auslegung des anerkannten Bedürfnisses ist lediglich unterschiedlich.

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Gerade eben schrieb schiiter:

Keine Sorge, das ist bei euch in Österreich nicht anders. Das Bedürfnis ist nahezu flächendeckend manifestiert. Die Auslegung des anerkannten Bedürfnisses ist lediglich unterschiedlich.

Dass in Österreich ebenso Misstände sind, die wir abstellen müssen, stelle ich nicht in Abrede.Denn wie mann seine Bedürfnisse definiert ist seine Eigenverantwortung und nicht Angelegenheit der Obrigkeit. Der Wille zu besitzen ist mehr als ausreichend, Rechtfertigungszwang ein Unsinn.

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vor 1 Minute schrieb schiiter:

Damit kommst in AUT aber auch nicht weit.

Und die Interessen der Allgemeinheit soll man ja auch nicht vernchlässigen.

 

Ich hätt ja auch gern einen Pockenstamm im Gefrierfach. Darf aber nicht.

Das ist eine Frage der Lageentwicklung, die Allgemeinheit ist etwas zu abstrakt, es gibt immer konkrete Gruppen, die Rechte haben, deren Interessen vertreten werden.

 

Ich nehme an, das war von Dir keine absichtliche Rabulistik?

Daraus, dass man Dir keinen Pockenstamm erlaubt folgt eben nicht, dass nicht jeder andere über seine Infanteriewaffen frei entscheiden darf.

Schau mal da:

Zitat

Als Gegenmaßnahme rät Schopenhauer, direkt zu leugnen, dass aus der Wahrheit des gegnerischen Schlusses die Falschheit der eigenen Behauptung folgt (negatio consequentiae).

1. Erweiterung

Eine Behauptung wird angreifbar gemacht, indem man ihren Anwendungsbereich unbeschränkt erweitert. Im Gegenzug sollten eigene Behauptungen möglichst präzise in klar umrissenen Grenzen formuliert werden. Gegen eine Erweiterung verteidigt man sich mit einer genauen Aufstellung des status controversiae bzw. puncti controversiae, d. h. einem Gegenbeispiel oder der Aufzählung von Einzelpunkten, die praktisch einschränkende Bedingungen darstellen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eristische_Dialektik#Die_Kunstgriffe_der_Eristischen_Dialektik

Bitte solche bekannten rhetorischen Scherzchen nicht probieren, sie wirken gegen den, der das versucht.

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vor 23 Minuten schrieb knight:

...

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das WaffG völlig überreguliert ist und sich aus genau solchen Detailregelungen kein Deut an Sicherheit ergibt sondern lediglich Stolperfallen für diejenigen, gegen die sich das WaffG überhaupt nicht richtet. 

...

Doch, genau die gegen die sich dass WaffG richtet stolpern darüber. 

Die, gegen die es sich richten sollte scheren sich nicht darum und werden kaum mit den Stolperfallen in Konflikt geraten.

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vor 46 Minuten schrieb TintifaxAT:

Das ist eine Frage der Lageentwicklung, die Allgemeinheit ist etwas zu abstrakt, es gibt immer konkrete Gruppen, die Rechte haben, deren Interessen vertreten werden.

 

Ich nehme an, das war von Dir keine absichtliche Rabulistik?

Daraus, dass man Dir keinen Pockenstamm erlaubt folgt eben nicht, dass nicht jeder andere über seine Infanteriewaffen frei entscheiden darf.

Schau mal da:

https://de.wikipedia.org/wiki/Eristische_Dialektik#Die_Kunstgriffe_der_Eristischen_Dialektik

Bitte solche bekannten rhetorischen Scherzchen nicht probieren, sie wirken gegen den, der das versucht.

Na wenn du Schopenhauer als zitierfähig anbringen willst ;)

Es ist eben vieles eingeschränkt und das ist eben auch gut so.

 

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vor 3 Stunden schrieb TintifaxAT:

dass ein auffälliges Köfferchen vielleicht noch mit Nummernschloss eher räuberische Diebe anzieht als ein unsichtbares IWB-Holster oder ein verranzter Rucksack behirnen sogar geistig Bedürftige.

 

Das meinte ich weiter oben.

Vielleicht den Koffer noch mit Aufklebern zugekleistert...

Eigentlich schade; das man nicht so leben kann ?

Lieber "tarnen & täuschen"; kleinen Koffer in "Übertasche" geschmissen ? Machs jedenfalls so.

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vor 9 Stunden schrieb schiiter:

Es ist eben vieles eingeschränkt und das ist eben auch gut so.

 

Traust Du Dir selber nicht, oder Deinen Mitmenschen? Der Satz war jetzt nur wenig entfernt von "Wenn wir X erlauben würden, dann würde ja jeder X machen wie es ihm beliebt" als angeblich stichhaltiges Argument für ein Verbot.

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Traust Du Dir selber nicht, oder Deinen Mitmenschen? Der Satz war jetzt nur wenig entfernt von "Wenn wir X erlauben würden, dann würde ja jeder X machen wie es ihm beliebt" als angeblich stichhaltiges Argument für ein Verbot.


Doch. Ich weiss aber auch wem man besser keine Waffe überlässt. Daher bin ich gegen pauschale Freigaben für alle.
Ev. Hast du mich fehlinterpretiert
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vor 5 Stunden schrieb schiiter:


Doch. Ich weiss aber auch wem man besser keine Waffe überlässt. Daher bin ich gegen pauschale Freigaben für alle.
Ev. Hast du mich fehlinterpretiert

 

Ich glaube, auch die libertärsten Libertarier wollen nicht, daß sich der Hans-Jürgen Rösner eine Kanone kaufen darf. Aber solche Formulierungen wie "vieles Einschränken" oder auch die Idee des "Freigebens" (die davon ausgeht, daß es erstmal verboten ist und die Erlaubnis gerechtfertigt werden muß statt umgekehrt) scheinen mir nicht in eine Gesellschaftsordnung zu passen, in der prinzipiell erstmal die Rechte des Einzelnen maßgeblich sein sollen und die Gesellschaft zu deren Schutz dient statt umgekehrt.

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vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ich glaube, auch die libertärsten Libertarier wollen nicht, daß sich der Hans-Jürgen Rösner eine Kanone kaufen darf.

 

Das kann er doch, jederzeit... nur eben ohne Segen durch den Staat. Dafür unterliegt er auch nicht der Tresorpflicht.

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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

 

Dafür unterliegt er auch nicht der Tresorpflicht.

Na, äh, doch. Erlaubnispflichtige Waffe -> Aufbewahrungsvorschriften...

Die Pflicht hat er, ob er sie erfüllt, bezweifle ich. Wer sich schon nicht um Verbote und/oder Sanktionen von Dingen wie Raub, Geiselnahme, Körperverletzung, Mord und Totschlag schert, für den ist dieses Vergehen vermutlich nachrangig.

Interessant ist eben, daß unser Gemeinwesen den treudoofen Bürger entwaffnet und ihn gleichzeitig nicht schützen kann.

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Ja wie nun; unbescholtener Bürger reicht nicht ?

Natürlich nicht. Es fehlen bspw. Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde....

Ein 13jähriger geistig stark eingeschränkter Medikamentenabhängiger reicht eben nicht, egal wie unbescholten er ist

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vor 53 Minuten schrieb schiiter:

Natürlich nicht. Es fehlen bspw. Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde....

Ein 13jähriger geistig stark eingeschränkter Medikamentenabhängiger reicht eben nicht, egal wie unbescholten er ist

Das meinte ich mit meinem Schoppenhauer, bei dem Du mir noch nicht verraten hast, was daran an Wiki nicht zitierfähig ist.

1. Erweiterung

Eine Behauptung wird angreifbar gemacht, indem man ihren Anwendungsbereich unbeschränkt erweitert. Im Gegenzug sollten eigene Behauptungen möglichst präzise in klar umrissenen Grenzen formuliert werden. Gegen eine Erweiterung verteidigt man sich mit einer genauen Aufstellung des status controversiae bzw. puncti controversiae, d. h. einem Gegenbeispiel oder der Aufzählung von Einzelpunkten, die praktisch einschränkende Bedingungen darstellen.

 

Das ist doch bitte billigste Trickrhetorik aus der Polemikkiste "Ein 13jähriger geistig stark eingeschränkter Medikamentenabhängiger "

Wir reden hier nur von mündigen Erwachsenen ohne solche Süchte und Behinderungen. Niemand will Jugentlichen (jetzt außer am Schießplatz unter erwachsener Aufsicht), Schwachsinnigen und Giftlern Waffen erlauben. 

Die gleichen Kriterien, an die man vernünftigerweise das aktive Wahlrecht knüpft, also geistige Gesundheit, sauberer Leumund etc.

Dass ich persönlich das Wahlrecht mit 16 für einen Fehler halte und es eher auf mit 19 verlegen würde -nachdem ich Männchen und Weibchen zu einem Jahre Dienst am Vaterland eingezogen habe, steht auf einem anderen Blatt. Dort habe ich übrigens die Tauglichkeitsstufen

Bearbeitet von TintifaxAT
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vor 21 Stunden schrieb schiiter:

Natürlich nicht. Es fehlen bspw. Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde....

Ein 13jähriger geistig stark eingeschränkter Medikamentenabhängiger reicht eben nicht, egal wie unbescholten er ist

 

Das "volljährig" hatte ich mir gespart, da als selbstverständlich vorausgesetzt.

Ein "gesunder Bürger" (im Sinne der Definition, die auf jedem Antrag steht) ebenfalls; weil...

 

vor 20 Stunden schrieb TintifaxAT:

Wir reden hier nur von mündigen Erwachsenen ohne solche Süchte und Behinderungen. Niemand will Jugentlichen (jetzt außer am Schießplatz unter erwachsener Aufsicht), Schwachsinnigen und Giftlern Waffen erlauben. 

Die gleichen Kriterien, an die man vernünftigerweise das aktive Wahlrecht knüpft, also geistige Gesundheit, sauberer Leumund etc.

 

...wie soll nun wieder was (neues ?) nachgeprüft werden; wenn wir mal bei den Maximalforderern (unter Beibehaltung der aktuellen "Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde") bleiben wollen ?

 

Wer also nicht polizeilich aufgefallen, und / oder nach aktuellen Stand antragsrelevant medizinisch erfasst ist, nimmt sein Bürgerrecht wahr.

Wieweit und mit was er sich dann täglich zudröhnt; oder welche schwachsinnigen Fantasien wie ausgelebt werden, bleibt irrelevant.

 

So ist das auch aktuell schon.

Ob nun Politiker, LWB (oder beides).

 

 

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