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Geschrieben

Biedermeier oder Vormärz - das ist hier die Frage.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

sollte der Mann wohl doch zumindest die Gelegenheit bekommen, z.B. mit einem psychologischen Gutachten im Hauptverfahren ...

 

Auf so etwas sollte man sich gar nicht erst einlassen. Wenn man diese Tür aufmacht und beweisen muss, dass man kein Irrer ist, anstatt anders herum, dann hat das System endgültig fertig und man sollte seine eigenen Konsequenzen draus ziehen. Es gibt auch andere schöne Jobs in anderen schönen Ländern.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb AdventureQ:

Ich habe VOLLGESOFFEN geschrieben ! WO BITTE wird das in Deutschland so gehandhabt, dass man VOLLGESOFFEN mit dem Autofährt und den Führerschein NICHT verliert ???

 

Schon 4x in der Bekanntschaft selbst erlebt, mit an die 1.5 im Turm ertappt, Strafbefehl, viel Geld + ein paar Monate Fahrverbot, trotz Alkohol im Straftatbereich, den Lappen wirklich abgegeben (also weg + neu machen irgendwann) hat keiner der beiden und ja es waren sogar Wiederholungstäter. Du siehst, es geht alles, wenn man nur will.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Merkava3:

Ob der Widerruf aller Waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen der konkret getätigten Posings

rechtmäßig und notwendig war, lasse ich dahingestellt.

 

Irgendwie kommt es mir vor, dass die ganzen asozialen Netzwerke wie Fressebuch, Zwitscher

und wie sie alle heißen nix anderes sind wie ein Tummelplatz für Vollidioten.

Da hetzt ein Azubi gegen Ausländer und Flüchtlinge und wundert sich, dass er seinen

Ausbildungsplatz gekündigt bekommt.

Da machen irgendwelche Studenten auf einem fremden Privatgelände eine nächtliche Sause

und posten auf FB Bilder und eine vollständige Liste der Teilnehmer.

Und wundern sich dann, dass sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädingung bekommen.

Solche Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.

Der bedauernswerte Waffenhändler hätte sich den ganzen Wirbel erspart, wenn er sich seine Finger

in Arsch, Nase und Ohren gesteckt hätte, anstatt damit irgendwelchen Schmarrn zu tippen

der nur Leute interssiert die noch unterbelichteter sind als er selber.

 

Wenn man Blödheit als Grund für den Verlust seiner Genehmigungen mit einbezieht,

halte ich die Behördliche Reaktion für durchaus gerechtfertigt.


 

 

Viele Grüße


 

 

oswald


 

 
 

 

 

Dem kann ich nur zustimmen!

 

Sowas hat mit "Meinungsfreiheit" nichts zu tun.

 

Das Gericht geht ja auch darauf ein.

 

In einem bestimmten Portal geht in der Richtung jetzt nix mehr.

Geschrieben

In der Vergangenheit (also 2x) kursierte der politische Witz, man dürfe in Deutschland alles sagen was man denke. Man dürfe nur nicht alles denken. Aber das war nur ein politsicher Witz und natürlich nur früher.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Merkava3:

Ob der Widerruf aller Waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen der konkret getätigten Posings

rechtmäßig und notwendig war, lasse ich dahingestellt.

Wenn man Blödheit als Grund für den Verlust seiner Genehmigungen mit einbezieht,

halte ich die Behördliche Reaktion für durchaus gerechtfertigt.

Viele Grüße

oswald


 

 
 

Genau so ist es, danke für deine Worte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb BigMamma:

 

Aha, was du so alles da rein liest, aber das war wieder ein guter, mein lieber Heletz2.

Ich habe nichts "rein gelesen", sondern mich nur an das Geschriebene gehalten.

Knight schrieb: " Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten."

 

Man kann ja durchaus eine "allgemeine Bewaffnung" für wünschenswert halten, und das zur Diskussion stellen. Aber halt nicht in einem solchen Zusammenhang bringen, weil es dann in Richtung möglicher Selbstjustiz zielt.

 

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb VP70Z:

In der Vergangenheit (also 2x) kursierte der politische Witz, man dürfe in Deutschland alles sagen was man denke. Man dürfe nur nicht alles denken. Aber das war nur ein politsicher Witz und natürlich nur früher.

 

 

Es ist umgekehrt: Die darfst alles denken.

 

Du darfst sogar alles äußern.

 

Aber Du solltest Dir (vorher!) überlegen, was Du öffentlich äußerst.

 

Und nur darum geht es!

 

 

 

.

Bearbeitet von heletz
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb chapmen:

Genau so ist es, danke für deine Worte.

 

Die meisten von uns kennen den Typen nicht persönlich, ich auch nicht.

Das ist eine Einzelfallentscheidung der Richter, die hoffentlich nicht zum Präzdenzfall wird.

 

Bei Facebook etc. ist schnell ein Kommentar zu einer Straftat abgegeben, den man später vielleicht bitter bereut.

Gut, der Betreffende hat mehrere solcher Kommentare abgegeben.

Die Frage ist aber, wieviele Posts in welcher Qualität in Zukunft ausreichen werden, bis man dran ist.

1, 5, 100 ?

 

Ich lese lieber dümmliche Kommentare, denke ganz kurz darüber nach und ignoriere sie dann einfach

als einen Maulkorb zu tragen und bei jedem Wort auf whatsapp, Facebook nachzudenken, ob es evtl. irgendwo ein Risiko birgt.

 

 

 

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

Ich habe nichts "rein gelesen", sondern mich nur an das Geschriebene gehalten.

Knight schrieb: " Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten."

 

Man kann ja durchaus eine "allgemeine Bewaffnung" für wünschenswert halten, und das zur Diskussion stellen. Aber halt nicht in einem solchen Zusammenhang bringen, weil es dann in Richtung möglicher Selbstjustiz zielt.

 

Und die Frage, wie du die Selbstjustiz da raus bzw. rein liest, hast du nicht beantwortet.

 

Und weil ich das so nicht stehen lassen kann, denn ich fühle mir hier die Selbstjustiz persönlich unterstellt und das habe ich NIE BEHAUPTET!

 

1.) Mein Posting drehte sich um die Frage, ob er denn tatsächlich "allgemein zur Bewaffnung" aufgefordert hat, oder ob es eben nicht allgemein war. Warum, also mit welcher Motivation, er (möglicherweise) speziell und nicht allgemein aufgefordert hat, habe ich überhaupt nicht thematisiert. Das wurde von dir rein gelesen und ja, da bleibe ich dabei: "rein gelesen"

 

2.) Wenn man schon eine Motivation da rein lesen will, dann kann die genausogut "Selbstverteidigung" lauten. Die Frage, warum das zwangsläufig auf Selbstjustiz rauslaufen soll, stellt sich schon. Vielleicht kannst du uns die ja beantworten?

Geschrieben

es ist interessant wie sich der Kreis schließt.

 

Hat der Mann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen? Eher nicht.

Also ist er einer Gesinnungsjustiz zum Opfer gefallen.

 

Hier schon ein Hinweis auf das was sich noch abspielen wird.

"Im Sozialrecht führen immer mehr Oberlandesgerichte (LSG) in ihren Beschlüssen und Urteilen aus das sie der höchstrichterlichen Rechtsauffassung, (in deren Fällen) dem BSG nicht folgen und komplett entgegengesetzt urteilen."

 

Das werden vor allem die legalen Waffenbesitzer noch merken. Rechtssicherheit war einmal.

 

Mittlerweile sollte eigentlich jedem hier klarsein das unsere Justiz das Waffenrecht mißbraucht um die Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren. Die Gerichte führen immer wieder an das Waffen im Volk eine immense Gefahr darstellen für die Bevölkerung.

Das dies idiologisch bedingt und völlig verlogen ist ist,dürfte völlig offensichtlich sein.

Denn die tägliche Praxis beweistdas diese Richter und Waffengegner lügen. Es sind Millionen nicht registrierte Waffen im Land. Jeder Bundesbürger kann sich in ein Auto,einen Zug setzen oder notfalls zu Fuß eine Schusswaffe völlig legal im europäischen Nachbarländern erwerben.

Der Staat selbst hält diese Gefährdung für so abstrakt ,also die Gefährdung durch Waffen im Volk für so bedeutungslos das er es ablehnt die Bundesgrenzen zu sichern und zu kontrollieren.

Und das, nur das wäre der Maßstab, wenn Waffen so gefährlich wären, müsste der Staat unterbinden das Waffen illegal ins Land gelangen könnten.  

(Ich möchte hier nur mal darauf hinweisen das der Zoll noch in den 60er jahren auf Leute geschossen hat die mit Kaffee die Bundesgrenze illegal passiert haben.)

 

Es sei also dahingestellt ob der Mann schlau war oder nicht, er hat keine Straftat begangen, er hat niemanden gefährdet, und nur das kann der Maßstab für eine Sanktion seitens des Staates sein.

Im Grunde genommen schafft das Waffengesetz nur so eine Art Scheinwirklichkeit also ein Leben wie im Film Matrix für einen Großteil der Bevölkerung, ihr wird suggeriert das das in Besitzbringen einer Schußwaffe schwer wäre, er also der Staat darüber wachen würde das nicht zu viele Schusswaffen ins Volk gelangen . Er blendet also einfach nur. 

 

Und dieses ist eben auch vielen Leuten in den betreffenen Stellen bewusst, deswegen stürzen sie sich auf die kleinsten Verfehlungen eines Legalwaffenbesitzers um ihn zu ruinieren, um sich zu rächen, aber auch um ihre Verblendung ihr weltbild aufrecht zu halten.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb micky123:

es ist interessant wie sich der Kreis schließt.

 

Hat der Mann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen? ...

 

 

 

Das Gericht bejaht diese Frage.

 

Deshalb sind ja auch WBK und Lizenz weg.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb heletz:

 

Aber Du solltest Dir (vorher!) überlegen, was Du öffentlich äußerst.

 

Und nur darum geht es!

 

Also ist eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie, die Redefreiheit, damit nicht mehr zulässig wenn man öffentlich redet?

Art. 19 der Deklaration der Menschenrechte, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 13 StGG oder der 1. Verfassungszusatz sind momentan wohl nicht mehr aktuell?

OK, dann geht es also nur noch darum wer denn als nächster abgeholt werden darf. Heletz, mach Dir keine Sorgen, wir gehen alle vor Dir.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb micky123:

...

 

Es sei also dahingestellt ob der Mann schlau war oder nicht, er hat keine Straftat begangen, er hat niemanden gefährdet...

 

 

 

Unsinnige Argumentation!

 

Auch eine Tat, die niemanden gefährdet, kann eine Straftat sein!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Gunsmoke Joe:

Aber halt nicht in einem solchen Zusammenhang bringen, weil es dann in Richtung möglicher Selbstjustiz zielt.

 

Welcher Zusammenhang ? Und wohin es zielt, dass hast du da rein gelesen, ich lese da eigentlich gar nichts raus, außer vlt: Be prepared. Und das ist in Anbetracht der zT angespannten Lage nur legitim und hat vor allem mit "Hasspostings" mal überhaupt nichts zu tun. Es seit denn man ist ein weiterer Heletz, gell.^^

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb heletz:

 

 

Das Gericht bejaht diese Frage.

 

Deshalb sind ja auch WBK und Lizenz weg.

 

vor 6 Minuten schrieb heletz:

 

 

Unsinnige Argumentation!

 

Auch eine Tat, die niemanden gefährdet, kann eine Straftat sein!

 

Es gab keine "Strafverfolgung" gegen den Mann, er wurde nie "angeklagt", wahrscheinlich wurde noch nicht mal ermittelt, da keine Äußerung strafrechtlich relevant war/ist.

 

Es geht doch hier nur darum, dass eine Behörde aufgrund diverser Äußerungen (in diesem Fall auf Facebook, aber auch ein Blogg oder laufende öffentliche Äußerungen auf Kundgebungen, etc. würden nach der Begründung reichen) die WBKs eingezogen und die Handelserlaubnis widerrufen hat. Dagegen hat der Mann geklagt und verloren.

 

PS: Die Äußerungen gefallen mir auch nicht, zumindest nicht in dieser Form und in dem Umfeld, aber das zeigt mal wieder, dass es eben kein "Recht auf Waffenbesitz", sondern nur eine "Duldung unter bestimmten Voraussetzungen" gibt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb VP70Z:

In der Vergangenheit (also 2x) kursierte der politische Witz, man dürfe in Deutschland alles sagen was man denke. Man dürfe nur nicht alles denken. Aber das war nur ein politsicher Witz und natürlich nur früher.

 

Du weißt doch, was der gute alte Jossip Wissarjonowitsch Tschugaschwili gesagt hat, oder ?

 

Für alle, die nicht folgen können:  „Gedanken sind mächtiger als Waffen. Wir erlauben es unseren Bürgern nicht, Waffen zu führen – warum sollten wir es ihnen erlauben, selbständig zu denken?“

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Makalu:

Dennoch, er hat in seinen jetzt zur Diskussion stehenden Postings niemanden beleidigt oder angegriffen....  Er ruft zur Bewaffnung auf, sowas wie auch viele Zeitschriften, die Pfeffersprays und so testen oder sogar mal vor ein paar Monaten eine Polizeibehörde die den Bürgern den Kleinen Waffenschein nahezu empfohlen hat. Bewaffnung bedeutet noch lange nicht Aufforderung zum Rechtsbruch, auch das Waffenrecht kennt genug Waffen, wenn auch eher nur bedingt wirkungsvolle, die man benutzen kann und darf.

 

Das ist es, was auch mir bei der Entscheidung etwas sauer aufstößt. 

 

Ich halte es für falsch, sich so zu äußern. Aber es ist durchaus beunruhigend, wo mittlerweile die Grenzen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gezogen werden. Indirekt kann das für den Kreis der Betroffenen zur faktischen Einschränkung der Meinungsfreiheit via Verwaltungsrecht führen... Ungute Entwicklung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Na solchen Text tät ich nun nicht im Internet verfassen wie den um den es hier geht

und dann denken das wär ok so.

Des Weiteren haben seit geraumer mind. zwei Gruppen einen "Höhenflug" meiner Ansicht nach.

Das sind jene die denken morgen gehts schon los und das sind die  welche dann diese Leute "pflücken".

Ich halte beides für nicht gut - soviel dazu.

Etwas entspannter so wie´s früher mal war ist allgemein der bessere Zustand gewesen.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von 2011-Jack
Gast
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