Hallo,
um das ursprüngliche Anliegen wieder aufzugreifen:
Bei mir rückt der Zeitpunkt zur Beantragung der ersten beiden WBK's (grün & gelb) immer näher. Das heißt, mein erstes Jahr im Verband ist bald rum, die Sachkundeprüfung wurde abgelegt und jetzt muss ich noch die entsprechenden "Trainingseinheiten" nachweisen. Ob ich geeignet und zuverlässig bin, dass muss dann mein LKA entscheiden...
Als ich vor knapp einem Jahr mit dem Schießsport bagann, lautete die allgemeine Aussage: 12/18x mit erlaubnispflichtigen (WBK-pflichtige GK-Waffen) Waffen zu schießen und einen Nachweis (mein Verband verlangt diesen in Form der Kopie des Schießbuches /-kladde) darüber zu erbringen um die "Bescheinigung für den Sportschützen über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von... " vom Verband zu erhalten. Damals war es noch unerheblich, ob man mit LW oder KW geschossen hat - Hauptsache die geforderte Anzahl wurde eingehalten.
Nun hat sich seit Ende letzten Jahres - anscheinen nur in meinem Verband - was geändert. Die geforderte Anzahl der Trainingseinheiten bezieht sich nun auf LW und KW. Das bedeutet, ich muss 12/18x mit LW und 12/18x mit KW innerhalb eines Jahres schießen, also insgesamt 24/36-mal. Nachzulesen hier: Infobrief SVBB.
An einem Trainingstag kann jeweils ein Eintrag für LW und KW erfolgen und werden vom Referent-Waffenrecht des Verbandes (hoffentlich) auch gewertet. Zwei Mal die selbe Waffenart an einem Trainingstag (auch wenn es verschiedene Kaliber waren) werden nicht anerkannt.
VG
STorte
P.S.: Kann jemand eine Aussage darüber treffen wie lange die Bearbeitung des WBK-Erstantrages beim LKA Berlin, zur Zeit, dauert?