Zum Inhalt springen
IGNORED

Erstbedürfnisnachweis


GunEx

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Leute,

 

als Neuling, sowohl Forum als auch im Vereinsleben, fange ich gleich mal mit einer rechtlichen Frage an.

 

Zum Erstnachweis des Bedürfnisses benötige ich 18 Einträge im Schiessbuch. Diese klare Aussage relativiert sich, nach dem ich verschiedene Aussagen zu den "Einträgen" gehört habe.

 

1.  ein aktiver Schiessstandbesuch = 1/18 des minimalen Erstbedürfnisnachweises

2.  ein Stempel = 1/18 des minimalen Erstbedürfnisnachweises

 

zu 2.: Bisher nutzte ich meine knappen Termin, recht effektiv, um verschiedene Sportgeräte zu testen. D.h. ich bekam für einen Besuch meist 2 Stempel (LW / KW).

Leider bekam ich bisher keine einheitlichen Antworten, Suchfunktion und Google spuckten nichts klares aus, bzw. ich formuliere die Suchanfrage nicht korrekt.

Den Paragrafen kann ich auch nur "interpretieren".

 

Meine Frage: benötige ich 18 Stempel oder muss ich 18 verschiedene Daten vorweisen?

 

Da ich mein Buch nicht permanent dabei habe, im Urlaub z.B. entgingen mir evtl ein paar Einträge.

Ich möchte mir die Unanehmlichkeit, wegen eines Stempels, eine Ablehnung einzufangen, gern ersparen.

Die für mich zuständige Behörde ist Berlin.

 

Beste Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz simpel: Termin gleich Tag an dem du schießt. Für jede Waffenart/Disziplin etc. jeweils einen Stempel an einem Tag, das ist unnötig, zumindest braucht das die Behörde nicht. Es reicht völlig wenn du das aufschreibst und dir einen Stempel/eine Unterschrift geben lässt.

Ich weiß ja nicht in welchem Verein/Verband du bist, aber diese Termine kann dir derjenige der dich da beaufsichtigt hat auch nachtragen wenn du dein Schießbuch vergessen hattest. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb SchwererReuther:

Ganz simpel: Termin gleich Tag an dem du schießt. Für jede Waffenart/Disziplin etc. jeweils einen Stempel an einem Tag, das ist unnötig, zumindest braucht das die Behörde nicht. Es reicht völlig wenn du das aufschreibst und dir einen Stempel/eine Unterschrift geben lässt.

Ich weiß ja nicht in welchem Verein/Verband du bist, aber diese Termine kann dir derjenige der dich da beaufsichtigt hat auch nachtragen wenn du dein Schießbuch vergessen hattest. 

 

Servus,

 

"Termin gleich Tag an dem Du schießt." ist, meiner Meinung nach, nicht ganz richtig. Selbst habe ich zwar mehr als genug Termine in meinen Unterlagen, aber wenn ich morgens auf 250 Meter auf einer Bundeswehr-Anlage schieße, dann Mittag auf einem Wurftaubenstand gehe und Abends ein IPSC-Match schieße, dann würde ich von drei Terminen sprechen. Die Behörde braucht Dein Schießbuch auch nicht, sondern derjenige beim Verband, der Dir Dein Bedürfnis bestätigt. Nachtragen ist, je nach Verein natürlich möglich und macht auch Sinn wenn Du die Anzahl der Termine so "knapp" einhältst.

 

Gruß und vielleicht schießt Du etwas öfter, wenn Du eine eigene Waffe hast

HBM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb HBM:

 

Servus,

 

"Termin gleich Tag an dem Du schießt." ist, meiner Meinung nach, nicht ganz richtig. Selbst habe ich zwar mehr als genug Termine in meinen Unterlagen, aber wenn ich morgens auf 250 Meter auf einer Bundeswehr-Anlage schieße, dann Mittag auf einem Wurftaubenstand gehe und Abends ein IPSC-Match schieße, dann würde ich von drei Terminen sprechen. Die Behörde braucht Dein Schießbuch auch nicht, sondern derjenige beim Verband, der Dir Dein Bedürfnis bestätigt. Nachtragen ist, je nach Verein natürlich möglich und macht auch Sinn wenn Du die Anzahl der Termine so "knapp" einhältst.

 

Gruß und vielleicht schießt Du etwas öfter, wenn Du eine eigene Waffe hast

HBM

 

Naja, hier war es gerade andersrum...Bei den ersten Waffen hat sich der Verband nicht für die Schießtermine interessiert, die von der Behörde wollten den Nachweis sehen...

 

Aber 12 bzw. 18 mal / Jahr sollte man ja auch so hinbekommen...Ansonsten für mich als jursitischer Laie hört sich die Formulierung "Regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt

über das ganze Jahr" aus der WaffVwV deutlich nach "Trainingstagen" an und nicht nach Anzahl der geschossenen Waffen...

 

Übertrieben gesagt könnte man ja sonst an einem Abend 5-6 Einträge stempeln lassen und müsste nur 3mal im Jahr schießen gehen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein "Neuling" muss mindestens 1 Jahr in einem Verein Mitglied sein und sein reges Interesse für sein Bedürfnis nachweisen, also aktiv sein!

Wer es schon in dieser Zeit nicht schafft regelmäßig zu schießen/trainieren wird das auch zukünftig nicht können.

Von daher sind diese 12 - 18 x Richtwerte, wobei manchmal auch pro Waffenart verlangt wird.

Also wären die 2 Stempel für Lang- und Kurzwaffe (egal ob Flinte/Büchse oder Revolver Pistole) schon gut, aber nicht für einen Tag 5 x schießen eintragen lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

 

Früher war die Bedingung, dass man gem. DSB eine bronzene Nadel erreichen musste, um das bonmot für einen Erstwaffeneintrag zu bekommen. Wenn man das geschafft hatte (keine Riesenhürde für talentierte Anfänger), war die althergebrachte Begründung leich zu begründen: Zur Leistungssteigerung ist der Erwerb einer eigenen Sportwaffe unerlässlich!

Das Prinzip finde ich auch heute noch nicht so schlecht, aber in den 70ern gab es ja fast nix ausser dem DSB.

Heute muss da mehr differenziert werden und das hat zu diesen Regeln geführt. Ob nun jeder Neuling in der Lage ist, diese Anzahl von Schiesstagen zu erfüllen, hängt sicher auch von der Art des Arbeitsverhältnisses ab, und eben auch von der Fähigkeit des "Betrügens" beim den Unterschriften im Nachweis.

Das tatsächliche Schiessvermögen wird so ja gar nicht richtig geprüft, oder?

Da geht einer nahweisslich jede Woche zum Training und trifft mit der Vereinshure nicht mal nen Möbelwagen, aber eine Grundvoraussetzung für den Eintrag hat er erfüllt. Sollte dann ein Verein noch die Teilnahme an Vereinsmeisterschaften vorschreiben, naja da spielt das Ergebnis auch keine grosse Rolle!

 

Viele Grüsse

Mathi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb HBM:

...

"Termin gleich Tag an dem Du schießt." ist, meiner Meinung nach, nicht ganz richtig. Selbst habe ich zwar mehr als genug Termine in meinen Unterlagen, aber wenn ich morgens auf 250 Meter auf einer Bundeswehr-Anlage schieße, dann Mittag auf einem Wurftaubenstand gehe und Abends ein IPSC-Match schieße, dann würde ich von drei Terminen sprechen. ...

 

Nicht ganz? Wenn dir dein Landesverband, in welchem Verband auch immer, sowas als mehrere Termine anerkennt ist doch prima. 

 

vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ein "Neuling" muss mindestens 1 Jahr in einem Verein Mitglied sein und sein reges Interesse für sein Bedürfnis nachweisen, also aktiv sein!

Wer es schon in dieser Zeit nicht schafft regelmäßig zu schießen/trainieren wird das auch zukünftig nicht können.

 

Mit Verlaub, das führt geradewegs in Richtung üble Gängelei.

 

vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

Von daher sind diese 12 - 18 x Richtwerte, wobei manchmal auch pro Waffenart verlangt wird.

Also wären die 2 Stempel für Lang- und Kurzwaffe (egal ob Flinte/Büchse oder Revolver Pistole) schon gut, aber nicht für einen Tag 5 x schießen eintragen lassen.

 

Pro Waffenart. Ich ahne welcher Verband.

 

vor 3 Minuten schrieb Mathi:

...

Früher war die Bedingung, dass man gem. DSB eine bronzene Nadel erreichen musste, um das bonmot für einen Erstwaffeneintrag zu bekommen. Wenn man das geschafft hatte (keine Riesenhürde für talentierte Anfänger), war die althergebrachte Begründung leich zu begründen: Zur Leistungssteigerung ist der Erwerb einer eigenen Sportwaffe unerlässlich!

 

Du sagst es, DSB...

 

vor 3 Minuten schrieb Mathi:

...

Das tatsächliche Schiessvermögen wird so ja gar nicht richtig geprüft, oder?

 

Zum Glück verlangt das der Gesetzgeber auch nicht. Das A und O ist es den sicheren Umgang mit Schusswaffen zu erlernen. Wenn sich durch das Training mit geliehenen Waffen auch noch eine kontinuierliche Verbesserung der Ergebnisse einstellt, würde ich das als willkommenen Nebeneffekt bezeichnen, erwarten würde ich das aber nicht. 

 

vor 3 Minuten schrieb Mathi:

Da geht einer nahweisslich jede Woche zum Training und trifft mit der Vereinshure nicht mal nen Möbelwagen, aber eine Grundvoraussetzung für den Eintrag hat er erfüllt. Sollte dann ein Verein noch die Teilnahme an Vereinsmeisterschaften vorschreiben, naja da spielt das Ergebnis auch keine grosse Rolle!

...

 

Genau.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tja, alles schöne Theorie von seiten der Ämter/Gerichtsentscheide!

Wenn ich mir die neuen Jungs in meinem Verein so anschaue!

Haben nun den erforderlichen Sachkundelehrgang absolviert, aber von sicherem Umgang mit den schon viel genutzten Vereinswaffen trotzdem teils noch weit entfernt.

Und nun grübeln sie darüber nach, wie sie den vorgeschriebenen ErsteHilfeKurs machen wollen und wo.

Denen so wie früher mal die drei wichtigsten Grundsätze, gültig auf der ganzen Welt und in jeder Art von Regierung oder Regime, ist trheoretisch allen klar, aber in praxi?

1. Eine Waffe ist so lange immer scharf und geladen, bis man sich selbst vom Gegenteil überzeugt hat.

2. Die Waffenmündung zeigt immer nur die die Richtung, in die man zu schiessen beabsichtigt.

3. Der Finger liegt so lange nicht in der Abzugsnähe, bis man wirklich schiessen will und darf.

Für Nicht-Sportschützen sondern Waffenträger und auch Jäger gilt noch eine Nummer 4.

Sei Dir immer Deines Ziels bewusst und auch des Umfelds und was hinter dem Ziel liegt.

 

Viele Grüsse

Mathi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb SchwererReuther:

Mit Verlaub, das führt geradewegs in Richtung üble Gängelei.

 

Habe ich doch nicht erfunden!

Man will verhindern dass irgendjemand auf leichte Weise eine Waffe erwerben kann, von daher werden die Bedürfnisse eben genauer geprüft.

 

vor 7 Minuten schrieb SchwererReuther:

Pro Waffenart. Ich ahne welcher Verband.

 

Hängt bei uns als Flyer im Vereinshaus.

Wenn Berlin-Brandenburg mal eins werden (noch wohne ich 50 m davon weg) wird es wohl auch für Berlin gelten, bzw. für andere Vereine.

Es wird eben nichts einfacher.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, manches muss dem Laienschützen wirklich genau erklärt werden!

Obwohl, wir Schützen kennen einander und wissen um die Treffkünste des anderen. Trotzdem sorgen wir für Sicherheit, bevor wir nach vorne laufen. Man einer könnte ja auch glauben, dass da nix passieren kann, wenn einer an seiner Scheibe den Spiegel wechselt und nebenan der andere weiter schiesst. Er trifft ja doch immer nur 10er und 9er und ganz selten mal ne 8.

Andererseits sollte sich jeder über die bewährten Regeln ganz und gar klar sein, und dass auch beim Sportschiessen niemand vor den Waffen rumläuft (oder steht), wenn diese in der Hand sind, ist doch wohl klar.

Oder eben nicht!

Genusogut kann es passieren, dass alle Regeln soweit eingehalten werden und sich trotzdem einer mit der Waffe nach hinten umdreht und ganz entsetzt ausruft: Wasn nu, ich hab hier ne Hemmung!

Alle ausser ihm sind dann froh über diese Hermmung!!!

 

Viele Grüsse

Mathi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb uwewittenburg:

...

Hängt bei uns als Flyer im Vereinshaus.

Wenn Berlin-Brandenburg mal eins werden (noch wohne ich 50 m davon weg) wird es wohl auch für Berlin gelten, bzw. für andere Vereine.

Es wird eben nichts einfacher.

 

Aha, ein Flyer an der Wand. Von wem an wen gerichtet? Und nein, den anderen Teufel den du an die Wand malst sehe ich nicht. Weil

 

- aus Berlin-Brandenburg zu meinen Lebzeiten nichts wird, BigBang sei dank, eher werden wir von Außerirdischen angegriffen 

- der BDS LV1 diese Bescheinigungen für Mitglieder in Berlin und in Brandenburg ausstellt. Die Bedingungen sind natürlich die selben, egal wo das Mitglied wohnt

 

Und jetzt rate mal weshalb ich gerade regen Zustrom aus dem SVBB vermelden kann... aber wir wollen nicht abschweifen, das ist ja bekannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb SchwererReuther:

 

Aha, ein Flyer an der Wand. Von wem an wen gerichtet? Und nein, den anderen Teufel den du an die Wand malst sehe ich nicht. Weil

Ich glaube von der Waffenbehörde Brandenburg.:rtfm: Angst vor dem Teufel hatte ich eigentlich noch nie!:hi:

vor 27 Minuten schrieb SchwererReuther:

- aus Berlin-Brandenburg zu meinen Lebzeiten nichts wird, BigBang sei dank, eher werden wir von Außerirdischen angegriffen 

Man soll nie nie sagen.;)

Ich denke mal wir beide werden es nicht mehr erleben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Mathi:

1. Eine Waffe ist so lange immer scharf und geladen, bis man sich selbst vom Gegenteil überzeugt hat.

2. Die Waffenmündung zeigt immer nur die die Richtung, in die man zu schiessen beabsichtigt.

3. Der Finger liegt so lange nicht in der Abzugsnähe, bis man wirklich schiessen will und darf.

Für Nicht-Sportschützen sondern Waffenträger und auch Jäger gilt noch eine Nummer 4.

Sei Dir immer Deines Ziels bewusst und auch des Umfelds und was hinter dem Ziel liegt.

1. Eine Waffe ist immer als scharf und geladen anzusehen.

2. Die Waffenmündung zeigt immer nur in die Richtung in die ich eine Schussabgabe zumindest in Kauf nehme.

3. passt, zumindest kenne ich das auch so. ;-)

4. passt auch ;-), wobei spätestens beim IPSC und auf offenen Ständen auch das Umfeld und das, was hinter dem Zeil liegt nicht unwichtig ist, daher auch für Sportschützen.

 

PS: Aber Du hast recht, wenn sich nur alle "Einsteiger" aber auch alle "alten Hasen" auch ohne Aufforderung an diese vier Regeln halten würden wäre vieles einfacher. Allerdings greifen ja immer mehrere Sicherheitsaspekte, daher passiert, im Vergleich zu anderen Hobbys, Gott sei Dank praktisch nie etwas.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ich glaube von der Waffenbehörde Brandenburg. ...

 

Du hast gelesen was ich schrieb? Wenn mein Verband den Brandenburgern wie den Berlinern dieselben Bescheinigungen auf der selben Grundlage ausstellt, und das von Brandenburg wie von Berlin akzeptiert wird, dann kann der Flyer eher nicht von der Brandenburger Behörde sein.

 

Es entspricht aber genau dem Unfug den ich vom SVBB her kenne.

 

Womit ich wieder zum Threadstarter zurückkomme, wäre prima zu erfahren in welchem Verband der ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@SR: Ich habe schon gelesen was Du geschrieben hast.

 

Der "Unfug" ist der vielen Fragenstellerei an die Behörden geschuldet.

 

Gerade in der Bedürfnisauslegung wurde ja viel Blödsinn verbreitet, auch hier, wo ja auch verbreitet wurde dass angeblich pro besessener Waffe 12 - 18 x geschossen werden soll.

So habe ich das als ledigliche Klarstellung verstanden dass sich das nicht pro Waffe, sondern auf Waffenart wie Lang- und Kurzwaffe beziehen sollte.

 

Um so mehr Fragen um so mehr Festlegungen, bzw. Klarstellungen, die dann "zementiert" werden.

 

Ich werde heute noch mal schauen ob der Flyer noch hängt, so doll hat er mich ja auch nicht interessiert, obwohl ich fast jeden Mittwoch dran vorbeilaufe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 9.5.2016 um 19:02 schrieb HBM:

"Termin gleich Tag an dem Du schießt." ist, meiner Meinung nach, nicht ganz richtig.

 

Ich sehe das grundsätzlich so wie Du.

 

Mein Vereinsvorstand bestätigt aber leider sogar bei mehrtägigen Wettkämpfen nur einen Termin. Dadurch war ich letztes Jahr ziemlich knapp dran an den 18 Terminen, obwohl ich erheblich mehr Tage auf dem Schießstand verbracht habe.

 

Wenn allerdings jede Disziplin an einem Tag extra zählen würde, hätte ich meine Termine für das Jahr am ersten Aprilwochenende beinahe vollständig erfüllt (16 Starts auf der Bezirksmeisterschaft in zwei Tagen). Da kann ich auch verstehen wenn das so nicht bestätigt wird.

 

Wobei meine Meinung noch immer ist, daß weder die Terminbestätigungen noch 2/6 irgend einen Nutzen haben, und ohne Einbußen bei der ÖfSi problemlos vollständig und ersatzlos entfallen könnten. Leider fragt mich niemand...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Mein Vereinsvorstand bestätigt aber leider sogar bei mehrtägigen Wettkämpfen nur einen Termin. Dadurch war ich letztes Jahr ziemlich knapp dran an den 18 Terminen, obwohl ich erheblich mehr Tage auf dem Schießstand verbracht habe.

 

Wobei meine Meinung noch immer ist, daß weder die Terminbestätigungen noch 2/6 irgend einen Nutzen haben, und ohne Einbußen bei der ÖfSi problemlos vollständig und ersatzlos entfallen könnten. Leider fragt mich niemand...

Es geht doch um den Bedürfnisnachweis für die Waffenbehörde und den Waffenerwerb.

Wer regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmt weist sein Bedürfnis doch schon hier nach, wo meiner Meinung nach die 12/18 keine herausragende Rolle spielen dürften.

Wer an keinem Wettkampf teilnimmt, der ist dann schon mit den Trainingsstunden eher gefragt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

 

...

Wenn allerdings jede Disziplin an einem Tag extra zählen würde, hätte ich meine Termine für das Jahr am ersten Aprilwochenende beinahe vollständig erfüllt (16 Starts auf der Bezirksmeisterschaft in zwei Tagen). Da kann ich auch verstehen wenn das so nicht bestätigt wird.

...

 

da lässt Du Dir auch nicht 16 Termine oder Schießtage bestätigen, sondern 16 Wettkämpfe!

 

aber wozu ne extra Bestätigung von irgendwem, der da ganz eigene Ansichten hat? Die Ergebnislisten sprechen für sich: das sind 16 Wettkämpfe!

.....Fall erledigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn der mir für 16 Wettkämpfe nur 2 Schießtage bestätigen/anerkennen würde, dann reichte ich die Ergebnislisten ( 16 Wettkämpfe) direkt beim Verband ein.

 

 

 

die Behörde gehts ja auch nix an, nur den Verband. auch den Verein gehts im Prinzip nix an und wenn die da falsch zählen, dann darf das der Verband entscheiden, denn dem gegenüber muss ich meine schießsportliche Aktivität glaubhaft machen.

ob und welchen Anteil daran mir der Verein bestätigt, ist in der Gesamtbetrachtung ja schnuppe, solange es insgesamt dem Verband, und dessen Richtlinien, genügt.

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

Bei uns will die Behörde das doch gar nicht sehen. Mein Vereinsvorstand bestätigt, daß ich ausreichend am Schießbetrieb teilgenommen habe. Da hängt es dann schon davon ab wie der das zählt.

Kommt sehr auf die Behörde an. Im Nachbarkreis wollen die Schiessbücher sehen, 12 oder 18 Termine. Kannst du die nicht nachweisen, gibts eine Aufforderung zum abgeben. Auch bei Schützen die teils 30 Jahre ihre Waffen hatten.

Die verlangen sogar die Schiessbücher wenn der Verband 3 Wochen vorher ein Bedürfnis bescheinigt hat.

Du glaubst gar nicht wie viele sich widerstandslos darauf einlassen und abgeben. 
 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.