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Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle


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Anscheinend macht Bremen das ja so, bzw. strebt es zumindest an. Jährlich eine Kontrolle, und wohl im Bereich von 140,-/150,- € Gebühren jedesmal...

 

Ich frage mich übrigens nach wie vor, wie kontrollierende Behörden, die in ihrer Gebührensatzung eine Staffelung etwa nach Waffenzahl haben, da bei Sammlern (i.d.R. dreistellige Waffenzahl) agieren. Nimmt man das Stuttgarter Beispiel, dann wäre ein Sammler mit z.B. etwa 200 Waffen ja annähernd 2000,- € pro Kontrolle los...  Ich denke nicht, dass das haltbar ist.

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vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo

 

Ich muss mich fragen, was bei einer Aufbewahrungskontrolle bei mir passiert. Nehmen wir an, die kontrollieren alle Waffen. Bei ca 250 Stück und 2 Minuten pro Waffe eine Abendfüllende Beschäftigung.

Sind die denn alle eingetragen?

Es werden doch nur die eingetragen erlaubnispflichtigen Waffen kontrolliert.

Meine SRS oder Deko geht niemanden etwas an.

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vor einer Stunde schrieb LTB:

Und wenn die das einmal die Woche machen? Wo sind da die Grenzen?

Solange ein Gericht da nichts Verbindliches festlegt, können die jeden Tag bei Dir kontrollieren kommen und jedes Mal eine Rechnung schreiben.

Bearbeitet von Flohbändiger
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vor 1 Minute schrieb heletz:

Können sie nicht.

 

Das VG nennt das dann "Mißbrauch".

§ 36 Abs. 3 WaffG gibt keinerlei Fristen oder Mindestabstände für Waffenlagerstättenkontrollen vor. Also könnte eine Behörde (zumindest theoretisch) sehr wohl jeden Tag vorbeischauen und die Lagerung kontrollieren, denn jeden Tag besteht auf`s Neue die Gefahr, dass Du deine Waffen nicht ordentlich im Schrank aufbewahrst. Praktisch wird das wahrscheinlich nie eine Behörde machen, aber darum geht es nicht. Was ein VG dazu sagen würde, wenn tatsächlich mal eine Behörde so etwas machen würde, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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Jetzt mal im Ernst: Wann kommen Beamte?

Doch wohl während der Dienstzeiten. Und zu den normalen Dienstzeiten unserer Beamten bin ich nicht zuhause, ich habe keinen 7,5 Stunden Tag.

Bei mir waren sie dann mal angekündigt - weil zu oft umsonst. Und wenn dann noch Anlass für eine Nachkontrolle besteht -  selber Schuld :-)

 

Über die Sinnhaftigkeit der Kontrollen will ich nicht nachdenken und die Tatsache, daß ich schon wieder rasiert werde und mein Gehalt um einen weiteren Arbeitstag dem Staat in die Hände fällt- ja mei, man gewöhnt sich dran....

 

Ciao

 

Weissblau

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Bei uns wurden extra zwei neue Stellen geschaffen, die Damen machen nichts anderes als Aufbewahrungskontrollen.

 

Übrigens darf das Amt "jederzeit" Deine Aufbewahrung kontrollieren. "Jederzeit" heißt: "Immer, außer zur Unzeit". Die sogenannte "Unzeit" ist zwischen 2200h und 0600h sowie Sonn- und Feiertags.

Wenn sie also um 0600h vor Deiner Tür stehen, bist Du verpflichtet sie rein zu lassen, ebenso abends um 2130h. Daß Du dann keine Lust dazu hast, weil Du normalerweise um die Zeit schläfst, ist dabei unerheblich.

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vor 18 Minuten schrieb Fyodor:

Wenn sie also um 0600h vor Deiner Tür stehen, bist Du verpflichtet sie rein zu lassen, ebenso abends um 2130h. Daß Du dann keine Lust dazu hast, weil Du normalerweise um die Zeit schläfst, ist dabei unerheblich.

Verpflichtet bist du selbstverständlich nicht.

Zitat

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Mit einer einschlägigen Begründung kann man ablehnen (jetzt nicht, bin auf dem Weg zur Arbeit)

Danach wird man das weitere Vorgehen besprechen. Das wird in der Regel die Terminabsprache sein.

 

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Doch schon. Amn steht ja nicht um dann noch ewig Zeit zu haben bis mal losfährt. Man ist also beschäftigt um seine Arbeitsstelle zeitgerecht zu erreichen. Dazu gehört die Morgenhygiene und die restliche Routine.

 

Zwei weitere Optionen:

Nein, ich bin gerade aufgestanden und in diesem Zustand der Wohnung....

Gar nicht erst aufmachen.

 

Zwangsweise kann die Behörde nicht in deine Wohnung. Ein nachvollziehbarer Grund ist aber hilfreich.

Wegen des Nichteinlassens entsteht zunächst kein Nachteil. Es ist an deine Freiwilligkeit gekoppelt.

 

Die mehrfache Weigerung ohne nachvollziehbaren Grund könnte eine Prüfung der Unzuverlässigkeit ergeben. Das wäre das einzig mir einfallende "Druckmittel".

Es wird also in nahezu 100% aller Fälle auf die Terminvereinbarung hinauslaufen.

Eine interessante Idee wäre in der Zwischenzeit einen Zeugenbeweis zur Aufbewahrung zu erbringen. Das ist aber auch nur akademische Idee ;)

Bearbeitet von Gast
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vor 45 Minuten schrieb Fyodor:

Übrigens darf das Amt "jederzeit" Deine Aufbewahrung kontrollieren. "Jederzeit" heißt: "Immer, außer zur Unzeit". Die sogenannte "Unzeit" ist zwischen 2200h und 0600h sowie Sonn- und Feiertags.

Wenn sie also um 0600h vor Deiner Tür stehen, bist Du verpflichtet sie rein zu lassen, ebenso abends um 2130h. Daß Du dann keine Lust dazu hast, weil Du normalerweise um die Zeit schläfst, ist dabei unerheblich.

 

Ganz so heiß wird's aber auch nicht gegessen.

Z.B. gibt es in Ba.-Wü. (selbst in Ba.-Wü....) m.W. eine interne Handlungsanweisung an die Behörden, wonach die Kontrollen nicht "zur Unzeit" (dazu zählen wohl auch die o.g. Zeiten) stattfinden dürfen; vielmehr zu üblichen Tageszeiten.

 

Anm.: für diese Anweisung dürften auch die Behördenmitarbeiter selbst dankbar sein.

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In den Bereichen, wo die Waffenbehörde bei der Polizei angesiedelt ist, siehst dann anders aus und auch ein SB sammelt gern mal ein paar Überstunden um sie zielgerecht einzusetzen.

 

Ich empfehle eine Behörde auszuwählen, welche einen sehr fetten Mitarbeiter hat und bei einem Besuch zu hinterlassen, dass der Fahrstuhl ausgefallen ist und der Weg zum 8. Stock doch sehr beschwerlich ist ;)

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