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Erstbedürfnisnachweis


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In meinem DSB Verein gibts keine Stempel ins Schießbuch....die schauen in die Schießkladde und stellen Dir dann eine Bescheinigung über Regelmäßige Teilnahme am Schießsport aus.

In der Slg in der ich schiesse geht nix ohne Stempel, das artet dann immer in Richtung Bürostunde aus.

 

Das  beste ist, wenn man zum SB geht um was zu beantragen und der einem erstmal zum 2.Platz BZM in ZFGP I gratuliert.:grin:

Der liest immer Ergebnislisten welche er vom Kreis und Bezirk zugeschickt bekommt.

 

Bearbeitet von Micha176
zu viel getippt, gab dann keinen Sinn mehr
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Fassen wir mal zusammen:

Fakt 1: die "Vereinsführung" stellt eigene Regeln auf. Dagegen hilft nur, sich als Gruppe der Schützen zu wehren und evtl. einen geschlossenen Austritt, bzw. Neugründung einer SLG in einem anderen Verband vorzunhemen. Ich bin sowohl in einem DSB (WSB) als auch in einem BDS Verein. Der DSB Verein stellte seine eigenen Regeln auf und der dortige Schiessleiter ( nicht die Standaufsicht, das sind sowieso nur Helferlein) spielte sich als König der Unterschriften auf. Nach dem wir mehrfach auf die Gesetzeslage hingewiesen haben und mit einem kollektiven Austritt gedroht haben, wurde er vom Vorstand abgesetzt. Im BDS Verein gibt es NULL Probleme, dort läuft alles wesentlich entspannter (vieleicht, weil ich dort selber Schießleiter bin? :) )

Der Standbetreiber hat eine verantwortliche Aufsichtsperson zu stellen, die entsprechende Nachweise erstellen kann. Der Schütze hat somit ein Recht auf einen Eintrag in sein Schießbuch, der Eintrag in der Schießkladde reicht nicht aus, denn ich kann ja auf mehreren Ständen aktiv sein.

Fakt 2: Die Behörde. Unsere Behörde (NRW) hat eine ganze zeitlang auch so tolle "Sonderverordnungen" gehabt. Das kam aber daher, dass der Dienstherr das so wollte. Die SB waren also gebunden an die Auflagen. Nach einer längeren Erörterung der Gesetzeslage und dem Hinweis, dass man "Übereifer" auch als Nötigung in Form von eingemächtiger Auslage der Gesetze interpretieren kann, sowie weiterhin ein paar sachliche Schreiben an den Dienstherren, läuft alles wieder ruhig und ohne Probleme. Der SB hat NICHT das Bedürfnis noch einmal zu prüfen, das macht der Verband, sondern nur auf die Einhaltung der Verwaltungsvorschiften (2/6 Regel, Vollständigkeit der Unterlagen, generelle Voraussetzungen wie Vereinszugehörigkeit, Alter und Führungszeugnis) zu achten. Eine Kontrolle des Bedürfnisses gibt es generell nach 3 Jahren nach Erstausstellung einer WBK und danach Anlassbezogen. Als rauscht man mit seinen Schießbüchern nach 3 Jahren dort hin, der SB kann sich Kopien machen, und das wars. Vorauseilender Gehorsam ist hier nicht zielführend.

Fakt 3: Die Gesetze. Wenn dort steht: regelmäßig, bzw. 18 mal über das Jahr verteilt, ist eine Sammlung von 18 Einträgen innerhalb eines Monats wertlos. (Die habe ich in 6 Wochen bereits Ende Jnaur durch). Der Gesetzgeber will eine regelmäßige Beteiligung am Sport, nicht eine formale 18 mal und gut ist. Daher wird er Zeitraum immer dazu gegeben. Mit welcher Waffenart man schießt ist völlig egal. Laut Gesetz müssen es nur erlaubnispflichte Waffen sein. Und bitte, 18 mal mit jeder Waffe würde bei mir nicht gehen, denn soviele Wochen hat das Jahr nicht :)

Bearbeitet von hkusp
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eben, in keinem!

 

 

im WaffG steht "regelmäßig", die WaffVwV führt dann was von 12 bzw. 18 aus.... die Verbände übernehmen das weitgehend in ihre Beführwortungsrichtlinien.

 

 

vor 32 Minuten schrieb hkusp:

Als rauscht man mit seinen Schießbüchern nach 3 Jahren dort hin, der SB kann sich Kopien machen, und das wars. Vorauseilender Gehorsam ist hier nicht zielführend.

 

der war jetzt echt gut!

 


 

vor 36 Minuten schrieb hkusp:

Der Schütze hat somit ein Recht auf einen Eintrag in sein Schießbuch,

 

also mir fallen hier im Forum sofort mind. 10 Leute ein, die Dir da aber aufs deutlichste widersprechen würden!

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In §14 WaffG wird das generelle Bedürfnis geregelt und in den Verwaltungsvorschriften Zu §14 steht:

 

4.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma-
chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
       eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver-
      bandes darüber, dass
    – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo-
        naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf-
      fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
       über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
 
TIPP: das WaffG reicht in den wenigsten Fällen zur Klarstellung aus, daher immer die Verwaltungsvorschriften mit lesen.
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Wo ist das Problem mit "rauschen"? Wenn der SB die Regelüberprüfung bei uns macht, gibt es einen Termin und man wird i.d.R. vorstellig. Natürlich gibt es keinen Zwang für ein Schießbuch (das ist dann in Deinem Sinne der vorausschauende Gehorsam) jedoch ist es extrem aufwendig, bei allen Ständen die man so im Jahr aufsucht, Kopien für die Behörde anzufordern. Bis dahin, dass es Stände ohne Kladden gibt, die verteilen halt nur Stempel.

Generell gilt, wenn ich für etwas finanzielle Aufwendungen habe, ist es mein Recht, eine Quittung / Rechnung oder sonstigen Nachweis darüber zu erhalten. Da selbst der Stand meines Vereins 30€ pro Halbjahr an Gebühren verlangt, habe ich das Recht einen Nachweis zu erhalten, in diesem Fall einen Stempel im Schießbuch. Bei allen anderen Ständen könnte ich auch eine Quittung von dem Tag dem SB vorlegen. Da die wenigsten Stände einen derartigen Formalismus pflegen, wird das mit einem Stempel im Schießbuch dokumentiert :)

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lies mal besser Du bei Wikipedia nach....und lern bitte Verwaltungsvorschrift und Verordnung zu unterscheiden.

 

vor 8 Minuten schrieb hkusp:

Wenn der SB die Regelüberprüfung bei uns macht, gibt es einen Termin und man wird i.d.R. vorstellig.

 

dann lern bitte noch den Unterschied zwichen einer Regelüberprüfung (Zuverlässigkeit) und einer Bedürfniswiederholungsprüfung!

 

wer bescheinigt/bestätigt ein Bedürfnis (bei einem Bedürfnis nach §14 WaffG)? weder der SB noch ein Schießbuch!

 

 

vor 28 Minuten schrieb hkusp:

In §14 WaffG wird das generelle Bedürfnis geregelt

 

auch hier empfehle ich etwas Gesetzeslektüre. nicht die §§ 8 und 14 verwechseln oder vermischen bitte!

 

vor 13 Minuten schrieb hkusp:

Generell gilt, wenn ich für etwas finanzielle Aufwendungen habe, ist es mein Recht, eine Quittung / Rechnung oder sonstigen Nachweis darüber zu erhalten. Da selbst der Stand meines Vereins 30€ pro Halbjahr an Gebühren verlangt, habe ich das Recht einen Nachweis zu erhalten, in diesem Fall einen Stempel im Schießbuch.

 

nö, dann hast Du ein Anrecht auf eine Quittung über die von Dir, für eine gewisse Leistung, erbrachte Zahlung. hier ist dies die Möglichkeit den Stand 6 Monate nutzen zu dürfen. Du bezahlst nicht für ein Recht auf Stempel!

 

KLEINER Unterschied. wenn man schon Vergleiche anstellt, dann doch bitte welche die nicht aus der Ferne schon hinken!

 

 

 

 

Tip zum Abschluß: wenn Du schon meinst, Du müsstest hier Deine überragenden Kenntnisse zur Schau stellen, dann lern doch bitte erstmal den Wortschatz!!!!

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Alles klar. Wenn ich den Hoheiten mit ihrer Polemik hier nicht würdig genug erscheine, sorry. Auf derartig infantile Diskussionen lasse ich mich nicht ein. Glaubt, was ihr für richtig haltet, aber das Wesen eines Forums habt ihr damit eindeutig nicht begriffen.

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vor 2 Minuten schrieb alzi:

lies mal besser Du bei Wikipedia nach....und lern bitte Verwaltungsvorschrift und Verordnung zu unterscheiden.

 

KLEINER Unterschied. wenn man schon Vergleiche anstellt, dann doch bitte welche die nicht aus der Ferne schon hinken!

 

Tip zum Abschluß: wenn Du schon meinst, Du müsstest hier Deine überragenden Kenntnisse zur Schau stellen, dann lern doch bitte erstmal den Wortschatz!!!!

Ist doch auch wirklich nicht einfach!

 

Woher soll man denn auch erkennen dass die Verwaltungsvorschriften nur für die Verwaltungen für ein einheitliches Handeln dienen?

Ich mache mich nun wirklich nicht strafbar wenn ich in einem Jahr nur 10 x schießen war und im anderen 24 x.

Probleme könnte ich ev. bekommen wenn ich einen Neuantrag für eine andere Waffe stelle und nur 6 x damit geschossen habe.

 

P.S.:

Ohhhhh, jetzt isser beleidigt!:rofl:

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vor 3 Minuten schrieb hkusp:

Auf derartig infantile Diskussionen lasse ich mich nicht ein.

 

hast Du zufällig in den Spiegel geschaut oder wurdest Du anderweitig erleuchtet?

 

immerhin....... bist Du selbst zu der Erkenntnis gelangt......jetzt müssen wir nur noch am Wesen des Forums arbeiten....

Bearbeitet von alzi
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Ich bin nicht beleidigt, das schafft ihr nicht. Ich mag halt nur keine Nietenzähler und vermeindliche Wächter, die nur das Haar in der Suppe suchen.

Wie gesagt: konstruktive Diskussion, davon leben Foren, vermeindliche Spezialisten mit gottesgleichem Urteilsvermögen: davon hat die Welt genug.

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@alzi:

Zusammenfassend kann man sagen: Der Narr hält sich für weise. Der Weise weiß, daß er ein Narr ist.

(Die Kurzfassung für alle, die grad keine Zeit haben, Alzi´s Link durchzulesen :hi:)

 

Trotz allem: Bleibt´s freundlich. Es ist Freitag - was kann es Schön´res geben!)

 

Grüße an Alle!

 

Josh

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vor 16 Minuten schrieb hkusp:

Ich bin nicht beleidigt, das schafft ihr nicht. Ich mag halt nur keine Nietenzähler und vermeindliche Wächter, die nur das Haar in der Suppe suchen.

Wie gesagt: konstruktive Diskussion, davon leben Foren, vermeindliche Spezialisten mit gottesgleichem Urteilsvermögen: davon hat die Welt genug.

Es geht nicht um "Nietenzählung" sondern um Richtigstellung"

Wikipedia ist kein Gesetz, sondern erklärt, Verwaltungsgesetze sind für die Verwaltung und eben für die Anwälte, aber nicht für den Bürger bindend.

 

Es reicht doch schon wenn sich irgendwelche "Unsitten" irgendwo verfestigen, wo Vereine auf diese Zahlen pochen um den Standbetrieb aufrecht zu halten.

Ich habe mit den Zahlen kein Problem, denn die schaffe ich locker.

 

Ja, der Bürger muss sich an Gesetze halten, aber er muss sich nicht durch das Verwaltungsrecht "wurschteln", ist jedenfalls nicht verkehrt wenn er weiß dass es das gibt.

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Kein Wunder, das WaffGuaÄndG ist von 2008, das WaffRNeuRegG ist von 2002. Teil des WaffRNeuRegG ist das heutige WaffG sowie dessen Begründung. In der steht auch die Sache mit den 18/12 Terminen. Diesen Teil der Gesetzesbegründung hat man, wie so viele andere auch, 2012 einfach in die WaffVwV abgeschrieben.

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vor 2 Stunden schrieb hkusp:

Mit welcher Waffenart man schießt ist völlig egal. Laut Gesetz müssen es nur erlaubnispflichte Waffen sein.

Das ist falsch, denn im Gesetz steht dazu gar nichts.

 

In der WaffVwV steht, die Termine müssen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen erbracht werden, in der Gesetzesbegründung steht, mit einer Waffe der Art, für die ein Bedürfnis geltend gemacht werden soll.

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