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IGNORED

WBK mit mehreren Vorstrafen


SAMIL

Empfohlene Beiträge

Legaler Waffenbesitz ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht. Und wie ich schon sagte: Gehts hier nicht, dann versuche ich es im Ausland. Dank EU-Recht und Sonderregelungen kann ich ja in viele Länder gehen, wo man es nicht so eng sieht. 

Bearbeitet von SAMIL
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Wenn meine Straftaten so schlimm wären, dann hätte ich sicherlich im Knast gesessen oder Bewährung bekommen. Es handelt sich um Fahrlässigkeitsdelikte und Kleinkriminalität. Euren Äußerungen nach zu urteilen, bin ich ja ein Schwerkrimineller. Ich betone es gerne nochmal: Es ging um geringwertigen Schaden, heißt weniger als 50 Euro pro Tat! Das ist S******e, aber kein Weltuntergang. Das normale polizeiliche Führungszeugnis ist bei mir frei von Einträgen.

Ich werde es hier versuchen und wenn es nicht klappt, dann gehe ich halt nach Tschechien. Da kommt meine Freundin auch her ;-)

Bearbeitet von SAMIL
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vor 7 Minuten schrieb Redfox333:

Denke mal als nicht Staatsbürger wirst du da auch nichts bekommen

Doch, mit Niederlassungerlaubnis schon, wenn auch etwas bürokratischer als die einheimische Bevölkerung. Darüber habe ich mich schon informiert.

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Dass du ein Schwerkrimineller bist hat keiner hier keiner gesagt.

Du hast eine Frage gestellt und hast hier Antwort bekommen

 

Es wird nicht nur das normale Führungszeugnis abgefragt sonder das erweiterte.

Und da steht alles drin

Die wussten sogar dass ich vor 25 Jahren mit einer Ex über eine Schenkung vor Gericht gestritten habe.

Das Gericht hatte befunden dass ich die Schenkung zurück geben musste

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Über unser Rechtssystem brauchen wir uns hier ja nicht auszulassen. Ich bin da nicht zufrieden damit und Tagessätze a 10 Euro sagen nur, dass du zu dem Zeitpunkt nichts/nicht viel verdient hast.

Aber wie man bedrohen, beleidigen und nötigen fahrlässig begehen will, erschließt sich mir nicht. Selbst bei dem Betrug müsst man nach der 2 Anzeige einsehen, dass man irgendwas falsch macht...Ich will es aber auch nicht wissen!

 

Wie gesagt, versuch es einfach...auch gerne in Tschechien...

 

Ich hole mir als mal eine Tüte Chips. Denn ich glaube jetzt gehts ab! :rofl:

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vor 5 Stunden schrieb SAMIL:

Von 2007 bis 2014 hatte ich aber einige juristische Probleme. Ich wurde in einem Verfahren zu 80 Sozialstunden (1 x Beleidigung, 1x Bedrohung, 5 x Betrug) verurteilt, in einem anderen Verfahren nochmals zu 80 Tagessätze á 10 Euro (1 x Bedrohung, 1 x Nötigung, 3 x Betrug), dann nochmal zu 60 Tagessätze á 9 Euro ( 3 x Betrug, und zwei weitere Male per Strafbefehl zu 20 Tagessätze a´10 Euro (je 1 x Betrug).

 

Gehen wir einmal davon aus, daß der Eingangspost ernst gemeint ist. Also dann mal ganz blöd gesagt, bei dieser Fülle an strafrechtlichen Schwierigkeiten würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, ob ein großer Zeit- und Geldaufwand um zu versuchen, irgendwie an Waffen zu kommen, wirklich fürs Erste die richtige Resozialisierungsstrategie ist. Bei Beleidigung kann man noch sagen, das seien Kleinigkeiten die eigentlich en nicht ins Strafrecht gehören, aber Bedrohung und Nötigung wirken dann doch irgendwie so, als hättest Du an wichtigeren Dingen zu arbeiten als an Deiner Trefferlage. Das sind ja Straftaten wo sich der Gedanke ob nicht mehr passieren könnte, hätte der Betroffene in der jeweiligen Situation eine Waffe zur Hand, geradezu aufdrängt. Und dazu kommen dann noch die ganzen Anzeigen--natürlich kann jeder wegen allem angezeigt werden und die Unschuldsvermutung steht jedem zu, aber wenn man auf dreißig Stück kommt und die nicht alle vom gleichen als Querulanten bekannten Nachbarn kommen, dann liegt es doch nahe, daß irgendetwas an der Sozialkompetenz suboptimal ist. Wie wäre es, wenn Du Dich erstmal im Berufsleben etablierst, Deine der Schilderung nach vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten überwindest, Dich bei den Opfern Deiner Straftaten aufrichtig entschuldigst, als freiwillige Wiedergutmachung Dich irgendwo sozial engagierst, selbstverständlich keine weiteren Straftaten und noch nicht einmal Falschparken oder dergleichen begehst, und dann könnte beim eigentlich in der Hinsicht recht vergebenden deutschen Recht in fünf Jahren wieder vieles möglich sein--und Du würdest Dich vermutlich dabei auch besser fühlen und als Persönlichkeit reifen.

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vor 19 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 Wie wäre es, wenn Du Dich erstmal im Berufsleben etablierst, Deine der Schilderung nach vorhandenen finanziellen Schwierigkeiten überwindest, Dich bei den Opfern Deiner Straftaten aufrichtig entschuldigst, als freiwillige Wiedergutmachung Dich irgendwo sozial engagierst, selbstverständlich keine weiteren Straftaten und noch nicht einmal Falschparken oder dergleichen begehst, und dann könnte beim eigentlich in der Hinsicht recht vergebenden deutschen Recht in fünf Jahren wieder vieles möglich sein--und Du würdest Dich vermutlich dabei auch besser fühlen und als Persönlichkeit reifen.

 

:lol::rofl::allesgute:

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vor 8 Stunden schrieb SAMIL:

 Ich kenne einen Sportschützen, der 2012 . . .

 

Herr Lehrer, ich weis was . . .

Das lenkt vom Eigentlichen ab, bringt gar nix

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vor 9 Stunden schrieb hellbert:

Immernoch komplizierter als:

Du sollst keinen boxen.

Du sollst keine schlimmen Wörter benutzen.

:rofl:

 

Aber nur geringfügig.

Aber das Problem ist ja nicht die Kompliziertheit der Regeln (wenn man mal die Hürde der Sachkundeprüfung außen vor läßt) sondern die erforderliche ernste Bereitschaft, sich an die Regeln zu halten (auch und erst recht wenn man sie in Teilen als überzogen, falsch, unsinnig ansieht). Klar, in der Heftigkeit der Diskussion, dem Hochschäumen der Antipathie, dem plötzlichen Anstieg des Blutdrucks (und dies alles gepaart mit einer gewissen Borniertheit, Beschränktheit, intellektueller Minderfunktion und vielleicht auch etwas suboptimalen Sozialisation) kann man in dem vermeintlichen Schutz der Anonymität eines Forums, in dem man nicht damit rechnen muß, durch einen körperlichen Verweis auf die einzuhaltenden Mindestregeln der Höflichkeit hingewiesen zu werden, schon mal verbal über die Strenge schlagen. Das hat, mag es im Einzelfall auch die Grenze zur Delinquenz überschreiten, aber doch eine andere Qualität als ein Verhalten, wie es der Troll in seinen posts beschreibt, und das doch, meine ich, deutlich eine grundsätzlich regelfeindliche oder zumindest -gleichgültige Einstellung eines wenigstens Bruders Leichtfuß, wenn nicht schlimmer, erkennen läßt. Das paßt natürlich überhaupt nicht zu dem idealtypischen regelkonformen Verhalten eines verantwortungsbewußten LWB. 

Es geht also nicht um Nichtverstehenkönnen sondern um Beachtenwollen und Befolgenwollen. Und da stellt eine entsprechende Delinquenz eben eine klare Gegenindikation dar.

 

Vielleicht sollten die Mods diesen Fred in die Abteilung für Smalltalk und Dummschwatz verschieben?

Bearbeitet von MarkF
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Gast Messerwerfer
vor 15 Minuten schrieb Timberwolf:

Im Gesetz heißt es "ungeeignet für den Waffenbesitz " du bist das Paradebeispiel.

Das dachte ich mir auch...

Und Ekelalfred will ihm ne Stricknadel geben. Auch wenn ich SAMIL nicht kenne (und ihm vielleicht auch ein Stück weit unrecht tue) aber allein durch das was ich hier gelesen hab würde ich micht nicht wohl fühlen wenn er auch nur in meiner Nähe ist.

 

-> Jeder hat eine zweite Chance verdient - SAMIL zeige die nächsten Jahre dass du dich geändert hast und versuche es nach Ablauf der Löschfristen noch ein mal.

 Das sind afaik 5-10 Jahre nach der letzten rechtskräftigen Verurteilung. (Bin jetzt zu Faul die Verjährung in deinen Fällen rauszusuchen)

Bearbeitet von Messerwerfer
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vor 9 Minuten schrieb Andreas777:

Die 5 Jahre wirst Du aushalten müssen, da sehe ich keine Ausnahme. Danach hast Du grünes Licht, es sei dem Du verfällst wieder.....

 

Charakterliche Eignung lässt grüßen....

 

:wink:

Die kriminalpolizeiliche Speicherung verlängert sich aber nach jedem Delikt!

Nun sage mir keiner dass da niemand von der Waffenbehörde im Rahmen der Leumundsprüfung Kenntnis bekommt!

Über die Verwertung läßt sich gern streiten, aber wer so oft mit dem Gesetz in Konflikt kam, wird auch gelernt haben sich nicht mehr erwischen zu lassen.

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vor 18 Minuten schrieb Flohbändiger:

Das WaffG kennt keine "charakterliche" Eignung !

Und wie nennst du das?

§ 6 Persönliche Eignung
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
...

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht
vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig
verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder
Selbstgefährdung besteht.

 

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Persönliche Eignung ohne entsprechenden Charakter?

 

"Wiki" sagt es:

Zitat:

 

"Unter Charakter versteht man traditionell – ausgehend von der aristotelischen Ethik – und erneut in der modernen Psychologie diejenigen persönlichen Kompetenzen, die die Voraussetzung für ein moralisches Verhalten bilden."

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Um es mal klar zu sagen:

Kein Mensch ist fehlerfrei und jeder kann mal in die Lage kommen und mit einer Strafanzeige konfrontiert zu werden.

Da wird dann schon unterschieden ob es mal "ein dummer Jungen Streich war" und eine positive Prognose erstellt werden kann, oder ob jemand gewillt ist ständig sich mit dem Gesetz anzulegen.

Klar kann eine Steinewerfer Außenminister werden und bekommt bewaffneten PS!:beach:

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vor 2 Stunden schrieb Messerwerfer:

... versuche es nach Ablauf der Löschfristen noch ein mal.

 Das sind afaik 5-10 Jahre nach der letzten rechtskräftigen Verurteilung.

Das ist eine irrige Annahme.

In der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR, welche nur die Behörden erhalten, stehen auch noch Deine Verfehlungen von vor 25 Jahren drin.

Deshalb gibt es ja auch den wunderbaren § 52 BZRG und hier sei insbesondere auf den Abs. 1 Nr. 4. hingewiesen:

Zitat

 

(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 (Einfg.: Verwertungsverbot von BZR-Einträgen, die bereits getilgt sind oder Tilgungsreife erlangt haben) nur berücksichtigt werden, wenn

1. ...

2. ...

3. ...

4. der Betroffene die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn der Betroffene die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt.

 

Zitat

Die 5 Jahre wirst Du aushalten müssen ...

Da wird der TE wohl eher 50 Jahre warten müssen.

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Gast Messerwerfer
vor 18 Minuten schrieb cartridgemaster:
vor 2 Stunden schrieb Messerwerfer:

... versuche es nach Ablauf der Löschfristen noch ein mal.

 Das sind afaik 5-10 Jahre nach der letzten rechtskräftigen Verurteilung.

Das ist eine irrige Annahme.

In der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR, welche nur die Behörden erhalten, stehen auch noch Deine Verfehlungen von vor 25 Jahren drin.

 

Danke fürs erhellen :-) So wusste ich das nicht.

In diesem Fall ist es aber vermutlich wirklich besser wenn der TN niemals eine Waffe besitzen wird...

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