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storte

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  1. Na dann finde jamanden der den Anfang macht.
  2. Es sollte so sein, dass was im Waffengesetz / in der Verordnung steht verbindlich ist. Leider sieht es in der Realität doch etwas anders aus. Und sicher: "...Wir brauchen keine Verbände die noch mal eins drauf legen..." - leider haben wir diese Verbände und die meisten von uns sind sogar Mitglied in diesen. Das bedeutet - zumindest für die Mitglieder des SVBB (welcher diesen Infobrief, mit den Forderungen, veröffentlicht hat) - entweder den Verband zu wechseln oder die geforderten Nachweise zu erbringen.
  3. Nicht wirklich. Im infobrief steht: "…Beantragung einer gelben WBK ist jedoch grundsätzlich jeweils mit Langwaffen und Kurzwaffen zu trainieren,… " Das wurde mir vom Referenten-Waffenrecht bestätigt. Auszug aus einer Mail vom Referent-Waffenrecht SVBB: "...Ja, Sie können Langwaffe und Kurzwaffe an einem Trainingstag trainieren. Beantragen Sie eine Kurzwaffe werden nur die Kurzwaffen Termine berücksichtigt, bei einer Langwaffe nur die Langwaffen Termine Bei einer Beantragung einer gelben WBK werden beide berücksichtigt. Es müssen jedoch jeweils 12/18 Einträge vorhanden sein..." VG STorte
  4. Hallo, um das ursprüngliche Anliegen wieder aufzugreifen: Bei mir rückt der Zeitpunkt zur Beantragung der ersten beiden WBK's (grün & gelb) immer näher. Das heißt, mein erstes Jahr im Verband ist bald rum, die Sachkundeprüfung wurde abgelegt und jetzt muss ich noch die entsprechenden "Trainingseinheiten" nachweisen. Ob ich geeignet und zuverlässig bin, dass muss dann mein LKA entscheiden... Als ich vor knapp einem Jahr mit dem Schießsport bagann, lautete die allgemeine Aussage: 12/18x mit erlaubnispflichtigen (WBK-pflichtige GK-Waffen) Waffen zu schießen und einen Nachweis (mein Verband verlangt diesen in Form der Kopie des Schießbuches /-kladde) darüber zu erbringen um die "Bescheinigung für den Sportschützen über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von... " vom Verband zu erhalten. Damals war es noch unerheblich, ob man mit LW oder KW geschossen hat - Hauptsache die geforderte Anzahl wurde eingehalten. Nun hat sich seit Ende letzten Jahres - anscheinen nur in meinem Verband - was geändert. Die geforderte Anzahl der Trainingseinheiten bezieht sich nun auf LW und KW. Das bedeutet, ich muss 12/18x mit LW und 12/18x mit KW innerhalb eines Jahres schießen, also insgesamt 24/36-mal. Nachzulesen hier: Infobrief SVBB. An einem Trainingstag kann jeweils ein Eintrag für LW und KW erfolgen und werden vom Referent-Waffenrecht des Verbandes (hoffentlich) auch gewertet. Zwei Mal die selbe Waffenart an einem Trainingstag (auch wenn es verschiedene Kaliber waren) werden nicht anerkannt. VG STorte P.S.: Kann jemand eine Aussage darüber treffen wie lange die Bearbeitung des WBK-Erstantrages beim LKA Berlin, zur Zeit, dauert?
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