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Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle


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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Was, sachlich betrachtet, überhaupt keine Gründe sind. 

 

Sachlich betrachtet ist das aber vollkommen egal. Es ist ein Faktum-wie uns das gefällt spielt dabei keine Rolle.

Es macht ja keinen Sinn über Urteile zu diskutieren. Man kann sie nur hinnehmen oder dagegen auf dem Wege weiter vorgehen. Alles andere nutzt nichts.

Das Urteil "erklärt" uns nun einmal wie etwas auszulegen ist. Man kann also nicht mehr anders auslegen.

 

Auch wenn ich da ganz deiner Meinung bin, sehe ich doch einen Unterschied zwischen dem öffentlichen Straßenverkehr -an welchem ja in irgendeiner Art und Weise ausnahmslos JEDER teilnimmt- und einer Freizeitgestaltung einiger weniger.

Bearbeitet von Gast
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Neuster Stand der Dinge:

 

Ich habe beim Sachbearbeiter von der Waffenbehörde angerufen. Dieser fand nach langer Suche (er rief mich später zurück) auch meinen fristgerechten Widerspruch. Er sagte, er hätte sofort eine "Mahnsperre" in meinem Fall verhängt, die Landeskasse HB (die auch die Schulden im Namen der Behörden eintreibt) hätte dies jedoch aus irgendeinem Grund verpennt. Die Mahnung ist gegenstandslos und der Kostenbescheid ruht solange, bis hier in Bremen ein Gerichtsurteil zur Höhe der Gebühren gefallen ist. Das kann dauern und solange zahl ich überhaupt nix. Eine erfreuliche Entwicklung soweit.

Ich denke jeder Bremer LWB sollte nicht zahlen und erst einmal Widerspruch einlegen.

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vor 9 Stunden schrieb schiiter:

Auch wenn ich da ganz deiner Meinung bin, sehe ich doch einen Unterschied zwischen dem öffentlichen Straßenverkehr -an welchem ja in irgendeiner Art und Weise ausnahmslos JEDER teilnimmt- und einer Freizeitgestaltung einiger weniger.

 

So ähnlich erklären uns die Antis das auch. Faktisch macht es jedoch überhaupt keinen Unterschied. In beiden Fällen wird ein gewisses Gefahrenpotenzial in die Welt gesetzt. Wie viele jeweils teilnehmen, und was die Motivation für die Ausübung ist, ist dem Gefahrenpotenzial reichlich egal. 

 

Also ist es ein Riesenkrampf, eine Verzerrung der Realität, wenn im einen Bereich ein "Pflichtenkreis" gesehen wird, welcher eine Veranlassung von Verwaltungshandeln darstellen und damit eine Gebührenentstehung nach sich ziehen soll - und im anderen nicht. 

 

Ergo - lügte man sich als Exekutive nicht so enorm in die Tasche, so würde die anlasslose polizeiliche Kfz-Anhaltekontrolle genau so Gebühren nach sich ziehen wie die Waffenaufbewahrungskontrolle... oder keine von beiden würde mit Gebühren versehen. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Am 8.9.2016 um 21:09 schrieb P22:

Wenn du das ganze dann auch noch schriftlich bekommst wäre es gut.

 

Nicht das der SB eine Aktennotiz zu fertigen vergisst sowie dem öffentlichen Kassenwart nicht bescheid gibt und du nur ein Telefonat entgegenhalten kannst.

 

So, ich war jetzt auch bei der Landeshauptkasse Bremen. Der Gebührenbescheid liegt auf Eis und mit den Mahnungen ist jetzt Schluss.

 

Was mir allgemein noch zum Thema einfällt: In bisherigen Urteilen zur Kontrollgebühr haben die Gerichte gesagt, der Waffenbesitzer hätte selbst die Ursache/Auslöser für die Kontrolle gesetzt, da er durch die Waffenlagerung eine Gefahr schafft.... find ich ich ganz schön arrogant und willkürlich diese Aussage. 

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