Zum Inhalt springen
IGNORED

Anweisungen/Aussagen in/von Behörden zu HA für die Jagd


Gast

Empfohlene Beiträge

denn der verkäufer muss sich ja vergewissern ob der käufer über haupt "kaufen durfte"!!!

Zu dem Zeitpunkt des Verkaufs durfte der Verkäufer ja noch verkaufen und der Käufer durfte noch erwerben. Dann kam das Urteil, der Verkäufer hat verschickt (und austragen lassen) und der Käufer hat, innerhalb der 14-Tage Frist, versucht eintragen zu lassen. Leider wird/wurde nicht eingetragen und auch der Verkäufer (als Jäger, oder Sportschütze ohne Voreintrag) bekommt die Waffe jetzt nicht mehr eingetragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also hat dieser kauf/verkauf stattgefunden, obwohl beide von dem gerichtsurteil wussten?!?

oder kurz davor?

Kauf war vor dem Gerichtsurteil, Zahlung (glaube ich) auch davor, dann war der Käufer 1 oder 2 Wochen nicht da und hat darum gebeten die Waffe erst danach zu versenden. In dieser Zeit das Urteil und die Info an den Verkäufer "nicht versenden". Problematisch wäre es aber geworden wenn die Waffe kurz vor dem Urteil noch versandt worden wäre und der Käufer sich die zwei Wochen Zeit lässt für die Eintragung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu dem Zeitpunkt des Verkaufs durfte der Verkäufer ja noch verkaufen und der Käufer durfte noch erwerben. Dann kam das Urteil, der Verkäufer hat verschickt (und austragen lassen) und der Käufer hat, innerhalb der 14-Tage Frist, versucht eintragen zu lassen. Leider wird/wurde nicht eingetragen und auch der Verkäufer (als Jäger, oder Sportschütze ohne Voreintrag) bekommt die Waffe jetzt nicht mehr eingetragen.

Falsch! Urteile sind keine Gesetze, sie legen selbige lediglich aus. Wenn man der kruden Auslegung des BVerwG folgt, wären ALLE Verkäufe von HA mit Wechselmagazin an Jäger schon immer verboten gewesen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Amt hat mich explizit darauf hingewiesen, dass sie noch eintragen, sofern eine Rechnung vor dem 07.03.2016 vorliegt...auch wenn erst jetzt geliefert wird.

In welchem Bundesland wohnst Du, dann gebe ich die Info weiter?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aussage meines SB in NRW:

HA werden aktuell nicht eingetragen, gilt nur für LW, hat auch direkt einen KW Voreintrag gemacht.

Altbesitz bleibt unberührt, und darf auf Nachfrage auch wie bisher zur Jagd mit 2 Schuss Magazin genutzt werden.

Eine Änderung am Altbesitz wurde mit einem "das wäre praktisch nicht machbar für uns" in die Welt des Horrors geschoben, zumindest gehe ich davon aus das diese Behörde hier auch intern entsprechendes Feedback gibt.

Bearbeitet von Jacko5000
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man lässt gegenwärtig keine Gelegenheit ungenutzt, um sich lächerlich zu machen:

Solange die Klärungsprozesse nicht abgeschlossen sind, sollten Jäger aufgrund der Strafbewehrung möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz Waffen der betroffenen Bauart weder erwerben noch führen noch ohne Rücksprache mit ihrer Waffenbehörde an andere überlassen.

Solange das WaffG in der gültigen Fassung nicht geändert wird, gibt es auch keine möglichen strafbewehrten Verstöße dagegen.

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch Brandenburg scheint eine einheitliche Vorgehensweise erlassen zu haben:

http://www.ljv-brandenburg.de/zum-umgang-der-waffenbehoerdeen-mit-dem-urteil-zu-halbautomatischen-jagdwaffen/

Da diese "Ansage" nach Abstimmung mit dem Brandenburgischen Innenministerium erfolgte, kristalliesiert sich immer mehr heraus, "wo die Reise hin geht". Ich verwette meinen Allerwertsesten darauf, dass in den kommenden Tagen ähnliches aus anderen Bundesländern zu erwarten ist. Der schwarze Peter wird ganz nach oben geschoben werden. Und so geht Woche um Woche ins Land... Da wird wohl doch noch eine Waffe mehr in meinem Schrank dazukommen, obwohl ich das nicht vorhatte...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jo. Das Gericht hat gesagt, was das Gesetz bedeutet, und das ist nun einmal ebendie erwähnte gültige Fassung. Daß alle anderen es 40 Jahre lang falsch gemacht haben, dafür kann ja der 6. Senat nix.

Ach geh, wenn hier jemand im Gegensatz zu der vorherrschenden eindimensionalen Sichtweise (negatives Urteil = Willkür und Rechtsbeugung) sich mal objektiv mit dem Urteil auseinandersetzen würde und zu dem Schluss käme, dass der 6. Senat mit seiner Auslegung vielleicht sogar Recht hat ... wahrscheinlich erscheint kurz danach jemand namens Morpheus und bietet dir an, zwischen einer roten und eine blauen Pille zu wählen ... :glare:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da diese "Ansage" nach Abstimmung mit dem Brandenburgischen Innenministerium erfolgte, kristalliesiert sich immer mehr heraus, "wo die Reise hin geht". Ich verwette meinen Allerwertsesten darauf, dass in den kommenden Tagen ähnliches aus anderen Bundesländern zu erwarten ist. Der schwarze Peter wird ganz nach oben geschoben werden. Und so geht Woche um Woche ins Land... Da wird wohl doch noch eine Waffe mehr in meinem Schrank dazukommen, obwohl ich das nicht vorhatte...

...mal abwarten, sämtliche bisherigen unkontrollierten Willkürzuckungen aus den einzelnen Ländern werden am 28.04. relativiert und normiert. Sicherlich wäre ein zusätzlich entschiedener auftretender DJV, der auch tatsächlich erkennbar die Interessen der Jäger (und Sportschützen) vertritt, hilfreich. Leider war ich mir bei manchen bisherigen Stellungsnahmen des DJV nicht ganz sicher wessen Interessen vertreten werden sollen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb JuergenG:

"Mein" SB heute morgen: "Wir sollen bis auf weiteres keine Selbstladebüchsen und -Flinten auf JS eintragen." Auf das Thema Pistolen befragt: "Quatsch, die werden weiter (vor-) eingetragen." Landkreis Gießen 

 

Aus dem MTK kam letzte Woche die Ansage: Kein neuer Eintrag, auch nicht Pistole, Anweisung über den RP als Obere Waffenbehörde, der dies vermutlich vom Innenministerium erhielt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten schrieb JuergenG:

Da könnte das zuständige RP schon das Problem sein bzw. die Dame, deren Name einen ansonsten ehrbaren Beruf bezeichnet.

 

Irgendwann wurde im Amt kolportiert, daß Frau B...b...er dort nicht mehr in dieser Hinsicht wirke. Jedenfalls gibt es im Kreis schon lange keine Aktionen mehr, wegen der sie bekannt wurde (um es neutral zu formulieren). Diese Weisung hier wurde aber vom RP nur weitergeben, die Quelle ist höher.

Du bist auch aus MTK?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.