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IGNORED

Pistolengriff auf Pumpe - Flinte vs. Büchse


TintifaxAT

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Seit wann ist eine Flinte KEIN Gewehr?

(für mich war "Gewehr" immer Synonym für LW)

Und seit wann ist eine Büchse eine Flinte?

Und vor Allem, Pistolengriff(schäfte. Das meinst Du vermutlich) an VRFs sind nich "nicht gerne gesehen", sondern verboten.

Geschrieben

Hallo!

Das Pistolengriffe auf Pumg Guns nicht gern gesehen sind, hab ich gehört.

Danke!

Siehe:

WaffG:

Abschnitt 1: Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;
Geschrieben

Vielleicht erfindet mal jemand einen klappbaren Hinterschaft, der beim Einklappen die Waffe automatisch sichert, so daß sie im eingeklappten Zustand nicht abgefeuert werden kann.

Dürfte dann ja erlaubt sein.

Zum Transport ist das sicherlich von Vorteil :)

Geschrieben

Vielleicht wirkt in Zukunft auch jemand engagiert darauf hin, daß diese Voodoo-artigen Verbote aus dem WaffG gestrichen werden. Dann braucht es auch keine absurden Konstruktionen mit automatisch sichernden Klappschäften. ;)

Geschrieben

Vielleicht wirkt in Zukunft auch jemand engagiert darauf hin, daß diese Voodoo-artigen Verbote aus dem WaffG gestrichen werden.

Du meinst das VRF ganz verboten werden und somit das Problem weg fällt?

Geschrieben

Leutz, die G R A wird das schon in aller Öffentlichkeit richten, ihr müßt es nur lange genug mantrahaft vor euch hin murmeln.

Geschrieben

Beitrag #7 / #8 sind falsch. Beitrag #9 erklärt es ja. Die Mindestlänge darf bei eingeklappten Schaft nicht unterschritten werden, funktionieren kann die Waffe trotzdem. Mit "Verwendungsform" ist gemeint, dass die Waffe nicht vernünftig verwendet werden kann...kannst vergleichen mit einem Rad ohne Stattel, fahren geht aber nicht vernünftig. Gibt ja genug LW mit Klappschaft, jede kann man auch in geschlossenen Zustand abfeuern, macht aber z.B bei einem Sako TRG aber wohl wenig Sinn

Geschrieben

Fakt ist, dass für die im OP gefragte 7615 die ganzen Regelungen wie Gesamtlänge 95cm, Lauflänge 45cm, kein reiner Pistolengriff erstmal per se nicht gelten, weil sie eben keine Flinte sondern eindeutig eine Büchse ist. Da reicht das einhalten der 30/60cm aus um Langwaffe zu sein, feddich.

Bei diversen Konstellationen, wie z.B. nur reiner Pistolengriff ohne Schulterstütze wird es aber wohl schwerer entsprechend schiessbare Disziplinen in irgendeiner Sportordnung zu finden, die es für die Eintragung des Teils auf die gelbe WBK benötigt.

Wunderlich, dass hier noch keiner auf die Waffenlampe angesprungen ist, nach deren Benutzung ebenfalls gefragt wurde...

Geschrieben

Das Pistolengriffe auf Pumg Guns nicht gern gesehen sind, hab ich gehört.

Frage ist, wie ist das auf Pump Rifles, also bei meiner 7615 zB mit Pistolengriff und Top Folding Stock:

http://www.armslist.com/posts/833477/south-west-florida-rifles-for-sale--the-best-556-nato-223-rifle--1000

Ausdrücklich verboten oder erlaubt?

Warum sollte das verboten sein?

Die 7615 ist erstens eine Repetierbüchse, und darüber hinaus ist ein Klapphinterschaft auch kein "nur-Pistolengriff".

Aber, wohlgemerkt, diese Äußerung gilt für Deutschland.

Für Dich ist doch das österreichische Waffenrecht relevant, oder?

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