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SAMIL

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  1. Zitat aus dem AfD-Grundsatzprogramm in der Kurzfassung: "Waffenrecht muss nicht verschärft werden! Die AfD widersetzt sich jeder Einschränkung von Bürgerrechten durch eine Verschärfung des Waffenrechts. Die Kriminalisierung von Waffenbesitz schreckt Täter nicht ab, sondern macht Opfer wehrloser." Es macht mich echt Stolz ein Parteimitglied der ersten Stunde zu sein. Wahrscheinlich wird man jetzt auch Macheten verbieten. Merkel hat heute ja in ihren Neun-Punkte-Programm aufgeführt, dass sie ein schärferes Waffengesetz will. Ich werde mich nun nochmal richtig eindecken.
  2. Um mehr Geld zu verdienen als in einem normalen Ausbildungsberuf! Und Waffenrecht gehört nicht zum Studium der Wirtschaftsinformatik. Reiner Online-Shop! Leute aus der Gegend können die Ware aber auch nach Vereinbarung bei mir abholen. In meiner Gegend gibt es momentan einen großen Bedarf an freien Waffen und auf diesen Zug möchte ich aufspringen. Ich wäre hier im Umkreis von ca. 40 km dann auch der einzige Händler. Aber nochmal zum Thema Pfefferspray. Da es nicht gegen Menschen eingesetzt werden darf, unterliegt es nicht dem Waffengesetz. Daher kann ich das auch ohne Waffenhandelslizenz verkaufen? Wie sieht es mit Messern aus? Messer sind sowohl Waffen, als auch Haushalts- und Arbeitsgeräte.
  3. Notfalls auch in Tschechien. Den Kleinen Waffenschein habe ich bekommen, dann wird es wohl mit der Waffenhandelslizenz auch nicht allzu schwer werden.
  4. Ok. Abwehrsprays fallen auch darunter? Besonders angetan hat es mir der Vertrieb von Fox Labs Abwehrsprays, insbesondere Fox Labs Mean Green.
  5. Hallo, Ich plane ein Nebengewerbe mit Freien Waffen anzumelden. Vor allem geht es mir um Schreckschusswaffen und Zubehör (inkl. Munition), Messer (auch Macheten), Dolche, Schwerter, Abwehrsprays, Teleskopschlagstöcke, Elektroschocker, Handschellen u.ä. Ist für den Handel mit freien Waffen ebenfalls eine Erlaubnis notwendig oder reicht es aus einfach das Gewerbe anzumelden?
  6. Im Studium habe ich erst gelernt mit eigenem Geld umgehen zu können. Und nein, ich manage noch gar nichts. Für mich geht es demnächst weiter mit dem Master. Bis jetzt bin ich reiner Theoretiker mit Ausnahmen einiger Praktika und Praxistage. Aber das ist hier nicht das Thema. Ich bin kein Troll. Alles was ich schreibe, meine ich ernst und entspricht der Wahrheit.
  7. Ob ihr es glaubt oder nicht...... Ich habe heute Bescheid bekommen, dass ich den Kleinen Waffenschein ab Donnerstag abholen kann. Vorher geht nicht wegen interner Fortbildung.
  8. Wenn solche Leute eine WBK bekommen, dann kann hier doch irgendwas nicht stimmen. http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/mutmasslicher-islamist-erhielt-waffenschein-aid-1.1999377
  9. Wenn ich mich recht erinnere, dann nach § 170 Abs. 2 StPO Wo liegt jetzt der Fehler?
  10. Im normalen Führungszeugnis hatte ich nie einen Eintrag, dafür im BZR umso mehr. Aber wie gesagt, es gibt für mich drei Alternativen. Die Frage ist nicht, ob ich mit eigenen Waffen an Wettkämpfen teilnehmen kann, sondern wie.
  11. Vorgestern habe ich, weil mir viele dazu rieten, erstmal den kleinen Waffenschein beantragt. Mal gucken, was da rauskommt. Gestern haben wir uns in Tschechien kurz hinter der Grenze mehrere Wohnungen angeguckt, notfalls können wir auch bei den Eltern meiner Freundin Übergangsweise einziehen. Nächste Woche geht es in die Schweiz, wo wir uns auch schon mal umgucken werden. Ich habe jetzt nicht mehr alle Beiträge im Kopf, aber auf das, was mir einfällt, möchte ich nochmal eingehen: 1.) Die Waffenbehörde ist hier der Kreisverwaltung angegliedert, genauer gesagt dem Fachdienst Ordnung und Sicherheit. 2.) Bei der letzten Verurteilung sagte die Richterin, dass inklusiver dieser Verurteilung nun fünf Einträge im BZR hätte. 3.) Für den größten Teil meiner Vergehen fühle ich mich in der Tat nicht schuldig, da ich das Geld zuerst immer über hatte und der Betrug niemals geplant war. 4.) Mit Ausnahme der im Eröffnungsbeitrag geschilderten und zur Anlage gebrachten Anzeigen, wurde der Rest ohne Auflagen eingestellt. Seit 2014 bin ich straffrei. Die 30 Anzeigen waren überwiegend dem sogenannten EIngehungsbetrug geschuldet, aber auch zwei mal wegen Körperverketzung (Backpfeifen), vier mal wegen Nachstellung (alle eingestellt, weil keine Nachstellung laut Gesetz vorlag), ein mal Computerbetrug (auch eingestellt, weil keiner vorlag), ein mal Üble Nachrede (eingestellt), ein mal fahrlässige Körperverletzung (eingestellt, KFZ-Unfall, in dem mir die Vorfahrt genommen wurde)....der Rest war halt Eingehungbetrug, also eidesstattliche Versicheurng abgegeben, Waren bestellt und nicht mehr bezahlen können. Bei den wirklich vorsätzlichen Straftaten, wie die Körperverletzungen, war es mir eigentlich immer egal, ob ich erwischt werde, oder nicht. Mir war es halt egal, ob da Leute bei waren oder eben nicht. 5.) Meine wirtschaftlichen Verhältnisse sind mittlerweile wieder geordnet. Schulden wurden bezahlt, Geldstrafen auch, Schufa-Einträge wohl schon gelöscht, Arbeit ist nicht vorhanden, aber demnächst beginnt mein Master-Studium, Punkte in Flensburg habe ich keine und hatte da auch noch nie welche. 6.) Dazu bin ich nicht verpflichtet, denn der Schütze, um den es sich handelt, ist ein Mitglied meiner Familie. 7.) Der Name SAMIL ist kein Vorname, sondern ein ganz kreative Zusammensetzung von Anfangsbuchstaben einer ehemaligen TV-Show. 8.) Ich werde euch auf den laufenden halten. Die Überprüfung und Ausstellung des Kleinen Waffenschein soll in der Regel zwei bis drei Wochen dauern.
  12. Doch, mit Niederlassungerlaubnis schon, wenn auch etwas bürokratischer als die einheimische Bevölkerung. Darüber habe ich mich schon informiert.
  13. Wenn meine Straftaten so schlimm wären, dann hätte ich sicherlich im Knast gesessen oder Bewährung bekommen. Es handelt sich um Fahrlässigkeitsdelikte und Kleinkriminalität. Euren Äußerungen nach zu urteilen, bin ich ja ein Schwerkrimineller. Ich betone es gerne nochmal: Es ging um geringwertigen Schaden, heißt weniger als 50 Euro pro Tat! Das ist S******e, aber kein Weltuntergang. Das normale polizeiliche Führungszeugnis ist bei mir frei von Einträgen. Ich werde es hier versuchen und wenn es nicht klappt, dann gehe ich halt nach Tschechien. Da kommt meine Freundin auch her ;-)
  14. Legaler Waffenbesitz ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht. Und wie ich schon sagte: Gehts hier nicht, dann versuche ich es im Ausland. Dank EU-Recht und Sonderregelungen kann ich ja in viele Länder gehen, wo man es nicht so eng sieht.
  15. Weil ich mit uralten Waffen, die um die Ecken schießen und die hundert Leute schon benutzt haben, nicht die Leistung erzielen kann, die ich abrufen könnte und weil mir der Munitionserwerb im Verein ehrlich gesagt auch viel zu teuer ist.
  16. Nö, dann werde ich mich umschauen und meinen Wohnsitz nach Tschechien oder in die Schweiz verlegen. Diese affigen Waffengesetze werden mich zwar hier daran hindern eine Waffe besitzen zu dürfen, aber nicht im Ausland. Und bis zur tschechischen Grenze sind es von mir keine 100 km, also bleibe ich dann trotz Umzug quasi in der Heimat. Das ich S******e gebaut habe, weiß ich, aber ich denke, dass man unterscheiden sollte! Gewalttäter und psychisch Kranke und Suchtkranke sind, und das streite ich nicht ab, nicht für den Waffenbesitz geeignet, aber das jemand, der zum Beispiel mal seinen Chef ausdrücklich klar gemacht hat, was er von ihm hält, für den Waffenbesitz nicht die Zuverlässigkeit besitzt, streite ich ab. Deshalb unterstütze ich auch die German Rifle Association.
  17. Was das US-Waffenrecht angeht: Es kommt auf den jeweiligen Bundesstaat an. In einigen Bundesstaaten, wie in Florida, ist es auch Ausländern mit Niederlassungserlaubnis erlaubt, scharfe Waffen zu kaufen und zu führen. Tschechien gehört zur EU und hat trotzdem (noch?!) das wohl liberalste Waffengesetz aller EU-Staaten und die Schweiz hat ebenfalls eines der liberalsten Waffengesetze der Welt. In den USA hingegen wird man schon für Dinge jahrelang weggesperrt, die hier meistens nur mit Geldstrafen abgeurteilt werden. Aber irgendeinen Weg werde ich schon finden. Ich würde es jedoch begrüßen, wenn jemand mal meine Fragen beantworten würde.
  18. Ich hatte das Geld immer gespart, aber es dann anderweitig auf den Kopf gehauen. Das Problem war bei mir, dass ich nie gelernt habe, mit dem Geld, welches ich hatte, umzugehen. Bestellte ich etwas im Internet, dann sah ich etwas besseres später im Schaufenster und kaufte das und hatte dann nichtmal mehr die Kohle übrig, um das Paket zurückzuschicken. Ich habe den Umgang mit Geld auch in meinem Elternhaus nie gelernt, denn es war immer genug da, bis sich meine Eltern scheiden ließen.
  19. Und wenn ihr mir keine WBK erteilen wollt, dann schaut mal genauer danach, welche Personen legal Waffen besitzen! Ich kenne einen Sportschützen, der 2012 in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung wegen Depressionen mit Selbstmordgedanken acht Wochen eingesessen hat und 2013 sechs Wochen eine psychiatrische Tagesklinik besucht hat. Und der hat die ganze Zeit über durchgehend Waffen legal besessen. Das ist aber auch einer von den Leuten, die mir mehrfach gesagt haben, dass Sportschützen eine WBK schon fast hinterher geschmissen bekommen.
  20. Euch ist schon klar, dass es sich bei sogenannten Eingehungsbetrug eher um fahrlässige Formen des Betrugs handelt und nicht um geplante Straftaten? Betrug ist jemanden, der die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat, schnell unterstellt. Und Beleidigung, Bedrohung und Nötigung möchte ich hier nicht gutreden und wegen Gewaltverbrechen bin ich, bis auf die Anzeige von 2004, nie aufgefallen. Ich bin übrigens 28 Jahre alt und habe Wirtschaftsinformatik (Bachelor, Master folgt) studiert und auch abgeschlossen.
  21. Köperverletzung im Jahre 2004, wurde aber eingestellt. Wie rund 30 weitere Anzeigen zwischen 2004 und 2014 auch.
  22. Ich meinte § 5 Abs. 2 Satz 1a
  23. Hallo, Ich bin seit fünf Jahren in einem Sportschützenverein, schieße dort mit Großkaliber-Pistolen und -Revolver, Repetiergewehren und Flinten (Tontaubenschießen) und beginne bald mit der Waffensachkunde. Von 2007 bis 2014 hatte ich aber einige juristische Probleme. Ich wurde in einem Verfahren zu 80 Sozialstunden (1 x Beleidigung, 1x Bedrohung, 5 x Betrug) verurteilt, in einem anderen Verfahren nochmals zu 80 Tagessätze á 10 Euro (1 x Bedrohung, 1 x Nötigung, 3 x Betrug), dann nochmal zu 60 Tagessätze á 9 Euro ( 3 x Betrug, und zwei weitere Male per Strafbefehl zu 20 Tagessätze a´10 Euro (je 1 x Betrug). Die 80 Sozialstunden fielen unter das Jugendstrafrecht, der Rest wurde nach regulärem Strafrecht abgeurteilt. Bei allen Betrugsfällen ging es um geringwertige Sachen von weniger als 50 € und kamen deshalb Zustande, weil ich die eidesstaatliche Versicherung abgeben musste und nach Warenbestellungen im Internet nicht zahlen konnte. Per Gesetz gilt das als Betrug, auch dann, wenn ich das Geld dafür hatte, es aber "abhanden" gekommen ist. Meine Frage ist nun: In § 5 Abs. 1 WaffG wird aufgeführt, welche Personen auf keinem Fall die Zuverlässigkeit für den Erwerb und Umgang mit Waffen erfüllen. Darunter fallen meine Vergehen nicht. In Absatz 2 heißt es: § 5 Abs. 2 Satz 1c trifft auf mich zu. Es heißt hier aber: "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht....". Heißt es, dass Ausnahmen von diesem Absätzen und Sätzen möglich sind? Immerhin handelte es sich bei mi ja um kleinere Straftaten mit geringwertigem Schaden. Beleidigung und Bedrohung gelten auch nicht als schwere Verbrechen und sind in meinem Fall, ohne es runterspielen zu wollen, als Jugendsünden abzuhaken. Habe ich Chancen auf eine WBK? Falls Nein gibt es drei weitere Pläne, zu denen ich auch einige Fragen habe. Plan B: In meiner Familie gibt es ebenfalls Sportschützen (auch mit genehmigten "Mehrbedarf" an Waffen und Munition) und Jäger, die eigene Waffen besitzen. Mir wurde angeboten, dass die Waffen über deren WBK bezogen werden und bei ihnen im Waffenschrank gelagert werden können. Ist das überhaupt legal? Was würde hier auf uns zukommen, wenn das auffliegt? Plan C: Da ich jüngst meinen Studienabschluss geschafft habe und mein Beruf in einigen Ländern gerne gesehen ist, könnte ich meinen Wohnsitz nach Tschechien oder in die USA oder Schweiz verlegen, wo das Waffenrecht um einiges liberaler ist, als hier. Wäre es möglich, wenn ich in Deutschland keine WBK bekommen würde, im Ausland aber problemlos legal Waffen erwerben könnte und dort auch meinen Wohnsitz habe, in Deutschland an Wettkämpfen teilzunehmen?
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