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IGNORED

Falsche Waffen-Kontrolleure unterwegs (LK Esslingen)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb chief wiggum:

BTW: Gibt es eigentlich jemanden, bei dem die schon ein zweites Mal waren? Ich meine in Fällen, wo es bei der ersten Kontrolle keinerlei Beanstandung gab.

 

Bei mir und auch im jagdlichen Umfeld nicht. Alle bisher einmal kontrolliert.

 

War übrigens sehr kurios, weil der Kontrolleur eine Pistole bei mir im Tresor übersehen hatte, die ich (ohne Leihschein) für einen Freund aufbewahrte. Ich hatte vorher mit ihm vereinbart, dass ich ihm die Waffen gebe und mich dann davor gestellt, als er die Seriennummern verglichen hat. Großes Kino.

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben

Ich warte immer noch!!!! Uhh ich wills auch mal haben....!!! ;-) Das erste Mal... Ich hab wohl alles beim Amt angegeben.... Aufbewahrung... Feuerlöscher... will mir eine KW eintragen lassen... kann ja mal abwarten, ob sie den Kassenzettel vom B-Würfel sehen wollen....

Aber ich werde mir wohl doch vorher lieber einen kaufen...

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb chief wiggum:

BTW: Gibt es eigentlich jemanden, bei dem die schon ein zweites Mal waren? Ich meine in Fällen, wo es bei der ersten Kontrolle keinerlei Beanstandung gab.

 

Bei mir....nach Umzug (von Landkreis ins Stadtgebiet) gibt es hier immer Besuch....die haben wohl gehofft, dass nach dem Umzug was zu beanstanden ist...

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb sniper-k98:

 

Bei mir....nach Umzug (von Landkreis ins Stadtgebiet) gibt es hier immer Besuch....die haben wohl gehofft, dass nach dem Umzug was zu beanstanden ist...

 

Hast du ihnen nicht gesagt Waffen und Munition sind beim Umzug komplett verloren gegangen? Kann ja mal passieren.

Geschrieben

Der Staat versucht halt, seine Mitbürger bestmöglich zu beschützen. Waffen sind Waffen... legal illegal scheißegal in welchen Händen.... und Demokratie hin oder her... der legale Waffenbesitz unter zivilen Bürgern wird bald auf ein Minimum beschränkt. Das ist die wundervolle Freiheit, die die EU uns bringt. Freihandelsabkommen...??? Brüssel??? Wir sind EUROPA? tzzz, dass ich nicht lache.... lasst Euch alle versklaven, lasst euch allen einreden, dass es nur SO geht. Und alles bleibt so, wie es ist.... 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb chief wiggum:

Im Übrigen hätte ich von der Warnung mal gerne den Scan eines offiziellen Schreibens gesehen....

Sonst noch Wünsche?

Kam heute per Mail vom Württembergischen Schützenverband -reicht das?

Geschrieben

bei mir waren sie schon dreimal. Ich war jedesmal nicht zu Hause. Meine Frau wollte ihnen zeigen wo der Schrank steht. Haben sie aber dankend abgelehnt. Beim letzten Mal (erst vor ein paar Tagen) haben sie sich bei meiner Frau mit den Worten "tschüss, bis in etwa ein bis anderthalb Jahren" verabschiedet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Tauri:

 Meine Frau wollte ihnen zeigen wo der Schrank steht.

Echt jetzt ........................ich schreib nicht weiter - wir wollen Freunde bleiben.

 

Ich frag mich jetzt nur - folgendes Szenario: Guten Tag wir sind von der Chlamydienkontrolle zeigen Sie mir mal ........................

 

 

Bearbeitet von südwest
Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb südwest:

Echt jetzt ........................ich schreib nicht weiter - wir wollen Freunde bleiben.

 

Ich frag mich jetzt nur - folgendes Szenario: Guten Tag wir sind von der Chlamydienkontrolle zeigen Sie mir mal ........................

 

 

Ob sie die Schere macht, wage ich mal zu bezweifeln... aber man weiß ja nie....

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb AGS:

Sonst noch Wünsche?

Kam heute per Mail vom Württembergischen Schützenverband -reicht das?

 

Erwartest Du vielleicht eine Warnung vom LRA oder der Polizei?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Joseg:

Erwartest Du vielleicht eine Warnung vom LRA oder der Polizei?

 

1) Ich erwarte garnix.

2) Hättest Du gelesen wäre Dir dieser Satz aufgefallen:

Zitat

Das LRA Esslingen hat uns gebeten die nachfolgende Information weiterzugeben.

 

Geschrieben

 

Das erinnert an die regelmäßigen Warnungen der Polizei über Schule und Kindergarten aus konkretem Anlass vor den bösen Drogenhändlern oder Kinderschändern von denen auf konkrete Nachfrage dann  weder bei der betroffenen Schule noch Polizei was bekannt ist.

Geschrieben
Am 7/28/2016 um 18:14 schrieb Matthias308:

@Sniperman,

Ja ganz genau die 110. Warum denn nicht? Oder lässt Du einfach 2 Personen rein, die einen schöne Pass-Kopie dabei haben könnten? OK, das kannst gerne machen... Aber auch, wenn ich einen Revolver in .357 haben würde, würde ich damit sicher nicht rumfuchteln... !!!

 

In der Wohnung darfst Du führen. Legal.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Tauri:

bei mir waren sie schon dreimal. Ich war jedesmal nicht zu Hause. Meine Frau wollte ihnen zeigen wo der Schrank steht. Haben sie aber dankend abgelehnt. Beim letzten Mal (erst vor ein paar Tagen) haben sie sich bei meiner Frau mit den Worten "tschüss, bis in etwa ein bis anderthalb Jahren" verabschiedet.

 

Mehr wie den Schrank dürfen die doch ehh nicht sehen. Die haben keine Berechtigung, dass der Schrank geöffnet wird und die darin gelagerten Waffen kontrolliert werden.

 

Das darf die Polizei mit einer richterlichen Anordnung im Rahmen einer Hausdurchsuchung.

Geschrieben
Am 7/28/2016 um 19:04 schrieb JasperBeardley:

 

Bei mir und auch im jagdlichen Umfeld nicht. Alle bisher einmal kontrolliert.

 

War übrigens sehr kurios, weil der Kontrolleur eine Pistole bei mir im Tresor übersehen hatte, die ich (ohne Leihschein) für einen Freund aufbewahrte. Ich hatte vorher mit ihm vereinbart, dass ich ihm die Waffen gebe und mich dann davor gestellt, als er die Seriennummern verglichen hat. Großes Kino.

 

Hatten die feinen Herren einen Durschsuchungsbeschluss? Es handelte sich bei dem beschriebenen Szenario ja um eine Hausdurchsuchung.

 

Gibt jeder so freiwillig seine Grundrechte auf?

Geschrieben

Es gibt immer wieder Leute die den Sinn der Aufbewahrungskontrolle noch nicht verstanden haben.

PSO ist entweder ein Troll oder ein Versuchs-Held.:allesgute:

Wenn schon dann höchstens Wohnungsdurchsuchung, was hier aber nicht zutrifft, da der Einlaß freiwillig gewährt wurde.

Eine Wohnungsdurchsuchung wäre immer gegen den Willen des Berechtigten und würde sich dann auf alle Räumlichkeiten erstrecken und nicht nur auf den Tresor.:peinlich:

Geschrieben

1. Das mit dem Führen in der Wohnung kann sehr schnell zur vermuteten Unzuverlässigkeit führen

2. Die Kontrolle beinhaltet die Kontrolle der Aufbewahrung und nicht die Überprüfung des VOrhandenseins eines Aufbewahrungsbehältnisses.

 

Mit den Punkten 1 und 2 möchte sich anscheinen immer noch der ein oder andere aus falschem Wissensglauben um seine Waffen bringen.

Mit 1. sehr schnell und bei 2. nach Wiederholung.

Geschrieben

Vielleicht wäre es an der Zeit mal ein paar unangekündigte Kontrollen in den diversen Behörden durchzuführen um zu überprüfen, wie sicher unsere Daten aufbewahrt werden.

 

Diesmal sind es nur ein paar falsche Kontrollettis an der Tür, beim nächsten mal ist es vielleicht ein Trupp nachts im Schlafzimmer.

 

So geht Sicherheit. Danke dafür!

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb schiiter:

1. Das mit dem Führen in der Wohnung kann sehr schnell zur vermuteten Unzuverlässigkeit führen

2. Die Kontrolle beinhaltet die Kontrolle der Aufbewahrung und nicht die Überprüfung des VOrhandenseins eines Aufbewahrungsbehältnisses.

Ja, diese idiotischen Auslegungen der in diesen Punkten eindeutigen Formulierungen des WaffG halten sich, besonders in Behördenkreisen, wirklich hartnäckig.

1. den Tatbestand des "Führens" innerhalb der eigenen Wohnung gibt es nicht.

2. § 36 (1) WaffG besagt

Zitat

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Die Wortbedeutung des Begriffes "Vorkehrung" können wir im Duden nachlesen.

Weiterhin besagt der § 36 WaffG im Absatz 3

Zitat

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Dies beschreibt ausschließlich das geforderte Vorhandensein und die Nutzung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse.

Man sollte sich langsam von der Vorstellung lösen, dass das sinnbefreite Blabla einer Verwaltungsvorschrift irgendeine rechtliche Bindung für den Waffenbesitzer entfaltet.

Im Übrigen sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Betreten der Wohnräume durch behördliche Kontrollorgane gegen den Willen des Inhabers rechtswidrig ist, solange die Kontrollbehörde keinen konkreten Anfangsverdacht benennen kann.

Zitat

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; ...

 

CM

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb cartridgemaster:

Ja, diese idiotischen Auslegungen der in diesen Punkten eindeutigen Formulierungen des WaffG halten sich, besonders in Behördenkreisen, wirklich hartnäckig.

Das ist eben das Problem, was dann auch noch durch die Gerichte verfestigt wird.

Es wird aber eben nur zu einem Problem wenn sich jemand anders daran stört dass du deine Sportwaffen ständig in deinem Garten herumschleppst und sei es nur der verängstigte neue Postbote, oder der wütende Nachbar weil du bis in die Nacht auf deiner Terrasse gefeiert hast.

Egal.

 

Auch eine SRS darfst du ohne KWS in deiner Wohnung haben.

Manchmal bleibt dann auch nur eine Bedrohung und ein Widerstand übrig.

 

http://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/laerm-aerger-rabiater-mieter-hantiert-mit-schreckschusswaffe

 

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ja, diese idiotischen Auslegungen der in diesen Punkten eindeutigen Formulierungen des WaffG halten sich, besonders in Behördenkreisen, wirklich hartnäckig.

1. den Tatbestand des "Führens" innerhalb der eigenen Wohnung gibt es nicht.

2. § 36 (1) WaffG besagt

Die Wortbedeutung des Begriffes "Vorkehrung" können wir im Duden nachlesen.

Weiterhin besagt der § 36 WaffG im Absatz 3

Dies beschreibt ausschließlich das geforderte Vorhandensein und die Nutzung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse.

Man sollte sich langsam von der Vorstellung lösen, dass das sinnbefreite Blabla einer Verwaltungsvorschrift irgendeine rechtliche Bindung für den Waffenbesitzer entfaltet.

Im Übrigen sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Betreten der Wohnräume durch behördliche Kontrollorgane gegen den Willen des Inhabers rechtswidrig ist, solange die Kontrollbehörde keinen konkreten Anfangsverdacht benennen kann.

 

CM

richtig. Deshalb wirst du ja auch nicht wegen Führens belangt.

BEreits das BEreithalten einer geladenen Waffe IM Tresor 1 oder 0 führte vor Gericht zur Unzuverlässigkeit. Der Zweck des Bereithaltens reicht bereits aus. Das Führen an sich interssiert keine Sau. DIe Nichteignung wird einfach festgestellt.

 

Zum zweiten interessiert mich wiederum die VErwaltungsvorschrift wenig. DIe Aufbewahrung kann nicht von außen kontrolliert werden. Daher muss man eben den Abgleich durchführen, sonst ist das eben keine Kontrolle der Aufbewahrung.

Das Vorhandensein eines Tresors ist ja schon Waffeneontragung nachzuweisen. Darum geht es also nicht.

 

Das Zitat ist dann auch daneben, denn es hat eine andere Zielrichtung und ist unbestritten. Deshalb findet die Kontrolle ja auch freiwillig statt. Bei VErweigerung droht dann wieder die Unzuverlässigkeit ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb schiiter:

 Deshalb findet die Kontrolle ja auch freiwillig statt. Bei VErweigerung droht dann wieder die Unzuverlässigkeit ;)

Geile Form von "freiweillig". Wie "Freiwillige vortreten!" Aber die Verbände haben brav genickt und was soll der kleine Steuermichel dann noch machen? Bankschließfächer für Langwaffen sind halt selten im Sonderangebot.

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