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Erlebnisbericht: Waffenrechtliche Überprüfung


JoergS

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Meinst Du mit "DDH" meine Ehefrau? Die ist Ärztin an der Uniklinik - wenn sie mal zu Hause ist, gilt das behördlich wohl als "Unzeit" und kommt für eine Überprüfung ohnehin nicht in Frage. Also nein, keine Distanzhalter verfügbar.

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Nein, ich meine eine DDH, eine Dame des Hauses.^^ Und diese kann sich IMMER den Zutritt zu ihrer Liegenschaft verbitten, so sie mit Kanonen nichts zu tun hat. Wenn die Behördlinge dann gucken wollten, dann bräuchten sie etwas von einem Richter.^^

Bearbeitet von BigMamma
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vor 3 Minuten schrieb gebuesch1:

 

Überleg´ mal haarscharf, was du bzgl. der Schuld geschrieben hast.

 

Als Denkhilfe habe ich dir einen Link beigefügt:

Honecker: "Der brauchte ja nicht über die Mauer zu klettern"

Bin ich Margot?

Mich mit der zu vergleichen ist schon unter der Gürtellinie und hat nichts mit einer konstruktiven Diskussion zu tun.

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Am ‎11‎.‎05‎.‎2016 um 07:55 schrieb uwewittenburg:

Wer als LWB auf YT (mit Waffen) postet hat eigentlich selber schuld, ...

 

Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Mich mit der zu vergleichen ist schon unter der Gürtellinie....

 

Wer sagt, daß du mit Frau Honecker verglichen wirst. Lediglich der Sprach- und Gedankengebrauch zeigt Analogien.

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vor 14 Minuten schrieb gebuesch1:

Wer sagt, daß du mit Frau Honecker verglichen wirst. Lediglich der Sprach- und Gedankengebrauch zeigt Analogien.

So ein Unsinn!

Ich würde nie als LWB irgendwo im Netz mit Waffen posieren wenn ich aus Erfahrung weiß wie die jetzige Bevölkerung darauf regiert.

Unter "Margot" wäre das als normal empfunden worden.

Merkst Du den Unterschied?

Ich denke nicht!:help:

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Gibt es denn schon eine Begründung, warum die Polizei mit dabei war? Das fällt ja augenscheinlich nicht in deren Aufgabenbereich, nicht das nächstes mal noch der Amtsveterinär oder jemand von der Arge dabei ist...eventuell mal über eine Fachaufsichtsbeschwerde nachdenken.

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Naja, bei mir hat die örtliche Waffenbehörde neulich auch eine Aufbewahrungskontrolle durchgeführt.

Alles "vorbildlich" meinten die Herrschaften. Nur wie sie dann nach meinem Schiessbuch fragten,

da musste ich passen. "Ich führe kein Schiessbuch"... "ja dann bitte eine Bestätigung ihres

Vereins, das sie Mitglied sind und regelmäßig schiessen"

 

Ich dachte immer das wären zwei verschiedene "paar Schuhe" Bedürfnisprüfung und Aufbewahrungskontrolle?

 

Die Bestätigung des Vereins habe ich jetzt und habe sie auch bei der Behörde eingereicht... auf der Behörde

kam dann wieder die Frage... können wir ihr Schiessbuch auch mal sehen?....

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Rate ihnen mal zu einer Nachschulung. Die bekommen genau ein was zu sehen: ein Formular deines Verbandes nach §4.4. Ende. Und das nach schriftlicher Aufforderung zur Einreichung, sicher nicht zwischen Tür und Angel.

Bearbeitet von BigMamma
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vor 54 Minuten schrieb subjella:
  1. Ja, ist schon klar, aber für mich war das schon ein wenig zwischen "Tür und Angel.".

 

Eben, und da sagt man dem Kontroletti eben, dass man jetzt den Verband eh nicht erreichen kann und man das Formular aber gern nachreicht, wenn man seitens der Behörde angemessen, also eben nicht zw. Tür und Angel, dazu aufgefordert wird.

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Únd was mach ich , der all seine Langwaffen der Einfachheit halb über JS gekauft hat? Trophäen kann ich nicht nachweisen, bin ein reiner Küchenjäger. Kühltruhe öffnen? Oder bedürfnisfremd doch das rappelvolle Schießbuch vorzeigen?

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Am 13.5.2016 um 17:09 schrieb JoergOwl:

Gibt es denn schon eine Begründung, warum die Polizei mit dabei war? Das fällt ja augenscheinlich nicht in deren Aufgabenbereich, nicht das nächstes mal noch der Amtsveterinär oder jemand von der Arge dabei ist...eventuell mal über eine Fachaufsichtsbeschwerde nachdenken.

Seit wann entscheidest Du, was in deren Aufgabenbereich fällt?

 

vor 3 Stunden schrieb subjella:

Naja, bei mir hat die örtliche Waffenbehörde neulich auch eine Aufbewahrungskontrolle durchgeführt.

Alles "vorbildlich" meinten die Herrschaften. Nur wie sie dann nach meinem Schiessbuch fragten,

da musste ich passen.

Fragen ist doch auch nicht verboten.

 

vor 3 Stunden schrieb subjella:

Die Bestätigung des Vereins habe ich jetzt und habe sie auch bei der Behörde eingereicht... auf der Behörde

kam dann wieder die Frage... können wir ihr Schiessbuch auch mal sehen?....

Was genau stand denn in der Bestätigung des Vereins?

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