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sportskanone

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  1. So, ich war jetzt auch bei der Landeshauptkasse Bremen. Der Gebührenbescheid liegt auf Eis und mit den Mahnungen ist jetzt Schluss. Was mir allgemein noch zum Thema einfällt: In bisherigen Urteilen zur Kontrollgebühr haben die Gerichte gesagt, der Waffenbesitzer hätte selbst die Ursache/Auslöser für die Kontrolle gesetzt, da er durch die Waffenlagerung eine Gefahr schafft.... find ich ich ganz schön arrogant und willkürlich diese Aussage.
  2. Neuster Stand der Dinge: Ich habe beim Sachbearbeiter von der Waffenbehörde angerufen. Dieser fand nach langer Suche (er rief mich später zurück) auch meinen fristgerechten Widerspruch. Er sagte, er hätte sofort eine "Mahnsperre" in meinem Fall verhängt, die Landeskasse HB (die auch die Schulden im Namen der Behörden eintreibt) hätte dies jedoch aus irgendeinem Grund verpennt. Die Mahnung ist gegenstandslos und der Kostenbescheid ruht solange, bis hier in Bremen ein Gerichtsurteil zur Höhe der Gebühren gefallen ist. Das kann dauern und solange zahl ich überhaupt nix. Eine erfreuliche Entwicklung soweit. Ich denke jeder Bremer LWB sollte nicht zahlen und erst einmal Widerspruch einlegen.
  3. Aktueller Stand: Ich werde mich heute Abend noch mal von den Schützenkollegen beraten lassen (da dort auch einige Widerspruch eingelegt haben) und ansonsten morgen mal die Sachbearbeiterin anrufen und auf den Zahn fühlen. Ich schreibe dann hier, wenn ich mehr weiß. Über Tipps bin ich auch weiterhin dankbar.
  4. In der Rechtsbehelfsbelehrung des Kostenbescheids steht: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Stadtamt Bremen, blabla, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden." In der Mahnung steht: "Wenn Sie gegen die Festsetzung der Forderung ein mit aufschiebender Wirkung versehenes Rechtsmittel eingelegt haben, wird gebeten, mit der anfordernde Stelle Kontakt aufzunehmen." Begründet habe ich meinen Widerspruch natürlich. Das Muster weiter unten genommen, abgeändert und ergänzt. Argumente waren da genug drin. Ende Widerspruchsfrist: 05.08. Widerspruch losgeschickt: 29.07. (Einwurf-Einschreiben) Eingang Mahnung: 31.08. Genau dieses Dokument habe ich als Ausgang für meinen Widerspruch verwendet. Anbei der Bescheid und die Mahnung.
  5. Moin moin, ich wohne in HB und vor kurzem fand bei mir eine Aufbewahrungskontrolle statt, die unter 10 Min dauerte und den in Bremen üblichen Bescheid über 139€ nach sich zog. Ich habe innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und nicht gezahlt. Den Widerspruch habe ich als Einschreiben gemacht und auch einen Beleg von der Post bekommen. Trotz meiner Aufforderung, mir meinen Widerspruch schriftlich zu bestätigen, ist dies seitens des Stadtamts nicht passiert. Jetzt hat es mir einen Liebesbrief mit einer Mahnung und der Drohung eines Verwaltungszwangsverfahrens / gerichtlichen Mahnverfahrens geschickt. Jetzt weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ich will ungern der Blödmann sein, den man 1x im Jahr abzocken kann, andererseits habe ich die Befürchtung, dass das Stadtamt die Forderung einfach mit aller Härte durchdrückt. Über Tipps / Beratung wäre ich daher dankbar.
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