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Falsche Waffen-Kontrolleure unterwegs (LK Esslingen)


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In Grunde ist es doch so, derjenige der legal Waffen besitzt, wird schlechter behandelt als der Kriminelle.

 

Damit aber Unbefugte, speziell Kriminelle, nicht in den Besitz der Waffen gelangen, sind entsprechende Vorkehrungen durch denjenigen, der legal Waffen besitzt zu treffen. Sagt der Gesetzgeber.

 

Hierzu gehört auch, dass ich mich von der Rechtmäßigkeit der Kontrolle und der kontrollierenden Personen überzeuge. Das kann ich ruhig und gründlich, wenn ein Termin zu eben dieser Kontrolle vereinbart wurde. Dann ist es aber keine unangemeldete Kontrolle, dann ist die Bude aufgeräumt........es gibt sowieso nicht zu beanstanden, dann aber erst recht nicht.:victory:

 

Unangemeldete Kontrollen haben zwar den Vorteil, die Aufbewahrung zum aktuellen Zeitpunkt festzustellen und u.U. auch Verstöße aufzudecken, aber auch den Nachteil, ggf. die Legitimation der Personen nicht "mal eben" an der Haustür zu verifizieren. Solange bleiben die Personen eben draussen. Vor der geschlossenen Tür.

 

Sofern aus meiner Sicht in meinen Wohnräumen noch irgend ein Handlungsbedarf besteht, z.B. schmutzige Wäsche oder was auch immer wegzuräumen, die ein oder andere Zimmertür zu schlißen oder, oder, oder........ die Zeit hab ich, solage bis mir die Polizei am Telefon sagt:" Ja, Herr / Frau sind bei Ihnen zur Kontrolle, das ist OK."

 

Und wenn ich gerade von einem Wettkampf oder aus dem Revier zurück bin und meine Waffen reinige, räume ich die in der Zeit auch noch weg. Einfach damit keiner der Beteiligten eine Diskussion führen muß, nicht mal im Ansatz.

 

Hätte der Gesetzgeber oder die Politik gewollt, dass alle Behördenangehörigen von jedem Bürger jederzeit zu erkennen sind, hätte man für einheitliche Dienstausweise gesorgt oder eine Zentrale Rückrufnummer geschaltet............;-) Schade, aber in der heutigen Zeit nicht wirklich realitätfremd.

 

Sofern sich der LWB an Vorgaben und Gesetze hält, das ist ja in der Regel so, die Beteiligten ruhig, sachlich und freundlich bleiben, wird die Kontrolle auch zügig erledigt sein.

 

Inst

 

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BEkommt der Kriminelle auch eine WBK oder warum wird er besser behandelt?

Ich habe das bislang immer anders kennen gelernt.

Wenn ich daran denke, wie die Polizei da in die Wohnungen ohne Terminabsprache einfliegt ;)

Dann nimmt sich das ganze auch immer gleich mit udn man bekommt es nicht wieder...

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vor 32 Minuten schrieb schiiter:

.......warum wird er besser behandelt?

 

 

Liegt in meinen Augen an den Konsequenzen.

 

Ein Krimineller hat wenig Konsequenzen zu erwarten; im Bezug auf das WaffG. Die Waffe ist weg, gut so.

 

Begeht ein Krimineller eine Straftat wird er dafür verurteilt, wird das WaffG berührt, fließt dieses zwar auf dem Papier mit in das Urteil ein, aber das war es schon.

 

Bei einem LWB reicht ein kleines Fehlverhalten, muß nichts mit dem WaffG zu tun haben, u.U. dazu aus, die Zuverlässigkeit zu verlieren. Das Hobby, viel Geld und Zeit.

 

Bei Kriminellen werden kleine Verstöße gegen das WaffG oftmals eingestellt, (Aufwand- Nutzenrechnung ) wass bei LWB zu erheblichen Problemen führen würde oder eben sehr teuer.

 

Bei LWB hängt einfach mehr am eigenen Verhalten dran, im Bezug auf unser Hobby.

 

Das meine ich mit besser........

 

Inst

 

 

 

 

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Das ein KRimineller gerichtlich bestraft wird, findest du weniger streng als eine einfach Kontrolle bei dir? Ürigens ist das STrafmaß unter Mitführung einer Waffe deutlich erhöht und keine Aktennotiz.

Auch das ein SEK bei einem KRiminellen einrückt und die gesamte Wohnung auf links dreht ist für dich weniger einschränkend als der Angestellte/Beamte der unaufgeregt mit dir zusammen deine Aufbewahrung durchgeht?

Interessant

Bearbeitet von Gast
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@ schiiter

Nein, Deine Ausführungen teile ich nicht.

 

Das Mitführen eines Einhandmesser durch einen  Menschen wird diesem im Regelfall weder einen Besuch noch ein möglichen waffenrechtlichen Widerruf der Waffenbehörde einbringen. In der Regel "lediglich" ein Ornungwidrigkeitsverfahren. Das Mitführen eines Einhandmesser im PKW durch einen LWB, setzt andere Maßstäbe, dieser hat eben seine Zuverlässigkeit zu verlieren.

 

Das Verbot z.B. des Führens von Einhandmessern oder das Verbot von Butterflymessern ist ja eigentlich aus der Ideee heraus gebohren, ein bestimmtes Klientell besser sanktionieren zu können bzw. die Hoffnung das Übergriffe mit derartigen Messern weniger werden.

 

In der Tat wurde aber leider mehr Mitbürger dadurch kriminalisiert, auch wenn das Gesetz eigentlich nicht auf sie zugeschnitten war. Aber diese "Kolateralschäden" sind eben besser zu kontrolliern oder fallen als Zufallsfund auf. Mir ist nicht bekannt, das dass ursprüngliche Klientel, auf welches das Gesetz eigentlich gemünzt war, nun öffter oder verdachtsunabhänig kontrolliert wird.

 

Damit das klar ist: Wer sich gegen Gesetze verhält gerhört sanktioniert.

 

Bei Kriminellen wie bei nicht kriminellen Mitmenschen bedarf es zum betreten der Wohnung durch die Behörde einen richterlichen Beschluß oder Gefahr im verzug. Bei LWB wurde die unverletzlichkeit der Wohnung aufgeweicht. Damit müssen wir nun umgehen; und ich denke das die Allermeisten das auch mit Sachverstand und nötiger Emotionsfreiheit tun werden.

 

Mein Gedanke zu diesen Thema war an und für sich, dass Sanktionen in erster Linie die unbescholtenen Bürger treffen. Kriminelle oft ihre Rechte gut kennen und leider viel zu oft wenig zu verlieren haben, dass sie "zwingt" sich an Recht und Gesetz zu halten.

 

Kriminell ist übrigens der, der sich nicht an Recht und Gesetz hält. Dafür muß er/sie keine Taten begehen für welche gleich die SEK anrücken. Eine Unterhaltspflichtverletzung oder nicht entrichtete Abgaben ( KfZ Steuer ) reicht, bei LWB stünde auch hier die Zuverlässigkeit im Raum.

 

Derzeit wird in der Politik über den Entzug der Fahrerlaubnis bei bestimmten Delikten gesprochen, als spürbare Sanktion.

Bei LWB schwebt das Damoklesschwert der Zuverlässigkeit schon jetzt ständig über deren Köpfen.

 

Inst

 

 

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vor 41 Minuten schrieb inst200:

@ schiiter

Nein, Deine Ausführungen teile ich nicht.

 

Das Mitführen eines Einhandmesser durch einen  Menschen wird diesem im Regelfall weder einen Besuch noch ein möglichen waffenrechtlichen Widerruf der Waffenbehörde einbringen. In der Regel "lediglich" ein Ornungwidrigkeitsverfahren.er treffen.

 

Inst

 

 

Wie soll man jemanden auch eine WBK entziehen, wenn er keine hat?

Ansonsten ist allein schon der illegale Waffenbesitz sanktioniert. Der legale hingegen nicht. ;)

Zu anderen Unterschieden hatte ich ja bereits geschrieben. SO kann der legale Waffenbesitzer und der illegale Waffenbesitzer eine gleiche Waffe besitzen. Bei dem einen (illegal) ist das aber sanktioniert und bei dem anderen (legal) nicht.

Entsprechend unterschiedlich werden beide auch behandelt. Der eine (illegale) bekommt ein Gerichtsverfahren nebst Strafe und der andere (legale) nicht.

Das gleiche beim Transport. Während es legale Transportmöglichkeiten gibt, ist das dem illegalen Waffenbesitzer nicht vergönnt und er wird wieder bestraft, während der andere strafffrei ausgeht.

Wer von beiden ist nu  der Gearschte? ;)

 

Und jetzt komme bitte nicht mit "wenn er erwischt wird". Auch der legale Waffenbesitzer bleibt straffrei mit dem Einhandmesser wenn er nicht erwischt wird ;)

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Tatsächlich ist es ja so, dass die Aufbewahrungsvorschriften auch für illegal besessene Waffen gelten. Die Behörde kann es dort aber nicht kontrollieren, nicht auf dem Papier und nicht durch Kontrolle und daher auch nicht durchsetzen. Der Grund dafür ist aber nicht, dass sie einen IWB nicht kontrollieren könnte oder ihn um die Rechnungskopie eines Tresors bitten könnte, sondern dass sie einfach nicht weiß, wo die illegalen Waffen sind. Das bedeutet aber, dass wir hier eine Vorschrift haben, die nur gegenüber den ehrlichen angewendet wird.

 

Im Steuerrecht sind solche Vorschriften, wo nur derjenige die Steuern zahlt, der seine Einkünfte ehrlich angibt und die Finanzbehörden keine reale Handhabe haben, sie gegenüber denjenigen einzutreiben, die sie nicht angeben, schnell weggeklagt.

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Nanana ;) Sobald die Behörde Kenntnis erlangt, kontrolliert sie aber deutlich emgagierter als beim Legalbesitzer.

Es bleibt dann auch nicht bei der Aufbewahrungskontrolle. Auch die korrekte Aufbewahrung zieht dann sogar weitere Sanktionen nach sich.

 

Man kann eben nur machen was objektiv möglich ist. Alles andere zu verlangen , kann man nicht ernst nehmen.

 

Es war ja anfangs mal ganz lustig das immer mal wieder einzuwerfen. Irgendwann ist es aber nur noch albern.

 

Mord bestraft die Behörde übrigens auch nur, wenn sie den Mörder überführt.

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Die kontrolliert aber dann nicht engagierter wegen des Paragrafens zur Aufbewahrung sondern wegen des Paragrafens zum Besitz. Das ist eine ganz andere Rechtsgrundlage und zwar eine, die beim LWB gar nicht zur Geltung kommen kann. Würde sie nur wegen der Aufbewahrung kontrollieren, würde das genauso laufen müssen, wie bei einem LWB (mal von den praktischen Schwierigkeiten beim Abgleich der Nummern abgesehen ;) ). Daher ist das auch IMHO kein Vergleich.

 

Und wie eben schon geschrieben: Im Steuerrecht geht sowas nicht. Wenn es da nicht möglich ist, das fair für alle durchzuziehen, dann gilt die Vorschrift eben für niemanden. Man kann das also schon fair regeln, wenn man nur will.

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Ich wette ein wahrscheinlicher Aufbewahrungsverstoß wird ebenfalls bei den Verstößen aufgeführt und sanktioniert.

Du hast aber recht: Es ist ein unsinniger Vergleich, aber aus entgegengesetzten Gründen. Ich empfinde diesen "Spaß" mittlerweile nicht mal mehr als Albernheit. Ich zweifle dabei am gesunden Menschenverstand.

Es ist doch Kokolores Hoch Zehn sich an diesem Punkt irrational zu erhitzen.

Das Schlagwort objektive hkeiten hatte ich ja bereits gegeben

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Man kann das "entgegengesetzt" auch anders sehen:

 

Nehmen wir mal an, die Behörde würde überprüft, ob sie ihre Arbeit richtig macht. Dabei wird auch auf die Arbeit zum §36 geschaut. Es fällt auf, dass hier nur LWBs kontrolliert werden, obwohl der Paragraf auch für IWBs gilt. Die Behörde sagt natürlich, dass sie von den IWBs nix weiß und da nichts kontrollieren kann.

 

Du brauchst also gar keine Kontrolle bei einem IWB und dessen speziellen Ablauf vorbringen, um festzustellen, dass von dieser Regelung objektiv(!) nur LWBs betroffen sind und die Regelung gegenüber IWBs effektiv nicht durchgesetzt werden kann.

 

Nun kann man sagen, das liegt in der Natur der Sache. Aber so eine Kontrolle ist ein Grundrechtseingriff und das ist für mich kein Kokolores. Hier geht es ums grundsätzliche. Wenn es nur ein paar IWBs gäbe, würde man das unter "vernachlässigbar" verbuchen und abhaken. Nun kann man die Anzahl der IWBs nicht genau angeben und man ist auf Schätzungen angewiesen. Die Schätzungen, die existieren, gehen davon aus, dass die Anzahl der IWBs um eine ganze Größenordnung höher liegt, als die der LWBs. Das bedeutet, dass in der Durchsetzung des Rechts einhergehend mit Grundrechtseingriffen eine massive Schieflage zu Ungunsten der ehrlichen exisitert. Und da weiß ich nicht, wieso der gesunde Menschenverstand das gut finden soll.

 

Ich erhitze mich übrigens nicht ;) und wir werden uns hier wahrscheinlich auch nicht einigen. Müssen wir aber auch nicht :s75:

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vor 14 Stunden schrieb inst200:

Damit aber Unbefugte, speziell Kriminelle, nicht in den Besitz der Waffen gelangen, sind entsprechende Vorkehrungen durch denjenigen, der legal Waffen besitzt zu treffen. Sagt der Gesetzgeber.

 

Hierzu gehört auch, dass ich mich von der Rechtmäßigkeit der Kontrolle und der kontrollierenden Personen überzeuge. Das kann ich ruhig und gründlich, wenn ein Termin zu eben dieser Kontrolle vereinbart wurde. Dann ist es aber keine unangemeldete Kontrolle, dann ist die Bude aufgeräumt........es gibt sowieso nicht zu beanstanden, dann aber erst recht nicht.:victory:

 

 

Hast Du das Buch Catch-22 gelesen? Wenn Du einem Unberechtigten erst Deine Tür und dann Deinen Tresor aufmachst und der dann mit Deiner Waffe abzieht und eine Straftat begeht, bist Du dann verantwortlich und nicht mehr zuverlässig weil du gegen §36 (1) verstoßen hast? Wenn ein Berechtigter an der Tür steht und Du darauf wartest, daß Dir seine Behörde seine Berechtigung bestätigt, bist Du dann unzuverlässig weil Dir unterstellt wird, in der Zwischenzeit die Waffe aufgeräumt zu haben?

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vor 18 Stunden schrieb schiiter:

Ürigens ist das STrafmaß unter Mitführung einer Waffe deutlich erhöht und keine Aktennotiz.

Da gehe ich nicht mit, ev. bei Diebstahl mit Waffen, aber in der Regel gibt es ein zusammenfasstes Urteil.

Bei Jugendlichen wird schon mal auch die Diversion durchgeführt und das Verfahren durch die Staa eingestellt, manchmal mit oder ohne Auflagen.

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vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

 

Hast Du das Buch Catch-22 gelesen?

 

Nein, kenne ich nicht.

 

vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wenn Du einem Unberechtigten erst Deine Tür und dann Deinen Tresor aufmachst und der dann mit Deiner Waffe abzieht und eine Straftat begeht, bist Du dann verantwortlich und nicht mehr zuverlässig weil du gegen §36 (1) verstoßen hast?

Keine Ahnung wie das ausgehen würde. Wenn ein Unberechtigter durch mein regelwidriges Verhalten an meine Waffe gelangt, wäre das schon ein Problem. Daher ist dieses ja auch strafbewährt.

vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wenn ein Berechtigter an der Tür steht und Du darauf wartest, daß Dir seine Behörde seine Berechtigung bestätigt, bist Du dann unzuverlässig weil Dir unterstellt wird, in der Zwischenzeit die Waffe aufgeräumt zu haben?

 

Wenn ich sicher gehe, dass die Kontrolleure auch echt sind, weil ich sie z.B. nicht aus der Behörde kenne, kann man mir das wohl kaum anlasten. Woher soll ich denn wissen, das der " Berechtigte" auch berechtigt ist? Besonders dann nicht, wenn diverse Behörden bereits vor falschen Kontrolleuren warnen.  Ist halt eine Gradwanderung.

 

Man lässt auch keinen ins Haus, nur weil er sagt, er müsse mal eben die Wasseruhr ablesen, zumindest nicht in der heutigen Zeit.

 

Besser finde ich es, wenn ich mir mehrere Optionen offen halte. Entscheiden muß jeder selber, mit den Konsequenzen leben auch.

 

Im besten Fall erscheint einer der Sachbearbeiter/innen, welche ich aus der Behörde kenne und alles ist gut.

 

Inst

 

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Am 28.7.2016 um 18:13 schrieb JDHarris:

Und bitte die Haustür erst öffnen, nachdem man sich die Kontrolle telefonisch bestätigen lassen hat.

 

 

Eben.

 

Über einen flüchtig gezeigten Dienstausweis brauchen wir uns im Zeitalter von Photoshop & Co. nicht näher zu unterhalten. Dieser wäre für mich - zumal vor dem Hintergrund solcher ab und zu vorkommenden Versuche - keine Legitimation, Unbekannten meine Wohnräume und Waffenaufbewahrung zu öffnen.

 

Im Fall der Fälle - mir Unbekannter/Unbekannte gibt bzw. geben an, für die Behörde zu handeln - werde ich ebenfalls eine telefonische Bestätigung der Kontrolle vom Amt (dortige Kollegen, Vorgesetzte etc.) abwarten. Wenn bzw. so lange diese nicht erreichbar ist, wird nicht eingelassen.

 

Schließlich bin ich als LWB schon gesetzlich verpflichtet, nur Berechtigte an meine Waffen zu lassen. Das muss ich sicherstellen. 

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vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wenn ein Berechtigter an der Tür steht und Du darauf wartest, daß Dir seine Behörde seine Berechtigung bestätigt, bist Du dann unzuverlässig weil Dir unterstellt wird, in der Zwischenzeit die Waffe aufgeräumt zu haben?

 

Die Prüfung der Einlassberechtigung (bei unbekannten Personen und Bezug auf die aufbewahrten Waffen) ist eine Obliegenheit, die ich als LWB habe (wie oben schon gesagt).

 

Das kann den einen oder anderen Kontrolleur (soweit echt) "nerven", aber es ist und bleibt so.

 

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vor 4 Stunden schrieb inst200:

Man lässt auch keinen ins Haus, nur weil er sagt, er müsse mal eben die Wasseruhr ablesen, zumindest nicht in der heutigen Zeit.

Strom-, Wasser- und Gasuhren lese ich selber ab und gebe die Daten bei meinem Anbieter auf der Seite ein.

In mein Haus kommt nur der Schornsteinfeger alle 2 Jahre und der hat sich angekündigt und kennen tue ich ihn auch.

 

Bei unbekannten Dienstausweisen fotografiert man diesen mit dem Smartphone an der Toreinfahrt und prüft über die angegebene Dienststelle, dann kann man ihn auch einlassen.

Vor kurzem selbst durchgezogen.

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 21 Stunden schrieb inst200:

Da bin ich bei Dir.

 

Kernaussage meinerseits war eigentlich, dass Derjenige, der etwas zu verlieren hat, weniger geneigt ist Unrecht zu tun.

 

Inst

 

 

vor 20 Stunden schrieb schiiter:

Eine steile These.

Mit EXAKT dieser "steilen These" wird vor Gericht fast immer (vom Richter) argumentiert und deshalb der Aussage von Polizisten i.d.R. mehr Glauben geschenkt, als widersprechenden Aussagen von Betroffenen / Angeklagten / zivilen Zeugen.

 

 

Grüße

 

Iggy

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vor 9 Stunden schrieb uwewittenburg:

Da gehe ich nicht mit, ev. bei Diebstahl mit Waffen, aber in der Regel gibt es ein zusammenfasstes Urteil.

Bei Jugendlichen wird schon mal auch die Diversion durchgeführt und das Verfahren durch die Staa eingestellt, manchmal mit oder ohne Auflagen.

Ohhh, da gibt's aber genug Gegenbeispiele!

Das Absurdeste mir bekannte Gegenbeispiel war der Dieb, der im Baumarkt einen Schraubendreher eingesteckt hat, im Sinne von "entwendet".

Er ist erwischt worden, er war nicht gewalttätig und er war nicht anderweitig bewaffnet.

 

Der Richter hat aber tatsächlich einen "Diebstahl mit Waffe" darin gesehen, weil der gestohlene Schraubendreher ja theoretisch als Waffe hätte verwendet werden können.

Ergo erhöhtes Strafmaß.

 

 

Grüße

 

Iggy

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vor 22 Minuten schrieb Iggy:

Ohhh, da gibt's aber genug Gegenbeispiele!

Das Absurdeste mir bekannte Gegenbeispiel war der Dieb, der im Baumarkt einen Schraubendreher eingesteckt hat, im Sinne von "entwendet".

Er ist erwischt worden, er war nicht gewalttätig und er war nicht anderweitig bewaffnet.

 

Der Richter hat aber tatsächlich einen "Diebstahl mit Waffe" darin gesehen, weil der gestohlene Schraubendreher ja theoretisch als Waffe hätte verwendet werden können.

Ergo erhöhtes Strafmaß.

 

 

Grüße

 

Iggy

Die Geschichte hätte ich gerne mal aus der Aktenlage gelesen.

 

Wegen einem geklauten billigen Schraubendreher landest du noch nicht vor dem Richter

Entweder hatte er keinen Anwalt oder er hat sich dumm geäußert.

 

Der Schraubendreher ist in der Tat ev. ein gefährliches Werkzeug, wozu aber gehört dass er das Teil auch anwenden wollte um den Diebstahl zu vollenden.

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vor 42 Minuten schrieb Iggy:

 

Mit EXAKT dieser "steilen These" wird vor Gericht fast immer (vom Richter) argumentiert und deshalb der Aussage von Polizisten i.d.R. mehr Glauben geschenkt, als widersprechenden Aussagen von Betroffenen / Angeklagten / zivilen Zeugen.

 

 

Grüße

 

Iggy

Der Beamte protokolliert das Geschehen ja auch unmittelbar und wenn es richtig läuft der 2. Beamte gleich seine zeugenschaftliche Äußerung dazu.

Die Zeugen werden nach Tagen Wochen geladen, erscheinen entweder nicht, oder verschieben die Termine, oder werden durch die Staatsanwaltschaft zwangsvorgeführt.

Die Verhandlung findet dann nach ca. 1 Jahr statt, wobei der Beamte die Möglichkeit hat seinen Bericht noch mal anzusehen, nein, er hat die Pflicht sich vorzubereiten und er hat mehr Erfahrungen mit den Gerichten.

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