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IGNORED

Erstbedürfnisnachweis


GunEx

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vor 2 Minuten schrieb MuzzleTom:

45 Trainings-/Wettkampfeinheiten pro Jahr die alle nachgewiesen sind und auch öffentlich über die Ergebnisslisten einsehbar sind.

Damit ersticke ich jede Nachfrage ob noch ein Bedürfniss besteht im Keim.

Wow, und ich komme auf mindestens 120 in manchen Jahren auch 150 Termine (Training + Wettkämpfe) pro Jahr und jagen gehe ich auch noch. Natürlich "ersticke" ich damit jede Nachfrage bzgl. dem Bestand meines Bedürfnisses im Keim, aber was hat das damit zu tun, dass nicht auch jemand der nur einmal pro Monat oder auch noch weniger zum Schießen geht, auch ein "Bedürfnis" für seine Waffe hat?

 

Trotz meiner vielen Termine und vor allem wegen meiner vielen verschiedenen Waffen würde ich mich immer noch als "Breitensportler" und nicht als "Leistungssportler" bezeichnen. Es würde mich zwar zu einem besseren Schützen machen, wenn ich mich auf 1 oder 2 Disziplinen mit nur einer Waffe konzentrieren würde, aber der / mein Spaß würde darunter leiden. Natürlich freue ich mich, wenn ich in einer Disziplin die Landesmeisterschaft gewinne, aber noch mehr freue ich mich über den tollen Tag, die vielen "Gesichter" die man immer wieder trifft und die Hilfsbereitschaft auch bei Wettkämpfen. Darum würde ich jedem empfehlen beim Großkaliber-Schießen auch auf Wettkämpfe zu fahren. Das ist einfach ein tolles Erlebnis, aber sicherlich nicht "verpflichtend" als Grundlage für eine / sein Bedürfnis. Leider könnte ich, aufgrund meiner vielen Waffen, gar nicht aufhören Wettkämpfe zu schießen, aber nicht nur darum halte ich eine "Bedürfnis-Regelung" wie in Österreich für eine sinnvolle Lösung auch für Deutschland. Wenn man Selbstverteidigung als Bedürfnis-Grund mit einführt, dann braucht es zwar auch noch Training, aber niemand, auch Du nicht, braucht sich dann über neue Mitglieder aufregen, die, Deiner Meinung nach, ja gar nicht richtig trainieren.

 

So siehts aus.

 

HBM

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@HBM

 

natürlich hat auch jemand der nur 18 Einheiten pro Jahr schafft sein Bedürfnis! Das will ich auch gar nicht in Abrede stellen!

 

Aber wenn schon von vorne herein Sprüche kommen wie " ich hab wenig Zeit" sollte man es sich überlegen wie man dann mal auf die evtl. kommende Frage nach einem Bedürfniss antwortet.

 

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@HBM

 

natürlich hat auch jemand der nur 18 Einheiten pro Jahr schafft sein Bedürfnis! Das will ich auch gar nicht in Abrede stellen! Und ob jemand ernsthaft trainiert muß jeder selber entscheiden.

 

Aber wenn schon von vorne herein Sprüche kommen wie " ich hab wenig Zeit" sollte man es sich überlegen wie man dann mal auf die evtl. kommende Frage nach einem Bedürfniss antwortet.

 

Klar wir reden hier von einem Erstbedürfnissnachweis, ok, dann bin ich etwas zu weit abgewichen...aber später kann es dann so laufen...

 

Tom

 

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@HBM

 

natürlich hat auch jemand der nur 18 Einheiten pro Jahr schafft sein Bedürfnis! Das will ich auch gar nicht in Abrede stellen! Und ob jemand ernsthaft trainiert muß jeder selber entscheiden.

 

Aber wenn schon von vorne herein Sprüche kommen wie " ich hab wenig Zeit" sollte man es sich überlegen wie man dann mal auf die evtl. kommende Frage nach einem Bedürfniss antwortet.

 

Klar wir reden hier von einem Erstbedürfnissnachweis, ok, dann bin ich etwas zu weit abgewichen...aber später kann es dann so laufen...

 

Tom

 

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Gerade eben schrieb MuzzleTom:

Aber wenn schon von vorne herein Sprüche kommen wie " ich hab wenig Zeit" sollte man es sich überlegen wie man dann mal auf die evtl. kommende Frage nach einem Bedürfniss antwortet.

Am besten wäre, wenn, wie in Österreich ein "Will haben" als Antwort reichen würde.

 

Für mich bedeutet das Schießen einfach nur Entspannung vom Job und meistens gehe ich spät Abends auf den Schießstand. Andere gehen Golfen oder Segeln oder ..., aber für mich war das die beste Lösung. Hätte am Anfang auch nicht gedacht, dass mich die Technik der Waffen und Wettkämpfe interessieren würden. Bei Wettkämpfen war ich, auch aufgrund von Erfahrungen in der Jugend, extrem skeptisch, aber ein paar Bekannte haben mich dann beim ersten Mal "mit geschleppt" und die Leute (Aufsichten, Orga, andere Schützen, etc.) waren so hilfsbereit, dass ich mich jetzt schon jedes mal Tage vorher freue und auch mal weiter fahre.

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vor 7 Minuten schrieb MuzzleTom:

@HBM

 

natürlich hat auch jemand der nur 18 Einheiten pro Jahr schafft sein Bedürfnis! Das will ich auch gar nicht in Abrede stellen! Und ob jemand ernsthaft trainiert muß jeder selber entscheiden.

 

Aber wenn schon von vorne herein Sprüche kommen wie " ich hab wenig Zeit" sollte man es sich überlegen wie man dann mal auf die evtl. kommende Frage nach einem Bedürfniss antwortet.

 

Klar wir reden hier von einem Erstbedürfnissnachweis, ok, dann bin ich etwas zu weit abgewichen...aber später kann es dann so laufen...

 

Tom

 

Wer sich dem Schießsport hingibt geht auch arbeiten um "Kohle" zu verdienen, denn die benötigt man, ich kenne wenige denen die "Kohle" hinterherläuft!

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das Problem ist dabei, dass das "antworten" mitunter ziemlich hängt.

 

irgenwann ändert sich der Knopf in "speichern", es wird aber noch immer nicht anzegeigt, dass der Beitrag "raus" ist.

 

 

wer die Änderung in der Beschriftung des Knopfes übersieht......was SEHR leicht möglich ist...... der klickt dann halt nochmal.....oder nochmal....oder nochmal.....weil sich einfach NIX tut!

 

das System läuft einfach noch ..........§"&?(%&*_()!......................nicht optimal.....

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vor 13 Stunden schrieb storte:

Nicht wirklich. Im infobrief steht:..

 

 

Eigentlich schon. Was der Infobrief des Verbandes XXXX sagt, interessiert eigentlich nicht. Entscheidend ist was im Gesetz steht. Wir brauchen keine Verbände die noch mal eins drauf legen (päpstlicher als der Papst).

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vor 11 Stunden schrieb HBM:

Darum würde ich jedem empfehlen beim Großkaliber-Schießen auch auf Wettkämpfe zu fahren. Das ist einfach ein tolles Erlebnis, aber sicherlich nicht "verpflichtend" als Grundlage für eine / sein Bedürfnis.

 

 

Gerade beim dynamischen Schießen kann man es bei Zeitnot sogar so handhaben, ein wenig Trockentraining zu machen und ansonsten nur zu Wettkämpfen zu gehen sofern sich hinreichend geeignete Angebote in der Nähe finden. Meister wird man so eher nicht, aber es macht Spaß. Letztlich ist das die etwas ambitioniertere Variante von den Leuten, die einmal im Monat Spaßschießen gehen, überhaupt oder mit einer bestimmten Waffe, bloß halt mit dem Extraspaß und dem Feedback des Wettkampfs.

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vor 9 Stunden schrieb Nakota:

 

Eigentlich schon. Was der Infobrief des Verbandes XXXX sagt, interessiert eigentlich nicht. Entscheidend ist was im Gesetz steht. Wir brauchen keine Verbände die noch mal eins drauf legen (päpstlicher als der Papst).

 

Es sollte so sein, dass was im Waffengesetz / in der Verordnung steht verbindlich ist. Leider sieht es in der Realität doch etwas anders aus. Und sicher: "...Wir brauchen keine Verbände die noch mal eins drauf legen..." - leider haben wir diese Verbände und die meisten von uns sind sogar Mitglied in diesen.

Das bedeutet - zumindest für die Mitglieder des SVBB (welcher diesen Infobrief, mit den Forderungen, veröffentlicht hat) - entweder den Verband zu wechseln oder die geforderten Nachweise zu erbringen.

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vor 40 Minuten schrieb Nakota:

Oder vielleicht mal was sagen. Ähnlich wie jetzt gegen die Änderung des Waffenrechts durch die EU: Mails an den Präsidenten mit Bitte um Stellungsnahme.

Na dann finde jamanden der den Anfang macht.

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Am 13.5.2016 um 11:35 schrieb Flohbändiger:

Das ist falsch, denn im Gesetz steht dazu gar nichts.

 

In der WaffVwV steht, die Termine müssen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen erbracht werden, in der Gesetzesbegründung steht, mit einer Waffe der Art, für die ein Bedürfnis geltend gemacht werden soll.

 

Und warum steht wohl in der WaffVwV "erlaubnispflichtig", wohl deswegen weil "Waffe der Art" genau das bedeutet. Aber dann schreib ich meinen Satz eben um "im Gesetzt steht sinngemäß mit erlaubnispflichtigen Waffen".

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vor 15 Stunden schrieb Nakota:

 

Und warum steht wohl in der WaffVwV "erlaubnispflichtig", wohl deswegen weil "Waffe der Art" genau das bedeutet.

Das ist dann Deine Auslegung. In Anlage 1 zum WaffG wird unter dem Punkt "Arten von Schusswaffen" nach verschiedensten Kriterien sortiert, zum einen Feuerwaffen, zum anderen werden Vollautomaten, Halbautomaten, Repetierer und Einzellader unterschieden, dann Lang- oder Kurzwaffen sowie Schrechschusswaffen, Reizstoffwaffen, Signalwaffen und Druckluft- oder Federdruckwaffen. Die Waffenarten "erlaubnisfrei" oder "erlaubnispflichtig" gibt es da nicht.

 

vor 15 Stunden schrieb Nakota:

 

Aber dann schreib ich meinen Satz eben um "im Gesetzt steht sinngemäß mit erlaubnispflichtigen Waffen".

 Nochmal, im Gesetz (also in § 14 WaffG) steht dazu gar nichts, nicht einmal sinngemäß.

Bearbeitet von Flohbändiger
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vor 9 Stunden schrieb Flohbändiger:

... Die Waffenarten "erlaubnisfrei" oder "erlaubnispflichtig" gibt es da nicht...

 

 

Beim entwerfen der WaffVwV hat man das anscheinend erkannt und noch mal genauer umschrieben. Und zum Erlangen einer WBK muss ich nun mal mit "erlaubnispflichtiger Schusswaffe" geschossen haben (und da spielt es keine Rolle ob Revolver oder Repetierbüchse). Luftgewehr oder Schreckschusspistole reicht anscheinend ja nicht aus.  Für mich ist nach wie vor nicht klar, woraus man im WaffG rausliest, dass mit KW und LW geschossen werden muss.

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Und die stehen über der Definition im WaffVwV? Der SVBB sollte sich besser an den anderen Verbänden orientieren.

 

Im Bedürfnisantrag des SVBB http://www.svbb.org/sport/waffenrecht/bescheinigung_fuer_sportschuetzen.pdf steht unter anderem "die beantragte Waffe (...) benötigt (wer benötig beim Erstantrag eine Schusswaffe?). Allerdings steht nichts von "muss mit LW bzw. KW geschossen haben", wie vom Referenten-Waffenrecht  des SVBB behauptet.

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vor 9 Stunden schrieb Nakota:

Und die stehen über der Definition im WaffVwV? Der SVBB sollte sich besser an den anderen Verbänden orientieren.

 

Im Bedürfnisantrag des SVBB http://www.svbb.org/sport/waffenrecht/bescheinigung_fuer_sportschuetzen.pdf steht unter anderem "die beantragte Waffe (...) benötigt (wer benötig beim Erstantrag eine Schusswaffe?). Allerdings steht nichts von "muss mit LW bzw. KW geschossen haben", wie vom Referenten-Waffenrecht  des SVBB behauptet.

Mit diesem Problem war ich auch schon konfrontiert.

Laut Aussage des SVBB ist das eine ausdrückliche Forderung des LKA Berlin. Wäre durchaus denkbar, denn letztendlich ist es ein Beamter, der entscheiden kann.

Komisch ist aber, dass diese Auslegung des Gesetztes dann nur für den SVBB und nicht für den BDSL LV1 gelten soll.

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Das LKA Berlin. Was für ein Haufen. Was mischen die sich da ein. Und was bringt ihnen das: ein mehr an Sicherheit? WaffG ist nicht Ländersache genausowenig wie die WaffVwV. Jetzt müsste es einen Kläger geben, vielleicht der SVBB? Wäre auch bereit zu spenden so wie bei der Klage der Jäger gegen das "Halbautomaten Urteil".

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vor 9 Stunden schrieb Nakota:

Das LKA Berlin. Was für ein Haufen. Was mischen die sich da ein. Und was bringt ihnen das: ein mehr an Sicherheit? WaffG ist nicht Ländersache genausowenig wie die WaffVwV. Jetzt müsste es einen Kläger geben, vielleicht der SVBB? Wäre auch bereit zu spenden so wie bei der Klage der Jäger gegen das "Halbautomaten Urteil".

 

Ein Haufen netter und zumeist sehr kompetenter Sachbearbeiter. Zu meckern gibt es da nur über einen der dank David schon bundesweit bekannt wurde. Der hat, BigBang sei Dank, mit Sportschützen WBKs aber quasi nichts zu tun.

 

Ach ja, diese Befürwortungspraxis des SVBB hat mir einen richtigen Schwung an Neumitgliedern beschert...

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Worum es hier geht hast du schon mitbekommen?

 

Der BDS bescheinigt das Vorliegen der gesetzlichen Anforderungen woraufhin die Behörden in Berlin und Brandenburg eine WBK bzw. weitere Voreinträge erteilen. 

 

Der SVBB geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und erzählt das wäre von der Berliner Waffenbehörde gefordert. Was ich mir weder vorstellen noch erklären kann.

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